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Unfall - nicht Schuld - finanzierung - Wie läuft es ab/ Besonderheiten?

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 22:40

Guten Abend Leute,

nach knapp 2 Jahren ist genau das passiert, was natürlich immer der Alptraum ist:

Auto heute gewaschen alles top

Abgestellt vorm Haus

Eben kanllts -> Nachbarin beim rangieren (wie auch immer sie das geschafft hat) reingefahren

Schaden: Fahrerseite vordere und hintere tür; vorne stark verbeult, mehrere Dellen, hintere Tür genau am übergang richtung dichtung auch Faustgroß eingedrück. Bilder möchte ich erstmal keine Posten

Wagen Golf 6 1.4 tsi Comfortline, weiß ez 06/10 FInanziert bei VW-Bank (Ballonfinanzierung noch bis 03/15)

Jetzt erstmal eben Bilder gemacht, alles soweit abgesprochen.

Sie gibt es auch zu. kein Problem, morgen früh geht es an die Versicherung und dann fahr ich direkt mal zu VW (ist direkt vor der TÜr hier)

--> Wie läuft das jetzt weiter, hatte schonmal was ähnliches, da war es aber noch ne alte Schrottkarre von mir, wo jemand rein ist

--> Wie sind die Unterschiede bei der Finanzierung

--> WIe sieht es mit Wertminderung aus

-_> Was muss ich machen, außer mich mit ihrer Versicherung auseinander zu setzten? Muss ich die VW Bank anrufen/ Informieren/ macht das die Werkstatt für mich?

 

Wagen soll natürlich ordnungsgemäß repariert werden, die Wertminderung (muss ich das extra beantragen?) geht ja eh direkt an die Bank.

 

lg

Beste Antwort im Thema
am 20. Februar 2013 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von canon1961

 

viel zu kompliziert! reparieren bei freiem Werkstatt lassen und weiter Fahren, wozu VW ? wozu Bank? alles muss VW nicht wissen ...alles was du VW gibts, sagst wird eines Tages gegen dich (Auto) verwendet ......;)

Der TE hat so gehandelt, wie dies ein ernstzunehmender und seriöser Zeitgenosse üblicherweise handhabt ...

Gruß

Der Chaosmanager

 

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Die Werkstatt wird das alles für dich regeln. Die klären auch, ob ein Gutachter der Versicherung kommen muss/will und rechnen auch mit der Versicherung ab. Anschließend ist das Auto wieder wie neu. Freu dich drauf. Mit Leihwagen und Wertminderung hilft dir ebenfalls die Werkstatt. Ob und wie das Auto finanziert wurde ist dabei nicht relevant.

Andreas

Themenstarteram 5. Februar 2013 um 13:19

Danke.

Fahte gleich hin 15.00 Termin für den Gutachter. Der Rest ist auch unterwegs.

Mit der bank habe ich heute morgen telefoniert die schicken mir ein Formular für die "Schadensmeldung" und Abwicklung zu...

 

Nur viel Bürokratie eben aber "zum Glück" habe ich ja Urlaub seit Montag. ...

 

Lg

Bei einer "normalen" Finanzierung kann deiner Bank das doch komplett egal sein. Frag deswegen mal in der Werkstatt nach. Ist ja auch fraglich, ob es nach der Reparatur überhaupt eine Wertminderung gibt. Und falls ja, dann muss dieser gegenüber dir ausgeglichen werden, denn du bist doch Eigentümer und somit der Geschädigte.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Bei einer "normalen" Finanzierung kann deiner Bank das doch komplett egal sein. Frag deswegen mal in der Werkstatt nach. Ist ja auch fraglich, ob es nach der Reparatur überhaupt eine Wertminderung gibt. Und falls ja, dann muss dieser gegenüber dir ausgeglichen werden, denn du bist doch Eigentümer und somit der Geschädigte.

 

Andreas

Das stimmt so leider nicht.

Habe gerade einen ählichen Fall. Ich bin "Unfallopfer" und die Finzierung läuft noch. Da ich den Wagen aber abstoßen will (Gutachter und Restwert) habe ich bei der Bank nachgefragt, wie hoch die aktuelle Ablösesumme ist.

Dummerweise habe ich angegeben, dass ich einen Unfall als Geschädigter hatte. Die Bank hat Angaben über die gegnerische Versicherung verlangt um da mitzumischen.

Eigentümer ist die Bank (die hat den Brief) - Du (wie auch ich) bist "nur" der Inhaber.

 

Mein Tipp: Sage niemals deiner Bank, dass der Wagen einen Unfall hatte.

am 9. Februar 2013 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von mcwolf99

 

Das stimmt so leider nicht.

