- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfall mit zwei Gegner wie am besten vorgehen?
Unfall mit zwei Gegner wie am besten vorgehen?
Hallo,
folgende Situation:
2 Fahrspuren in meine Richtung ich bin auf der rechten Spur, links neben mir ein anderes Fahrzeug A.
Das Fahrzeug A links neben mir berührt mit dem linken Rad eine Verkehrsinsel und zieht dann nach rechts in meine Spur und rammt mich am linken vorderen Kotflügel.
Ich bremse ab und mir fährt hinten ein weiterer Wagen B in das Fahrzeug.
Ich habe den Schaden bei beiden Versicherungen gemeldet. Versicherung von Fahrzeug A möchte klären ob man den Schaden nicht gesammt gegenüber mir regulieren kann und dann zwischen den Versicherungen abrechnen.
Versicherung B hat schon erste Zweifel angedeutet ob sie zahlen möchte da Wagen A da er mich geschnitten hat den Unfall provoziert hat.
Ich bin bei der gleichen Versicherungen wie Fahrzeug A. Fahrzeug B ist auf eine andere Versicherung zugelassen.
Die Polizei war vor Ort, Fahrer A wurde wegen Spurwechsel und Fahrer B wegen zu geringem Abstand verwarnt.
Wie soll ich am klügsten an die Sache herangehen? Gleich einen Anwalt nehmen, der mir ja zusteht aber welche Versicherung muss zahlen? Schaden an die Werkstatt abtreten damit die sich damit herumärgern?
Danke fürs lesen.
Beste Antwort im Thema
Nein, die Frechheit ist, hier anderen zu raten, einen Anwalt zu nehmen, damit sie sich nicht dadurch "schaden", dass sie die Sache wahrheitsgemäß schildern. Lesen, verstehen, anworten...
Aber dass das von Dir so interpretiert wird, überrascht natürlich nach Deinen anderen Beiträgen nicht.
Von wegen: "Dann wird diese Aussage eben später widerrufen, bspw. weil man unter dem Eindruck der Ereignisse bzw. unter "Schock" stand. Gar kein Problem."
Motto: "Alle bescheuert, außer ich", oder?
Ähnliche Themen
21 Antworten
Hallo ins Forum,
da wird jetzt einiges an Papierkrieg auf Dich zukommen, leider (stecke grad drin). Im Grundsatz sind es zwei Unfälle, die auch getrennt abgewickelt werden müssen.
Den Schaden vorne links (durch den Spurwechsel) muss die Versicherung von A als Verursacher zahlen. Der Heckschaden (durch das Auffahren) geht auf die Versicherung von B als Verursacher. Letztere kann sich dann an die Versicherung von A wenden, da A durch sein Manöver ja alles ausgelöst hat.
Die Versicherung von B muss zahlen, da es egal ist, ob und von wem sie Regress bekommen kann. Entscheidend ist, welches Fahrzeug hat welchen Schaden verursacht. Z.B. wird Dir die Versicherung von A sagen, Heckaufprall zahlen wir nicht, da das versicherte Fahrzeug nur den Seitenschaden verursacht haben kann. Da es unterschiedliche Versicherer sind, kann man dieses Ping-Pong-Spiel ewig machen.
An Deiner Stelle würde ich einen Brief gleichzeitig an beide Versicherer schreiben und diese auffordern, sich binnen einer Frist (z.B. 2 Wochen) zu äußern, wie die Dreiecksbeziehung zu lösen ist, ohne dass dies zuviel Aufwand wird. Z.B. kann auch die Versicherung von A alles regulieren und bekommt von der B-Versicherung einen Anteil (denn B hat ja auch einen Schuldanteil, so dass die Versicherung von B nicht zu 100% raus ist).
Bei dem geschilderten Unfall würde ich unabhängig davon sofort einen unabhängigen Gutachter beauftragen, damit klar ist, welcher Schaden auf welchen Unfall zurückzuführen ist. Außerdem "vergessen" die Versicherer gern mal die Wertminderung.
Kommst Du mit der Versicherung allein nicht weiter, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen (musste ich letzlich auch). Immer gleich zum Anwalt muss nicht sein, ist aber bei den Versicherern manchmal (oder leider häufiger) nötig.
Ach ja, die Abtretung ermöglicht dem Autohaus, sich das Geld bei der Versicherung zu holen. Sperrt die sich, haftest Du für die Kosten.
Ich drücke mal die Daumen, dass die Regulierung klappt.
Viele Grüße
Peter
Moin,
am besten die Hergangsmeldung an beide Versicherungen.
Mal abwarten, was twelferider (Schadensachbearbeiter bei einer Vers.) dazu sagt.
Alle anderen Beiträge sind Vermutungen.
Sehr geehter Herr Te.Grunsätzlich ist es immer ratsam im Vorfeld einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen,und den Schadensvorgang zu formulieren.
Gerade in Ihrer Situation.
