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Unfall: Polo 6 Monate alt, vorne & hinten komplett schrott...
Hallo,
meine Freundin hatte gestern Nacht von der Fahrt vom Geschäft nach Hause einen Unfall: der Wagen vor Ihr (Mercedes ML) bremste wegen einem Hindernis bis zum Stillstand, meine Freundin hatte genügend Sicherheitsabstand und kam ohne Probleme ebenfalls zum Stillstand, doch dann kam von weit hinten ein drittes Fahrzeug (Mercedes T-Modell) und knallte ihr mit voller Fahrt hinten rein und dann knallte sie dem ML hinten rein, Polo ist total Schrott, Türen gingen nicht mehr auf usw. (Ihr ist nicht viel passiert, Schleudertrauma, blaues Auge und paar blaue Flecken)
Kann es sein das die gegnerische Versicherung das Auto reparieren lassen will oder hat meine Freundin einen Anspruch darauf einen Neuwagen zu bekommen da ihres ja erst 6 Monate jung ist.
Ich würde mich über eure Hilfe freuen wenn sich jemand auskennt bitte schreiben...
Beste Antwort im Thema
Nach vier Jahren, störst Du dich noch immer an einer derartigen Aussage?
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32 Antworten
Ich kann zur eigentlichen Frage nichts sagen..
möcht bloß sagen / mitteilen das sie Glück hatte sich nicht weiter verletzt zu haben. Man man!!
ja das stimmt, das reicht jetzt für die nächsten Jahre...
Zitat:
Original geschrieben von woelkiii
Ich kann zur eigentlichen Frage nichts sagen..
möcht bloß sagen / mitteilen das sie Glück hatte sich nicht weiter verletzt zu haben. Man man!!
Dafür müsste sie ihre Versicherung checken.
Bei den Meisten (ich geh mal von Vollkasko aus) ist es so, dass bei einem Neuwagen der Kaufpreis erstattet wird. Der Zeitraum ist auch mitunter ziemlich unterschiedlich. Die holen sich das schon wieder von der gegnerischen Versicherung zurück....
Sie müsste auch einen Anspruch auf einen Leihwagen in der Zeit haben...
Aber erstmal: Gut das nichts schlimmeres passiert ist!
€dit: Wenn die Türen nicht mehr aufgingen heißt das wohl, dass die Karosserie verzogen ist, und das ist nicht ohne Weiteres reparierbar. Wichtig ist, dass man hier im Notfall direkt einen Gutachter dran lässt, und nicht selbstständig Aufträge verteilt.
Erst mal gut, dass deiner Freundin nichts schlimmeres passiert ist. Ansonsten sieht der Schaden nicht wirklich nach einem starken Auf- /Anprall aus und dafür finde ich die Verletzungen schon erheblich. Kann sie sagen, wo sie überall angeschlagen ist?
Mit dem Neuwagen wird es mit Sicherheit bei den Versicherungen unterschiedliche Kriterien geben, aber bei dem Alter würde ich mir keine großen Hoffnungen machen.
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Nach den Worten des BGH muss sich der Besitzer eines „Neuwagens“ – in der Regel ist das ein Auto mit maximal 1000 Kilometer Laufleistung – bei der Schadensabwicklung zwar nicht mit der Erstattung der günstigeren Reparaturkosten begnügen. Ist der Wagen „erheblich“ beschädigt, sind also beispielsweise tragende oder sicherheitsrelevante Teile betroffen, darf er auf Neuwagenbasis abrechnen.
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Quelle:Focus-Online
Dies ist kein Polo- Problem, sondern ein Rechts- und Versicherungsthema. Aber Meinungen kannst du -wie du siehst- natürlich trotzdem bekommen:
Zitat:
Original geschrieben von BeXPerimental
Dafür müsste sie ihre Versicherung checken.
Bei den Meisten (ich geh mal von Vollkasko aus) ist es so, dass bei einem Neuwagen der Kaufpreis erstattet wird
davor stünde erstmal die Frage, wessen Versicherung überhaupt zuständig ist. Wenn sie schon stand und dann wieder an- und draufgeschoben wurde, dann ist ihre Versicherung doch wahrscheinlich garnicht zuständig?
Wenn alle diesen Sachverhalt so anerkennen, dann wäre ja wohl die gegnerische Versicherung (die des "Hintermannes") zuständig?
