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Unfall mit selbstverschulden, Auto erst 3 Monate alt bei 650 km! wie gehts weiter???????

Ford Fiesta Mk7 (JA8)
Themenstarteram 20. September 2009 um 6:48

Themenstarter

hallo an alle,

bin durch Zufall über recherchieren zu Euch gestoßen.

Seit gestern bin ich total down und brauche mal Euren Rat.

Mein Fiesta ist erst ca.3 Monate alt und hat knapp 650km. erst drauf. Ich wohne in einer Einbahnstraße und wir haben hier große Parkplatzprobleme, nach etlichen Runden hab ich dann hinten einen Parkplatz entdeckt und wollte diesen nicht verpassen, so bin halt rückwärts gefahren, um zu diesem Parkplatz zu kommen, ich weiß nicht, wie es passieren konnte, und es hat gekracht! Auseiner Einfahrt ist ein Auto rausgefahren und wir sind zusammengestoßen! Es ging alles so schnell in sekindenbruchteilen, hätte der Gegner beim Rausfahren vielleicht gehupt oder langsamer rausgefahren ich weiß es nicht, auf jeden Fall stand ich auch unter Schock, und wir haben auch keine POLIZEI gerufen, ich bin nicht drauf gekommen, der Mann kam auf mich zu, wollte meine Daten gleich haben, ich hatte meine 2 Kinder noch im Auto, Alter 5 JAhre und 11 Monate, die Kleine fing an zu weinen, es ging alles so schnell! Der Mann wohnt 3 Häuser weiter, er wollte wie gesagt aus seiner Einfahrt rausfahren und ich bin rückwärts gefahren.

 

Nun beschäftigen mich einige Sachen..........bitte gibt mir Ratschläge wer sich auskennt.

 

1. Es wurde keine Polizei gerufen, hätte ich das tun sollen, hat das jetzt Auswirkungen auf meine Versicherung.

2. Heute ist leider Sonntag, ich werde morgen gleich zur Versicherung gehen und den Unfall melden, was wird passieren???

Ich habe eine Vollkaskoversicherung! Kann ich dann schnellstmöglich mein Auto bei Ford abgeben und reparieren lassen oder gibt es erstmal andere Wege, die meine Versicherung prüfen wird???

3. Ich habe von der Neuwagenregelung gehört, trifft dies auch auf mich zu????????? wenn ja, auch wenn ich selber schuld am Unfall war????

4. Ich habe ja Vollkasko mit dem KAuf des neuen Fahrzeugs abgeschlossen, gibt es da einen Frist, ab wann man einen Versicherungsschutz hat???? Ich meine, wenn man z.B. heute Vollkasko hat und nächste Woche Unfall baut, hat man dann trotzdem vollen Schutz???

 

DAs Auto ist seit dem 26.06.09 zugelassen.

Wert 17.500 €

ich hab ihn mir mit Liebe zusammengestellt.

Schaden kann ich nicht einschätzen, mein Bruder meinte 4000-5000 bestimmt! Es sieht einfach schlimm !

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

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44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von elanaz

Themenstarter

1. Es wurde keine Polizei gerufen, hätte ich das tun sollen, hat das jetzt Auswirkungen auf meine Versicherung.

Mit Polizei hättest du noch ein Bußgeld bekommen, da du rückwärts durch ne Einbahnstrasse gefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von elanaz

2. Heute ist leider Sonntag, ich werde morgen gleich zur Versicherung gehen und den Unfall melden, was wird passieren???

Ich habe eine Vollkaskoversicherung! Kann ich dann schnellstmöglich mein Auto bei Ford abgeben und reparieren lassen oder gibt es erstmal andere Wege, die meine Versicherung prüfen wird???

Dein Versicherung muss doch auch Sonntags im Schadenfall erreichbar sein?!

Je nach Schadenhöhe würde ich mich mit dem Kostenvoranschlag beid der Versicherung melden. Kann sein, dass die dann noch einen eigenen Gutachter rausschicken?

Zitat:

Original geschrieben von elanaz

3. Ich habe von der Neuwagenregelung gehört, trifft dies auch auf mich zu????????? wenn ja, auch wenn ich selber schuld am Unfall war????

Das kannst du doch in den Versicherungsbedingungen nachlesen? Kommt auf den Tarif bzw auf die Versicherung an. Normalerweise bleibt die Neuwagenregelung von der Scxhuldfrage unberührt.

Zitat:

Original geschrieben von elanaz

4. Ich habe ja Vollkasko mit dem KAuf des neuen Fahrzeugs abgeschlossen, gibt es da einen Frist, ab wann man einen Versicherungsschutz hat???? Ich meine, wenn man z.B. heute Vollkasko hat und nächste Woche Unfall baut, hat man dann trotzdem vollen Schutz???

