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Unfall ohne Kfz-Versicherung

Themenstarteram 7. September 2018 um 14:58

Hallo liebe Community,

 

Um es vorweg zu nehmen, ich bin ein Laie was Versicherungen angeht. Ich habe folgendes Problem:

Meine Freundin hat einen Unfall mit ihrem Fiat 500 verursacht. Sie ist jemanden hinten drauf gefahren. Dabei hat sie sich einige Verletzungen zugezogen und liegt im Krankenhaus. Zusammen mit ihrer Mutter versuche ich nun alles zu klären was Versicherung etc anbelangt. Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns mitgeteilt, dass ihre kfz Versicherung am 31.01.18 wegen noch ausstehender Zahlungen gekündigt wurde. Das Auto wird noch abbezahlt und ihre Mutter ist als pkw Halterin eingetragen und meine Freundin als Fahrerin sowie Versicherungsnehmerin. Ihr Auto und das des unfallgegeners sind in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch wenn die Schuldfrage noch nicht gänzlich geklärt ist, wollte ich mich mal schlau machen, welche Folgen das haben könnte, da ich im Internet bisher nur sehr widersprüchliche Angaben finde. Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.

Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.

Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.

Die Folgen: Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und 6 Punkte.

Auch die Mutter als Halterin hat sich strafbar gemacht.

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Das kann finanziell übel enden.

Die Pkw-HP haftet evtl. noch aus der eVB gegenüber dem Geschädigten. Die eigene Vollkasko muss unter gewissen Voraussetzungen den Schaden am eigenen Pkw regulieren. Da kommt es auf ein paar versicherungsrechtliche Besonderheiten an. Das ist alles dermaßen heikel, dass deine Freundin unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen sollte. In Eigenregie kann sowas eigentlich nur voll gegen die Wand fahren.

Hat deine Freundin sicher keine Haftpflichtversicherung mehr für den Wagen? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Wenn die im Januar vom Versicherer gekündigt wurde und deine Freundin keine neue mehr abgeschlossen haben sollte, müßte schon längst mal jemand dagewesen sein der den Wagen von Amts wegen stillgelegt hätte...

am 7. September 2018 um 15:13

Wie du im Netz und auch hier sehen wirst: es gibt keine klaren antworten.

 

Geht zum Anwalt. So schnell es geht.

 

Alles andere ist nur schmarn.

 

ADAC bietet oft eine kostenlose erstberatung.

Da deine Freundin aufgefahren ist, wird sie zu hoher Wahrscheinlichkeit schuld sein und die gegnerische Haftpflicht übernimm dann auch keine Anwalt kosten.

 

Trotzdem, lieber ein parr hundert für einen Anwalt und sicher gehen - als komplett ohne Boden nachher dazustehen.

 

Alles andere ist sinnlos hier

Ich wusste nicht einmal, dass so etwas möglich ist.

Genau solche Zustände will man ja in D. vermeiden.

Ich ging bisher davon aus, dass die Versicherung verpflichtet ist der Meldestelle mitzuteilen,

dass für das Fahrzeug keine Deckung mehr besteht.

Es liegen also an drei Stellen aus meiner Sicht mögliche Versäumnisse vor:

1. Bei Deiner Freundin sowieso

2. Möglicherweise bei der Versicherung (hat nicht gemeldet)

3. Bei der Meldestelle, die die Fahrerlaubnis entziehen müsste.

Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.

Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.

Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.

Die Folgen: Gefängnisstrafe von bis zu 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und 6 Punkte.

Auch die Mutter als Halterin hat sich strafbar gemacht.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. September 2018 um 17:23:38 Uhr:

Wenn Deine Angaben stimmen, kommt einiges auf Deine Freundin zu.

Sie muss für alle angerichteten Schäden haften und zahlen. Die Versicherung ist völlig raus.