Unbewusste Falschformulierungen konnen hier zum Rechtsverlust führen.
Ohne fachlichen Beistand kann dieser Vorfall auch schnell umgedreht werden.
mal ne andere Betrachtungsweise.
Der Fahrzeugführer ,der auf die Insel aufgefahren ist,behauptet sie haben die Spur nicht gehalten,er musste ausweichen,somit hätten sie den Unfall herbeigeführt.
Der nachfolgende Fahrzeugführer bestätigt diese Version,er will ja nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Ich hoffe sie verstehen mich.Also zum Fachanwalt und keine weiteren Erklärungen abgeben.
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Der Fahrzeugführer ,der auf die Insel aufgefahren ist,behauptet sie haben die Spur nicht gehalten,er musste ausweichen,somit hätten sie den Unfall herbeigeführt.
Der nachfolgende Fahrzeugführer bestätigt diese Version,er will ja nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Ich hoffe sie verstehen mich.Also zum Fachanwalt und keine weiteren Erklärungen abgeben.
Naja, aber wenn Sies der Polizei gegenüber bereits anders geschildert haben und verwarnt worden sind - dann sehe ich hier keine Möglichkeit, dass die Story noch gedreht werden kann??
Zitat:
Original geschrieben von Atr1x
... - dann sehe ich hier keine Möglichkeit, dass die Story noch gedreht werden kann??
Da hast du noch keine gegnerischen Anwälte und / oder Versicherungssachbearbeiter erlebt.
In dem Fall hier kann man dem TE nur zur Inanspruchnahme eines RA raten.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Zitat:
Original geschrieben von Atr1x
... - dann sehe ich hier keine Möglichkeit, dass die Story noch gedreht werden kann??
Da hast du noch keine gegnerischen Anwälte und / oder Versicherungssachbearbeiter erlebt.
In dem Fall hier kann man dem TE nur zur Inanspruchnahme eines RA raten.
Ich bin auch der Meinung, ein RA ist sinnvoll. Ich mache alles nur über den RA (Bei Unfällen) - um eben solche Dinge am ende zu vermeiden... Und habe ich auch nicht die Zeit, mich neben meinem Job noch um solche Dinge zu kümmern (Versicherung rumschlagen..).
Aber es ist doch merkwürdig, wie aussagen gegenüber der Polizei doch gedreht werden können? Wenn der Polizist die Aussage aufschreibt und jemand ein Verwarnungsgeld bezahlt, dann hat er die Schuld doch eingestanden?
Zitat:
Original geschrieben von Atr1x
...Wenn der Polizist die Aussage aufschreibt ...
Dann wird diese Aussage eben später widerrufen, bspw. weil man unter dem Eindruck der Ereignisse bzw. unter "Schock" stand. Gar kein Problem.
Wie wird denn überhaupt abgerechnet?
z.B. WBW 6000€ Schaden vorne 4000€, Schaden hinten 3000€. Ist das dann ein Totalschaden?
Oder Rechnen die so als ob der andere Schaden gar nicht vorhanden wäre?
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
In dem Fall hier kann man dem TE nur zur Inanspruchnahme eines RA raten.
Dazu rate ich in solchen Fällen grundsätzlich. Wenn man schon den Schaden hat, muß man sich nicht auch noch den anschließenden Streß und die Arbeit antun.
Sehr geehter Herr Te.Grunsätzlich ist es immer ratsam im Vorfeld einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen,und den Schadensvorgang zu formulieren.
Gerade in Ihrer Situation.
Unbewusste Falschformulierungen konnen hier zum Rechtsverlust führen.
Ohne fachlichen Beistand kann dieser Vorfall auch schnell umgedreht werden.
mal ne andere Betrachtungsweise.
Der Fahrzeugführer ,der auf die Insel aufgefahren ist,behauptet sie haben die Spur nicht gehalten,er musste ausweichen,somit hätten sie den Unfall herbeigeführt.
Der nachfolgende Fahrzeugführer bestätigt diese Version,er will ja nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Ich hoffe sie verstehen mich.Also zum Fachanwalt und keine weiteren Erklärungen abgeben.
Endlich mal jemand der es auf den Punkt bringt, hätte von mir sein können.
am besten die Hergangsmeldung an beide Versicherungen.
Mal abwarten, was twelferider (Schadensachbearbeiter bei einer Vers.) dazu sagt.
Corsadiesel, vorweg ich habe nichts gegen dich, ich kenn Dich ja auch nicht weiter, aaber:
wenn ich Deine Beiträge lese habe ich immer das Gefühl Du bist ein Lobbyist für die Versicherungen.
Bei Dir soll man grundsätzlich mit Versicherungen und Gegnern reden, was aus meiner Sicht in der Regel nach hinten losgeht.
Mir fehlt bei Deinen (hoffe natürlich gutgemeinten) Ratschlägen der Punkt, den Geschädigten wirklich weiterzuhelfen. Weil:
Unbewusste Falschformulierungen konnen hier zum Rechtsverlust führen.