Eine Karenzzeit gibt es meines Wissens bei KFZ-Versicherungen nicht. Du bist ab der ersten Minute versichert.

 

Bist du evtl im ADAC?

Bekommt man da nicht einen Leihwagen, wenn man einen Schaden hat?

Grüße und mein Beileid

Tuborger

Mojen.

Du nimmts dir vieleicht einen Anwalt. Er kam, wie du schreibst aus einer Einfahrt, er hätte aufpassen müssen, egal aus welcher Richtung du in der Einbahnstrasse fährst.

Du bist ab dem Tag des Versicherungsabbschluss versichert.

Die Versicherungen sind 24h erreichbar.

Mfg auch beileid

Hi elanz,

:eek: oh jeh das tut mir super leid! Aber hey...kopf hoch ;)... so schlimm es auch ist...es ist in diesem Fall nur ein Auto ;) und sei vorrangig froh das Deinen zwei Kurzen sowie Dir nichts schlimmeres passiert ist! Für alles andere ist man versichert auch wenn es jetzt erst mal einen Papierkrieg auslösen wird. Aber ich habe vollstes Verständnis und weiss wie bescheiden das ist :(

1. Wenn klar ist wer Schuld hat braucht man keine Polizei zu rufen. In Deinem Fall werden sich die Versicherungen schon darum kümmern dieses zu klären, glaub mir da hat nämlich keiner Lust zu zahlen :p Aber ich hoffe Du hast sofort Fotos von dem Fahrzeug des Nachbarn gemacht...damit er später nicht mehr reparieren lässt als nötig ist. Aber da ihr ja nebeneinander wohnt wird das kein Problem sein.

2. Die Versicherungen sind normalerweise 24/7 erreichbar, zumindest eine Nothotline. Du kannst Deinen Wagen bei Deinem FFH abgeben, er regelt dann die Reparatur mit Deiner Versicherung. Du musst wahrscheinlich von Deiner Versicherung noch einen Fragebogen ausfüllen, damit Sie wissen Wer wirklich Schuld an dem Unfall war.

3. Soweit mir bekannt ist tritt die Neuwagenregelung nur bei einem Totalschaden in Kraft, ist das bei Dir der Fall? Das wird Dir wohl erst der FFH nach Begutachtung durch einen Sachverständigen sagen könnnen.

4. Wie schon erwähnt hast Du ab der 1 Sekunde Versicherungsschutz, wirst jetzt aber höhere Beiträge zahlen müssen wegen der Neueinstufung.

Hoffe Du überwindest den Schock erstmal, das wird sich alles regeln :)

LG Puschel

Du hast auf keinen Fall allein Schuld. Der Andere kam aus einer Einfahrt und hat dadurch nie!!! Vorrang. Da du aber in die falsche Richtung gefahren bist, wirst du wohl eine Teilschuld bekommen. Ich würde das auf keinen Fall jetzt gleich der Versicherung melden, sondern erst zum Anwalt damit.

Der Andere soll sich seinen Schaden schön selbst bezahlen wenn er einfach aus einer Einfahrt rauskommt.

Wenn deine Versicherung nämlich den Schaden des Anderen bezahlt, dann wirst du in der Prämieneinstufung deutlich zurückgestuft werden.

Wickel die Sache über die Vollksko ab und fertig.

Was sollst Du noch gross die Anwälte bemühen nur um nachher eine 50% Teilschuld anstatt 100% zu bekommen.

Dafür hast Du dann wochenlang Stress........

Ausserdem, wenn die Versicherung meint das Du nur eine Teilschuld hast, dann werden die sich schon darum kümmern.

 

Schau in Deine Versicherungsbedingungen bzw. spreche mit Deinem Berater.

Ich habe zum Beispiel pro Jahr einen Kaskoschaden frei und bekomme auch Rabatt wenn ich das Fahrzeug in meine Stammwerkstatt bringe.

Wir kennen Deine Versicherungsbedingungen nicht.

 

Auf jeden Fall ist es nicht immer nötig die Polizei zu rufen.......

Themenstarteram 20. September 2009 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von Ne Koelsche Jung

Mojen.

Du nimmts dir vieleicht einen Anwalt. Er kam, wie du schreibst aus einer Einfahrt, er hätte aufpassen müssen, egal aus welcher Richtung du in der Einbahnstrasse fährst.

Du bist ab dem Tag des Versicherungsabbschluss versichert.

Die Versicherungen sind 24h erreichbar.

