Unfall - Polizei kann Geschwind. Daten auslesen??
Hallo zusammen,
mal ne Frage, war diese Woche mit meinem E61 530dA beim Freundlichen zwecks Ölwechsel und habe mit dem Service-Berater geplappert was er wohl alles aus meinem Schlüssel auslesen kann, z.B. wie schnell ich gerade hier aufn Hof gefahren bin.....seine Antwort: ausm Schlüssel nicht, dazu müsste er das Fahrzeug an den Tester hängen, dann könne er aber sozusagen alle Daten auslesen von allen möglichen Sensoren....
Meine Frage ob denn im Falle eines Unfalls diese Daten von der Polizei auch angefragt werden, beantwortete er mit ja!! Wenn die Polizei bei einem Unfallwagen nachfrägt müssen sie die Daten herausrücken.....
Schock!!!! Das macht die Sache für die Bullen im Falle eines Falles ja super einfach....
Kann das ganze jemand bestägigen? Wie ist das denn mit dem Datenschutz???
Ich stell mir nur vor das ganze ist noch kombiniert mit den GPS Daten des Navi's, dann stellen die fest, dass ich die letzen 30 km auf der Landstrasse und in den Ortschaften permanent überm Limit war??? Wann kommt der Tag an dem die einen nur anhalten ohne Radar etc. und nur mal schnell den Speicher auslesen???
BIG BROTHER IS WATCHING YOU!!
Schreibt doch mal was ihr darüber wisst!
Gruß,
elkam
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12 Antworten
Kann garnicht sein. Mann kann nur auslesen wann er letztes mal gefahren wurde. unter anderen.
Gruss Denis B.
Hi,
ich kann das zumindest ansatzweise bestätigen. Nachdem im Frühjahr bei Glatteis ein E61 einen Unfall mit Todesfolge (Beifahrer tot) verursachte, wurde der Servicemeister meines zur Unfallstelle gerufen um Zitat "Den Fehlerspeicher vorort mit dem Laptop auszulesen". Abschleppen durfte dann eine andere Fa. aus dem gleichen Ort. Ob die Polizei auch Geschwindigskeitsdaten aus dem Fehlerspeicher bekommt, kann ich nicht sagen. Auf meine Frage wie schnell denn der E61 war sagte er "Ich schätze mal über Hundertzwanzig". Daraus könnte man jetzt schliessen, das die Unfallgeschwindigkeit nicht im STG hinterlegt ist, oder?
Vielleicht kann ja Sascha_525d mal was dazu sageh??
Das wäre mal interessant zu wissen...
Ansonsten heißt's halt weiterhin: Immer schön langsam fahren.
Siehe Zitat in meiner Signatur
Re: Unfall - Polizei kann Geschwind. Daten auslesen??
Zitat:
Original geschrieben von elkam
Hallo zusammen,
mal ne Frage, war diese Woche mit meinem E61 530dA beim Freundlichen zwecks Ölwechsel und habe mit dem Service-Berater geplappert was er wohl alles aus meinem Schlüssel auslesen kann, z.B. wie schnell ich gerade hier aufn Hof gefahren bin.....seine Antwort: ausm Schlüssel nicht, dazu müsste er das Fahrzeug an den Tester hängen, dann könne er aber sozusagen alle Daten auslesen von allen möglichen Sensoren....
Meine Frage ob denn im Falle eines Unfalls diese Daten von der Polizei auch angefragt werden, beantwortete er mit ja!! Wenn die Polizei bei einem Unfallwagen nachfrägt müssen sie die Daten herausrücken.....
Schock!!!! Das macht die Sache für die Bullen im Falle eines Falles ja super einfach....
Kann das ganze jemand bestägigen? Wie ist das denn mit dem Datenschutz???
Ich stell mir nur vor das ganze ist noch kombiniert mit den GPS Daten des Navi's, dann stellen die fest, dass ich die letzen 30 km auf der Landstrasse und in den Ortschaften permanent überm Limit war??? Wann kommt der Tag an dem die einen nur anhalten ohne Radar etc. und nur mal schnell den Speicher auslesen???
BIG BROTHER IS WATCHING YOU!!
Schreibt doch mal was ihr darüber wisst!
Gruß,
elkam
Du hast Dich IMMER an die Vorschriften zu halten, andernfalls wirst Du verzeigt oder zur Rechenschaft gezogen. Einfach oder?
Datenschutz: soll man Dich als Schnellfahrer noch schützen?? Wovor?
Gruss, Markus
@545-E60
Wenn, dann gilt der gleiche Datenschutz für alle.
Wenn in den Unfall zwei oder mehr Fahrzeuge verwickelt sind, kann es doch nicht sein, dass nur derjenige der Dumme ist, der einen Wagen fährt, der Geschwindigkeitsdaten speichert. Der Unfallgegner war möglicherweise noch schneller unterwegs, allerdings lässt sich das dann nicht mehr rekonstruieren, da er z.B. einen Golf III gefahren hat.
Verwerten dürfte man so etwas nur, wenn z.B. ein Unfall-Daten-Speicher in jedem Auto Pflicht wäre.
Wäre mal eine Frage an die Juristen, ob diese Daten, wenn sie denn existieren, überhaupt ausgelesen werden dürfen, und als Beweis zulässig sind.
