Unfall oder kein Unfall?
Abend!
Folgendes ist mir vor ca. 1 1/2 Stunden passiert:
Ich habe meinen Wagen hinter einem Audi Kombi geparkt und gehe in ein Geschäft, wie ich wieder raus komme sehe ich noch wie sich mein Wagen "schüttelt" und den Audi davonfahren. Also zähle ich schnell eins und eins zusammen und schau mir meine Front an. Nichts zu sehen, außer dem Nummernschild, das eingedrückt ist. Da der Audi eine Anhängerkupplung gehabt hat, denke ich mal ganz stark, der ist beim Zurücksetzen mir draufgefahren.
Nun meine Fragen:
1) Kann da mordsmäßig viel kaputt sein? Ich habe das Nummernschild abgeschraubt und auch nicht sonderlich viel sehen können...
2) Ist das Fahrerflucht? Da das Schild nur eingedrückt ist, kann man sich ja rausreden, man hätte es nicht gemerkt (was ich auch vermute, denn beim Zurücksetzen mit der Kupplung, Radio an usw. würde ich das auch nicht merken...)
mfg, charly (... bin erstmal bedient)
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28 Antworten
Hi,
das ist auf jedenfall Fahrerflucht. Das muss der Fahrer des Audi bemerkt haben, auch wenn es nur die Anhängerkupplung war.
Kommt drauf an wie schnell der Audi gegen die Stoßstange gefahren ist. Aber bei so einer geringen Geschwindigkeit beim ausparken wird da nichts gebrochen sein. Mir ist jemand genau wie Dir auch jemand beim ausparken reingefahren. Ausser einem verbeultem Kennzeichen war nichts dran.
Gruß
Ercan
Halt halt!!!
Das ist keine Fahrerflucht, weils kein Unfall ist!!
Definition:
Ein Verkehrsunfall ist ein unvorhergesehenes Ereignis im Straßenverkehr, das zu nicht unerheblichen Sach- und/oder Personenschäden führt.
(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.07.1972, Aktenzeichen: 4 StR 287/72)
Problem bzw. ausschlaggebend ist das Wort -unerheblich-.
Als nicht mehr unerheblich ist ein Schaden der die Summe von ca. 25 Euro übersteigt.
Hat der Audifahrer also nur das Nummernschild eingedrückt, so dass dieses nicht einmal richtig kaputt ist, sind die 25 Euro also nicht erreicht und es ist kein Unfall. Ein neues Schild kostet im übrigen auch nur ca. 13 Euro.
Fazit: Kein Unfall, keine Fahrerflucht.
Einfach nur ärgerlich und asozial.
Im übrigen: es ist kaum möglich, einen Anstoß NICHT zu spüren!
Selbst der geringste Anstoß wird vom Körper wahrgenommen. Wer es nicht glaubt, soll es mal versuchen (natürlich nicht an geparkten Fahrzeugen). Ihr werdet sehen, auch noch so ein leichter Anstoß an ein Hindernis ist spürbar.
Aus diesem Grund wird auch jedem der richtige Fahrerflucht begangen hat unterstellt, dass er es gemerkt hat.
Stehen die 25€ auch im Gesetz?
Wusste ich auch noch nicht. Wenn der Verursacher bekannt ist würde ich die Stoßstange abbauen und genauer hinschauen.
Gruß
Ercan
Ne, steht nicht im Gesetz. Das ist Rechtsprechung. Das kann sich daher auch mal ändern.
Auch wenn äußerlich nichts zu erkennen ist, kann "drunter" trotzdem jede Menge kaputt sein (zB Befestigung des Stoßfängers).
Übliche Rechtsprechung und Argumentation der Juristen:
"Es gibt keine schadenslose Berührung von Fahrzeugen."
Fahrerflucht îst "Strafrecht" und ist unabhängig vom "bemerken", weil sich sonst jeder Verursacher mit dem Hinweis auf das "nicht bemerken" herausreden könnte.