Mfg auch beileid

Das gleihe hat mein Mann nämlich auch gesagt, daß für Ihn die Schuldfrage garnicht geklärt ist, da der Rausfahrende auch nach links hätte schauen müssen, trotz Einbahnstraße, es hätte ja gesause ein Kind kommen können, meiner Meinung ist er auch schnell rausgefahren, denn wie ich schon gesagt habe, ich habe ja nach hinten geschaut beim Fahren und konnte Ihn garnicht sehen, so schnell auf er auf der Spur.....

Ich bin ´bei der öffentlichen versichert, dann ist es die 24-Stunden-Notruf oder, ich werd da mal gleich anrufen und melden.

Mein Mann hat eine Rechtschutzversicherung, zu welcehm Anwalt muß ich da gehen? Muß ich trotzdem zahlen?

Themenstarteram 20. September 2009 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Mustang_AT

Du hast auf keinen Fall allein Schuld. Der Andere kam aus einer Einfahrt und hat dadurch nie!!! Vorrang. Da du aber in die falsche Richtung gefahren bist, wirst du wohl eine Teilschuld bekommen. Ich würde das auf keinen Fall jetzt gleich der Versicherung melden, sondern erst zum Anwalt damit.

Der Andere soll sich seinen Schaden schön selbst bezahlen wenn er einfach aus einer Einfahrt rauskommt.

Wenn deine Versicherung nämlich den Schaden des Anderen bezahlt, dann wirst du in der Prämieneinstufung deutlich zurückgestuft werden.

Soll ich jetzt doch nicht die Versicherung anrufen bei der Hotline???????????? :(

Bin echt verzweifelt!

Klar kannst Du Deine Versicherung anrufen wie ich auch schon erwähnte, sehen die Versicherungen eh zu nicht zahlen zu müssen, somit wird der Sachverhalt per Fragebogen etc. geklärt. Habe das schon zwei mal durch, dabei war ich schlussendlich nicht schuld.

Und Unfälle passieren meistens, weil einer den anderen nicht gesehen hat ;)

Also ganz ruhig bleiben und keine Panik!

Einfach mal anrufen :)

so ein ähnliches problem hatten wir auch mal, damals hatte ich nich keine plastekarte, also so das ich selbst fahren durfte, wir standen bei der kaufland ausfahrt recht bescheiden da weil gegenverkehr nicht raus kahm sind wir paar cm rückwärts, der hintere fahrer hat es gesehen und setzt vorwärts :mad: naja dann kahm es zu einen leichten zusammenstoß. er fuhr ein nissan und war nebenan gleich beim nissan händler, er hat ein gutachten von 2000 euro festgestellt. fragt sich nir wie eine winzige beule und ein wenig lackabrieb 2000 euro kosten könne. er hat vorsätzlich vorgesetztt , bekahm aber durch das gericht recht und wir hatten die A-KARTE :(

 

mfg

am 20. September 2009 um 8:34

Ich finde das ein bisschen übertrieben, jetzt einen Anwalt einzuschalten. Dadurch hast du keine Vorteile - im Gegenteil. Du hast den Unfall verursacht denn du bist rückwärts durch die Einbahnstr. gedüst. Der aus einer Einfahrt kommende Mann bekommt möglicherweise eine Mitschuld. Was bringt dir das? Nichts, denn deine Versicherung, in diesem Fall greift die Vollkasko, muss deinen selbstverschuldeten Schaden regulieren. Je nach Vertragsgestaltung wird deine Schadensfreiheitsklasse nach oben korrigiert, es sei denn du hast einen Schaden pro Jahr frei. Ob der Unfallgegner jetzt eine Mitschuld hat oder nicht ist in dem Fall egal. Dann holt sich deine Versicherung den entsprechenden Anteil von seiner Haftpflichtversicherung zurück. Vorteile hast du dadurch nicht.

Eine mögliche Mitschuld festzustellen obliegt nicht dir, das werden die Versicherungen untereinander klären, ggf. Anwälte. Resultat ist, dass die Schadenregulierung ewig lang dauern wird oder glaubst du, die gegnerische Versicherung ist beeindruckt, wenn ihr mit einem Anwalt kommt? Das ist für die Tagesgeschäft.

Und mal von einer anderen Seite aus betrachtet: Wie würdest du dich fühlen, wenn dich jemand in einer Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung rammt und dir dann auch noch eine Teilschuld aufladen will? Hier sollte man einfach mal eingestehen, dass man selbst der Verursacher ist. Dazu gehört auch, dass der entstandene Schaden am anderen Fahrzeug reguliert wird. Sei froh, dass der Mann nicht die Polizei gerufen hat, dann hättest du jetzt noch einen Bußgeldbescheid und Punkte. Hier kann man alles auf friedlichem Wege regeln.

