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Unfall mit RA, was tun ?

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 11:44

Fahr ich letzthin gemütlich ne schmale Straße entlang, rechts eine recht-vor-links Einmündung, links Parkboxen mit Besucherparkplätzen einer Behörde mit geparkten Autos.

Ich pass noch auf, dass ich keinem an der Einmündung die Vorfahrt nehme, gebe gerade wieder etwas Gas, da fährt so ein Sepp mit seinem 5er BMW volles Rohr rückwärts aus der Parkbox und wir dengeln zusammen, Schaden ein paar hundert Euro an jedem Auto, keine große Sache.

Anstatt sich zu entschuldigen, macht der Typ mich an, ich hätte vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, ich hätte gebremst um ihn rauszulassen und dann wieder voll beschleunigt und betet mir die Paragrafen runter, da Rechtsanwalt. Die Polizei nimmt das auf, er steht in Spalte 1 !. Gegenüber der Polizei entblödet sich der Typ nicht zu sagen: "Natürlich habe ich das Auto kommen sehen, meine Beifahrerin hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, rausgefahren bin ich aber trotzdem."

Jetzt habe ich ernsthaft eine Vorladung als Beschuldigter wegen schwerer Straßenverkehrsvergehen und ich soll Führerschein und Ausweis mitbringen. Der Halter, die Versicherung und ich haben eine Zivilklage wegen Schadenersatz.

Der Sachbearbeiter meiner Versicherung fällt bei der Sachlage vom Glauben ab und sagt, dass der keine Chance hat. Doof ist das aber trotzdem.

Was wollen die mit dem Führerschein bei der Vorladung, ich hatte den doch schon bei der Unfallaufnahme gezeigt ? Ziehen die den vorläufig ein ? Wenn ich da nicht hingehe, wird meine Lage wahrscheinlich nicht besser. Warum ermittelt der Staatsanwalt hier überhaupt gegen mich ?

Klar, wenn die Sache durchgestanden ist, lasse ich eine ungerechtfertigte Strafverfolgung prüfen, aber bis dahin wachsen mir noch ein paar graue Haare.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. November 2010 um 10:06

*ausgrab*

Die Sache hat jetzt ein Ende. Für alle, die nicht alles noch einmal lesen wollen: mir ist ein Rechtsanwalt rückwärts aus einer Parkbox vor das Auto gefahren, ich konnte nicht mehr anhalten trotz Vollbremsung mit Blockierspur, Schaden so ca. Eur 1.000 an jedem Auto.

Der Anwalt zieht mich vor Gericht sowohl zivil- als auch strafrechtlich(!), verliert aber alle Verfahren bzw ich werde freigesprochen, weigert sich aber weiterhin den Schaden zu zahlen.

Letztes Verfahren war jetzt die Klage des Halters meines Fahrzeugs auf Ersatz der Werkstattrechnung. Der Anwalt lässt noch ein privates Gutachten erstellen und das Gericht verlangt noch ein weiteres offizielles Gutachten, denn er muss den Augenscheinsbeweis widerlegen, wenn er gewinnen will. Der streckt das alles vor - und verliert. Der kriegt das alles von dem Richter dermaßen links und rechts um die Ohren gehauen, dass es nur so kracht. Wer von seinem Beifahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug beim Ausparken aufmerksam gemacht wird, der muss eben warten. Wer dann doch rausfährt, trägt die Kosten allein. Meine Betriebsgefahr steht hier vollkommen zurück. Den dürfte der Spaß so knapp Eur 10.000 gekostet haben, 3 Zivilverfahren, 4 Gutachten, das ist nicht billig. Kann er aber wohl von der Steuer absetzen, da betrieblich bedingt, er fuhr gerade vom Gericht weg. Die Lust, das alles auch noch einmal vor der nächsten Instanz auszufechten ist ihm wohl vergangen, Versicherung durfte jetzt regulieren.

Leider sind meine Strafanzeigen gegen den Unfallgegner und seinen Spezi bei der Staatsanwaltschaft im Sande verlaufen, die Typen sind also noch weiterhin im Geschäft.

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am 12. Juli 2006 um 12:03

Nachdem was du sagst würde ich mir keine großen Sorgen machen … aber das Ganze auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Wenn Du rechtsschutzversichert bist, sprich das Ganze mit einem Anwalt durch … dann solltest Du auf der sicheren Seite sein.

Mit dem Anwalt kann vielleicht auch eine „Gegenklage“ wegen mutwilliger Verleumdung besprochen werden, so dass Deinem Unfallgegner auch was „Kostenträchtiges“ ins Haus flattert ;)

Wegen der Ermittlung … nun ja, die müssen/sollen einer Anzeige schon nachgehen, auch wenn sie sich später als unbegründet darstellt.

Gruß

Q

Da haben wir's doch wieder. Anwälte gehören zu 80% ... jetzt hätt ich doch fast "an die Wand gestellt" geschrieben... puh, was für ein Glück hab ich mir das verkniffen.

