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Unfall nicht gemeldet - Fahrerflucht??
Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe.
Ich bin "Fahranfänger" und hatte vor 7 Tagen einen kleinen "Unfall" mit meinem Auto (läuft auf meinen Vater wegen der SF). Beim Ausparken habe ich meinen Spiegel an einem Wohnwagen umgeklappt. Es war kein Schaden erkennbar, weder an meinem Spiegel noch am Wohnwagen.
Die Besitzer waren vor Ort, wir haben Kontaktdaten ausgetauscht, sie haben ein Bild meines Autos gemacht, und ich habe die betroffene Stelle am Wohnwagen abgefilmt. Mein Eindruck: Es wird nichts weiter kommen, da wirklich überhaupt nichts sichtbar war.
Jetzt habe ich gehört, dass ich den Vorfall trotzdem meiner Versicherung melden sollte, um keinen Ärger wegen Fahrerflucht zu riskieren. Anscheinend gibt es dafür auch eine recht kurze Frist?
Was soll ich tun? Meinem Vater will ich es eigentlich nicht sagen. Kann ich es überhaupt noch melden oder ist es zu spät? Ich möchte auch nicht riskieren, dass wir hochgestuft werden. Ich hoffe, dass ich durch das dokumentieren nicht alles falsch gemacht habe ??. Fahrerflucht sollte mit den Besitzern (zu hören im Video) auch schwer zu unterstellen sein....
Danke für eure Hilfe!
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22 Antworten
Deinem Vater solltest Du es unbedingt sagen, denn sollte doch noch was kommen, geht die post eh an ihn.
Die Unehrlichkeit Deinem Vater gegenüber ist schlimmer als der Schaden.
Ist keine Fahrerflucht wenn der Besitzer die Kontaktdaten mit Dir ausgetauscht haben. Passiert nichts mehr. Ob Du es deinem Vater erzählst mußt Du alleine entscheiden.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Januar 2025 um 10:07:54 Uhr:
Deinem Vater solltest Du es unbedingt sagen, denn sollte doch noch was kommen, geht die post eh an ihn.
Die Unehrlichkeit Deinem Vater gegenüber ist schlimmer als der Schaden.
Ich habe nach rechtlichen Implikationen und keiner Moralpredigt gefragt..
Du hast Dich hier im Forum heute angemeldet, weil Du ein Thema hast.
Und jetzt kam die Antwort. Das hier diskutiert wird, ist ganz normal.
Und jede Wette, wenn der Fall erledigt ist, wieder ein nicht aktiver User mehr.
Entweder meldet man sich in einem Forum an, weil einen Autos und die Unterthemen interessiert, aber anmelden, weil man einen Tip haben will? Naja.
Viel Glück bei Deinem Fall.
Zitat:
@derfahranfaenger schrieb am 6. Januar 2025 um 10:20:49 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Januar 2025 um 10:07:54 Uhr:
Deinem Vater solltest Du es unbedingt sagen, denn sollte doch noch was kommen, geht die post eh an ihn.
Die Unehrlichkeit Deinem Vater gegenüber ist schlimmer als der Schaden.
Ich habe nach rechtlichen Implikationen und keiner Moralpredigt gefragt..
Rechtliche Beratung ist hier eh nicht gestattet und sollte sich Dein Unfallgegner doch dazu entschließen(was man ihm auch raten sollte) den Unfall zu melden, war mein post lediglich als Hinweis gedacht, dass Dein Vater als erster davon erfahren wird, wenn seine Versicherung die Stellungnahme verlangt.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 6. Januar 2025 um 10:30:02 Uhr:
Und jede Wette, wenn der Fall erledigt ist, wieder ein nicht aktiver User mehr.
Also steht jeder, der sich gerade angemeldet hat unter Generalverdacht, nur weil sein Problem als Motivation diente, um sich hier anzumelden? Auch wenn die Erfahrung dies zu bestätigen scheint, verfahren doch nicht alle neuangemeldeten so. Jeder von uns hat aus unterschiedlichen Motivgründen irgendwann hier seinen ersten Post geschrieben.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 6. Januar 2025 um 10:30:02 Uhr:
... entweder meldet man sich in einem Forum an, weil einen Autos und die Unterthemen interessiert, aber anmelden, weil man einen Tip haben will? Naja.