Noch ein Wort zur Versicherung: Du musst den Schaden innerhalb von 2 Wochen melden, dazu musst du also nicht heute am Sonntag anrufen. Geh' morgen zu deinem Versicherungsvertreter, der hilft dir weiter. Dann bringst du den Wagen in die Werkstatt und die rechnet mit deiner Versicherung ab.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mustang_AT

 

Wenn deine Versicherung nämlich den Schaden des Anderen bezahlt, dann wirst du in der Prämieneinstufung deutlich zurückgestuft werden.

Bei einer möglichen Teilschuld hätte der Unfallgegner oder dessen Vollkasko einen Anteil der Kosten selbst zu tragen. Die Haftpflicht der Unfallverursacherin würde trotzdem zahlen und ob es nun 100% sind oder 50 % sind spielt keine Rolle bei der Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse, gestuft wird so oder so...

Themenstarteram 20. September 2009 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von elanaz

3. Ich habe von der Neuwagenregelung gehört, trifft dies auch auf mich zu????????? wenn ja, auch wenn ich selber schuld am Unfall war????

Das kannst du doch in den Versicherungsbedingungen nachlesen? Kommt auf den Tarif bzw auf die Versicherung an. Normalerweise bleibt die Neuwagenregelung von der Scxhuldfrage unberührt.

Bist du evtl im ADAC?

Bekommt man da nicht einen Leihwagen, wenn man einen Schaden hat?

Grüße und mein Beileid

Tuborger

Vielen Dank für Dein Beileid Tuborger,

nein, ich bin nicht bei der ADAC, ich bin froh, wenn die Sache schnell gekärt ist, ich hab meinem Mann schon gesagt, daß der den Wagen woanders parken soll, ich kann es nicht mitansehen, ich hätte auch nicht gedacht, daß mich so etwas so dermaßen berühren würde, vielleicht weil der wagen noch soooo frisch und NEU! ist, ich hab so auf Ihn gefreut und lange drauf gewartet, und nun ist er ein Unfallunwagen, mein Mann sagt, er wird schon wieder so Aussehen wie vorher, und daß er jetzt ein Unfallwagen ist, spielt für uns eigentlich keine Rolle, da wir ehe nicht vorhaben ihn in den nächsten Jahren zu verkaufen.

Ich brauche keinen Leihwagen, ob mir einer zusteht, weiß ich zwar nicht, ich werde das Auto von meinem Papa nehmen, der ist grad im Urlaub.

In den versicherungsbedingungen bin ich nicht auf einen Kapitel für Neuwagenregelungen gestoßen zumindest nicht was ein Unfall mit Neuwagen betriff.

Lieben Gruß

 

am 20. September 2009 um 9:17

ich würde schon einen anwalt einschalten, er kam aus einer ausfahrt und je nach geschwindigkeit kann ein gutachter ihm eine teilschuld zuweisen, auch wenn es nur 50% sind immerhin keine 100...

es geht ja einfach nur ums recht...

Themenstarteram 20. September 2009 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von TitaniumFocus

Ich finde das ein bisschen übertrieben, jetzt einen Anwalt einzuschalten. Dadurch hast du keine Vorteile - im Gegenteil. Du hast den Unfall verursacht denn du bist rückwärts durch die Einbahnstr. gedüst. Der aus einer Einfahrt kommende Mann bekommt möglicherweise eine Mitschuld. Was bringt dir das? Nichts, denn deine Versicherung, in diesem Fall greift die Vollkasko, muss deinen selbstverschuldeten Schaden regulieren. Je nach Vertragsgestaltung wird deine Schadensfreiheitsklasse nach oben korrigiert, es sei denn du hast einen Schaden pro Jahr frei. Ob der Unfallgegner jetzt eine Mitschuld hat oder nicht ist in dem Fall egal. Dann holt sich deine Versicherung den entsprechenden Anteil von seiner Haftpflichtversicherung zurück. Vorteile hast du dadurch nicht.

Eine mögliche Mitschuld festzustellen obliegt nicht dir, das werden die Versicherungen untereinander klären, ggf. Anwälte. Resultat ist, dass die Schadenregulierung ewig lang dauern wird oder glaubst du, die gegnerische Versicherung ist beeindruckt, wenn ihr mit einem Anwalt kommt? Das ist für die Tagesgeschäft.

