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Unfall mit Neuwagen! Rat und Tat

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. April 2009 um 10:36

Moin,

meine Schwester hatte gerade auf der A7 einen Unfall mit ihrem 14 Tage altem Golf GT.

Ihr gehts Gott sei Dank gut.

Sie ist auf ein Stauende aufgefahren und dann ist ihr jemand hinten drauf gekracht.

Polizei war vor Ort und mit der gegnerischen Versicherung wurde auch schon telefoniert.

Jetzt meine Frage: Ist ja quasi der absolute Wertverlust für nen Neuwagen, weil er jetzt ja

ein Unfallwagen ist, klar bekommt man optisch das ganze wieder in der Griff aber bei nem

Wiederverkauf in ein paar Jahren zahlt sich das nicht aus.

Sie hat eine Verkehrsrechtsschutz macht es Sinn das man das ganze darüber abwickeln lässt???

Na ja ich meine der Nacken tut schon weh nach nem Auffahrunfall.

Hat man ausser der Reparatur sonst noch Ansprüche ausser nem Leihwagen?

Ich danke euch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Habe innerhalb der letzten 4 Wochen irgendwo gelesen, dass wenn man innerhalb von 4 Wochen nach der Neufahrzeugübergabe einen unverschuldeten Unfall hat man auf einen neuen Neuwagen bestehen kann. Ich weiß aber nicht mehr wo das war.

Daher mein Tipp, diese Aussage vom Anwalt überprüfen lassen und wenn´s stimmt genau darauf bestehen.

Das bzw. so etwas habe ich auch noch im Kopf. Genau aus diesem Grund würde ich zu einem Anwalt raten. Wie schon geschrieben bezahlt diesen die geg. Versicherung und nicht deine Schwester.

Ich finde es zwar schade aber beim Umgang mit Versicherungen würde ich ohne Anwalt garnix mehr machen. Dafür habe ich zu viel erlebt und mitbekommen.

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cannondalefreak

Moin,

meine Schwester hatte gerade auf der A7 einen Unfall mit ihrem 14 Tage altem Golf GT.

Ihr gehts Gott sei Dank gut.

Sie ist auf ein Stauende aufgefahren und dann ist ihr jemand hinten drauf gekracht.

Polizei war vor Ort und mit der gegnerischen Versicherung wurde auch schon telefoniert.

Jetzt meine Frage: Ist ja quasi der absolute Wertverlust für nen Neuwagen, weil er jetzt ja

ein Unfallwagen ist, klar bekommt man optisch das ganze wieder in der Griff aber bei nem

Wiederverkauf in ein paar Jahren zahlt sich das nicht aus.

Sie hat eine Verkehrsrechtsschutz macht es Sinn das man das ganze darüber abwickeln lässt???

Na ja ich meine der Nacken tut schon weh nach nem Auffahrunfall.

Hat man ausser der Reparatur sonst noch Ansprüche ausser nem Leihwagen?

Ich danke euch.

zuerst wäre es mal interessant was alles kaputt ist und wie hoch die schadenshöhe ist

Erst mal mein Beileid für deine Schwester.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat deine Schwester zuerst einen Unfall verursacht und dann ist ihr jemand hinten reingefahren!

Wenn dem so ist, wird sie für den Schaden des Vordermannes und ihren Frontschaden selbst aufkommen und den Heckschaden bezahlt dann der Hintermann.

Wie du merkst wird das ganze etwas schwieriger mit der Berechnung von Nutzenausfall, Wertverlust usw.

Daher würde ich in diesem Fall (und da ihr euch nicht allzugut auskennt) zu einem Anwalt raten. Denn auch wenn die Polizei vor ort war, heißt das noch lange nicht, das die Versicherungen sich nicht querstellen.

PS. Ja! Es ist jetzt ein Unfallwagen. Aber deine Schwester bekommt den Wertverlust ersetzt. Aber das ist jetzt halt so. Damit muss sie leben. Jenachdem wie hoch der Schaden ist, kann es auch sein, dass sie einen ganz neuen bekommt!

Viel Glück bei der Regulierung

am 9. April 2009 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von cannondalefreak

Moin,

meine Schwester hatte gerade auf der A7 einen Unfall mit ihrem 14 Tage altem Golf GT.

Ihr gehts Gott sei Dank gut.

Sie ist auf ein Stauende aufgefahren und dann ist ihr jemand hinten drauf gekracht.

Polizei war vor Ort und mit der gegnerischen Versicherung wurde auch schon telefoniert.

Jetzt meine Frage: Ist ja quasi der absolute Wertverlust für nen Neuwagen, weil er jetzt ja

ein Unfallwagen ist, klar bekommt man optisch das ganze wieder in der Griff aber bei nem

Wiederverkauf in ein paar Jahren zahlt sich das nicht aus.

Sie hat eine Verkehrsrechtsschutz macht es Sinn das man das ganze darüber abwickeln lässt???

Na ja ich meine der Nacken tut schon weh nach nem Auffahrunfall.

Hat man ausser der Reparatur sonst noch Ansprüche ausser nem Leihwagen?

Ich danke euch.

also sie hat als geschädigte einen Anspruch auf Ausgleich des sogenannten merkantilen Minderwerts durch die gegnerversicherung. Dein Gutachter wird diesen in seinem Gutachten ausweisen.

Achte beim Leihwagen darauf, dass man ihr nicht einen teuren "Werkstatttarif" andrehrt, denn den haben versicherer schon oft (zurecht) gekürzt, da diese oft weit über den normaltarifen liegen.

