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Unfall Oldi kaputt

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 6:58

Hallo,

ich habe am Sonntag einen Unfall mit meinem Oldtimer gehabt (w108 280SE 3.5 Bj. 71). Ich war nicht Schuld, es ist eijn erheblicher Heckschaden entstanden.

Hat einer von euch Tips wie man vorgehen sollte, gibt es Unterschiede zu einem Unfall mit einem neueren wagen die man beachten sollte.

Ich habe Bedenken das die Reparaturkosten den wert übersteigen und ich dann nur den Widerbeschaffungswert bekommen kann.

Habe erst in den letzten 2 Monaten ca. 5000.- Euro in das Auto investiert mit dem Kaufpreis von 8000.- übersteigt diese Summe den heutigen Marktwert.

Danke für eure Tips.

Gruß

Stefan

Beste Antwort im Thema

Ein Auto mit 21 Jahren ist vom Oldtimerstatus noch weit entfernt , er wird bei Totalschaden per Gutachten wie ein altes Auto abgerechnet , das heißt für gepflegte Youngtimer geht der Schuß zumeist nach hinten los und man macht verlust. Gutachten für Youngtimer gibt es nicht , diese werden zwar online angeboten , aber von den Versicherungen nicht anerkannt. Ein richtiges Gutachten rechtfertigt in der Regel der Wert des Fahrzeugs nicht. Ein 20 Jahre alter Opel Vectra ist halt ne alte Karre und da dürfte nicht viel bei rum kommen, egal wie der Pflegezustand ist. Probleme entstehen , wenn der wagen gestohlen wird oder abfackelt, dann hat man nicht s für ein Gutachten und guckt in die Röhre. Jegliche "Kurzgutachten" pp. bringen nichts , da die versicherung diese nicht anerkennt, habs selber versucht , zwecklos. Mein Gutachter sagte mir , falls mein alter 29 Jahre alter Ford , mal angebumst wird , schreibt er mir ein annehmbares Gutachten, wo auch der perfekte Zustand hervorgeht und auch ein guter Preis bei rauskommt. Im übrigen wenn Du soviel Geld ausgibst , um den Wagen durch den TÜV zu kriegen , dann dürfte der eher ein Pflegefall sein. Mein alter Ford Escort MK 3 mit 29 jahre , kam ohne einen Cent an Investition ohne Mängel durch den TÜV und sieht aus wie aus dem prospekt

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am 28. Februar 2006 um 7:04

Hi!

Dein erster weg sollte zum Anwalt führen. Am besten zu einem, der sich mit der Materie auskennt, evtl. selbst einen oldie bewegt.

Dein zweiter weg sollte zu einem Gutachter führen, der diesen Namen verdient (Vorsicht: Nicht jeder, der sich Gutachter nennt, hat auch die nötige qualifikation. gutachter ist keine geschützte Bezeichnung, jeder darf sich so nennen!). Die Jungs von classic-Data können Dir idr einen Gutachter benennen, der sich mit Oldtimern auskennt.

Anwalt und Gutachter werden von der gegnerischen versicherung bezahlt.

mfg

Ich würde um "die Jungs von classic data" einen weiten Bogen machen.

Gruß Histomat

am 28. Februar 2006 um 8:08

Richtig.

Bin mit meine TüV-Gutachten sehr zufrieden!

Neben Anwalt und Gutachter Materialpreise von allem benötigten einholen, evtl. Kostenvoranschlag bei Werkstatt machen lassen (unabhängig von Gutachter).

Wie schlimm ist denn der Schaden? hat der Rahmen was abbekommen?

Oldtimer Unfall !! -- ??

 

Hallo Forum,

das ist endlich mal für jeden Oldifahrer mit kleinem Geldbeutel eine sehr gute frage !! -ATJ schreibt etwas von Classic-Data, geben die wirklich hilfe ohne das man Mitglied ist ?? -- und Histomat ist " ohne"" begründung gleich wieder dagegen, gibt aber keine weitere hilfe, ich glaube nicht das swisland damit geholfen ist -- ich selber werde jetzt mal meine Versicherung anrufen, und fragen wie soetwas geregelt ist

Gruss

Thomas

Warum Classic Data Gutachter ein Glaubwürdigkeitsproblem haben, habe ich hier schon oft beschrieben.

Zur Angebotspalette der Classic Data gehört die fragwürdige und oft kritisierte CD-Kurzbewertung. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß ein seriöser Gutachter so etwas anbietet und scheue mich dann auch, ihm ein aufwändigeres Unfallgutachten in Auftrag zu geben. Andere mögen da nicht so empfindlich sein und an das Gute im Menschen glauben, ich jedenfalls nicht.

