1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Mietwagen
  5. Unfall mit Mietwagen, BRAUCHE EURE MEINUNG, BITTE!

Unfall mit Mietwagen, BRAUCHE EURE MEINUNG, BITTE!

Themenstarteram 23. Dezember 2019 um 1:15

Hallo Zusammen, habe da ein etwas größeres Problem...

Es geht um zwei Unfälle mit Mietwagen.

Bei dem ersten Unfall war ich Nachts gegen drei in Köln auf einer Brücke unterwegs und musste einem vorausfahrenden Fahrzeug ausweichen, welcher plötzlich auf meine Strassenseite gewichen ist. Ich habe reflexartig reagiert und das Steuer nach rechts gezogen und bin gegen den Bordstein gekommen und habe die Felgen, die Karosserie und die Motoraufhängung Beschädigt, sowie der Anlasser hat einen Schaden davon getragen.

Der Vermieter wollte bis zum 18.12. eine Stellungnahme von mir haben, vor Allem weil ich die Polizei nicht informiert habe. Ich habe aber keinen Anlass dafür gesehen die Ordnungshüter zu rufen, da ich das Fahrzeug vor mir weder identifizieren konnte, noch hat er irgendwelche Anstalten gemacht anzuhalten. Der Schaden war ja auch voll und ganz auf meiner Seite.

Ich hatte zunächst einen Anwalt beauftragt der mich noch in einer anderen Sache vertritt, allerdings kam bis dato noch keine Reaktion von ihm.

Ca. eine Woche später (letzten Sonntag, 15.12.) war ich mit einem anderen Mietwagen der gleichen Gesellschaft unterwegs und bin durch Erschöpfung in einen Sekundenschlaf gefallen und habe eine Seitenmauer retuschiert und fast identische Schäden davon getragen wie beim ersten Fahrzeug, nur das es dieses Mal auf der Fahrerseite war und noch ein platter Reifen hinzu kommt.

Ich habe aus Angst vor möglichen Konsequenzen die Vermieterstation per Mail informiert das ich Wagen spontan verlängern müsste. Nun stelle ich mehr und mehr fest was für einen Schwachsinn ich da fabriziert habe. Hatte bei dem Unfall aber wirklich Angst davor die Polizei zu rufen, da ich kurz davor noch bei einer Bekannten ein Glas Wein getrunken habe und nicht wusste was es für Konsequenzen es haben könnte.

Nun habe ich erbeten den Wagen bis Montag (also gleich) zu behalten, er steht kaputt in der Tiefgarage (eigentlich wegen des platten Reifens auch nicht mehr fahrtüchtig) und in der Zeit wollte ich eine Lösung finden. Nur alles was mir eingefallen ist, würde die Sache noch weiter verschlimmern als sie jetzt sowieso schon aufgrund des "Lügen- Schutzkonstruktes" ist. Meinen Anwalt wollte ich ursprünglich kontaktieren, aber er hat sich ja noch nicht einmal um meinen anderen "Mietwagen- Fall" gekümmert, gehe also auch davon aus das er maßlos überfordert ist.

Was soll ich nun in der kurzen, restlichen Zeit tun- doch noch den Schaden melden und sagen das es mir gerade erst passiert ist, oder den ADAC rufen damit die den Wagen zur Station oder der Jaguar- Werkstatt bringen?

Über Tipps wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

Das nenne ich mal "alles falschgemacht".

zum ersten Fall:

Ich kann zwar nicht verstehen wie dir ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich auf deiner Spur entgegenkommen kann so dass du ausweichen musst, aber spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr.

Du musst jeden Unfall, auch wenn er selbst verschuldet ist und auch schon bei geringsten Schäden von der Polizei protokollieren lassen und umgehend der Autovermietung melden.

Tust du das nicht kann sogar dein im Mietpreis oder zusätzlich als Option abgeschlossener Versicherungsschutz entfallen und du musst die vollen Kosten für den Schaden übernehmen.

Der erste Fall ist somit ziemlich klar - den Schaden hast du verschuldet und musst auch die Kosten dafür übernehmen.