Den Verkehrsrechtsschutz braucht sie ohne eigene Schuld nicht, auch einen Anwalt muss ihr die Gegnerversicherung zahlen.

Über ihn sollte auch unbedingt die Schadensabwicklung laufen, niemlas der Werkstatt eine Vollmacht geben, das führt nur zu Ärger.

Themenstarteram 9. April 2009 um 11:34

1. Nein sie hat noch rechtzeitig gebremst und niemandem aufgefahren ... habe ich mich wohl ein wenig unklar ausgedrückt

2. Schadenshöhe ist ohne Gutachten ja schlecht zu sagen ... leichter Auffahrunfall gehen wir mal von 2000 - 4000€ aus

Na ja halt ärgerlich wenn man sich seinen ersten Neuwagen geleistet hat.

wenn der schaden wirklich bei 2000 - 4000 euro liegt (also weit entfernt von einem totalschaden) und alles zu reparieren ist, dann wird es wohl darauf hinauslaufen denke ich mal.

deine schwester hat als egschädigte das recht sich einen anwalt auf kosten der gegnerischen versicherung zu nehmen!

neben den rep.kosten steht ihr auch der wertverlust, nutzungsausfall für die dauer der rep., sowie eine unkostenpauschale i.h.v 25€ zu.......

außerdem hat sich das recht auf einen gutachter ihrer wahl!

Habe innerhalb der letzten 4 Wochen irgendwo gelesen, dass wenn man innerhalb von 4 Wochen nach der Neufahrzeugübergabe einen unverschuldeten Unfall hat man auf einen neuen Neuwagen bestehen kann. Ich weiß aber nicht mehr wo das war.

Daher mein Tipp, diese Aussage vom Anwalt überprüfen lassen und wenn´s stimmt genau darauf bestehen.

Zitat:

Habe innerhalb der letzten 4 Wochen irgendwo gelesen, dass wenn man innerhalb von 4 Wochen nach der Neufahrzeugübergabe einen unverschuldeten Unfall hat man auf einen neuen Neuwagen bestehen kann. Ich weiß aber nicht mehr wo das war.

Daher mein Tipp, diese Aussage vom Anwalt überprüfen lassen und wenn´s stimmt genau darauf bestehen.

Das bzw. so etwas habe ich auch noch im Kopf. Genau aus diesem Grund würde ich zu einem Anwalt raten. Wie schon geschrieben bezahlt diesen die geg. Versicherung und nicht deine Schwester.

Ich finde es zwar schade aber beim Umgang mit Versicherungen würde ich ohne Anwalt garnix mehr machen. Dafür habe ich zu viel erlebt und mitbekommen.

Hier mal ein Beitrag dazu: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,197297,00.html

Wenn unter der Stoßstange hinten Blech wieder gerade gezogen werden muss würde ich bei einem 2 Wochen alten Auto einen Neuwagen fordern! Die ausbezahlte Wertminderung wird ggfs. die tatsächliche Minderung irgendwann beim Verkauf wahrscheinlich nicht erreichen und nach zwei Wochen mit einem Unfallauto rumfahren geht ja gar nicht.

Hallo!

Ich würde zuerst Deiner Schwester raten, einen Arzt aufzusuchen, da sie höchstwahrscheinlich ein Schleudertrauma hat und dieses ohne Behandlung schwere Spätfolgen haben kann, wie z.B. ständige Nackenschmerzen oder Kopfschmerzen ect.

Gruß teacher

und Kohle gibt´s dafür auch noch (Schmerzengeld), wenn man es beim Arzt anmeldet;)

Ansonsten würde ich denken, dass es nur bis 1.000 km Laufleistung einen Neuwagen als Ersatz gibt, aber irgendwie habe ich kürzlich gehört, dass das auf 5.000 km angehoben wurde?!

am 9. April 2009 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Hier mal ein Beitrag dazu: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,197297,00.html

Wenn unter der Stoßstange hinten Blech wieder gerade gezogen werden muss würde ich bei einem 2 Wochen alten Auto einen Neuwagen fordern! Die ausbezahlte Wertminderung wird ggfs. die tatsächliche Minderung irgendwann beim Verkauf wahrscheinlich nicht erreichen und nach zwei Wochen mit einem Unfallauto rumfahren geht ja gar nicht.

Lol, das kann er ziemlich vergessen....Neuwagen ohne Totalschaden :D

am 12. April 2009 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Habe innerhalb der letzten 4 Wochen irgendwo gelesen, dass wenn man innerhalb von 4 Wochen nach der Neufahrzeugübergabe einen unverschuldeten Unfall hat man auf einen neuen Neuwagen bestehen kann. Ich weiß aber nicht mehr wo das war.

Daher mein Tipp, diese Aussage vom Anwalt überprüfen lassen und wenn´s stimmt genau darauf bestehen.

autobild

am 12. April 2009 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von iTalKiT2K

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Habe innerhalb der letzten 4 Wochen irgendwo gelesen, dass wenn man innerhalb von 4 Wochen nach der Neufahrzeugübergabe einen unverschuldeten Unfall hat man auf einen neuen Neuwagen bestehen kann. Ich weiß aber nicht mehr wo das war.

Daher mein Tipp, diese Aussage vom Anwalt überprüfen lassen und wenn´s stimmt genau darauf bestehen.

autobild

dann würde ich das sicherheitshalber nochmal irgendwo anders nachlesen, auto BILD ist dafür bekannt das die viel sche...isse schreiben.

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