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Unfall, nicht schuld, wie am Besten abwickeln?
Hallo,
meiner Tochter ist jemand in die Beifahrerseite gerauscht. Polizei vor Ort, der Unfallgegner hat eine Verwarnung erhalten.
Gegnerische Versicherung (HUK, da sieht man mal was Superservice ist) sendet an selben Tag einen Brief, bestätigt die Eintrittspflicht.
Und schlagen natürlich ihren Rundum-Service vor, d.h. die wickeln alles für uns ab.
Eigendlich sehr schön und extrem Kundenorieitiert, hätten wir nicht beste Kontakte zu Karosseriebauer und Lackierer...
Wie machen wir es nun am Besten? Wir glauben:
1 Kovo einholen von der Vertragswerkstatt, evtl Kosten hierfür
2 diesen einreichen bei der gegnerischen Versicherung
3 abzügl. der MWST den Betrag mitnehmen
4 Nutzungsausfall pauschel erhalten
5 Wagen beim Schwager reparieren lassen
Ist das so korrekt? Natürlich nicht, Schwarzarbeit ist nie korrekt. Aber Nachbarschaftshilfe doch schon, oder .
Meine Tochter ist Azubi, und da ist kronisch Ebbe in der Kasse.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
auch ratschläge sind schläge !
Das stimmt, jedenfalls wenn sie von Dir kommen.
Und jetzt würd ich vorschlagen, Du gehst wieder woanders spielen. Vielleicht mit dem Anwald im Stadtwald.
Auf Wiederlesen.
Hafi
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34 Antworten
Moin loona,
und wir (oder besser ich....) empfehlen:
1. Freiberuflichen Sachverständigen beauftragen.
2. Gutachten von diesem erstellen lassen (löhnt die HUK auch wenn es denen die Laune verhagelt)
3. Zahlen abwarten und dann entscheiden, wie es weitergeht.
4. Schon mal nach einem guten Verkehrsrechtsanwalt Ausschau halten, aber erst mal die Reaktion der HUK abwarten.
5. bei Anruf eines grünen Männchen sagen: "nein Danke, wir haben selber einen Sachverständigen beauftragt" und mit einem schönen Gruß von Delle das Telefonat beenden.....
6. Hier weiter posten was so passiert...........
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von loona
Eigendlich sehr schön und extrem Kundenorieitiert....
...das hat schon seinen tieferen (finanziellen) sinn warum die huk scharf darauf ist, dir ihre vertragspartner aufzubinden! mit "kundenorientiertheit" hat das wenig bis garnichts zu tun!
Delle hat noch den Punkt 7 vergessen:
7. den Wagen in eine ordentliche Werkstatt geben und die Schwarzarbeit NICHT unterstützen!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Delle hat noch den Punkt 7 vergessen:
7. den Wagen in eine ordentliche Werkstatt geben und die Schwarzarbeit NICHT unterstützen!
Nun ja,beste Kontakte zu entsprechenden Werkstätten bedeutet nicht zwangsläufig das es sich um Schwarzarbeit handelt.Wenn die Werkstätten zum Selbstkostenpreis arbeiten aber trotzdem die Märchensteuer abführen kommt man deutlich preiswerter weg und es ist trotzdem legal.
Zitat:
Original geschrieben von loona
Wie machen wir es nun am Besten? Wir glauben:
1 Kovo einholen von der Vertragswerkstatt, evtl Kosten hierfür
2 diesen einreichen bei der gegnerischen Versicherung
3 abzügl. der MWST den Betrag mitnehmen
4 Nutzungsausfall pauschel erhalten
5 Wagen beim Schwager reparieren lassen
Hallo loona,
da wir weder wissen, um was für ein Auto es sich handelt noch, was Du unter "reingerauscht" verstehst, ist es nicht ganz einfach, Dir ein konkretes Vorgehen vorzuschlagen.
Du kannst es grundsätzlich so machen, wie Delle geschrieben hat, Du kannst es natürlich auch so machen, wie Du oben aufgeführt hast.
Dabei ist zu beachten, dass es Punkt 4 erst nach durchgeführter Reparatur gibt und Du, wenn Du -wovon ich ausgehe- den Auftrag nicht schwarz auführen lässt, sondern Dein Schwager eben einen Freundschaftspreis auf die ordnungsgemäße und USt.-ausweisende Rechnung schreibt, die MwSt. nachfordern kannst.
Wenn Dein Schwager vom Fach ist, wird er einschätzen können, wie hoch der Schaden voraussichtlich ist.
Wenn Du jeden Ärger vermneiden willst, beschaffst Du Dir erstmal diese Zahl und entscheidest dann, wie Du weiter vorgehen willst.
Ich persönlich würde immer die Schritte, die Kosten verursachen, mit demjenigen vorher absprechen, der die Musik hinterher bezahlen soll, als erstmal Rechnungen am Bein zu haben und dann darüber streiten zu müssen, wer was zahlt.
Aber das ist reine Geschmacksache.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
da wir weder wissen, um was für ein Auto es sich handelt noch, was Du unter "reingerauscht" verstehst, ist es nicht ganz einfach, Dir ein konkretes Vorgehen vorzuschlagen.