Habe gerade einen ählichen Fall. Ich bin "Unfallopfer" und die Finzierung läuft noch. Da ich den Wagen aber abstoßen will (Gutachter und Restwert) habe ich bei der Bank nachgefragt, wie hoch die aktuelle Ablösesumme ist.

Dummerweise habe ich angegeben, dass ich einen Unfall als Geschädigter hatte. Die Bank hat Angaben über die gegnerische Versicherung verlangt um da mitzumischen.

Eigentümer ist die Bank (die hat den Brief) - Du (wie auch ich) bist "nur" der Inhaber.

 

Mein Tipp: Sage niemals deiner Bank, dass der Wagen einen Unfall hatte.

Ein Fahrzeug wird mit einem Vertrag sicherungsübereignet. Dabei bist Du im Brief als Eigentümer benannt, das Eigentum wird aber über den Sicherungsübereignungsvertrag bis zur Darlehensrückzahlung an die Bank abgetreten und der Brief dort hinterlegt,deshalb bist du  "nur" der Besitzer des Fahrzeuges, du hast die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

Der TE hat sich Geld geliehen. Nicht mehr und nicht weniger. Welche Sicherheiten hinterlegt sind, wurde nicht gesagt. Oft liegen bereits nutzbare Abtretungen von Imobilien vor. Und selbst wenn man den Brief hinterlegt, ist man weiterhin Eigentümer. Man bekommt dann allerdings zusätzliche Pflichten auferlegt. Das hängt aber im Detail vom Vertrag ab. Lass dich nicht verrückt machen. Du hast keine Schuld und du wirst auch keine Probleme bekommen. Berichte mal...

Andreas

Themenstarteram 9. Februar 2013 um 12:06

Oj da habe ich ja eine rege Diskussion gestartet. ..

Bin momentan unterwegs melde mich nachher mal, woe es aussieht. Bis jetzt isz aber alles scheinbar gut und aif dem richtigen weg. Termin zur Reparatur isz amn18. Bekomme 2 neue Türen

Und doe Bank weiß Bescheid, warum auch nicht soweit ich das im Kopf habe ist es meine vertragliche Pflicht das zu melden, weil das Auto eben nicht mein Eigentum ist soweit ich das weiß; -)

Dernauto Credit von vw ist ja nicht viel mehr als abgewandeltes leasing

am 9. Februar 2013 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Ein Fahrzeug wird mit einem Vertrag sicherungsübereignet. Dabei bist Du im Brief als Eigentümer benannt, das Eigentum wird aber über den Sicherungsübereignungsvertrag bis zur Darlehensrückzahlung an die Bank abgetreten und der Brief dort hinterlegt,deshalb bist du  "nur" der Besitzer des Fahrzeuges, du hast die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug

... wobei hierzu zu sagen ist, dass im Fall einer Sicherungsübereignung (übrigens: die Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung ist nicht automatisch eine Sicherungsübereignung) der Kreditgeber das Eigentum nur treuhänderisch erwirbt. Der Kreditgeber kann keinesfalls unbeschränkt über das übereignete Gut verfügen sondern nur im Rahmen der im Sicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen.

Man sollte sich wegen eines unverschuldeten Unfalls wirklich nicht verrückt machen lassen. Solange man seinen Kredit vereinbarungsgemäß bedient, wird man als Kreditnehmer keine Probleme bekommen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 20. Februar 2013 um 10:19

so melde mich jetzt auch noch mal kurz um zu berichten, wie alles gelaufen ist

 

Also nach dem Unfall habe ich direkt VW bzw die Bank informiert, da das für mich einfach dazu gehört, und auch später für die Reperatur notwendig ist, da die VW Bank ihre ZUSTIMMUNG zur Schadensregulierung geben MUSS!

War dann in meinem Autohaus, Gutachter bestellt, er hat sich das Fzg. angeschaut

(am Ende kam raus Kosten etwa 2600€ inkl Arbeit und MwSt und etwa 400€ Wertminderung + 47€ Nutzungasufall pro Tag, an dem ich mein Auto nicht habe, Dauer der Reparatur etwa 3-4 Tage, bekomme 2 neue Türen)

 

Das Autohaus wickelt das ganze über eine 3. Firma/ Agentur ab, die sich nur mit Schadensregulierungen beschäftigt, denen wurden alle Daten übermittelt, alles unterschrieben und nach einem weiteren Telefonat war alles klar.

