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Unfall ohne Führerschein verursacht - Wer haftet ?

Themenstarteram 13. August 2012 um 19:52

Hallo,

ich streite mich mit einem Kumpel darüber, wer für den Schaden haften muss, falls der Fahrer ohne Fahrerlaubnis ein Unfall verursacht. Der Fahrer oder der Fahrzeughalter ? Nehmen wir einmal an, dass ein Sohn ohne Führerschein ein Unfall mit einem Schaden von 10 Millionen € verursacht. Müsste der Fahrer jetzt dafür haften oder die Eltern, also die Fahrzeughalter ?

Besteht die Möglichkeit, dass z. B. die Eltern wegen diesem Unfall ihren gesamten Besitz (Grundstücke, etc.) pfänden müssen ? Und was, wenn der Sohn ohne Zustimmung der Fahrzeughalter das Auto einfach geklaut hat bzw. die Schlüssel einfach ohne zu Fragen genommen hat ? Ist dies überhaupt vor Gericht relevant ?

Beste Antwort im Thema

Die Versicherung des Fahrzeugs haftet erstmal dafür, wird sich aber dann an den Versicherungsnehmer halten mit Regressansprüchen. Und der Fahrer bekommt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerscheon, u.A. Wie soll denn bitte ein Schaden von 10 Millionen Euro verursacht werden?

Hier ist vor 3 Tagen eine Frau betrunken in 8 parkende Autos geknödelt und hat sie geschrottet und das waren bestimmt nicht mal 200.000 Euro.

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Die Versicherung des Fahrzeugs haftet erstmal dafür, wird sich aber dann an den Versicherungsnehmer halten mit Regressansprüchen. Und der Fahrer bekommt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerscheon, u.A. Wie soll denn bitte ein Schaden von 10 Millionen Euro verursacht werden?

Hier ist vor 3 Tagen eine Frau betrunken in 8 parkende Autos geknödelt und hat sie geschrottet und das waren bestimmt nicht mal 200.000 Euro.

am 13. August 2012 um 20:02

Also: Die Haftpflichtversdicherung des Autos kommt dafür auf. Sie verlangt aber 5000 € zurück - und zwar vom Halter.

Halter (wenn er es "zugelassen" hat) und Fahrer bekommen jeweils 6 Punkte in Flensburg, es kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperrfrist verhängt werden, in der man keinen Antrag auf Fahrerlaubnis stellen kann.

Wenn das Fahrzeug ohne Erlaubnis oder gar ohne Wissen des Halters gefahren wird, dann wird auf den Regreß der Versicherung idR verzichtet.

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

Wie soll denn bitte ein Schaden von 10 Millionen Euro verursacht werden?

beim "schaden" darfst du nicht nur an sachwerte denken!

auch personenschäden (und die daraus resultierenden folgen wie schmerzensgeld, rente usw.) müssen von der haftpflicht bezahlt werden...weißt du was so ein krankenhausaufenthalt kostet?

Themenstarteram 13. August 2012 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

Die Versicherung des Fahrzeugs haftet erstmal dafür, wird sich aber dann an den Versicherungsnehmer halten mit Regressansprüchen.

Wie hoch können den diese Ansprüche sein ? Nur 5000 € ? Kommt mir irgendwie ungerecht vor. In den meisten Fällen haben Menschen ohne Fahrerlaubnis nicht ohne Grund ihren Lappen verloren; sprich es ist für sie illegal ein Auto zu fahren. Ich kenne einige Idioten, denen zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil sie einfach eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer (Fahrer, Kinder, etc.) sind, weil sie z.B. alkoholisiert Auto gefahren sind oder immer wieder zu schnell gefahren sind, Und gerade solchen potenziellen Mördern gibt man ein Freifahrtschein und sagt sie können jeden und alles umfahren, solange sie bzw. die offiziellen Halter 5000€ zahlen? Selbst wenn sie (theoretisch) mehrere Millionen € schaden verursachen und Menschen durch ihr asoziales Verhalten umbringen ? Manche Menschen sind einfach mental nicht reif, um zu kapieren, dass ein Auto eine gefährliche Maschine und kein Spielzeug ist.

