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Unfall mit offener Schuldfrage

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 20:21

Hallo,

ich habe in meinem Auto was unter den vordersitz suchen wollen und habe das durch die hintere Tür gemacht. Die hintere Tür war also offen. Nach ca. 30s knallte es laut hinter mir und tatsächlich ist jemand gegen die Tür gefahren.

Schaden habe ich sofrt meiner Versicherung gemeldet und bei der gegnerischen Versicherung.

Da ich nicht ewig auf eine Regulierung warten kann, wer Schuld hat, hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

Versucht meine Versicherung automatisch bei der gegnerischen das Geld für den Schaden einzutreiben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

...

Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Wenn die Versicherung ihm mitgeteilt hat, dass der Schadenrückkauf möglich ist bzw. Sie den Regress gegen die gegnerische Versicherung führen, kann man das ruhig glauben. Allerdings sollte es eine Aussage der Schadenabteilung und nicht des Außendienstes sein. Dann kann man sich getrost sicher sein

Allerdings wird sich die Kaskoversicherung nur die darüber abwickelbaren Kosten - sprich nur Reparaturkosten zurückholen. Im Haftpflichtschadenfall hast Du diverse Ansprüche die darüber hinaus gehen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Du deinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machst, damit die Kasko nur noch das Regress-Schreiben verschicken muss, wenn alles abgefrühstückt ist.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

...

Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.

Ich teile diese Vermutung nicht. Meiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist üblicher Weise schnurz egal, wie die gegnerische Versicherung reguliert. Man muss schon seinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen - wer darauf wartet, dass die Versicherungen irgenwann mal untereinander Kontakt aufnehmen, wartet auf den Sankt Nimmerleinstag.

Also, bei Rechtsschutz Anwalt einschalten, sonst Risiko abwägen, ob Du im Zweifel Bauchschmerzen hättest, wenn Du Anwaltskosten (schnell 400-500 EUR) selber tragen kannst.

Bedenke, sollte deine Kaskoversicherung ein Gutachten erstellen, werden auch hier nur die Positionen aufgeführt, die Kaskorelevant sind.

Eine Bemessung des Nutzungsausfalls bzw. eine Wertminderung suchst du hier vergebens.

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Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

...

Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

...

Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

...

Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Wenn die Versicherung ihm mitgeteilt hat, dass der Schadenrückkauf möglich ist bzw. Sie den Regress gegen die gegnerische Versicherung führen, kann man das ruhig glauben. Allerdings sollte es eine Aussage der Schadenabteilung und nicht des Außendienstes sein. Dann kann man sich getrost sicher sein

Allerdings wird sich die Kaskoversicherung nur die darüber abwickelbaren Kosten - sprich nur Reparaturkosten zurückholen. Im Haftpflichtschadenfall hast Du diverse Ansprüche die darüber hinaus gehen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Du deinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machst, damit die Kasko nur noch das Regress-Schreiben verschicken muss, wenn alles abgefrühstückt ist.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

...

Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.

Ich teile diese Vermutung nicht. Meiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist üblicher Weise schnurz egal, wie die gegnerische Versicherung reguliert. Man muss schon seinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen - wer darauf wartet, dass die Versicherungen irgenwann mal untereinander Kontakt aufnehmen, wartet auf den Sankt Nimmerleinstag.

Also, bei Rechtsschutz Anwalt einschalten, sonst Risiko abwägen, ob Du im Zweifel Bauchschmerzen hättest, wenn Du Anwaltskosten (schnell 400-500 EUR) selber tragen kannst.

Bedenke, sollte deine Kaskoversicherung ein Gutachten erstellen, werden auch hier nur die Positionen aufgeführt, die Kaskorelevant sind.

Eine Bemessung des Nutzungsausfalls bzw. eine Wertminderung suchst du hier vergebens.

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 20:57

Also Rechtschutz hat schon eine Deckungszusage verschickt. Anwalt werde ich schon nehmen, da die Person widersprüchlich e Aussagen machte.

Ja Schadensabteilung sagte mir, das sie in Regress gehen, machen die das automatisch nachdem die Schuldfrage geklärt ist? Oder lieber den Anwalt alles machen lassen?

verstehe ich nicht.

du stehst/kniest in der offenen hinteren tür,

dir ballert einer in die tür,weil er das nicht gesehen hat?? wie blind muss der sein?

und dann passiert dir aber nix,obwohl du in der offenen tür bist??

dann hätte er dir doch über die beine fahren müssen??

und was soll daran unklar sein,wenn es so war??

er fährt dir ins auto, er hat schuld

Und wie soll dieser unschlüssiger Sachvortrag unter Beweis gestellt werden?

Zitat:

und was soll daran unklar sein,wenn es so war??

er fährt dir ins auto, er hat schuld

Unklar? Der Zeitpunkt wann die Tür geöffnet wurde. Was wenn der andere behauptet der hätte die Tür direkt vor ihm aufgerissen und er konnte nicht mehr schnell genug ausweichen/bremsen?

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

Hallo,

ich habe in meinem Auto was unter den vordersitz suchen wollen und habe das durch die hintere Tür gemacht. Die hintere Tür war also offen. Nach ca. 30s knallte es laut hinter mir und tatsächlich ist jemand gegen die Tür gefahren.

Danke

direkt vor ihm? nach 30 sec?

Zitat:

direkt vor ihm? nach 30 sec?

Sagt er. Was sagt der Unfallgegner? Zeugen?

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 10. Dezember 2014 um 22:05:16 Uhr:

verstehe ich nicht.

du stehst/kniest in der offenen hinteren tür,

dir ballert einer in die tür,weil er das nicht gesehen hat?? wie blind muss der sein?

und dann passiert dir aber nix,obwohl du in der offenen tür bist??

dann hätte er dir doch über die beine fahren müssen??

und was soll daran unklar sein,wenn es so war??

er fährt dir ins auto, er hat schuld

Wenn es Aussage gegen Aussage steht, dann muss du erst mal beweisen, dass die Türe schon offen Stand.

Des weiteren kommt es durchaus auch drauf an, wo er überhaupt gestanden hat.

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 0:16

Ja gibt eine Zeugin. Die war beim Gespräch mit der Polizei dabei.

Ich hatte Glück, das mir nichts passiert ist.

Meint ihr es läuft auf 50;50 wenn ich nicht beweisen kann, das die Tür aufstand?

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 15:27

Kann der versicherer das eigl als Grob fahrlässig einstufen, weil die Person in die offene Tür gefahren ist? Iwie weil ich das ja sehen müsste oder ähnliches?

Eigl schwachsinn oder?

Wen hat denn die Polizei verwarnt? Du hast dann doch bestimmt einen Unfallbogen bekommen. Da steht oben links 01 und daneben in der nächsten Spalte 02. Wo sind denn deine Personalien eingetragen unter 01 oder unter 02.

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