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Unfall mit Somerreifen: Wer zahlt wirklich?
Hallo!
Ich habe inzwischen natürlich meine Winterreifen montiert und frage NUR AUS INTERESSE!
Nehmen wir uns also einfach ein Beispiel:
Ein BMW E36 Fahrer, 21 Jahre alt, fährt bei Schnee mit Sommerreifen. Er kann nicht rechtzeitig bremsne und rutscht einem AMG Mercedes (irgendeiner) hinten drauf. Es entsteht bei dem AMG ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wer zahlt? Ich dachte bisher immer, dass die Versicherung in dem Fall keinen Cent blechen würde. Scheinbar zahlt sie in so einem Fall aber trotzdem, nur weniger.
Was ist richtig?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
Hallo!
Ich habe inzwischen natürlich meine Winterreifen montiert und frage NUR AUS INTERESSE!
Nehmen wir uns also einfach ein Beispiel:
Ein BMW E36 Fahrer, 21 Jahre alt, fährt bei Schnee mit Sommerreifen. Er kann nicht rechtzeitig bremsne und rutscht einem AMG Mercedes (irgendeiner) hinten drauf. Es entsteht bei dem AMG ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wer zahlt? Ich dachte bisher immer, dass die Versicherung in dem Fall keinen Cent blechen würde. Scheinbar zahlt sie in so einem Fall aber trotzdem, nur weniger.
Was ist richtig?
Nur aus Interesse? das ist dir, oder jemand denn du kennst,doch so passiert,du mußt nicht flunkern.Die Versicherung zahlt den vollen Schaden,holt aber bei dir das Geld wieder,nicht alles aber ein Großteil,denn so etwas nennt man grob fahrlässig!!
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14 Antworten
Was sagt denn die Versicherung und aus welcher Quelle stammen Deine Informationen, die Du hier diskutieren möchtest?
Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
Hallo!
Ich habe inzwischen natürlich meine Winterreifen montiert und frage NUR AUS INTERESSE!
Nehmen wir uns also einfach ein Beispiel:
Ein BMW E36 Fahrer, 21 Jahre alt, fährt bei Schnee mit Sommerreifen. Er kann nicht rechtzeitig bremsne und rutscht einem AMG Mercedes (irgendeiner) hinten drauf. Es entsteht bei dem AMG ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wer zahlt? Ich dachte bisher immer, dass die Versicherung in dem Fall keinen Cent blechen würde. Scheinbar zahlt sie in so einem Fall aber trotzdem, nur weniger.
Was ist richtig?
Nur aus Interesse? das ist dir, oder jemand denn du kennst,doch so passiert,du mußt nicht flunkern.Die Versicherung zahlt den vollen Schaden,holt aber bei dir das Geld wieder,nicht alles aber ein Großteil,denn so etwas nennt man grob fahrlässig!!
Zitat:
Original geschrieben von Punzelrunzel
Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
Hallo!
Ich habe inzwischen natürlich meine Winterreifen montiert und frage NUR AUS INTERESSE!
Nehmen wir uns also einfach ein Beispiel:
Ein BMW E36 Fahrer, 21 Jahre alt, fährt bei Schnee mit Sommerreifen. Er kann nicht rechtzeitig bremsne und rutscht einem AMG Mercedes (irgendeiner) hinten drauf. Es entsteht bei dem AMG ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wer zahlt? Ich dachte bisher immer, dass die Versicherung in dem Fall keinen Cent blechen würde. Scheinbar zahlt sie in so einem Fall aber trotzdem, nur weniger.
Was ist richtig?
Nur aus Interesse? das ist dir, oder jemand denn du kennst,doch so passiert,du mußt nicht flunkern.Die Versicherung zahlt den vollen Schaden,holt aber bei dir das Geld wieder,nicht alles aber ein Großteil,denn so etwas nennt man grob fahrlässig!!
Ich verstehe, dass du mir das jetzt unterstellt. Normalerweise steckt hinter so einer Frage oft ein tatsächlicher Fall!
Mir ist aber nichts passiert, meinem Honda geht es gut und ich habe meine Winterreifen schon länger drauf
Und ich habe auch keinen (angeblichen) Freund, der kein Internet hat und auch keine Mutter die keine Zeit hat das selbst zu posten oder oder oder!
