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Unfall - nur mündl. Verwarnung der Polizei, was nun?
Hallo,
hatte heute ein Unfall, leider ist nicht ganz klar wer im Recht ist.
Unfallhergang: Ich stand auf der linken Spur, wollte links abbiegen, das gegnerische Fahrzeug hat mich am rechten Kotflügel geschliffen. Ihrer Meinung nach wollt ich nach rechts rüber, aber ich stand nur.
Die Polizei hat uns nur mündl. Verwarnt und das wars, wir haben die Nummern ausgetauscht. Der Schaden an sich ist nicht gross.
Was soll ich jetzt tun, Anwalt einschalten? Was meint Ihr wie wird das ausgehen? Polizei meinte warscheinlich 50 % 50 %. Was heisst das genau?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mavFG
Zitat:
Polizei meinte warscheinlich 50 % 50 %. Was heisst das genau?
Heißt jeder zahlt seinen eigenen Schaden..
Die Aussage ist leider nicht richtig.
Bei einer Haftungsteilung 50% : 50% trägt jeder 50% vom Schaden des anderen Beteiligten. Das ist ein gewaltiger Unterschied, da sich an den Fahrzeugen auch recht unterschiedliche Schadenhöhen ergeben könnten.
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14 Antworten
Zitat:
Polizei meinte warscheinlich 50 % 50 %. Was heisst das genau?
Heißt jeder zahlt seinen eigenen Schaden..
Das schwierige ist dabei, das Polizei und Gutachter völlig verschieden sind..
Hatte im Verwandenkreis einen ähnlichen Fall. Schaden lt. Polizei 1300€ (nach mehrmaligem Fragen auch bestätigt)
Nach Gutachter: 3500€
Ein Anwalt wäre sinvoll, wenn du der Meinung bist im Recht zu sein, allerdings bedenke auch die Kosten (wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, natürlich kein Problem).
Zitat:
Original geschrieben von mavFG
Zitat:
Polizei meinte warscheinlich 50 % 50 %. Was heisst das genau?
Heißt jeder zahlt seinen eigenen Schaden..
Die Aussage ist leider nicht richtig.
Bei einer Haftungsteilung 50% : 50% trägt jeder 50% vom Schaden des anderen Beteiligten. Das ist ein gewaltiger Unterschied, da sich an den Fahrzeugen auch recht unterschiedliche Schadenhöhen ergeben könnten.
Zitat:
Original geschrieben von mavFG
Das schwierige ist dabei, das Polizei und Gutachter völlig verschieden sind..
Hatte im Verwandenkreis einen ähnlichen Fall. Schaden lt. Polizei 1300€ (nach mehrmaligem Fragen auch bestätigt)
Nach Gutachter: 3500€
daran ist ueberhaupt nichts "schwierig"
ein polizist ist kein gutachter! und damit ist seine einschätzung genauso relevant wie MEINE .
2000EUR koennen sich schnell im nicht ausserlich erkennbaren bereich "verstecken" .
gut getroffen ist auch schnell der rahmen verzogen.
Harry
Ok danke, wie sieht es eigentlich mit den Gutachterkosten aus, müssen die auch zu 50 % aufgeteilt werden, soweit ich weiss, war das so, das dies die Versicherung selber zahlt und man deswegen auch nicht hochgestuft wird?
Zitat:
Original geschrieben von cascadeure
Ok danke, wie sieht es eigentlich mit den Gutachterkosten aus, müssen die auch zu 50 % aufgeteilt werden, soweit ich weiss, war das so, das dies die Versicherung selber zahlt und man deswegen auch nicht hochgestuft wird?
Bei der Bemessung eines Schadenersatzanspruches werden auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens entsprechend der Quote gekürzt.
Bei der Rückzahlung an den Versicherer zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes hingegen werden die Kosten eines Sachverständigengutachtens nicht berücksichtigt, da es sich hierbei um Schadenermittlungskosten handelt, die vom Versicherer zu tragen sind.
das heisst ich muss mich mit 50 % beteiligen an den kosten bzw. der unfallgegner bei meinen kosten, wenn ich aber nicht hochgestuft werden will und den schaden von meiner versicherung abkaufe, sind die gutachterkosten nicht mitenthalten, sehe ich das richtig? vielen dank nochmal für die antworten
Ja, so ists
Allerdings weiß ich noch nicht wieso der Fall 50/50 ausgehen soll??
Du stehst mit blinker links und einer streift dich rechts weil er denkt das du rechts fahren willst??
Ich empfehle dir den Gang zum Anwalt!
grüße
Steini
Die Einschätzung der Polizei (mich wundert, daß diese überhaupt eine solche getroffen hat), ist nicht relevant.
In so einem Fall, in dem sich beide Beteiligten "irgendwie" im Recht sehen würde ich nichts dem Zufall überlassen und in JEDEM Fall zu einem Anwalt gehen.
Die Ausgabe hierfür kann sich sehr schnell lohnen.
Zusätzlich zum Gang zum Anwalt empfiehlt sich eine schnelle Meldung bei der eigenen UND der gegenerischen Versicherung.
Sollte deine VR den Fall als Eindeutig ansehen, könnte es sein, dass sich der Gang zum Anwalt in soweit erledigt,als das deine VR den unbegründeten Schadenersatzanspruch abwehrt(passiv RS).
Die Meldung ist auch deswegen sinnvoll, da der Unfallgegner wohl einen andere Auffassung des Schadenhergangs und vorallem der Schuldfrage hat...
Grüßle
Es waren leider keine Zeugen vor Ort, allerdings saßen meine Eltern mit im Fahrzeug, wie werden diese betrachtet, achten man auf diese Aussagen oder sagt man sich, Familie deswegen unintressant, weil Sie die Sache verfälschen können?
Zitat:
Original geschrieben von cascadeure
Es waren leider keine Zeugen vor Ort, allerdings saßen meine Eltern mit im Fahrzeug, wie werden diese betrachtet, achten man auf diese Aussagen oder sagt man sich, Familie deswegen unintressant, weil Sie die Sache verfälschen können?
sie sind und bleiben zeugen.
ob und wie ihre aussage gewichtet wird kann HIER keiner sagen.
Harry
Hallo,
letzter Stand: Hab alles meinem Anwalt übergeben, der wartet immer noch auf die Akte der Polizei. Habe heute mit meiner Versicherung gesprochen, die meinten das sie schon 755 € an die Unfallgegnerin gezahlt haben, für sie sei die Sachlage 50 % 50 %. Ich war ein bisschen verwundert, das dies so schnell geht. Meine Frage: Klärt sich die Schuldfrage so schnell? Wir sind immer noch am warten wegen der Akte, und die sind schon am regulieren. Dann brauch ich ja auch nicht mehr zu warten, soll ich auch zum Gutachter? Wer muss denn den bezahlen, 50 % ich und 50 % die Versicherung oder wie läuft das ab? Danke schonmal
Kann mir hierzu noch jemand helfen?
Zitat:
Original geschrieben von cascadeure
Wer muss denn den bezahlen, 50 % ich und 50 % die Versicherung oder wie läuft das ab? Danke schonmal
nein, beide unfallbeteiligten ( bzw deren versicherungen) zahlen jeweils 50% des GESAMTschadens.
Harry