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Unfall ohne Beteiligung, aber einen Schaden
Hallo Ihr Lieben,
ich hatte am Mittwoch in Potsdam einen Unfall.
Unfallschilderung
Ich stand im Stau und hatte keine Schuld habe allerdings das Fahrrad abbekommen vom Unfall, ein Fahrrad Fahrer aus North Carolina fuhr über die Straße, durch den Stau konnte ein anderer Autofahrer der von vorne kam den Fahrradfahrer nicht rechtzeitig sehen und fuhr ihn mit ca 50 kmh an dabei flog der Fahrradfahrer gegen die Scheibe vom anderen Auto und das Fahrrad gegen mein Auto die komplette Front muss nun repariert werden.
Hauptschuld bekam vor Ort der Fahrradfahrer und ich als unbeteiligte Person habe einen Schaden am Auto. Was kann ich nun tun....?
Nun meine Frage wie bekomme ich das Geld für den Schaden und von wem bekomme ich es, da ich die Anschrift vom Ausländer als Hauptwohnsitz in Deutschland nicht habe er ist Austausch Student......
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knergy schrieb am 1. Juni 2019 um 14:44:52 Uhr:
In dem Fall kann man erstmal nur vom Anwalt abraten, denn ist beim Radfahrer nichts zu holen, so wirst du den Anwalt schön selbst zahlen ...
Unbelastet von Sachkenntnis kann man solchen Unsinn zwar raushauen, sollte es aber besser lassen!
Da haftet neben dem Radler auch der andere Unfallbeteiligte nebst dessen HP-Versicherung als Gesamtschuldner. Da sollte man sich unbedingt fachkundigen Beistand nehmen. Das ist inhaltlich etwas kompliziert. Ein Risiko, auf den Kosten hängen zu bleiben, ist hier vernachlässigbar.
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22 Antworten
Die fehlenden Daten solltest du von der Polizeidienststelle erhalten, die den Unfall aufgenommen hat.
Wenn der Fahrradfahrer nicht versichert war, wovon bei einem Austauschstudent auszugehen ist, wirst du wohl auf den Kosten sitzen bleiben oder deine VK springt ein. Alternativ kannst du dann auf dem Klageweg in USA versuchen, deine Kosten zivilrechtlich einzuklagen.
sinnvolles Vorgehen:
1. Anwalt beauftragen (notfalls auch ohne RS-Versicherung)
2. mit VK den Gutachter abklären und dann den Schaden feststellen lassen
3. beide anderen Beteiligten in Anspruch nehmen
Es könnte sein, dass der Autofahrer, der den Fahrradfahrer erwischt hat, ein Mitschuld trägt. Wenn der Radfahrer keine Privathaftpflicht hat, hast du vielleicht eine mit Forderungsausfallschutz. Das heißt, deine Privathaftpflicht übernimmt den Schaden und versucht das Geld beim Schädiger zurückzubekommen.
In dem Fall kann man erstmal nur vom Anwalt abraten, denn ist beim Radfahrer nichts zu holen, so wirst du den Anwalt schön selbst zahlen ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 1. Juni 2019 um 14:44:52 Uhr:
In dem Fall kann man erstmal nur vom Anwalt abraten, denn ist beim Radfahrer nichts zu holen, so wirst du den Anwalt schön selbst zahlen ...
Unbelastet von Sachkenntnis kann man solchen Unsinn zwar raushauen, sollte es aber besser lassen!
Da haftet neben dem Radler auch der andere Unfallbeteiligte nebst dessen HP-Versicherung als Gesamtschuldner. Da sollte man sich unbedingt fachkundigen Beistand nehmen. Das ist inhaltlich etwas kompliziert. Ein Risiko, auf den Kosten hängen zu bleiben, ist hier vernachlässigbar.
Okay erstmal an alle vielen Dank eine Frage trotzdem noch.
Mein Auto steht ja jetzt in der Werkstatt und der gutachter kommt am montag danach wird das auto repariert aber die Werkstatt will ja auch ihr geld das zahle ich erstmal oder bleibt das offen.
Die Werkstatt wird wohl auf Zahlung bestehen. Du musst das Geld dann von den haftenden Beteiligten einfordern.
Der Gutachter möchte auch bezahlt werden.
Mal so nebenbei:
Wie geht es dem Radfahrer?
Hach arbeite in Potsdam
Die Polizei war mit Sicherheit vor Ort, die muss die Personalien von allen beteiligten aufgenommen haben. Wenn dies der Fall war, dann gehst du damit erstmal zum Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Und die Werkstatt soll noch nicht mit der Reparatur anfangen. Solange nicht die Frage der Bezahlung geklärt ist.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. Juni 2019 um 13:14:08 Uhr:
Die fehlenden Daten solltest du von der Polizeidienststelle erhalten, die den Unfall aufgenommen hat.
Die Polizei sagt dir dann, dass sie die dir nicht persönlich geben darf - aus Datenschutzgründen... (Ohne Witz!)
Na die Daten habe ich von ihm aber halt nicht den Wohnsitz oder aufenthalt in Deutschland...
Ehm dem jungen Radfahrer geht es laut meiner info recht gut..hat ein paar Prellungen laut der vor Diagnose am unfallort
TEin, ich schließe mich @S2-Limo an: Begib dich bitte sofort zu einem Rechtsanwalt. Dein Fall ist nicht alltäglich, du wirst höchstwahrscheinlich nicht zu deinem vollen Recht kommen, wenn du das auf eigene Faust versuchst!
Wichtig: Es muss ein auf Verkehrsrecht spezialisierter RA sein. Ruf dort an und vereinbare zuerst einen Termin für ein kostenloses Vorgespräch, dazu sind alle seriösen RA-Kanzleien bereit. In diesem Gespräch schilderst du das Vorgefallene und fragst den RA, ob er dir helfen kann und welches Kostenrisiko entsteht. Danach kannst du entscheiden, ob du das Mandat erteilst.
Der RA wird dir dann genau sagen, was er tut wird, was du selbst tun musst, ob du einen Gutachter brauchst, ob du den Schaden reparieren lassen kannst usw.. Mach bis dahin erst mal gar nichts selber an deinem beschädigten Fahrzeug, nimm dir evtl. einen Leihwagen, um mobil zu bleiben.
Ja naja so einfach ist es leider nicht ist ein jahreswagen und der muss auch repariert werden, da ich erstmal nur für 14 Tage einen ersatzwagen bekommen habe. Und danach wäre es ganz schön teuer für jeden Tag einen zu nehmen. Da ich Job bedingt auf mein Wagen angewiesen bin...