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Unfall mit Unfallflucht brauche Hilfe
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage vllt kann jemand helfen oder hat Erfahrungen.
Ich hatte vor einem Monat einen Unfall wurde auf der Autobahn von einem LKW in Richtung Leitplanke gedrängt als er den Überholvorgang startete. Der genaue Sachverhalt ist jetzt egal die Polizei sagt er hat Schuld. Dieser ist auch eiskalt weitergefahren aber ich konnte mir das Kennzeichen merken (war auch ein deutscher LKW fahrer). Polizei sagt Sie ermitteln den Fahrer und geben das ganze an die Staatsanwaltschaft weiter und entscheiden dann wie es weiter geht.
Leider habe ich von denen immer noch nichts gehört bei der Polizei kann mir auch immer keiner Auskunft geben. Hier Frage Nr.1 Wie lang kann so etwas dauern bis man da mal was erfährt wie es weiter geht?
Und Frage 2: Ich habe den Schaden richten lassen und einen Kostenvoranschlag machen lassen, der beläuft sich auf ca 2100€. Meine Versicherung hat mir nur 1200€ ausgezahlt wegen einer Werkstattbindung ( mein Fehler !)
Kann ich den Rest von der Gegnerversicherung verlangen wenn mir diese dann bekannt ist oder kann sich die Versicherung des Gegners weigern? (Sollte der Gegner Schuld haben)
Für Infos oder Erfahrungen wäre ich dankbar
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo,
gehe damit zum RA.
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10 Antworten
Hallo,
gehe damit zum RA.
Hi,
zu Frage 1: Das kann durchaus etwas dauern, bis du von der Staatsanwaltschaft was hörst. Die müssen den Sachverhalt erstmal ermitteln. Was jetzt schon sicher ist, dass du auf jeden Fall was von denen hören wirst, völlig unabhängig vom Ermittlungsergebnis.
zu Frage 2: Mit der Schadensregulierung einen Anwalt zu beauftragen würde ich empfehlen, besonders dann, wenn eine Rechtschutzversicherung besteht. Wenn nicht, hättest du ein Kostenrisiko falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
So wie du es beschrieben hast, läuft der Schaden erstmal über deine Vollkasko. Das lässt sich unter Umständen rückabwickeln, wenn der Verursacher tatsächlich ermittelt wird. In diesem Fall wären dann auch die Anwaltskosten gedeckt. Das mit der Werkstattbindung ist mir suspekt, steht evtl. in deinen Versicherungsbedingungen. Ich würde mich auf sowas nicht einlassen, selbst wenn das dann ein paar Euros mehr Versicherungsprämie kostet.
Zitat:
Kann ich den Rest von der Gegnerversicherung verlangen wenn mir diese dann bekannt ist oder kann sich die Versicherung des Gegners weigern? (Sollte der Gegner Schuld haben)
Ist der Unfallgegner ermittelt und die Schuldfrage eindeutig ( es könnte theoretisch sein, das dir ein Mitverschulden angelastet wird, Stichwort Quotenregelung) geklärt, dann hat die gegnerische Versicherung den vollen Schaden zu tragen. Soweit jedenfalls die Theorie. Praktisch gibt es noch jede Menge Eventualitäten, die der Unfallgegner und seine Versicherung in Feld führen könnten. Daher der Rat zum Anwalt.
Gruß Jens
@JensT76
Hi,
ja mit der Versicherung und der Werkstattbindung hab ich draus gelernt ! mach ich nie wieder.
Rechtsschutzversicherung ist vorhanden das wäre also kein Problem mit dem Rechtsanwalt
Schaden reguliert erstmal meine Vollkasko, aber das was die mir auszahlen reicht vorn und hinten nicht.
Ich hab keine Lust den Sch.....ß selber zu zahlen.
Dann werde ich nächste Woche mal einen Rechtsanwalt aufsuchen und euch mal berichten was dieser meint.
Gruß
Habe es dir mal verschoben.
Und wie lange es dauern kann? Von 2 Wochen bis 2 Jahre+ (meine eigene Erfahrung).