Wenn du Glück hast und einen guten Anwalt, dann wird dir das Versäumnis die Polizei zu holen, nicht negativ ausgelegt und du zahlst nur die Kosten des Selbstbehalts aus der Vollkaskoversicherung (wenn abgeschlossen).

zum zweiten Fall:

Du hättest den Schaden auf jeden Fall sofort melden und die Polizei informieren müssen.

Das mit dem Alkohol lasse ich jetzt mal so stehen, weil wer unter Alkoholeinfluss Autofährt handelt sowiso unverantwortlich und dem ist wirklich nicht mehr zu Helfen.

Du solltest diesen Schaden auf jeden Fall noch vor Rückgabe des Fahrzeugs dem Vermieter melden.

Und Natürlich mit den korrekten Angaben wo, wann und wie das passiert ist.

Daran zu denken den Schaden so hinzudrehen, dass es "eben erst" passiert ist solltest du gleich vergessen, dann machst du dich auch noch strafbar. Du müsstest dann die Polizei holen und die müsste den "eben erst" passierten Unfall aufnehmen und du kannst das ganze gar nicht so gut faken, dass die das nicht merken.

Bleib in dieser Sache ehrlich, den Schaden musst du sowiso übernehmen.

Auch hier ist es vielleicht besser deinen Anwalt einzuschalten, weil durch die extrem verspätete Meldung des Schadens und das nichteinschalten der Polizei, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross dass du den kompletten Schaden selber bezahlen musst, weil die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht bezahlen wird.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Das nenne ich mal "alles falschgemacht".

zum ersten Fall:

Ich kann zwar nicht verstehen wie dir ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich auf deiner Spur entgegenkommen kann so dass du ausweichen musst, aber spielt ja jetzt auch keine Rolle mehr.

Du musst jeden Unfall, auch wenn er selbst verschuldet ist und auch schon bei geringsten Schäden von der Polizei protokollieren lassen und umgehend der Autovermietung melden.

Tust du das nicht kann sogar dein im Mietpreis oder zusätzlich als Option abgeschlossener Versicherungsschutz entfallen und du musst die vollen Kosten für den Schaden übernehmen.

Der erste Fall ist somit ziemlich klar - den Schaden hast du verschuldet und musst auch die Kosten dafür übernehmen.

Wenn du Glück hast und einen guten Anwalt, dann wird dir das Versäumnis die Polizei zu holen, nicht negativ ausgelegt und du zahlst nur die Kosten des Selbstbehalts aus der Vollkaskoversicherung (wenn abgeschlossen).

zum zweiten Fall:

Du hättest den Schaden auf jeden Fall sofort melden und die Polizei informieren müssen.

Das mit dem Alkohol lasse ich jetzt mal so stehen, weil wer unter Alkoholeinfluss Autofährt handelt sowiso unverantwortlich und dem ist wirklich nicht mehr zu Helfen.

Du solltest diesen Schaden auf jeden Fall noch vor Rückgabe des Fahrzeugs dem Vermieter melden.

Und Natürlich mit den korrekten Angaben wo, wann und wie das passiert ist.

Daran zu denken den Schaden so hinzudrehen, dass es "eben erst" passiert ist solltest du gleich vergessen, dann machst du dich auch noch strafbar. Du müsstest dann die Polizei holen und die müsste den "eben erst" passierten Unfall aufnehmen und du kannst das ganze gar nicht so gut faken, dass die das nicht merken.

Bleib in dieser Sache ehrlich, den Schaden musst du sowiso übernehmen.

Auch hier ist es vielleicht besser deinen Anwalt einzuschalten, weil durch die extrem verspätete Meldung des Schadens und das nichteinschalten der Polizei, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross dass du den kompletten Schaden selber bezahlen musst, weil die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht bezahlen wird.

Schöne Märchen die Du uns hier auftischt … erst das mit dem CLS500 Kauf und nun mit 2 Unfällen mit Mietwagen *gähn* … hast Du sonst keine Langeweile?