Deswegen kann ich mir das nur schwer vorstellen, das man lediglich für maximal 5000€ haftet. bzw. würde es als ungerecht empfinden.

Zitat:

Halter (wenn er es "zugelassen" hat)

Ist es überhaupt möglich dies nachzuweisen ? Der Fahrer und Halter sind in den allermeisten Fällen verwandt und werden sich meistens auch absprechen und behaupten, dass der Halter keine Zustimmung gegeben hat und somit muss dann auch keiner Regressansprüche zahlen. Oder nicht ?

Zitat:

Wie soll denn bitte ein Schaden von 10 Millionen Euro verursacht werden?

Das ist durchaus möglich. Wenn z.B. einer ein Tanklastfahrzeug durch sein fehlerhaftes Fahrverhalten von der Straße drängt und dieser in eine Tankstelle rast und es zu einer gigantischen Explosion kommt... Oder was wahrscheinlicher ist, auf der Autobahn eine Massenkarambolage verursacht und es viele Tote, schwer Verletze, zerstöre Fahrzeuge etc. gibt . Und wenn man noch die Kosten für Feuerwehr, Polizei, Autobahnabsperrung etc. mit einberechnet .. könnte man schnell 10 Millionen Euro schaden verursachen. Und natürlich sollten auch die Krankenhaus-Aufenthalte nicht vergessen werden, wie MagirusDeutzUlm bereits angemerkt hat.

 

am 13. August 2012 um 20:32

Nicht vergessen: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zusätzlich eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird.

Und man stelle sich mal vor: Du bist Geschädigter und die Versicherung springt nicht ein. Und da der Verursacher verheiratet ist und er und seine Frau nur jeder 1000 € netto im Monat einnehmen, darfst Du als Geschädigter Dir überlegen, wie Du von der pfändbaren Summe (Null € pro Monat) leben und das Haus umbauen (lassen) sollst.

am 13. August 2012 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

auch personenschäden (und die daraus resultierenden folgen wie schmerzensgeld, rente usw.) müssen von der haftpflicht bezahlt werden...weißt du was so ein krankenhausaufenthalt kostet?

Ein Krankenhausaufenthalt kostet gern mal vierstellig - pro Tag.

am 13. August 2012 um 21:00

Ich beschreibe es mal anders, bei Fahrerflucht wird eine Versicherung auch Regressanspruch geltend machen. In diesem Fall kann der Halter den Fahrer benennen und der Halter zahlt dann nichts.

Kann in diesem Fall der Halter nieder geben dass das Fahrzeug ohne sein wissen entwendet wurde, wird er sicherlich auch nichts zahlen müssen. In beiden Fälle muss sich der Fahrer dafür verantworten.

Ich kenne das, weil ich 16 Jahrelang LKW gefahren bin und in solch einem Fall muss der Chef nichts übernehmen, als Fahrer wurde man hier dann zur Kasse gebeten.

Allerdings wird sich der Halter mit Strafbar machen wenn er bewusst ein Auto an jemanden ohne Führerschein ausleiht.

Hey,

also, juristisch gesehen bestehen da noch einige Fragen,

wussten die Eltern von dem Fahren ohne Fahrerlaubnis?

wie alt ist der sohn? -> Minderjährig oder nur keine Fahrerlaubnis?

 

zunächst mal haften die Fahrzeughalter, in den meisten Fällen wird der entstandene Schaden dann durch die Versicherung gedeckt,

bei Fahrlässigkeit und Vorsatz trifft jedoch die Eltern ebenso eine Haftung!

Beim Sohn hängt das von vielen noch ab ;)

Die Haftpflicht des Autos reguliert den Schaden und kann dann bis zu 5.000 EUR Regress nehmen und zwar

1. beim Fahrer

2. beim Versicherungsnehmer, wenn er von der Fahrt wusste bzw. die ermöglicht hat

Das Thema "Fahren ohne Führerschein" war übrigens auch beim bislang teuersten Unfall in Deutschland ein Thema!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Das Thema "Fahren ohne Führerschein" war übrigens auch beim bislang teuersten Unfall in Deutschland ein Thema!

Wenn ich mich nicht ganz irre, wurden deswegen auch die Versicherungssummen angehoben.

Die Brücke ist immer noch nicht komplett wieder hergestellt.

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