Der Inhaber der Fa. Classic Data, Jochen Strauch, fährt in dieser Angelegenheit den ganz harten Kurs: Wer in seinem Forum oldtimerinfo.de auch nur leise Kritik übt, fliegt sofort raus, die postings werden sofort gelöscht. Auch nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme.

Ich habe mit TÜV und Dekra gute Erfahrungen gemacht, warum sollte ich mich da auf CD einlassen?

Gruß Histomat

Oltimerunfall

 

Das ist eine super Antwort - Danke -- das Forum lebt numal von Persönlichen erfahrungen - habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen, der Sachbearbeiter holt genaue infos zur m thema Gutachten und auch Rechtssprechung ein -- keine Werbung ( Schalke hat sie auf dem Trikot ) ist aber auch von Classic Data nicht begeistert, in Düsseldorf gibt es einen Gutachter Verband die einem Helfen, Addi bekomme ich noch

Thomas

wichtig ist halt der Versicherung gegenüber deutlich zu machen dass es sich um ein Sammlerobjekt handelt, also ein berechtigtes Interesse an einer Reparatur besteht. Und unbedingt auf einen Gutachter bestehen, ich war mit dem von der Dekra ganz zufrieden. Aber definitiv: nix ohne Anwalt!

Oldiunfall

 

Marktwert: Gegenwärtiger Wert am Markt Mwst neutral - Marktwert ist auch einstufung zu Kaskobedingungen als Taxe im Sinne von §

57 VVG ( Versicherungsvertragsgesetz ) --

Wiederbeschaffungswert : Ist eine Grösseaus dem Haftungsrecht §

249 BGB und bestimmt die Summe die der Geschädigte im falle eines Unfalls aufwenden muss um ein Gleichwärtiges Fahrzeug zu beschaffen oder wieder herzustellen. --

Wiederherstellungswert ; Beziffert den Preis den der Besitzer aufgebracht hat das Fahrzeug in den jetzigen Zustand zu bringen zuzüglich Fahrzeuggrundpreis, der Wiederherstellungswert ist sehr wichtigbei aufwendigen Reraraturen, dieser Wert spiegelt nicht die Marktsituation wieder weil die Aufwendungen oft viel höher sind

Gruss

Thomas

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 9:45

Hallo,

danke erst ma für eure vielen Antworten. Ich habe den Wagen jetzt zu einen Spezialisten in Speyer schleppen lassen.

Am Donnerstag habe ich da einen Termin wegen der Schadenshöhe.

Ebenfalls am Donnerstag einen Termin beim Anwalt.

ich werde dann später hier berichten.

Gruß

Stefan

Oldiunfall

 

Hallo Stefan,

erstmal drücke ich dir die Daumen das alles so läuft wie du es dir vorstellst, sicher ist schon mal das du die zeit die man in soeinem Auto steckt sicher nicht vergütet bekommst.

Versicherungstechnisch bin ich sehr interessiert wie die sache für dich ausgeht

Gruss

Thomas

Gut8en / Anwalt

 

moin, moin,

hatte vor 13 bis 12 Jahren einen 66er Renault 16, in den mir auch einer von hinten reingekracht ist. War n Totalschaden (Rep 12.000,– DM) Wiederbeschaffungswert 4300,– DM. Der Gutachter (den kannte ich, hatte ihn der gegenerischen Versicherung vorgeschlagen, die hatte ihn akzeptiert) schrieb 4800,– WiederBW ins Gutachten, 500 hab ich damals noch von einem Holländer bekommen, der ihn sogar abgeholt hat. Die Versicherung hat angeboten, nach Gutachten abzurechnen, wenn ich die Reparatur belegen kann, oder den WiederBW zu bezahlen. Haben dann meinem Wunsch entsprechend anstandslos WiederBW überwiesen.

War das Glück?

Hilfreich war bestimmt, dass ich der Versicherung die polizeiliche Beurteilung des Unfallhergangs mitschicken konnte, die die eindeutige Schuld bei meinem Gegner sah.

Meiner Einschätzung nach dürfte die "Schuldfrage" Dreh- und Angelpunkt sein, aber das soll der Anwalt besser sagen können.

Toi, Toi, Toi!

am 1. März 2006 um 6:52

@Histomat u. a.

Wollte mein Posting keinesfalls als Werbung für Classic-Data verstanden wissen. Allerdings beschäftigen die sich schon seit einigen Jahren mit der Oldtimerei - und das ist mehr, als man von so manchem anderen selbsternannten S(chw)achverständigen behaupten kann. Es war lediglich ein Hinweis, wo man ggfs. an die Adresse eines geeigneten SV kommt.