Und genau so wenig habe ich vor mit Sommerreifen den Winter über zu fahren.
Falls mir so eine Dummheit echt mal passieren würde, würde ich zu der Sch*iße stehen Wer meine anderen Beiträge kennt, der weiß das auch.
Und nun zum Thema: Gibt es da eine Pauschalregel, oder sind die Versicherungen da auch noch unterschiedlich?
Achso ja meine Quellen: Die Situation hab ich mir (wie gesagt) ausgedacht. Dass die Versicherung angeblich doch zahlt bzw. gar nicht zahlt ist alles nur Hörensagen!
Aha!
Zusammengefasst (falls es mal jemand wissen muss):
Die Versicherung bezahlt vorerst alle Schäden, egal unter welchen Bedingungen. Danach kann sie den Versicherten in Regress nehmen. Der Versicherte muss also bis zu 5.000 Euro zurückzahlen. In Einzelfällen mehr.
Hi,
so siehts aus!
Zu beachten bei der VK kann die Eigenbeteiligung bis zu 100% sein.
Gruß tobias
Hi,
andersherum ist aber auch interessant:
bekomme ich als Sommerbereifter Schneefahrer eine "schelle" wenn mir einer mit Winterschlappen reinfährt?
Viele Grüße, Alex
Versicherungstechnisch bzw. beim Schadenersatz nicht.
Hi,
solange eindeutig ist das deine Sommerreifen den Unfall nicht ausgelöst oder begünstigt haben bekommst du kein Problem.
Allerdings könnte dir die Polizei ein Ticket ausstellen wegen nicht angepasster Bereifung,ganz unabhänig vom Unfall
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
Die Versicherung bezahlt vorerst alle Schäden, egal unter welchen Bedingungen. Danach kann sie den Versicherten in Regress nehmen. Der Versicherte muss also bis zu 5.000 Euro zurückzahlen. In Einzelfällen mehr.
Kann sie machen.
Sind Fälle bekannt, in denen tatsächlich Geld von Versicherten zurückgefordert wurde?
Nein, denn in der Haftpflichtversicherung stellt das Fahren mit Sommerreifen KEINE Obliegenheitsverletzung dar.
Deswegen kann natürlich auch nichts regressiert werden.
Was hier bislang geschrieben wurde, ist leider weitgehend falsch.
Lies den Link auf die Frag-den-Anwalt Seite, da wurde es korrekt erklärt.
Im zweiten Fall (Sommerreifen beim Geschädigten) KANN die falsche Reifenwahl zu einer Mithaftung führen, z B wenn der Unfall mit den richtigen Reifen nachweislich vermieden worden wäre.
Dann wird aber auch nicht regressiert, sondern den Schaden eben nur zu einer bestimmten Quote erstattet.
Die Frage die man sich hier eher stellen sollte: Wieviel wird von meinem eigenen Schaden bezahlt.
Bei VK wirds interessant und hier sind auch die Unterschiede der einzelnen Verträge.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nein, denn in der Haftpflichtversicherung stellt das Fahren mit Sommerreifen KEINE Obliegenheitsverletzung dar.
Die Erklärungen stammen aber alle noch aus der Zeit in der Winterreifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen noch keine Pflicht waren. Regressgeschichten laufen eh meist auf Einzelfallentscheidungen vor Gericht hinaus, aus der "Gefahrenerhöhung" nach §5 Abs 3 KfzPflVV lässt sich das durchaus folgern. Seit der Verpflichtung in der StVO kann sich kein Fahrer mit "wusste ich nicht, bringt eh nichts usw.." rausreden.
Letztlich zahlt die Haftpflicht zunächst immer, was dann kommt steht in den Sternen. Heisst ja auch noch lange nicht dass es eine Versicherung immer auf einen Prozess ankommen lässt nur weil sie ggf. beschränkten Regess fordern kann.
Bei der VK reden wir eh über Vertragsrecht. So von wegen sie dürfen keinem grünen Auto reinfahren und so
Nee, Spass, alles darf auch die VK nicht ausschließen, hier gab es auch schon genug Urteile dass gewisse Dinge als rechtsunwirksam vor Gericht eingestuft wurden. Z.B. wäre genau sowas wie das grüne Auto so ohne weiteres gar nicht zulässig, selbst im Vertragsrecht.