Und mal von einer anderen Seite aus betrachtet: Wie würdest du dich fühlen, wenn dich jemand in einer Einbahnstraße in entgegengesetzter Fahrtrichtung rammt und dir dann auch noch eine Teilschuld aufladen will? Hier sollte man einfach mal eingestehen, dass man selbst der Verursacher ist. Dazu gehört auch, dass der entstandene Schaden am anderen Fahrzeug reguliert wird. Sei froh, dass der Mann nicht die Polizei gerufen hat, dann hättest du jetzt noch einen Bußgeldbescheid und Punkte. Hier kann man alles auf friedlichem Wege regeln.

Noch ein Wort zur Versicherung: Du musst den Schaden innerhalb von 2 Wochen melden, dazu musst du also nicht heute am Sonntag anrufen. Geh' morgen zu deinem Versicherungsvertreter, der hilft dir weiter. Dann bringst du den Wagen in die Werkstatt und die rechnet mit deiner Versicherung ab.

Ja, du hast ja recht Titanium Focus, ich werde nicht gleich zum Anwalt rennen, und die Schuld will ich auch nicht dem Gegner geben, aber er hätte ja auch schauen können, oder sogar müssen, so plötzlich wie er aus der Einfahrt rausgefahren ist, ...

beim Rückwärtsparken muß man nunmal auch in einer Einbahnstraße rückwärts fahren, gut, ich bin ein Paar Meter mehr gefahren, damit ich die Parklücke erreiche....ich will ja nicht die Schuld von mir abweisen, ich bin schon meiner Schuld bewußt...

Was mich momentan beschäftigt ist, der Zustand meines Autos!!!! Ich habe gestern wirklich einen Schock erlitten, hatte meine beiden Kids im Auto, und Fotos hab ich in dem Moment natürlich auch keine gemacht, der Herr wohnt ja 3 Häuser weiter, ich kann doch einfach bei Ihm klingeln und sagen, daß ich Fotos machen möchte oder? Da kann er ja nichts dagegen haben, schließlich zahlt ja meine Versicherung seinen Schaden.

Ich würde den Unfall sofort melden. Entweder telefonisch über die Hotline, oder über das Internet. Die meisten Versicherungen haben auf ihrer Homepage die Möglichkeit, Schadensfälle anzugeben. Wenn man sich damit Zeit lässt, verärgert man seine eigene Versicherung. Und das ist nicht unbedingt sinnvoll.

In Deinem Fall ist die Haftpflicht betroffen (wegen des Schadens am anderen Fahrzeug), und die Vollkasko (wegen des Schadens an Deinem Auto). Die Schäden werden bezahlt (abzüglich der Selbstbeteiligung bei der Kasko), und mit einiger Wahrscheinlichkeit wirst Du in der Prämie hochgestuft. Wenn sich die Schäden als nicht so sehr teuer herausstellen, kannst Du vielleicht den Schaden nachträglich noch selber bezahlen, und damit die Hochstufung vermeiden. Da lohnt es sich, die Versicherung zu befragen. Denn die erhöhte Prämie zahlst Du die nächsten Jahre.

Du schreibst, Dein Mann hat eine Rechtsschutzversicherung. Wenn die erstens den Verkehrsrechtsschutz abdeckt und zweitens Du auch mit versichert bist, kannst Du natürlich auch diese Versicherung einschalten.

Noch ein Tip für solche "kleinen" Unfälle, bei denen die Polizei nicht gerufen wird: Erst mal schauen, ob es Zeugen gibt. Die ansprechen, Namen, Adressen, ev. Autokennzeichen notieren. Eigenes Kennzeichen und Personalien an den Unfallgegner geben, Personalien und Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Wenn Handykamera zur Hand, Unfallsituation von allen Seiten fotografieren.

Dann nach Hause, zu Atem kommen. Und dann sollte man sich hinsetzen, alles zusammenschreiben, was man über den Unfallhergang weiß. Entweder auf Papier, oder am Computer. Dieses Gedächtnisprotokoll natürlich mit Datum versehen, gut abspeichern oder ablegen. Wenn man später mit der eigenen oder der Versicherung des Unfallgegners spricht, solte man alle Details möglichst umfassend abrufen können. Natürlich ist so ein selbst unterschriebener Zettel kein gerichtsfester Beweis. Aber Du kannst wenigstens etwas vorweisen. Die Gegenseite vielleicht nicht. Wenn es ganz kritisch wird, kann man eine Kopie von so einem Gedächtnisprotokoll auch per Einschreiben an sich selber schicken und bei Erhalt dann nicht öffnen. Damit kann man im Zweifel dann zumindest belegen, dass man dieses Protokoll direkt am Unfalltag bzw. am Folgetag erstellt hat (Poststempel!).

LG, Tina

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