Nummernschild kostet freilich "nur" 13-15 Euro, aber die Aufwendungen, welche nötig sind, um den Geschädigten so zu stellen wie vor dem Unfall sind bei Schadensersatz (u.a. § 823 BGB) einzurechnen.Schadensersatz ist "Zivilrecht".
"Stoßstangenhalterung" würde ich auch kontrollieren, 1,5 Tonnen Punkttreffer ( Kugel von AHK) sind auch bei geringen Geschwindigkeiten von großer Wirkung.
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Übliche Rechtsprechung und Argumentation der Juristen:
"Es gibt keine schadenslose Berührung von Fahrzeugen."
Fahrerflucht îst "Strafrecht" und ist unabhängig vom "bemerken", weil sich sonst jeder Verursacher mit dem Hinweis auf das "nicht bemerken" herausreden könnte.
Nummernschild kostet freilich "nur" 13-15 Euro, aber die Aufwendungen, welche nötig sind, um den Geschädigten so zu stellen wie vor dem Unfall sind bei Schadensersatz (u.a. § 823 BGB) einzurechnen.Schadensersatz ist "Zivilrecht".
"Stoßstangenhalterung" würde ich auch kontrollieren, 1,5 Tonnen Punkttreffer ( Kugel von AHK) sind auch bei geringen Geschwindigkeiten von großer Wirkung.
Bleibt aber immernoch dabei, dass es kein Unfall ist!
Das ist ein Irrtum, die Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich auf die "Wartepflicht" und nicht auf den Sachverhalt "Unfall". Bagatellgrenzen ziehen nur bei strafrechtlicher Verfolgung, um den Justizapparat zu entlasten, zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt, obwohl es auch hier Bagatellgrenzen gibt, welche aber bei Unfällen mit Sachschaden immer bei der richtigen (nach § 823 BGB)Einbeziehung der Kosten für Aufwendungen (Arbeitszeitverlust, Telefonkosten, Fahrtaufwendungen, Werkstattcheck, Termine abgesagt/verschoben,...) zur Herstellung des Zustandes des Geschädigten wie vor dem Schadensereignis (Unfall) überschritten werden.
Prinzipiell gilt immer: " Wo ein Schaden entstanden ist, da existieren auch Schadensersatzansprüche".
Um das ganze mal plausibler zu machen ein Link:
.
Hi,
mal ne kurze Frage an Vectoura.
Bist du Anwalt oder haste Abends lange Weile und liest STGB´s u.s.w...?
Ist ja "Unglaublich" was man hier alles so lesen kann aber sehr Interessant....
Lalelubär
Keiner kann so einfach behaupten:
"Ach, ist eh nur das Nummernschild" fazit: <25€ usw.
Um den genauen Schaden feststellen zu können, muss der Wagen zum Gutachter, denn man kann nicht vorhersehen, was "dahinter" ist. Und ein Gutachter ist teuer!
Somit ist die 25€ Sache ja eh unrelevant.
Ich als Geschädigter (egal ob´s nur mein Kennzeichen ist) hab das Recht, meinen Wagen begutachten zu lassen. Für die Kosten muss dann der Unfallverursacher aufkommen. Wenn dieser aber weg ist, ist das für mich eindeutig Fahrerflucht. Zumindest hätte dieser einen Zettel u.ä. hinterlassen können!!!
Korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte
Ist genau das, was ich gesagt habe. Solange kein völlig belangloser Schaden entstanden ist. Leider ist ein eingedelltes Nummernschild ein belangloser Schaden. Somit kein Unfall im Sinne der Definition von Unfall. Daher kann sich der Fahrer des Audi keiner Unfallflucht schuldig machen.
Besser gesagt: würde ich den Audifahrer wegen Unfallflucht anzeigen, obwohl nur die Nummertafel eingedellt ist (also kein Schaden darunter) wäre dies Verfolgung Unschuldiger.