Re: Re: Unfall - Polizei kann Geschwind. Daten auslesen??
Zitat:
Original geschrieben von 545-E60
Du hast Dich IMMER an die Vorschriften zu halten, andernfalls wirst Du verzeigt oder zur Rechenschaft gezogen. Einfach oder?
Datenschutz: soll man Dich als Schnellfahrer noch schützen?? Wovor?
Gruss, Markus
ganz und garnicht einfach. oder meinst du ernsthaft, es werden mehr als ein prozent der Stvo-verstöße geahndet?
das ist auch gut so. ich denke nicht, dass verhältnismäßig mehr unfälle verhindert würden, wenn in jedem siebzigerbereich blitzer stünden und immer wenn man auf leerer übersichtlicher bab mal 150 statt 120 fährt die grauen hinter dir wären.
man muss die freiheit und privatsphäre des einzelnen erst dann schützen, wenn asoziale zu wahnsinnigen werden. und das ist leider häufiger der fall in der gesellschaft heutzutage.
Hi,
andersrum wäre es aber interessant:
Wenn man vorschriftsmäßig gefahren ist und Probleme hat dies nachzuweisen. Z. B. wenn der Unfallggener lügt und dabei noch 2-3 mitlügende Zeugen im Auto hat und ich nicht.
Also geht es oder nicht? Kann man z. B. sehen ob geblinkt wurde und Licht an war?
Gruß Karsten
Zitat:
Original geschrieben von 5erFahrer
Wenn, dann gilt der gleiche Datenschutz für alle.
Wenn in den Unfall zwei oder mehr Fahrzeuge verwickelt sind, kann es doch nicht sein, dass nur derjenige der Dumme ist, der einen Wagen fährt, der Geschwindigkeitsdaten speichert. Der Unfallgegner war möglicherweise noch schneller unterwegs, allerdings lässt sich das dann nicht mehr rekonstruieren, da er z.B. einen Golf III gefahren hat.
Verwerten dürfte man so etwas nur, wenn z.B. ein Unfall-Daten-Speicher in jedem Auto Pflicht wäre.
Was ist denn dann mit dem Szenario dass ein betrunkener Fahradfahrer mit Führerschein seinen Lappen abgeben muss, während eine Führerscheinloser ohne Strafe davonkommt.
Hier wird auch nur einseitig gahandelt...
Hallo,
denkt man zur Zeit nicht über eine Black Box in Autos nach?
Wenn ich mich richtig errinnere werden diese doch auch schon verwendet, hab es mal in einer Reportage gesehen.
Ich denke der Gedanke alleine schon, dass man eine Black Box hat, verleitet einen sicher noch vorsichtiger zu fahren.
Gruß,
Cem
Im Fahrzeugsystem wird kaum abgespeichert sein, wann du wie schnell gefahren bist...die Polizei ermittelt deine Geschwindigkeit beim Aufprall, indem sie die Deformationen erfasst und die gemessenen Werte am PC abspeichert und den Unfall unter Zuhilfenahme einer Spezialsoftware, rekonstruiert.
Zitat:
Original geschrieben von Nille72
Hi,
ich kann das zumindest ansatzweise bestätigen. Nachdem im Frühjahr bei Glatteis ein E61 einen Unfall mit Todesfolge (Beifahrer tot) verursachte, wurde der Servicemeister meines
zur Unfallstelle gerufen um Zitat "Den Fehlerspeicher vorort mit dem Laptop auszulesen". Abschleppen durfte dann eine andere Fa. aus dem gleichen Ort. Ob die Polizei auch Geschwindigskeitsdaten aus dem Fehlerspeicher bekommt, kann ich nicht sagen. Auf meine Frage wie schnell denn der E61 war sagte er "Ich schätze mal über Hundertzwanzig". Daraus könnte man jetzt schliessen, das die Unfallgeschwindigkeit nicht im STG hinterlegt ist, oder?
Vielleicht kann ja Sascha_525d mal was dazu sageh??
Tja Nille72,
ich kann es selbst nicht glauben, aber die zuletzt gefahrene Geschwindigkeit bis zum Auslösen der Airbags oder den Eingriff anderer Sicherheitssysteme wird gespeichert!
Ob das dann "Gerichtsfähig" ist, ist eine andere Frage. Genaueres kann ich euch morgen berichten! Werde mich nochmals genau informieren. Melde mich dann nochmal.
Gruß,
Sascha
So, kann Entwarnung geben!
Geschwindigkeit wird zwar gespeichert, aber nur, wenn am Motor irgendwas kaputt geht, z.B. auf Grund eines Frontalunfalls werden irgendwelche Sensoren o.ä. abgerissen, dann wird die Geschwindigkeit mit der entsprechenden Fehlernummer hinterlegt.
Wenn Sicherheitssysteme/Airbag usw. ausgelöst werden, wird nur das Datum mit der Uhrzeit gespeichert.
Es gibt noch einen (Fehler-)speicher, den aber die Niederlassungen/Händler nicht auslesen können. Ob in diesem was steht kann ich nicht 100%ig sagen, aber normalerweise auch nicht.
Gruß,
Sascha