...zu 80% mal ordentlich zurechtgewiesen!

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Da haben wir's doch wieder. Anwälte gehören zu 80% ... jetzt hätt ich doch fast "an die Wand gestellt" geschrieben... puh, was für ein Glück hab ich mir das verkniffen.

...zu 80% mal ordentlich zurechtgewiesen!

Das hab ich jetzt mal großzügig überhört. Obwohl tatsächlich ein so großer Prozentsatz davon A....löcher sind.

@ChrisCRI

Mach Dir keine allzugroßen Sorgen, wer rückwärts aus einer Parktasche rausbollert, obwohl da was kommt, dürfte die Schuld zu 100 % bekommen, denn Du bist nicht verpflichtet, neben der Rechts-vor-Links-Kreuzung auch noch sämtliche parkenden Autos auf der anderen Straßenseite zu beobachten.

Was seine Klage gegen Dich angeht: Eigentlich würde es reichen, die Versicherung zu verklagen, aber man verklagt den Fahrer gleich mit, weil dieser im Verfahren dann Partei ist. Und als Partei kann man nicht Zeuge sein, fällt also als Beweismittel aus. Allerdings ist die Situation hier so eindeutig, daß das nichts nutzen dürfte.

"Gegenklage" wegen "mutwilliger Verleumdung" kannst Du getrost vergessen, Verleumdung ist eine Straftat, da kann man Strafanzeige erstatten, aber nicht Klage erheben. Das wird aber ziemlich sicher schnell eingestellt und kostet den Gegner nichts.

Ich würde einfach meinen Schaden mithilfe eines (anderen ;)) RA bei der Versicherung des Gegners einreichen und abrechnen.

Das die Polizei in der Vorladung auffordert, den Lappen mitzubringen, heißt gar nichts, das sind Vordrucke, auf denen das immer draufsteht. Die ziehen den Führerschein wegen so einer Sache mit Sicherheit nicht ein. Und das Verfahren wird ebenso sicher schnell eingestellt.

Würde mich ja mal interessieren, welche Geschichte der Kollege da aufgetischt hat, daß es hier überhaupt zu einer Vernehmung kommt.

Grüße

Jan

am 12. Juli 2006 um 13:52

Re: Unfall mit RA, was tun ?

 

Zitat:

....

ich hätte vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, ich hätte gebremst um ihn rauszulassen und dann wieder voll beschleunigt

...

dies entspricht sehr wohl einer "Verleumdung" (diese Art vorsätzlich falscher Beschuldigung ist hier nicht unbedingt nur mehr eine Schutzbehauptung) und kann durchaus zur "Klage/Anzeige" führen ... aber wie bereits gesagt wurde, kann das alles ein eigener Anwalt in Erwägung ziehen.

Moin,

Ich sehe da im Moment kein großes Problem. Schilder den Sachverhalt, wie du es erlebt hast ... weise darauf hin, das du die Vorfahrt an der Rechts-Vor-Links-Einmündung überprüft hast, und das dir dann vom Einfädelnden, der eine besondere Rücksichtspflicht hat ... die Vorfahrt genommen wurde.

Bleib bei der Wahrheit dichte nichts dazu ... und deine Versicherung im Boot zu haben iss schon mal ganz gut ;) Denn die wird im Zweifel FÜR DICH Klagen, wenn sie einen unberechtigten Schaden bezahlen soll ;) Datt will die nämlich auch nicht. Eventuell fragst du mal bei deiner Versicherung nach, ob die dir für den Fall nen Anwalt in deiner Region empfehlen können.

Eine Gegenklage ... *hüstel* Vergessen wir mal ganz schnell ;) Als Verdächtiger/Beschuldigter darf man Lügen soviel man will ... und ne Verleumdung liegt hier ja auch gar nicht vor. Der RA hat ein Vorfahrtsvergehen begangen ... und datt iss auch alles. Sein gutes Recht, sich so positiv wie möglich hinzustellen, auch auf Kosten des Unfallgegners. Das ist halt SEINE Sicht der Dinge ... die darf auch FALSCH sein ;)

MFG Kester

Re: Re: Unfall mit RA, was tun ?

 

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

dies entspricht sehr wohl einer "Verleumdung" (diese Art vorsätzlich falscher Beschuldigung ist hier nicht unbedingt nur mehr eine Schutzbehauptung) und kann durchaus zur "Klage/Anzeige" führen ... aber wie bereits gesagt wurde, kann das alles ein eigener Anwalt in Erwägung ziehen.

Das war gar nicht Thema meiner Antwort, sondern es ging lediglich um den Begriff "Gegenklage" und den Aspekt Kosten zu erzeugen. Denn Verleumdung als Straftat wird im Rahmen einer Strafanzeige verfolgt (also keine Klage). Wie Rotherbach und auch ich schon gesagt haben, kommt dabei aber ziemlich sicher nchts raus, und für den Gegner entstehen dabei keine Kosten.