Man muss immer etwas vorsichtig sein, wenn man einem ne Anzeige anhängen will.
sorry "schland" aber wenn ich gegen ein auto fahre, kann ich schonmal nicht einfach von ausgehen, dass es nur das nummernschild war, es könnte auch normal die stoßstange gewesen sein, die ist meistens auch noch lackiert, eine verformung, die wieder zurück gegangen ist, kann auch größere wunden haben, als man von außen sehen kann und der gutachter würde auch geld kosten und das nur weil du meinst, dass es kein vorhersehbarer verkehrsunfall sei ?
wenn dem so ist kannst du mal demnächst mir beim ein und ausparken mit zu gucken, wie ich die autos ramme, weil ich nicht davon ausging, dass ich ihn ramme, aber wenn es so ist, war es ja unvorhersehbar und damit absolut legitim.
dem audifahrer würde ich auf alle fälle anzeigen, weil er es bemerkt haben muss und nicht mal nachgegcukt hat. so leute hasse ich wie die pest, meiner frau haben so leute schon unzählige kratzer und beulen reingefahren, so leute gehört ein richtiger denkzettel verpasst und durch den fall der fahrerflucht wird es ein guter denkzettel.
dafür brauche ich keine tollen paragraphen, sondern nur den normalen menschenverstand, dass das nicht gesetzlich so korrekt sein kann wie du es beschreibst, oder ?
p.s.: ich hätte nicht mal an der kasse bezahlt, ich wär erst mal raus und hätt das nummernschild aufgeschrieben und mir nen zeugen gekrallt mit anschrift.
cu frosti
Zitat:
Original geschrieben von Schland
Besser gesagt: würde ich den Audifahrer wegen Unfallflucht anzeigen, obwohl nur die Nummertafel eingedellt ist (also kein Schaden darunter) wäre dies Verfolgung Unschuldiger.
wenn du es auch auf die goldwaage legen möchtest und meinst es war kein unfall, also auch keine unfallflucht, dann nennen wir das ganze auch nicht unfall und der audifahrer beging fahrerflucht und nicht unfallflucht.
fahrerflucht muss ja nicht zwingend von einem unfall hervorgehen, aber das verlassen eines "tatortes" ohne vergewisserung, dass alles in ordnung ist. dafür gibt es hundert pro nen paragraphen
cu frosti
Also, noch mal:
1. Ist ein Unfall sinngemäß ein "ungewolltes Ereignis mit Schadensfolge".
2.Es gibt keine schadenslose Berührung zwischen Fahrzeugen.
3 Sind damit alle ungewollten Berührungen zwischen Fahrzeugen Unfälle.
4. Es gibt Bagatellgrenzen für das "Einschreiten" der Staatsmacht (Strafrecht...Staatsanwalt), um die Gerichte zu entlasten und um die sog. Prozessökonomie zu wahren.
5. Gibt es auch im Zivilrecht Bagatellgrenzen.Gründe:siehe Bagatellgrenzen Strafrecht.
6. Schadensersatz ist Zivilrecht, d.h., Schadensersatzansprüche für Privatpersonen werden nicht vom Staat (wie automatisch beim Strafrecht) "verfolgt", sondern müssen von den Geschädigten selbst geltend gemacht werden.
7. Ist der Begriff tatsächlich "Unfallflucht" bzw. "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
8. @schland...Frage: Wenn das ungewollte und mit Schaden verbundene Berühren zwischen Fahrzeugen KEIN Unfall ist, was ist es dann?
Schaden ist Schaden, egal wie hoch.Selbst wenn kein offensichtlicher und, wie sich dann später vielleicht auch herausstellt, kein tatsächlicher Schaden beim ungewollten Berühren von Fahrzeugen entstanden ist könnte derjenige, der die ungewollte, also von ihm nicht gebilligte Berührung seines Fahrzeuges durch ein anderes Fahrzeug "bemerkt" auf Kosten des "unerlaubt Berührenden" sein Fahrzeug von geeigneten Fachleuten auf Schäden untersuchen lassen. Da das, wie gesagt, Kosten verursacht ist dem "anscheinend" Geschädigten ein Schaden entstanden, der darauf zurückzuführen ist, daß er überprüfen darf, ob ihm ein Schaden entstanden ist. Hört sich schlimm und kleinlich an, ist aber normal und nachvollziehbar.