Bei solchen Unfällen ist es allerdings hinterher oft schwierig nachzuweisen, wer wem wirklich draufgefahren ist und wer bereits stand und dann von wem wieder geschoben wurde... In solchen Fällen wird der Schaden dann meist geteilt, hab ich mal gelesen - ob dies solch ein Fall werden könnte, das weiß ich aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von SR530
Ansonsten sieht der Schaden nicht wirklich nach einem starken Auf- /Anprall aus
Wir reden hier nicht von Parkdellen. Das Fahrzeug stand schon, wurde dann wieder in Bewegung gesetzt und dennoch so verformt, wie man es auf den Bildern sieht.
Aber wir sind wohl beide keine Gutachter.
Zitat:
Original geschrieben von SR530
und dafür finde ich die Verletzungen schon erheblich
Seltsame Einschätzung. Sehe ich anders. "Blaues Auge" könnte bspw. vllt vom Airbag kommen.
Ist der ausgelöst worden?
so wie das dort aufm bild aussieht ist kein airbag aufgegangen... die energie hat also nicht gereicht, dass die crashsensoren das nötige signal gegeben haben... der ist schon ordentlich breit gefahren.... Da kann man wirklich froh drüber sein, dass es bei glimpflichen Schäden geblieben ist...
Ich als Rollerfahrer habe immer Angst vor so einer Situation... meine Sicherheitskarosserie und die dazugehörigen Knautschzonen begrenzen sich hier ja leider auf Bremslicht und Frontscheinwerfer...
Der Gutachter kann dir am Ende sagen, was du genau erstattet bekommst... Aber ich empfehle dir dies in anwältliche Hände zu geben... heutzutage geht leider nichts mehr ohne diese Rechtshelfer... leider aus eigener erfahrung... die fangen dann an dich butterweich zu reden, so nach dem motto: "Hättest du dein Auto heute nicht bewegt, dann wäre es dort nicht zum Unfall gekommen!"
Zitat:
Original geschrieben von bmayer7
Hallo,
meine Freundin hatte gestern Nacht von der Fahrt vom Geschäft nach Hause einen Unfall: der Wagen vor Ihr (Mercedes ML) bremste wegen einem Hindernis bis zum Stillstand, meine Freundin hatte genügend Sicherheitsabstand und kam ohne Probleme ebenfalls zum Stillstand, doch dann kam von weit hinten ein drittes Fahrzeug (Mercedes T-Modell) und knallte ihr mit voller Fahrt hinten rein und dann knallte sie dem ML hinten rein, Polo ist total Schrott, Türen gingen nicht mehr auf usw. (Ihr ist nicht viel passiert, Schleudertrauma, blaues Auge und paar blaue Flecken)
Freue mich Ihre Freundin nichts viel passiert, aber woher blaue Auge und paar Flecken?
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zitat:
Original geschrieben von SR530
Ansonsten sieht der Schaden nicht wirklich nach einem starken Auf- /Anprall aus
Wir reden hier nicht von Parkdellen. Das Fahrzeug stand schon, wurde dann wieder in Bewegung gesetzt und dennoch so verformt, wie man es auf den Bildern sieht.
Aber wir sind wohl beide keine Gutachter.
Natürlich sind wir keine Gutachter. Aber dem ersichtlichen kann man sich kaum verschließen. Der Wagen wurde überwiegend oberhalb der Stoßfänger, vorn wie hinten, getroffen. Damit sieht es nach mehr aus, als es ist. Das würde auch die verzogene Fahrgastzelle erklären.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Zitat:
Original geschrieben von SR530
und dafür finde ich die Verletzungen schon erheblich
Seltsame Einschätzung. Sehe ich anders. "Blaues Auge" könnte bspw. vllt vom Airbag kommen.
Ist der ausgelöst worden?
Ob der Airbag ausgelöst hat weiß man nicht, aber in beiden Situationen sehe ich erst mal keine blaue(n) Augen und Flecken. Schleudertrauma kann schon bei geringen Beschleunigungen auftreten.
ich würde auf jedenfall alles tuen einen Neuwagen zu bekommen, denn Reparieren kann man da nicht viel, und sobald das Auto verzogen ist, würde ich es eh nicht mehr fahren wollen! und 6 monate sind noch sehr früh, da solltest du einen neuwagen bekommen, über deine versicherung sowieso, und über die gegnerische bestimmt auch
Ich würde bei diesem Schaden auf jedem Fall sofort am Montag einen Anwalt hinzuziehen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Schon allein für den Bereich Schmerzensgeld, evtl. Verdienstausfall, Nutzungsausfall bzw. Leihwagen für welchen Zeitraum, Wertminderung etc.
