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Unfall mit Vollkaskoschaden ! (evtl. in Anspruch nehmen)

BMW 5er E39
Themenstarteram 19. Juni 2009 um 0:18

Hallo, heute hat meine Frau einen Unfall verursacht. Mein BMW E39 ist Bj.98. Bin auch Vollkaskoversichert. Der Schaden beläuft sich auf ca. 3 bis 4 tausend Euro. Bei der Vollkasko würde ich nur um 10% steigen für die nächsten 6 Jahre.

Fragen:

Muss ich zu der Vertragsverkstatt der Versicherung hin wenn ich die eigenen Vollkasko in anspruch nehme, wegen den Gutachter und Reparatur?

Kann ich einen belibigen Gutachter nehmen?

Das Fahrzeug ist laut Mobile um die 4 bis max. 5 tausen wert.

Frage:

Was würde mir die Versicherung auszahlen wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse?

Was würdet Ihr mir empfehlen?

Gruß

Martin

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7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von losdelpolos

Fragen:

Muss ich zu der Vertragsverkstatt der Versicherung hin wenn ich die eigenen Vollkasko in anspruch nehme

Kommt auf deinen Vertrag drauf an, ob du eine Werkstattbindung gewählt hast oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von losdelpolos

Kann ich einen belibigen Gutachter nehmen?

Nein

 

Zitat:

Original geschrieben von losdelpolos

Was würde mir die Versicherung auszahlen wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse?

Kommt auf die Schadenhöhe des Gutachtens drauf an, immer das für die Versicherung günstigste, abzüglich mwst, abzüglich Restwert, abzüglich SB.

Zitat:

Original geschrieben von losdelpolos

Was würdet Ihr mir empfehlen?

Kommt drauf an was du vorhast, und worauf das Gutachten letzendlich hinausläuft.

am 19. Juni 2009 um 5:43

Nun ja, Du hast natürlich in jedem Fall das Recht auf einen "freien" Sachverständigen, sofern Du Dich nicht hast vertraglich binden lassen. Es gibt allerdings bereits Rechtsentscheidungen, dass solche Bindungsverträge nicht zulässig sein sollen. Von daher ist die Frage nicht wirklich eindeutig zu beantworten. Aber in der Regel musst Du Dich nicht auf den Gutachter der Versicherung einlassen.

Bezahlt bekommst Du wenn Du den Schaden in der Werkstatt richten lässt die Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer, abzüglich Deiner Selbstbeteiligung. Lässt Du den Schaden nicht reparieren sondern auszahlen, dann bekommst Du in der Regel die Reparaturkosten ohne Mehwertsteuer laut Gutachten, abzüglich Selbstbeteiligung und Restwert des Fahrzeuges. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ( Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert ) bekommst Du in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung und dem Restwertes des Fahrzeuges.

Aber mal ganz ehrlich, wer versichert einen 98'er BMW E39 noch in der Vollkasko? Ich meine, ist ja in diesem Fall von Vorteil, aber die Regel dürfte das eher nicht sein. Oder?

Den Wert finde ich für ein 98'er Fahrzeug mit 4000 bis 5000 Euro aber an der oberen Grenze angesetzt, wobei ich zum Fahrzeug selbst ja nichts sagen kann - kenn es ja nicht. Hier wird ein Gutachter aber gegebenenfalls die Preisgrenze nach unten hin kappen und vom Durchschnittspreis (Mobile, Autoscout & Co) ausgehen. In dem Fall wohl eher wirtschaftlicher Totalschaden.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Nun ja, Du hast natürlich in jedem Fall das Recht auf einen "freien" Sachverständigen, sofern Du Dich nicht hast vertraglich binden lassen.

Nein er hat nicht auf jedenFall das Recht, dies hat er nur bei einem Haftpflichtschaden, wenn er der Geschädigte ist.

Sollte der TE einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen wollen bei einem Kaskoschaden, muss er erst eine Freigabe der Versicherung einholen, da ansonsten die Kosten für das Gutachten nicht bezahlt werden.

Zitat:

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ( Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert ) bekommst Du in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung und dem Restwertes des Fahrzeuges.

Abzüglich der mwst, diese bekommt er erstattet bei Beschaffung eines Ersatzwagens.

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Nun ja, Du hast natürlich in jedem Fall das Recht auf einen "freien" Sachverständigen, sofern Du Dich nicht hast vertraglich binden lassen. Es gibt allerdings bereits Rechtsentscheidungen, dass solche Bindungsverträge nicht zulässig sein sollen. Von daher ist die Frage nicht wirklich eindeutig zu beantworten. Aber in der Regel musst Du Dich nicht auf den Gutachter der Versicherung einlassen.

Bezahlt bekommst Du wenn Du den Schaden in der Werkstatt richten lässt die Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer, abzüglich Deiner Selbstbeteiligung. Lässt Du den Schaden nicht reparieren sondern auszahlen, dann bekommst Du in der Regel die Reparaturkosten ohne Mehwertsteuer laut Gutachten, abzüglich Selbstbeteiligung und Restwert des Fahrzeuges. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ( Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert ) bekommst Du in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung und dem Restwertes des Fahrzeuges.