Unfall war abends am 04.02, am 05.02 war ich im Autohaus + Gutachten vor Ort, am 05.02 Abends hatte ich Kontakt mit der Firma zur Schadensregulierung, diese Boten mir auch an, das ganze an eine Kanzlei die mit ihnen Kooperiert abzugeben, um alle Forderungen zu überprüfen + sicher zu stellen, dass ich auch das bekomme, was mir zu steht und zwar UMSONST (konnte ich auch nicht glauben, trägt aber die gegn. Versicherung, falls es da Probleme gibt, wird der Rest über die Firma abgewickelt.

Daher habe ich auch erfahren, dass ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall habe und eine Pauschale (ca. 25€) für Schriftverkehr, telefonate etc.

Am 06.02 hat mich direkt morgens das Autohaus angerufen. Reparaturfreigabe liegt schon vor, Termin habe ich für den 18.02 bekommen, früher ginge es leider nicht.

Zwischenzeitlich habe ich nochmal die Bank angerufen, da das Schreiben bezüglich Schadensmeldung und Reparatur freigabe in der Post hängen geblieben ist

Die Dame von VW hat das dann von dort aus alles fertig gemacht und die Freigabe direkt an die gegn. Versicherung geschickt, sowie mir eine Kopie

Inhalt des Schreibens ist, dass der Schaden reguliert werden darf UND dass ICH den Wertausgleich bekomme

Hat sie mir am telefon folgendermaßen erklärt:

Da ich

- eine Anzahlung geleistet habe

- und meine Raten immer pünkltich zahle + es noch nie Probleme gab (warum auch)

bekomme ich die Wertminderung ausbezahlt.

 

Das wars soweit, hoffe alles andere ist soweit auch ok.

Wagen sollte morgen fertig sein, dann schauen wir weiter, ob alles andere auch durchgeht, da die Versicherungen wegen der Wertminderung wohl manchmal etwas Probleme machen, aber dafür ist die Kanzlei ja zwischen-geschaltet.

 

Also, wie bereits gesagt wurde, besonders bei unverschuldeten Unfällen ist das absolut kein Problem, bis auf Papierkram und bisschen Rennerei alles kein Hexenwerk !

 

lg

edit: grade den Anruf bekommen, dass der Wagen fertig ist ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Nico_Tsi

so melde mich jetzt auch noch mal kurz um zu berichten, wie alles gelaufen ist

 

Also nach dem Unfall habe ich direkt VW bzw die Bank informiert, da das für mich einfach dazu gehört, und auch später für die Reperatur notwendig ist, da die VW Bank ihre ZUSTIMMUNG zur Schadensregulierung geben MUSS!

War dann in meinem Autohaus, Gutachter bestellt, er hat sich das Fzg. angeschaut

(am Ende kam raus Kosten etwa 2600€ inkl Arbeit und MwSt und etwa 400€ Wertminderung + 47€ Nutzungasufall pro Tag, an dem ich mein Auto nicht habe, Dauer der Reparatur etwa 3-4 Tage, bekomme 2 neue Türen)

 

Das Autohaus wickelt das ganze über eine 3. Firma/ Agentur ab, die sich nur mit Schadensregulierungen beschäftigt, denen wurden alle Daten übermittelt, alles unterschrieben und nach einem weiteren Telefonat war alles klar.

Unfall war abends am 04.02, am 05.02 war ich im Autohaus + Gutachten vor Ort, am 05.02 Abends hatte ich Kontakt mit der Firma zur Schadensregulierung, diese Boten mir auch an, das ganze an eine Kanzlei die mit ihnen Kooperiert abzugeben, um alle Forderungen zu überprüfen + sicher zu stellen, dass ich auch das bekomme, was mir zu steht und zwar UMSONST (konnte ich auch nicht glauben, trägt aber die gegn. Versicherung, falls es da Probleme gibt, wird der Rest über die Firma abgewickelt.

Daher habe ich auch erfahren, dass ich einen Anspruch auf Nutzungsausfall habe und eine Pauschale (ca. 25€) für Schriftverkehr, telefonate etc.

Am 06.02 hat mich direkt morgens das Autohaus angerufen. Reparaturfreigabe liegt schon vor, Termin habe ich für den 18.02 bekommen, früher ginge es leider nicht.

Zwischenzeitlich habe ich nochmal die Bank angerufen, da das Schreiben bezüglich Schadensmeldung und Reparatur freigabe in der Post hängen geblieben ist

Die Dame von VW hat das dann von dort aus alles fertig gemacht und die Freigabe direkt an die gegn. Versicherung geschickt, sowie mir eine Kopie

Inhalt des Schreibens ist, dass der Schaden reguliert werden darf UND dass ICH den Wertausgleich bekomme

Hat sie mir am telefon folgendermaßen erklärt:

Da ich

- eine Anzahlung geleistet habe

- und meine Raten immer pünkltich zahle + es noch nie Probleme gab (warum auch)

bekomme ich die Wertminderung ausbezahlt.

