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Unfall ohne eigenes Verschulden: Wie vorgehen?
Hallo miteinander,
mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und die Heckklappe plus Stoßstange sind komplett kaputt.
Was ist hier das richtige Vorgehen? Melde ich das einfach meiner eigenen KFZ Versicherung und die klären das mit der Versicherung des Unfallgegners?
Oder beauftrage ich einen unabhängigen Gutachter der den Schaden schätzt?
Wenn ich den Schaden auf der Website meiner Versicherung melde, wird mir ein "schadenservice 360°" angeboten, bei einer Partnerwerkstatt meiner Versicherung. Soll ich das annehmen oder lieber selbst nach einer Werkstatt suchen?
Musste mich damit noch nie befassen und habe im Netz widersprüchliche Informationen gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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29 Antworten
Du beauftragst am besten den eigenen Anwalt mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Deine eigene Versicherung hat damit nichts zutun.
Hast Du eine Stammwerkstatt? Dann frag die um Rat. Die kennen das Prozedere aus der Praxis heraus.
Deine Versicherung hat damit erstmal nichts zu tun und die gegnerische Versicherung hat nicht unbedingt Dein Bestes im Sinn, denen geht es vorrangig darum die Kosten zu drücken.
Ich würde mich mal schlau machen, was der Schadenservice der eigenen Versicherung beinhaltet. Wenn das bedeutet, dass Deine Versicherung bei einem Fremdverschulden Deine Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung durchsetzt, wäre das doch eine geschmeidige Lösung für Dich, mit möglichst wenig Aufwand zu Deinem Recht zu kommen.
Handelt es sich bei dem Auto um Eigentum, oder um ein Leasingfahrzeug. Ich würde auf jeden Fall die eigene Versicherung informieren. Wenn es sich um Leasing handelt, bist Du sogar verpflichtet den Leasinggeber zu informieren.
Das richtige Vorgehen ist: Eigener Sachverständiger um die Schadenshöhe zu ermitteln, eigener Rechtsanwalt um die sämtlich Ansprüche durchzusetzen. u.a. Nutzungsausfall und Wertminderung.
Den Gang vorher in die Werkstatt kann man sich sparen und die eigene Versicherung hat damit nichts zu tun. Im Falle von Leasing oder Finanzierung informiert man natürlich vertragsgemäß den Eigentümer des Fahrzeuges.
Zitat:
@CarlCalle schrieb am 10. September 2024 um 01:05:36 Uhr:
Hallo miteinander,
...
Was ist hier das richtige Vorgehen? ...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Das hängt von den noch nicht mitgeteilten Umständen ab. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Sind das Kennzeichen und der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs bereits bekannt?
Vorfall wurde polizeilich aufgenommen und mir sind alle Personalien des Unfallgegners bekannt.
Ich habe auf der AXA Seite geschaut und die bieten eine komplette Abwicklung des Schadensfall an, auch wenn ich der Geschädigte bin. Das klingt doch am einfachsten, oder?
Ich bin aber auch ADAC Plus Mitglied und habe eine Kfz Rechtsschutz Versicherung bei der ARAG. Wären ja auch mögliche Ansprechpartner, denke ich.
Frage an diejenigen, die schreiben, die eigene Versicherung hätte nichts mit der Regulierung zu tun:
Ihr habt aber schon gelesen, was der TE geschrieben hat?....
Dann ist die erste Antwort von Windelexpress völlig zutreffend.
Die Abwicklung über den Schadenservice der eigenen Versicherung belastet erstmal die Kasko und dabei fallen einige Schadenspositionen unter den Tisch. Das macht in so einem Fall eigentlich nur dann Sinn, wenn der Verursacher unbekannt ist.
Und woher ist nun bekannt, dass einige Schadenspositionen unter den Tisch fallen würden, wenn die eigene Versicherung die Regulierung in die Hand nehmen würde?
Es soll tatsächlich seriöse Versicherungen geben...
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 10. September 2024 um 09:33:49 Uhr:
Und woher ist nun bekannt...
... das die eigene Versicherung (welche eigentlich ?) die Abwicklung eines Hafpflichtschadens Richtung gegnerischer Versicherung übernimmt ?
Da hätte ich gern mal was gesehen dazu. Die Inanspruchnahme der eigenen Kasko fällt hier natürlich aus.
@Spi95
Du hast den Eingangspost gelesen?
Du nervst.
Das fängt hier ja schon wieder gut an
@TE
Aus eigener Erfahrung empfehle ich dir den Gang zum Anwalt. Der ist im Falle eines völligen Fremdverschulden kostenlos für dich. Zahlt die gegnerische Versicherung. Und du brauchst dich um nichts zu kümmern.
Schilder ihm, das deine Versicherung einen Schadenservice anbietet und was zuvon zu halten ist. Ich persönlich würde immer meine eigene Werkstatt bevorzugen.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 10. September 2024 um 09:48:44 Uhr:
Du nervst.
Weil ich auf den Sachverhalt hinweise? Wenn die hier geteilte Meinung ist, nur sich selbst darzustellen und nicht auf die Fragen des TE einzugehen, geht das meiner Meinung nach am Sinn des Forums vorbei.