Aber mal ganz ehrlich, wer versichert einen 98'er BMW E39 noch in der Vollkasko? Ich meine, ist ja in diesem Fall von Vorteil, aber die Regel dürfte das eher nicht sein. Oder?

Die Vollkasko kostet mich fast genauso wie nur die Teilkasko. Habe die Vollkasko bis jetzt bei jedem Wagen gehabt. (SF16)

Den Wert finde ich für ein 98'er Fahrzeug mit 4000 bis 5000 Euro aber an der oberen Grenze angesetzt, wobei ich zum Fahrzeug selbst ja nichts sagen kann - kenn es ja nicht. Hier wird ein Gutachter aber gegebenenfalls die Preisgrenze nach unten hin kappen und vom Durchschnittspreis (Mobile, Autoscout & Co) ausgehen. In dem Fall wohl eher wirtschaftlicher Totalschaden.

Dsc03712
am 19. Juni 2009 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Nein er hat nicht auf jedenFall das Recht, dies hat er nur bei einem Haftpflichtschaden, wenn er der Geschädigte ist. Sollte der TE einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen wollen bei einem Kaskoschaden, muss er erst eine Freigabe der Versicherung einholen, da ansonsten die Kosten für das Gutachten nicht bezahlt werden.

Sorry, aber das stimmt so nicht ganz. Allerdings haben wir uns da auch ein Stück weit missverstanden. In der Regel schickt bei Kaskoschäden tatsächlich die Versicherung ihren eigenen Gutachter. Das steht ihr ohne Frage auch zu. Aber ich habe eben immer die Möglichkeit und das Recht einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür muss ich natürlich erstmal selbst tragen, was sich aber durchaus im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung durchaus auch rentieren kann...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Abzüglich der mwst, diese bekommt er erstattet bei Beschaffung eines Ersatzwagens.

Also diese Regelung wäre mir neu. Muss ich doch glatt mal bei meinen "innerfamiliären" Versicherungsfuzzis nachfragen. Meinte schon, dass mein zusammengeschobener Rekord wie von mir beschrieben abgerechnet wurde ( Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung )...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Nein er hat nicht auf jedenFall das Recht, dies hat er nur bei einem Haftpflichtschaden, wenn er der Geschädigte ist. Sollte der TE einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen wollen bei einem Kaskoschaden, muss er erst eine Freigabe der Versicherung einholen, da ansonsten die Kosten für das Gutachten nicht bezahlt werden.

Sorry, aber das stimmt so nicht ganz. Allerdings haben wir uns da auch ein Stück weit missverstanden. In der Regel schickt bei Kaskoschäden tatsächlich die Versicherung ihren eigenen Gutachter. Das steht ihr ohne Frage auch zu. Aber ich habe eben immer die Möglichkeit und das Recht einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür muss ich natürlich erstmal selbst tragen, was sich aber durchaus im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung durchaus auch rentieren kann...

Und was genau stimmt jetzt nicht so ganz an dem was ich geschrieben habe ?

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Abzüglich der mwst, diese bekommt er erstattet bei Beschaffung eines Ersatzwagens.

Also diese Regelung wäre mir neu. Muss ich doch glatt mal bei meinen "innerfamiliären" Versicherungsfuzzis nachfragen. Meinte schon, dass mein zusammengeschobener Rekord wie von mir beschrieben abgerechnet wurde ( Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung )...

Seit 08/2002 ist dies so.

http://n-tv.advogarant.de/.../MwSt-Erstattung.html

 

am 19. Juni 2009 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Und was genau stimmt jetzt nicht so ganz an dem was ich geschrieben habe ?

Weil Deine Aussage in etwa so rüberkommt, als könne man keinen "freien" Sachverständigen hinzuziehen. Dem ist aber nicht so, man muss ihn eben nur erstmal aus eigener Tasche zahlen. Vielleicht hab ja auch ich Deine Aussage nur missverstanden... ;-)

Das heißt aber nicht, dass man automatisch auf diesen Kosten sitzen bleibt. Je nach Schadenshöhe unterscheiden sich die Gutachten dann schnell mal um mehrere hundert Euronen, da die Gutachter der Versicherung ja ganz klar interessiert sind, die Regulierzungshöhe so gering wie möglich zu halten. Da werden teilweise viel zu niedrige Wiederbeschaffungskosten angesetzt, Ausfallentschädigungen weggelassen oder Restwerte zu hoch betitelt.

Das Gutachten eines "freien" Sachverständigen kostete meinen Kumpel nach einem Totalschaden seiner C-Klasse knapp um die 500 Euro, wobei sich die Gesamtschadenshöhe vom Gutachten der Versicherung um knapp 1400 Euro unterschied. Fazit? Im gerichtlichen Verfahren wurde die Versicherung verurteilt, den Schaden nach Gutachten des "freien" Sachverständigen zu regulieren, dessen Kosten und die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Es kann sich also rentieren, obgleich das Ganze natürlich nicht voraussehbar ist.

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