Wichtigster Punkt ist aber: Der Heckschaden ist klar ein Haftpflichtschaden, aber beim Frontschaden versuchen die Versicherungen teils eine schnelle Einigung über eine Teilschuld beider zu regeln. Hier kann wohl nur ein Anwalt helfen, um auch diesen Schaden klar als Folge des hinteren Aufpralls zuzuordnen ... sprich Gutacher, Einsicht in das Unfallprotokoll der Polizei, evtl. Zeugenaussagen etc.
Also wie gesagt hier kann ein Anwalt wirklich viel Geld und auch Zeit (je länger eine Klärung wer zahlt was dauert, je länger steht man halt ohne Fahrzeug da) sparen.
Die Neuwagenentschädigungsklausel ist generell eine angelegenheit der eigenen Vollkasko, völlig unabhängig ob ich schuld hatte oder nicht... Außerdem deckt sie, auch im Falle meines Verschulden, auch nur meine Neuwagenentschädigung und nicht die meines Gegners...
Wenn in der eigenen Vollkasko keine Neuwagenentschädigung von 6,9,12 oder 18 Monaten enhalten ist zahlt die verursachrende Versicherung eh nur den Zeitwert des KFZ.
Wenn man allso keine Schuld hat und (in einem Familien-Fall) die Versicherung des Unfallgegners zahlen muß kommt die eigene Versicherung für eventuell differezen zwischen Zeit und Neuwert auf. Deshalb ist eine solche Klausel auch nicht zu unterschätzen und sollte immer minimum 12 Monate haben
Nachtrag: Und Neuwagenetschädigung gibt es von der Versicherung meist nur wenn der Versicherungsnehmer belegen kann das er sich ein gleichwertiges fabrikneues Auto kauft/kaufen wird.
Außerdem muß man bei vielen Versicherern Erstbesitzer sein. Wenn es also eine Tageszulassung oder Vorführwagen ist, auch wenn nur 1-2 Monate, sehen viele Versicherungen das nicht mehr als "Neuwagen"...
LG Space
Ich verstehe nicht warum die Vollkasko etwas zahlen sollte
Wenn ein anderer Fahrer Schuld ist, muss dessen Haftpflicht für den ganzen Schaden aufkommen
Und die Reparatur sollte das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall bringen
Sollte die Reparatur nicht möglich sein erhält man das Geld für den aktuellen Wert des Fahrzeugs
Wenn die Haftplicht des Schuldigen nicht zahlt, sollte sowieso gleich der Anwalt eingeschaltet werden
Andernfalls ist man am Ende noch selbst Teilschuld/Schuld und muss für den Schaden, den ein anderer verursacht hat, bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von flashsmaster
so wie das dort aufm bild aussieht ist kein airbag aufgegangen...
wenn auf Bild 1 ein Airbag vom Lenkradtopf runterhängen würde, würde man das imho hier nicht erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von SR530
Natürlich sind wir keine Gutachter. Aber dem ersichtlichen kann man sich kaum verschließen. Der Wagen wurde überwiegend oberhalb der Stoßfänger, vorn wie hinten, getroffen. Damit sieht es nach mehr aus, als es ist. Das würde auch die verzogene Fahrgastzelle erklären.
das sehe ich auch - aber wie kommst du davon zu Aussagen über Schwere des Aufpralls und dazu passende Verletzungen?
Zitat:
Original geschrieben von SR530
Ob der Airbag ausgelöst hat weiß man nicht, aber in beiden Situationen sehe ich erst mal keine blaue(n) Augen und Flecken. Schleudertrauma kann schon bei geringen Beschleunigungen auftreten.
und das siehst du alles auf den 2 Bildern? ja, nee - is klar...
(btw. Verletzungen im Gesicht durch Airbag sind nichts ungewöhnliches, evtl. hatte die Freundin noch ne Brille auf - auch das wissen wir nicht)
Immer wieder erstaunlich wieviele selbsternannte Fahrzeugsachverständige
ihre Ferndiagnosen hier starten....
Nach Absprache mit Deiner Versicherung einen Anwalt suchen
und danach einen Sachverständigen beauftragen,
der sich aus Sicht Deiner Interessenslage,
den Schaden begutachtet.
Die gegnerische Versicherung hat nur Interesse daran,
den Schden möglichst billig abzuwickeln.
Der RA wird Dich über Deine Möglichkeiten informieren,
der Rest ist zur Zeit einfach blosse Spekulation.