Wenn das alles wahrt sein sollte, dann ist Dir eh nicht mehr zu helfen. So viel Dummheit muss dann definitiv bestraft werden!!!

Die Mietbedingungen (noch einmal) gründlich durchzulesen, wäre von großem Nutzen gewesen...

Scheinbar hast du bei der Mietwagenfirma einen Stein im Brett, sonst hätten die dir beim 2. Mal erst gar keinen Wagen mehr überlassen, - so wie du dich ihnen gegenüber verhalten hast.

Und dann noch Al... im Spiel? Das geht gar nicht.

Keine Ahnung, was dich jetzt erwartet. In deiner Haut wollte ich nicht stecken.

Ich verstehe auch nicht was diese Fragen hier zu suchen haben?! Was erwartest du für Antworten und Hilfen? Die ist da nicht mehr zu helfen. Du kannst davon ausgehen das du die Vollen Schadenshöhen übernehmen kannst. Da sollte ein ordentliches Sümmchen zusammen kommen. Viel spaß. Sollte es denn alles wahr sein.

 

Für die Zukunft: Mietbedingungen lesen und danach handeln. Ausschlafen, Ruhepausen machen und dringend kein Alkohol wenn gefahren wird. Ansonsten gleich Führerschein weg. Du bist ja eine erhebliche Gefahr für alle anderen.

der gleiche Text ist noch in einem anderen Forum zu finden.

 

Kann nur kopf schütteln, sry

Das Nichtinformieren der Polizei stellt in beiden Fällen eine Obliegenheitsverletzung in Bezug auf die Mietbedingungen dar.

Hier sollte der TE betreffend des weiteren Vorgehens unbedingt Rat von seinem Anwalt einholen.

Billig wird das in beiden Fällen jedenfalls nicht werden.

Falls die Geschichte wahr sein sollte kann ich nur raten den Führerschein abzugeben, dabei dann direkt alle Unfälle melden.

Grundsätzliche Geschäftsfähigkeit scheint hier nicht gegeben zu sein (lesen von Verträgen die man unterschreibt). Dazu dann Alk am Steuer und unsicheres Fahrverhalten (ausweichen gegen Bordstein ohne Kontakt mit irgend einem Unfallgegner).

 

Ganz ehrlich, dir möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen.

Don't feed the troll

Ruf den Vermieter an und sag ihm wo er den Schrotthaufen abholen kann.

Auf irgendwelche Erklärungen kannst du verzichten.

Rechtsanwalt kannst du dir auch sparen.

Du wirst den Schaden in voller Höhe bezahlen müssen.

r

Zitat:

@cobrix schrieb am 23. Dezember 2019 um 02:15:38 Uhr:

...da ich kurz davor noch bei einer Bekannten ein Glas Wein getrunken habe und nicht wusste was es für Konsequenzen es haben könnte.

Werden die Konsequenzen von Trunkenheitsfahrten nicht mehr in der Fahrschule vermittelt? :confused:

Ruf bei der Vermietfirma an und lass das defekte Auto abholen, falls es nicht mehr fahrbereit sein sollte. Das ist das mindeste, was du jetzt schnell tun solltest.

Es wäre in beiden Fällen möglich gewesen, den Schaden korrekt zu melden und mit der entsprechenden SB aus dem Schneider zu sein.

Nach einer verunglückten Alkoholfahrt jedoch hier nach Rat zu Fragen, entbehrt wirklich jedem Realitätssinn.

 

Ich werde es wohl nie verstehen, warum Leute Unfälle nicht melden, wenn das ganze mit paar Euro SB zu korrigieren ist.

Zitat:

@cobrix schrieb am 23. Dezember 2019 um 02:15:38 Uhr:

Nun habe ich erbeten den Wagen bis Montag (also gleich) zu behalten, er steht kaputt in der Tiefgarage (eigentlich wegen des platten Reifens auch nicht mehr fahrtüchtig)...

Hast du den Wagen mittlerweile abholen lassen oder steht er immer noch mit plattem Reifen in der Tiefgarage? :confused:

Deine Antwort
Ähnliche Themen