Eine sicherlich gute Ergänzung.
Natürlich muss ein Schaden vorliegen, welcher ein Gutachten rechtfertigt. Bei einem Bagatellschaden könnte es da sicher schon Probleme geben. Wir hatten hier schon Themen, das war jemand der Meinung ein Kratzer in der Tür kommt einem Totalschaden gleich...
Wenn Dein Schwager vom Fach ist, wird er einschätzen können, wie hoch der Schaden voraussichtlich ist.
Wenn Du jeden Ärger vermneiden willst, beschaffst Du Dir erstmal diese Zahl und entscheidest dann, wie Du weiter vorgehen willst.
Das würde ich auch erst einmal so unterschreiben..........
Ich persönlich würde immer die Schritte, die Kosten verursachen, mit demjenigen vorher absprechen, der die Musik hinterher bezahlen soll, als erstmal Rechnungen am Bein zu haben und dann darüber streiten zu müssen, wer was zahlt.
Aber das ist reine Geschmacksache.
Und da hab ich einen "etwas anderen" Geschmack.....
Sprechen tun wir dann doch lieber hinterher, wenn ich objektive Meinungen habe......
Weil Bange machen gildet nicht........
Gruß
Delle
*Geändert für Frank, den ollen Meckerkopp............
Dünn = Hafi
Dick = Delle
Also eingeschneiter Delle.
Wenn du so weitermachst bekommst du einen Kurs im Zitieren.
Dann kann man deine Beiträge wieder "Richtig" lesen.
Gruß
Frank, der jetzt immer rätzelt: Wer hat was geschrieben.
auch ratschläge sind schläge ! 1 KV .2 rechtsanwald !!!!!! und 3 warten und keine vorschläge annehmen ! was der anwald nicht sagt.ist egal was die anderen sagen, nimm einen anwald,der holt noch mehr raus ,auch die umkostenpauschale und vielleicht noch wertminderung die noch zustehen könnte.mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
auch ratschläge sind schläge ! 1 KV .2 rechtsanwald !!!!!! und 3 warten und keine vorschläge annehmen ! was der anwald nicht sagt.ist egal was die anderen sagen, nimm einen anwald,der holt noch mehr raus ,auch die umkostenpauschale und vielleicht noch wertminderung die noch zustehen könnte.mfg fritz
Hä?
Gruß
Frank, der dachte das wäre hier ein deutsches Forum.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
...
*Geändert für Frank, den ollen Meckerkopp............
Dünn = Hafi
Dick = Delle
Schon vieell besser zum Lesen. Sehr schön
Gruß
vom ollen Meckerkopp.
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
auch ratschläge sind schläge !
Das stimmt, jedenfalls wenn sie von Dir kommen.
Und jetzt würd ich vorschlagen, Du gehst wieder woanders spielen. Vielleicht mit dem Anwald im Stadtwald.
Auf Wiederlesen.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von loona
Gegnerische Versicherung (HUK, da sieht man mal was Superservice ist) sendet an selben Tag einen Brief, bestätigt die Eintrittspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
auch ratschläge sind schläge ! 1 KV .2 rechtsanwald !!!!!! und 3 warten und keine vorschläge annehmen ! was der anwald nicht sagt.ist egal was die anderen sagen, nimm einen anwald,der holt noch mehr raus ,auch die umkostenpauschale und vielleicht noch wertminderung die noch zustehen könnte.mfg fritz
Man, man, man.....
der Versicherer bestätigt am selben Tag die Eintrittspflicht -> vorbildlich (auch wenn die natürlich gerne routen würden)!!
Wieso, zum Teufel, brauche ich denn dann noch einen Anwalt? Wenn der Schaden hoch genug ist (m.W. sagt die Rechtsprechung, dass es mind. 650,- Euro sein sollten) um einen Gutachter zu rechtfertigen, ab zum (nur für Dich, Delle ) freien Sachverständigen. Dann taucht, im Gegensatz zum Kostenvoranschlag auch ggf. eine Wertminderung auf.
Was Dir sonst noch zusteht, findest du alles in den FAQ Versicherungen.
Schönen Gruß vom Sause, der der Meinung ist: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre... halten...
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
....Wieso, zum Teufel, brauche ich denn dann noch einen Anwalt? .....
Schönen Gruß vom Sause, der der Meinung ist: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre... halten...
Kann ich dir sagen. Wenn du dein Forderungen so artikulierst wie "leuchtturm.." postet, braucht du einen Anwalt um das in eine vernünftige Form zu bringen.
Außerdem schreibt er ja von einem Rechtsanwald. Ich kenne Mischwald, Eichenwald und Dank Hafi auch Stadtwald.
Gruß
Frank, der meint gelesen zu haben, dass die Bagatellgrenze bei 750 Euro liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Frank, der meint gelesen zu haben, dass die Bagatellgrenze bei 750 Euro liegt.
...weshalb der Sause ja auch m.W. geschrieben hat, da er sich seiner Fehlbarkeit durchaus bewusst ist und viel zu Faul so etwas zu googeln oder zu FAQen, weil hier ja genug schlaue Menschen sind, die das auch so wissen...