Zitat:
Original geschrieben von winne 25
Corsadiesel, vorweg ich habe nichts gegen dich, ich kenn Dich ja auch nicht weiter, aaber:
wenn ich Deine Beiträge lese habe ich immer das Gefühl Du bist ein Lobbyist für die Versicherungen.
Bei Dir soll man grundsätzlich mit Versicherungen und Gegnern reden, was aus meiner Sicht in der Regel nach hinten losgeht.
Mir fehlt bei Deinen (hoffe natürlich gutgemeinten) Ratschlägen der Punkt, den Geschädigten wirklich weiterzuhelfen. Weil:
Unbewusste Falschformulierungen konnen hier zum Rechtsverlust führen.
Sorry, aber sowohl der Beitrag, den Du so lobst, als auch der Deine sind schlicht und ergreifend falsch!
Allein die Denkweise, die sich darin zu erkennen gibt, zeigt, dass es hier nicht mehr darum geht, ratsuchende User darüber zu informieren, wie man einen Unfallschaden am einfachsten und richtig abwickelt, sondern nur noch darum, wie man Leuten dazu verhilft, am meisten für sich rauszuholen.
Es gibt keine "Falschformulierungen" die zu einem "Rechtsverlust" führen.
Als Geschädigter und und als Schädiger in einem Unfall gibt es nur einen einzigen Maßstab dafür, ob eine Formulierung "falsch" oder "richtig" war: Die Wahrheit!
Man hat nichts anderes zu tun, als den Hergang so zu schildern, wie er sich tatsächlich abgespielt hat. Aus, Ende.
Alles, was da an laienhafter Rechtsinterpretation reingemogelt wird, ist schlicht der Versuch, andere (Polizei, Versicherung, Anwälte) zu täuschen, um einen eigenen Vorteil zu erwirken.
Und um in einem Formular, das so geschrieben ist, dass jeder Baumschüler mit schwachem Abschluss es korrekt beantworten kann, den Hergang so reinzuschreiben, wie er sich tatsächlich abgespielt hat, braucht kein Mensch einen Anwalt.
Außerdem glaubst Du doch nicht ernsthaft, dass diese optimierten Hergangsschilderungen so einfach geschluckt werden.
Nein, sie führen dazu, dass in jedem Popelsfall die Polizeiakte angefordert werden muss, weil man sofort sieht, dass da wieder einer der Beteiligten versucht, clever zu sein und den Sachverhalt zu biegen.
Wenn die Regulierung also mal wieder länger dauert: das ist ein Grund dafür.
Und zum Schluss würde ich Dich im Interesse aller anderen User bitten, keine pauschalen Behauptungen aufzustellen, über Dinge, die Du offenbar nicht beurteilen kannst.
Ich wüsste nämlich gerne, woher Du weißt, dass eine direkte Abwicklung "in der Regel nach hinten losgeht".
Die weit überwiegende Anzahl aller Unfälle wird nämlich -ganz im Gegenteil- ohne Anwalt, völlig schlank und unkompliziert abgewickelt.
Anwälte braucht man für die komplizierten Fälle!
Wenn der TE seinen Fall mithilfe eines Anwalts abwickeln möchte, ist das aus meiner Sicht völlig OK.
Aber sicher nicht wegen irgendwelcher möglichen "Rechtsverluste durch Falschformulierungen".
Und dass mir dieses Lobby-Gelaber auf den Senkel geht, ist ja hier inzwischen auch bekannt.
Nicht jeder, der weiß wovon er redet, ist ein Lobbyist, auch wenn es manchen hier nicht in den Kram passt.
@Hafi
besser hätte ich es auch nicht schreiben können.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
... sondern nur noch darum, wie man Leuten dazu verhilft, am meisten für sich rauszuholen.
Das ist eigentlich schon eine ziemliche Frechheit.
Nach deiner Ansicht schließt sich die Inanspruchnahme eines RA und das Bleiben bei der Wahrheit aus - man schaltet einen RA nur ein, um "meisten für sich rauszuholen".
Wenn man nicht wüsste, aus welcher Ecke der Beitrag kommt, könnte man sich glatt drüber aufregen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und dass mir dieses Lobby-Gelaber auf den Senkel geht, ist ja hier inzwischen auch bekannt.
LOL, Herr Versicherungslobbyist. Schönen Sonnatg noch
Nein, die Frechheit ist, hier anderen zu raten, einen Anwalt zu nehmen, damit sie sich nicht dadurch "schaden", dass sie die Sache wahrheitsgemäß schildern. Lesen, verstehen, anworten...
Aber dass das von Dir so interpretiert wird, überrascht natürlich nach Deinen anderen Beiträgen nicht.
Von wegen: "Dann wird diese Aussage eben später widerrufen, bspw. weil man unter dem Eindruck der Ereignisse bzw. unter "Schock" stand. Gar kein Problem."
Motto: "Alle bescheuert, außer ich", oder?