Ich würde mal vermuten, dass es einer Vielzahl der hiesigen Foristen auch um Erfahrungsaustausch, also um Tipps geht. Insofern ist eine anlassbezogene Anmeldung nichts Verwerfliches.
EDIT: Hat sich überschnitten mit dem Beitrag von Roman.
Ich täte den Vater informieren. Und dann abwarten. Vermutlich kommt da nix mehr.
So etwas gibt es im Forum kostenlos dazu.
Auch wenn das Forum keine Rechtsberatung erlaubt, kann man die Meinungen der Anderen erfahren und bekommt sie dann auch zu manchen Themen ungefragt.
Wie man damit umgeht, muss selbst wissen. Es sind eben mehrere Altersgruppen vertreten und einige garantiert auch Väter.
Zum Thema:
Der „Unfall“ wurde mit dem „Betroffenen“ besprochen und dokumentiert. Man hat den möglichen „Schaden“ gemeinsam betrachtet und festgestellt, dass es keinen gibt. Danach zur Sicherheit noch Adressen ausgetauscht.
Richtig wäre es gewesen, einen Unfallbericht (ADAC oder ähnlich) auszufüllen und das Ergebnis dort schriftlich festzuhalten.
Somit war mE keine Polizei erforderlich. Auch war es mE keine Unfallflucht.
Da kein Schaden erkannt wurde, war mE auch keine Meldung an die Versicherung notwendig, denn was soll man melden, wenn keine Schadensmeldung erwartet wird.
Wurden die Versicherungsdaten ausgetauscht?
Das einzige Problem ist ggf der fehlende Unfallbericht, da es leider vereinzelt Personen gibt, die erst auf „unproblematisch“ machen und sich dann mit einer Schadensmeldung (gerade unter dem Betrag, an dem die Versicherung einen Gutachter fordert) an die Versicherung wenden. Die zahlt dann in „Schnellabwicklung“ und der Versicherte hat das Problem.
Somit: wenn man die Versicherungsdaten ausgetauscht hat, sollte man auch die Versicherung informieren und aber gleichzeitig dem Unfallbericht mitschicken, dass keine Schadensmeldung erwartet wird.
Ohne Versicherungsdaten muss sich der geschädigte erst an den Fahrer/Halter wenden und dann kann man immer noch klären, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist und überlegen, ob dieser gemeldet oder ohne Versicherung abgerechnet wird.
Meines Erachtens braucht es die Meldung an die Versicherung erst, wenn doch über einen Schaden geredet wird. Fahrerflucht ist es rechtlich nur, wenn weder der Geschädigte noch die Polizei informiert wird.
@kievit vielen Dank für deine ausführliche Einschätzung und Tipps für zukünftiges Vorgehen bei solchen Vorfällen!
Ich habe die Besitzer jetzt nochmal kontaktiert (Versicherung haben wir nicht ausgetauscht) und erfragt, ob noch was aufgefallen ist. Falls die sagen es ist Ihnen auch im Nachhinein nichts mehr aufgefallen belassen ich es dabei, ansonsten leite ich noch (in der Frist hoffentl) eine Meldung ein. So sollte noch eig ganz gut fahren
Vielen Dank nochmal.
Wann war denn der "Unfall"? Bedeutet "vor 7 Tagen" 2024 oder schon 2025?
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 6. Januar 2025 um 11:16:21 Uhr:
Wann war denn der "Unfall"? Bedeutet "vor 7 Tagen" 2024 oder schon 2025?
Am 30.12.2024
Frage an die Versicherungsorofis: Wenn so "Schaden" erst in 2025 der Versicherung gemeldet wird, kann er dann noch rückwirkend für 2025 hochgestuft werden?
@BeeKlasse
Ja!
Ich würde erst mal nichts machen bis eine Forderung käme. Bisher wurde ja kein Schaden angemeldet den man ausgleichen müsste. Also gibt es auch nichts zu melden. Das ist meine Sicht der Dinge.