Grüße

Jan

am 12. Juli 2006 um 14:59

das mit der Beschuldigung einer schweren Straftat (kein eigentliches Verkehrsdelikt, sondern absichtliches herbeiführen eins Unfalls in betrügerischer Absicht ... ) ist halt mehr als eine Lüge im Selbstschutz (kann in einem getrennten Verfahren behandelt werden)... aber wie jetzt zum 3ten und "versprochen letzten mal" gesagt :D ... wird das der "eigene Anwalt" in Erwägung ziehen oder auch nicht aber NICHT man selber ;) ... demnach brauchen wir uns darüber nicht die Köpfe zermartern ... also, von mir aus habt ihr halt recht ;)

Kostenträchig für den Unfallanwalt/dessen Versicherung ist hierbei übrigens allein schon das Einschalten des eigenen Anwalts (dessen Arbeit), sofern natürlich letztendlich "recht" gesprochen wird ;)

Der "Unfallanwalt" steht im Polizeibericht als erster drin .... und verursacht im Gegenzug eine Vorladung des Unfallgegners als "Autobumser" ... schon frech ... aber nun ja

... Chancen hierbei würden nur bestehen, falls ChrisCRI in letzterer Zeit mehrfach verunfallt ist und ihm Schäden bezahlt wurden ... das allerdings prüft im vorhinein auch die gegnerische Versicherung.

am 12. Juli 2006 um 17:55

Da der RA keiner Straftat beschuldigt ist darf er auch nicht lügen dass sich die Balken biegen. Jedoch wird jeder seine Zeugenaussage aus seiner Sicht darstellen,...

Die Andere sache:

Vortäuschen einer Straftat und üble Nachrede sind strafbar, und wird evl verfolgt. Ist aber eh meist ohne Folgen da Einstellung wegen Gerichtsüberlastung :-)

Aber Dein RA wird sicher wissen was zu tun ist. Daneben wird auch Deine HP unberechtigigte Ansprüche abwehren.

Wenn Du aber im Letzten Jahr 10 Unfälle mit deinem teuren Auto fiktiv hast abrechenen lassen wirds eng,...

Hach ja, Anwälte. Ich bin mal einem hinten drauf, war ne blöde Geschichte. Das erste, was er mir sagte war: "Sie unterschreiben sofort, dass Sie schuld sind. Sonst rufe ich die Polizei." :rolleyes:

Da hab ich mich doch nicht lumpen lassen, freundlich abgelehnt und die Polizei selbst angerufen. Nur schade für den Herren, dass die gar nicht kommen wollten...

Wenn man an ein A******** gerät, hat man z. T. ein echtes Problem. Soll aber nicht heissen, dass es keine guten/netten gibt...

 

dragon46

(ausnahmsweise mal wieder PC)

Ist es nicht so, dass solche Unterschriften nix Wert sind? Obwohl ich bisher (einmal) auch sowas verlangt hab(unklarer Schadenshergang; Auto ist mir Rückwärts draufgefahren während die Frau aufm Bürgersteig steht weil Tochter am Beifahrersitz an die Automatik gekommen ist).

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist es nicht so, dass solche Unterschriften nix Wert sind?

Warum sollten sie denn nichts wert sein?

Es ist zwar nicht das letzte Wort und man kann es immer noch anfechten, aber es wiegt schon ziemlich stark, wenn man ein schriftliches Zugeständnis macht. Es wird dann schwer, im Nachhinein was anderes zu behaupten.

am 12. Juli 2006 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist es nicht so, dass solche Unterschriften nix Wert sind?

Kann ich so nicht bestätigen

Ich habe mir auch bei zwei von dreien unverschuldeten Unfällen die Schuldfrage schriftlich bestätigen lassen. Das plus eine sofortige Kreditaufnahme (welche samt Zinsen selbstverständlich von der gegnerischen Versicherung zu zahlen ist) zur Fahrzeugreparatur bei „Zahlungsmoralproblemen bei den Versicherungen“ ergab bisher immer eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung (Kostenanstieg zieht halt bei den meisten sturen Versicherungen) … das eine mal, wo ich dummerweise auf ein verwertbares Schuldanerkenntnis verzichtet habe, versuchte die gegnerische Versicherung die Hinhalte-Taktik … letztendlich wurde es aber auch das nur wieder teurer (für die gegnerische Versicherung) … ;)

Gut zu wissen, aber eine erpresste Unterschrift zu einem Schuldbekenntnis ist nichts Wert.

Themenstarteram 13. Juli 2006 um 6:43

Der Schaden an meinem Auto ist nicht fiktiv abgerechnet, sondern in einer Fachwerkstatt ordentlich repariert worden. Die gegnerische Versicherung hat aber die Regulierung auf Hinweis des RAs bisher abgelehnt. Jetzt hatten wir auch noch Druck von der Werkstatt und mein Vater (der Halter) hatte keine Lust auf Stress und hat erstmal die Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung gezahlt. War vielleicht ein Fahler, ist aber nicht mehr zu ändern.

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