Also abwarten, Tee trinken und dem Anwalt vertrauen.
Warum hast du den Schaden nicht bei der Haftpflicht des LKW Fahrers gemeldet, wenn du doch das Kennzeichen hast. Und die Polizei ermittelt wegen Fahrerflucht, egal wie lange das dauert, hat mit Abwicklung der Versicherung erstmal nix zu tun.
Erstmal muss er beweisen, das der andere auch der Schuldige ist. Und um sich da rauszureden, kennen die Versicherungen kein halten.
naja, meine Versicherung hat aber schon quasi ermittelt, als ein anderer bei ihr einen angeblich durch mich verursachten Schaden meldete. Also immer ran die gegn. Versicherung...
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 6. November 2017 um 08:09:13 Uhr:
Warum hast du den Schaden nicht bei der Haftpflicht des LKW Fahrers gemeldet, wenn du doch das Kennzeichen hast. Und die Polizei ermittelt wegen Fahrerflucht, egal wie lange das dauert, hat mit Abwicklung der Versicherung erstmal nix zu tun.
Vielleicht ist es nicht zu spät?
In einem ähnlichen Fall hat man mir gesagt:
wenn die Lage (relativ) klar ist, so wie hier, und der Unfallverursacher bekannt ist (davon gehe ich aus - hat die Polizei das bestätigt?) - NICHTS auf eigene Faust unternehmen, vor allem NIE mit der gegnerischen Versicherung reden, sondern SOFORT einen Anwalt beauftragen. Der übernimmt alles - Meldung und Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung, beauftragt einen Gutachter, Abwicklung usw. Alle Kosten (Anwalt, Gutachter usw.) werden von der gegnersichen HV übernommen.
Es sei denn der LKW-Fahrer gestehe nicht den Unfall verursacht zu haben - sind z.B. Zeugen vorhanden?
Zitat:
@Patk128 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:28:46 Uhr:
aber ich konnte mir das Kennzeichen merken (war auch ein deutscher LKW fahrer).
Kennzeichen -> Zentralruf der Versicherer -> Schaden melden.
Bei Rechtschutzversicherung ohne Zweifel nur über Anwalt (auch wenn jetzt schon fast zu spät). Warum Vollkasko wenn Schädiger bekannt und nicht erstmal einfach den Schaden beim Gegner gemeldet und geguckt wie die reagieren? Staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Fahrerflucht haben ja erstmal nicht zwingend was mit deinen schadenersatzrechtlichen Ansprüchen zu tun. (Strafrecht vs. Zivilrecht)
Bezüglich Schuldfrage: Gab es Kollision mit dem LKW oder nur beim Ausweichen mit der Leitplanke? Ohne Kollision mit dem LKW steht da wahrscheinlich erstmal Aussage gegen Aussage.
1) Deckungszusage Rechtschutzversicherung einholen
2) Anwalt für Verkehrsrecht suchen
3) Abwarten und Anwalt alles regeln lassen.
Ich musste als Zeuge von einem ähnlichen Unfall vom Gericht auftreten. Zwar kein LKW gewesen, aber da hat eine PKW-Fahrerin beim Spurwechsel (auf Überholspur) den hinter ihr fahrenden Fahrer zum not-Bremsen gezwungen und er ist mit dem Auto gegen die Mittellplanke gerast. Das Urteil kenne ich leider nicht (bin als Zeuge nicht berechtigt). Ich vermute es sei für den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs alles gut ausgegangen (so wie ich es am Rande mitbekommen habe). Die Fahrerin meinte sie hätte zwar den Unfall hinter ihr gar nicht gemerkt und ist weitergefahren, klang aber irgendwie "seltsam", weil sie sofort auf die Mittelspur zurückwechselte .
Der Unfall ist im April passiert, vom Gericht haben wir uns erst 4-5 Monate später getroffen, kann also dauern.
Wie ist es bei dir gelaufen - ist der LKW auf der Überholspur weitergefahren, oder nach rechts zurückgelenkt (würde heissen er hätte den Unfall doch mitbekommen)? Zeugen?