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Unfall mit "neuem" Gebrauchten - reparieren oder verkaufen?
Moin,
ich habe nen Passat B8 Bj 2020. Gekauft hab ich ihn gerade erst in 11/2024 für 21 T€. Jetzt ist mir einer vorne in die Stoßstange und den Kotflügel reingefahren - ätzend! Schädiger ist bekannt, Gutachten liegt vor (8.000 Euro Schaden). Versicherung der Gegenseite wird wohl zahlen. Der Wagen war zur Wartung nur in Vertragswerkstätten, daher dürfte die Versicherung nicht deutlich mindern können.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
1) Zur VW-Markenwerkstatt aus dem Gutachten gehen und die vollen 8.000 Euro zahlen (lassen)?
2) Fiktiven Schaden auszahlen lassen und dann zum freien Schrauber, um Geld zu sparen. In diesem Fall: Da wird doch der Schrauber auch das Gutachten sehen wollen und nicht wesentlich weniger wollen, oder? Oder am besten gar nicht das Gutachten aushändigen?
3) Anderen Gebrauchten kaufen, kaputten Wagen in Zahlung geben und Differenz mit Versicherungszahlung ausgleichen (keine Ahnung, ob die Rechnung aufgehen würde)
Was denkt ihr?
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11 Antworten
Ohje…sowas ist ätzend.
Also ich lasse das immer bei VW machen und trete da alles ab, die machen das normal über einen Dienstleister…Anwalt holt dann alles raus was geht. Also Leihwagen, Wertminderung und du bekommst dein Auto heile wieder
Denke das es in einer freien Werkstatt sicher günstiger geht allein wegen den Lohnkosten die beim freundlichen.
Das kommt immer ganz darauf an wie die VW Werkstatt arbeitet und ob die gut lackieren können. Auch muss man schauen wie der freie Schrauber arbeitet und was für Teile dieser verbaut.
Für mich persönlich kämen nur originale Karosserieteile ans Auto. Die sind logischerweise eher passgenau und auch vom Material her oft viel hochwertiger. Vielleicht lassen sich ja auch gebrauchte unbeschädigte Teile in der passenden Farbe auftreiben. Das wäre auch Option wo man unter Umständen viel Geld sparen kann und trotzdem Originalteile ans Auto kommen.
Denk dran wenn die Summe von der Versicherung auszahlen lässt dann ziehen die MwSt ab und schon hast du 19% weniger als es im Gutahten steht.
Du hast nicht geschrieben, ob du einen privat oder firmeneigenen Wagen hast.
Das ist auch für die Wahl entscheidend.
Ist ein Privatwagen. Die Alternative 3) ist für mich auch nicht uninteressant, da mich meine Familie dafür kreuzigt, dass der Passat kein Winterpaket hat :-)
Bei no . 3 ist sicher Dein Händler ein guter Onestopshop.
Wie gut "kennst" Du deinen gebrauchten denn schon ? Wenn Du dir einen anderen holen würdest ist das dann ja wieder ein Überraschungspaket. Diesen kennst Du immerhin schon etwas und kannst schon einmal etwas beurteilen, ob alles gemacht wurde, oder ob noch etwas offen ist oder bald ansteht.
Ich habe meinen 98er Polo auch soweit fahrbereit gehalten auch wenn es mitunter ein wenig mehr gekostet hat. Da wusste ich dann was ich habe, bis ich mir meinen B8 kaufen konnte.
Ich hab den Wagen beim freien Händler gekauft. Grundsätzlich mag ich den Wagen, hab ein gutes Gefühl - ohne Experte zu sein.
Frage: Ich gehe zu einem anderen VW-Händler als zu dem, der im Gutachten angeboten hat. Kann es mir dann auch passieren, dass es noch teurer wird? Oder hält er sich im Regelfall an das Gutachten?
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Das muss jemand mit mehr Erfahrung auf dem Gebiet beantworten.
Ehrlich? Stell die Kiste zu VW und lass ihn reparieren... Du hast weder Ahnung, was genau kaputt ist, noch, was es eventuell günstiger machen könnte... Lass es einfach sein und sei froh, wenn das Auto wieder fährt!
Wieso sollte er nicht wissen was genau kaputt ist? Steht doch im Gutachten drin. Alleine der Austausch der Stoßstange kostet inzwischen in der Fachwerkstatt mindestens 2500 EUR, der Rest geht vermutlich für den Kotflügel und die Neulackierung der ganzen Fahrzeugseite drauf. Somit vermute ich, es sind nur optische Schäden und das Auto ist weiterhin fahrtauglich. Falls das der Fall ist, kann ein privater Schrauber den mit Teilen vom Schrottplatz für rund 1000 EUR wieder so zusammenflicken dass es auf den ersten Blick nicht mehr auffällt und nicht rostet (Stoßstange ist eh Kunststoff). Es ist ein 5 Jahre alter Gebrauchsgegenstand und keine automobile Rarität mit Aussicht auf Wertzuwachs also ist die Abwägung durchaus berechtigt.