Grundsätzlich gilt:

Die Versicherung des Unfallgegners hat nie ein Interesse daran, vollständigen Schadenersatz zu leisten. Versicherungen verdienen ihr Geld damit, daß sie Beiträge einnehmen und anlegen - nicht damit, daß sie Geschädigten Geld auszahlen. Da Versicherungen Wirtschaftsunternehmen sind, deren Zweck i. a. darin besteht, Gewinn zu machen, ist daß nicht weiter verwerflich, als Geschädigter sollte man das aber wissen und beachten. Das Stichwort lautet "Schadenmanagement", ein Instrument der Versicherungen, daß den Geschädigten zum Zweck der Gewinnmaximierung vorübergehend enteignet "Sie brauchen sich um nichts zu kümmern - wir machen das schon...".

Diese Tatsache führt dazu, daß die Versicherung des Unfallgegners der denkbar schlechteste Ratgeber für den Geschädigten ist. Das weiß auch unser Gesetzgeber (man mag's kaum glauben) und hat deshalb bestimmt, daß der Geschädigte sich bei der Regulierung der Hilfe eines EIGENEN Anwalts und eines EIGENEN Gutachters bedienen darf. Die Kosten übernimmt die Versicherung, der Geschädigte darf Anwalt und Gutachter FREI WÄHLEN und zwar OHNE vorher die Versicherung um Erlaubnis zu fragen.

Bei seiner Auswahl hat der Geschädigte das Problem, geeignete und fähige "Helfer" zu finden. Was bei Anwälten, für die es staatliche Zuggangsbestimmungen und ein Kammersystem gibt, die ein gewisses Qualitätsniveau sichern, noch relativ einfach ist, gestaltet sich beim Gutachter schwierig.

"Gutachter" oder "Sachverständiger" ist nämlich KEINE geschützte Berufsbezeichnung. JEDER kann sich so nennen, es ist keinerlei Ausbildung, Prüfung oder sonst irgendwas vorgeschrieben. Sogenannte "Ausbildungsstätten" brüsten sich damit, mittlerweile mehrere 1000 Gutachter "ausgebildet" zu haben. Den frisch gebackenen "Gutachtern" wird suggeriert, daß sie diese "Ausbildung" brauchen, um sich Gutachter nennen zu dürfen. Die "Ausbildung" besteht dann in einem Wochenend-Schnellkurs und kostet ein paar 1000 Euro...

Was von "Gutachtern" zu halten ist, die 1. auf diese Masche hereinfallen und 2. glauben, dieser Schnellkurs sei eine Ausbildung, kann sich jeder selbst überlegen.

Intelligentere Möchtegern-Gutachter kaufen sich lediglich bei E*ay für 29Euro ein "Sachverständigen-Zertifikat": ein buntes Papier hinterm Schreibtisch an der Wand beeindruckt den Kunden sicher...

Und damit schließt sich der Kreis zu CD: Egal, wie gut oder schlecht die Bewertungsmethoden dort sind (ich selbst habe zum CD-System eine eher kritische Einstellung und bin eben deshalb kein CD-Partner) - der Ausbildungs- und Kenntnisstand dort ist auf jeden Fall höher als bei den vorstehend angesprochenen S(chw)achverständigen.

mfg

am 1. März 2006 um 8:15

@ ATJ

Die Qualifikation der CD-Gutachter will ich auch nicht in Zweifel ziehen, aber das "System Classic Data" halte ich für gefährlich.

Jochen Strauch hat das Ziel, eine Datenbank aller Oldtimer aufzubauen. Dem ist er schon ziemlich nahe, weil er nach eigenem Bekunden vertragliche Vereinbarungen mit ca. 15 Versicherungen geschlossen hat, "Eintrittskarten" für die Oldtimerversicherungen auszugeben. Über die Schreibtische der CD-Zentrale gehen z.B. jährlich etwa 18.000 Versicherungsanträge in Form der "CD-Kurzbewertung." Die Honorarsumme beträgt schon allein dafür etwa 250.000 Euro brutto. Die Fahrzeugdaten und eventuell auch die perönlichen Daten können dadurch bei CD festgehalten werden. Je größer die Datenbank wird, umso unentbehrlicher ist Strauch für die Versicherungswirtschaft, bis am Ende der Entwicklung eine Oldtimer-"Schufa" entstanden ist, mit Hilfe derer der Weg, der Wert(!) und die Eigentümerkette jedes Oldtimers nachgezeichnet werden kann, man also tief in die Privatsphäre des Oldtimerbesitzers bzw. Versicherungskunden eindringen kann.

Die Warnung vor "vesicherungsnahen" Gutachtern ist also aus vielen Gründen berechtigt.

Gruß Histomat

am 1. März 2006 um 8:55

@ATJ

Du hörst dich an als hättest du beruflich damit zu tun ;-)

Gruß Guido

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