 

Das wars soweit, hoffe alles andere ist soweit auch ok.

Wagen sollte morgen fertig sein, dann schauen wir weiter, ob alles andere auch durchgeht, da die Versicherungen wegen der Wertminderung wohl manchmal etwas Probleme machen, aber dafür ist die Kanzlei ja zwischen-geschaltet.

 

Also, wie bereits gesagt wurde, besonders bei unverschuldeten Unfällen ist das absolut kein Problem, bis auf Papierkram und bisschen Rennerei alles kein Hexenwerk !

 

lg

edit: grade den Anruf bekommen, dass der Wagen fertig ist ;-)

viel zu kompliziert! reparieren bei freiem Werkstatt lassen und weiter Fahren, wozu VW ? wozu Bank? alles muss VW nicht wissen ...alles was du VW gibts, sagst wird eines Tages gegen dich (Auto) verwendet ......;)

am 20. Februar 2013 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von canon1961

 

viel zu kompliziert! reparieren bei freiem Werkstatt lassen und weiter Fahren, wozu VW ? wozu Bank? alles muss VW nicht wissen ...alles was du VW gibts, sagst wird eines Tages gegen dich (Auto) verwendet ......;)

Der TE hat so gehandelt, wie dies ein ernstzunehmender und seriöser Zeitgenosse üblicherweise handhabt ...

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 20. Februar 2013 um 13:44

Wieso der bank sagen? Weil ich es nach wie vor aks meine Pflicht sehe und nochmal ohne deren Freigabe, weil es eben nicht ganz mein Auto iet, kann keine Regulierung erfolgen insbesondere kann ich dann nicht das Geld Fr den Wertverlust etc erhalten.

Sehe da auch später keon problem. Kaufe das Auto entweder nächstes jahr (1 jahr vor Fälligkeit der restschuld) raus um es in Zahlung zu geben ode Privat zu verkaufen bzw lasse es direkt vom Händler machen wo ich mir einen anderen wagen hole und gut.

Spätestens dann MUSS ich erwähnen dass ein unfall volag und teile getauscht wurden sowas kann icu nicht verschweigen. So ist es jetzt schon bekannz + ich habe hier ein Gutachten liegen was gemacht wurde und wie hoch der Wertverlust ist, da lann dann später aucu keiner was gegen sageb

Wieso zz vw? Meine Werkstatt wo ich allee machen lasse mit super Service etc. Außerdem kostet es mich ja nichts zumal die auch direkt nen Gutachter hatten und ich mich um nichts kümmern musste -> eindeutig einfacher

Guten Abend!

Das Thema ist hier zwar schon etwas älter, aber ich möchte jetzt kein extra Thread aufmachen.

Ich habe einen ähnlichen, jedoch leichteren Fall und wollte mal wissen, wie in dem Fall zu handeln ist und was auf mich zukommen könnte.

Ich habe einen Seat Toledo, welches momentan finanziert wird. Die Seat-Bank hat den Fahrzeugbrief, bis der Kredit abbezahlt ist. So...am Samstag, den 20.02.2016, erlitt meine Windschutzscheibe auf der Autobahn ein Steinschlag. Es dauerte auch nicht lange und die Scheibe begann zu reißen. Bisher ist der Riss etwa 15 cm lang.

Das Auto ist vollkasko-versichert. Da ich Kasko Select habe, gibt mir die Versicherung vor, wo ich die Scheibe ersetzen lassen soll. Die Dame von der Versicherung informierte mich zudem darüber, dass ich den Schaden der Bank melden muss. Da ich jetzt aber keinen erheblichen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer hatte, sondern lediglich eine Panne, muss ich die Sache wirklich der Bank melden?

Falls ja, was kann auf mich zukommen? Kann sich das auf die Monatsrate auswirken? Meine nächste Befürchtung ist, dass die Bank mir ebenfalls vorgeben will, wo ich den Schaden beheben lassen soll und ich dann zwischen Bank und Versicherung stehe.

Ich wollte eigentlich gleich morgen einen Termin bei der Werkstatt machen. Sollte ich jetzt dann erst noch auf das schriftliche Okay der Bank für die Reparatur warten müssen, wird es den Vorgang nur in die Länge ziehen...

am 21. Februar 2016 um 18:59

Ich würde sagen, einfach mal bei der Bank nachfragen.

Aber an sich dürfte ein Scheibenwechsel keinen wertmindernden Charakter haben. In so fern wird es die Bank weniger interessieren, als du dir ausmalst.

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