Darüber hinaus hat sie eine Straftat begangen. Nach diesem langen Zeitraum hat sie auch nicht fahrlässig gehandelt, sondern mit Vorsatz.

Die Folgen: Gefängnisstrafe von mind. 1 Jahr oder hohe Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte.

Gefängnisstrafe???

Da verweise ich aber doch mal auf meinen letzten Beitrag vor Deinem!

Haften muss sie, zweifellos, aber Haftstrafe (auch auf Bewährung) wäre wohl eine

sehr harte Keule.

Da frage ich mich im Übrigen, wieviel Manager der Deutschen Bank und anderer

eher im Gefängnis hätten landen sollen.

Meines Wissens soll ja auch gerade das ganze Meldesystem mit Versicherungsdeckungs-

Nachweis genau solches, was jetzt passiert ist, verhindern !!!

Da hat das System wohl versagt!

§ 6 PflVG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Naja bei einer Ersttat dürfte das auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Das Auto ist noch in der Finanzierung und kann daher nicht beschlagnahmt werden. Falls wirklich keine HP bestehen sollte und der Schaden von ihr privat beglichen werden muss, macht das den Braten dann auch nicht mehr fett.

Ich würde jetzt mal beim GDV nachfragen, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug versichert ist.

8 Monate ohne Versicherung rumfahren, kann ich mir fast nicht vorstellen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 7. September 2018 um 17:42:02 Uhr:

§ 6 PflVG

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Ja, nach näherer Überlegung und nach Lektüre dieses Paragraphen, hast Du

wohl absolut Recht. Der Deckungsnachweis der Vers. wird nur bei der Anmeldung

unbedingt notwendig. Ob die Vers. dann an die Meldestelle melden muss, dass

seitens dieser Vers. keine Deckung mehr besteht, ist vielleicht möglich

aber daraus will man sicherlich nicht einen Mit-Haftungsfall für die Vers.

oder gar die Meldestelle ableiten!

Insofern liegt hier wohl wahrscheinlich die Alleinverantwortung beim Fahrzeughalter

und sonst wohl nirgends!

An die Kündigung durch den HP-Versicherer sind einige Hürden geknüpft, die oft gerissen werden. Dann kommt der Bestand der HP trotz Kündigung in Betracht und damit erledigt sich dann der Verstoß gegen des PflVG. In ähnlicher Weise ist das mit der VK zu sehen. Es ist wie gesagt "gomblidssieart" ---> ab zum Anwalt

Zitat:

@GerhHue schrieb am 7. September 2018 um 17:20:54 Uhr:

 

3. Bei der Meldestelle, die die Fahrerlaubnis entziehen müsste.

Die Fahrerlaubnis hat überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun.

Wer einen Beitrag zur Versicherug nicht bezahlt, egal ob fahrlässig oder mit Vorsatz dem wird die Zulassung entzogen und weitere Fahrten verboten.

Aber niemals deswegen eine Fahrerlaubnis eingezogen.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 7. September 2018 um 18:51:55 Uhr:

Zitat:

@GerhHue schrieb am 7. September 2018 um 17:20:54 Uhr:

 

3. Bei der Meldestelle, die die Fahrerlaubnis entziehen müsste.

Die Fahrerlaubnis hat überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun.

Wer einen Beitrag zur Versicherug nicht bezahlt, egal ob fahrlässig oder mit Vorsatz dem wird die Zulassung entzogen und weitere Fahrten verboten.

Aber niemals deswegen eine Fahrerlaubnis eingezogen.

Sorry, das meinte ich auch, habe ich auch später gesehen, wollte dies aber nicht mehr korrigieren,

weil ich dachte, die Leser wissen was ich meine.

Natürlich wird der Führerschein (Fahrerlaubnis) nicht kassiert, sondern die Verkehrzulassung

für die nicht mehr versicherte Kiste.

Mal schauen auf wieviel Seiten man hier kommt, bevor der TE sich wieder meldet ...

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