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Unfall; Rahmen wohl leicht verzogen; Folgen???

Themenstarteram 6. September 2006 um 11:04

Hallo,

mit hat es leider auch erwischt.

Tiefgarage, ein PKW von rechts kommend, mir voll auf Höhe meines rechtes Vorderrads/Kotflügels reingedonnert... ;-(

Naja lange Rede kurzer Sinn, verdammt hoher Schaden (Vorderachse, Lenkung/Lenkgetriebe, rechter Kotflügel, Frontschürze alles kaputt, dazu noch 2 Airbags bei mir aufgegangen etc. pp.),

Da die Rechtslage noch nicht eindeutig ist, ich habe rechts-vor links nicht beachtet, der andere ist jedoch mir reingefahren, läuft die ganze Sache erst mal zu meinen Lasten, also Kasko-Schaden...

Bei nem Kasko-Schaden hat man keinen Anspruch auf einen Leihwagen, noch dazu war mein Auto nicht mehr fahrbereit und stand in ner Tiefgarage, woraus ich den Wagen so ohne weiteres nicht mehr herausbekommen hätte.

Dabei habe ich mich dann auf einen Deal mit meiner Versicherung eingelassen: Mein Wagen wurde kostenlos angeschleppt, ich bekomme für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen von der Versicherung kostenlos zur Verfügung gestellt, dafür muss ich jedoch die VW-Vertrags-Werkstatt sowie einen Gutachter nehmen, mit der/dem die Versicherung wohl einen festen Vertrag hat. Selbstbeteilung geht natürlich (erstmal) zum meinen Lasten.

So irgendwann das Gutachten (auf meine ausdrückliche Rückfrage hin!!) mal bekommen, da lese ich drin, "Art und Umfang der Schäden erfordern den Einsatz einer Richtbank".

(Schadenshöhe übrigens insgesamt knapp 10.000 €!!!).

So heute Bescheid bekommen, Wagen sei fertig (repariert) und auf meine Nachfrage hin, ob der Wagen gerichtet worden sei, erhielt ich von der VW-Werkstatt die Antwort, "ja aber nur leicht"...

Mal abgesehen von dem ganzen Schlamassel, bin ich nun doch etwas geschockt!!

Was bedeutet das denn überhaupt mit dem Richten auf der Richtbank???

Ist mein Auto jetzt grundsätzlich schon "Schrott"??

Grundsätzlich habe ich nun einen fahlen Nachgeschmack, denn irgendwie habe ich den Eindruck, dadurch dass es ein Kasko-Schaden ist/war, war/ist meine Versicherung eher dran interessiert, mein Auto möglichst nicht kaputtzuschreiben...

Bei nem normalen Haftpflichtschaden hätte das doch u.U. etwas anders ausgesehen oder??!!

Aber nochmals zum Einsatz der Richtbank bei meinem Auto. Was bedeutet das konkret??

Ist mein PKW jetzt überhaupt noch was wert, also Teile wie Lenkung/Achse/Kotflügel, Frontschürze, Airbags, Lenkrad etc. pp. wurden zwar durch Neuteile ersetzt, aber das mit dem Richten läßt mich ja nicht ruhig bleiben...

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8 Antworten

Wenn sich der rahmen verzogen hat, warum kein wirtschaftlicher totalschaden :confused:

Vorallem 10.000 € schadenshöhe ist heftig, verstehe nicht warum der gutachter nicht als totalschaden beurteilt hat.

Also ich wäre bei solch einer "in deinen Augen unklaren" Schuldfrage direkt zum Anwalt gelaufen und hätte zunächst (wenn du nicht schuld bist) keinen cent bezahlt, wozu auch...

kommt mir irgendwie alles spanisch vorn, war denn die Polizei nicht da !?

Was sagte denn der Unfallgegener !?

Themenstarteram 6. September 2006 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Wenn sich der rahmen verzogen hat, warum kein wirtschaftlicher totalschaden :confused:

Vorallem 10.000 € schadenshöhe ist heftig, verstehe nicht warum der gutachter nicht als totalschaden beurteilt hat.

Hi,

also ich habe mehrmals mit dem Versicherungs-Sachbearbeiter telefoniert. Er meinte, nachdem das Gutachten bei ihm vorlag, der Gutachter habe ne aktuelle Wertermittlung (ohne Unfall) bei meinem Wagen durchgeführt und dabei habe es sich herausgestellt, dass der derzeitige Wert sich auf etwa mind. 20.900 € belaufen würde. Ich war sehr erstaunt, denn meine Nachforschungen hatten ergeben, Schwacke-Liste, ADAC (telefonisch, nehme an, die haben dort auch nur in die Schwacke-Liste reingeschaut), dass mein Golf nur ca. 13.000 (Händler-EK) bis ca. 15.500 Händler VK) gehandelt wird. Zzgl. noch ein paar Extras wie Klima-Autom. etc. pp.

Also rund 16.500€

Mein Versicherer sagte mir daraufhin, der Gutachter würde die Preise für Händler ermitteln, nicht was eine Privat-Person dafür bezahlen würde bzw. müßte... Naja, so ganz habe ich das auch nicht verstanden!!

Letztlich würde die Versicherung halt die 20.900€ zugrunde legen, davon 70% wäre die Grenze. Darüber würde ein PKW als Total-Schaden abgerechnet bzw. darunter noch als reparabel gelten. Und bei knappen 10.000 € Gesamtschadenshöhe könne mein PKW also noch repariert werden.

(Übrigens war noch das DSG-Getriebe noch nicht in der Schadenssumme berücksichtig. In der Werkstatt wußte man noch nicht, ob nur die Antriebswelle kaputt sei oder auch das gesamte DSG ausgetauscht/erneuert werden müßte. Das müsse man noch prüfen. Hat sich aber wohl letztlich so herausgestellt, dass das DSG wohl noch heile ist...).

Bei nem Totalschaden hätte ich nach seiner Rechnung, MWST. ab, Restwert ab etc. pp, auch wohl ziemlich viel "Brand" gemacht. War ja grundsätzlich auch nicht in meinem Sinne, bin ja mit dem Auto sehr zufrieden. Und wenn alles wieder 1a (alles Neuteile) repariert wird, würde ich mir grundsätzlich auch den "Mund abputzen"...

Nur das mit dem Richten macht mich natürlich inzwischen ziemlich skeptisch!!!

@Golf5GTI:

Das ist bei mir auf der Arbeit passiert. Ist alles ziemlich ziemlich kompliziert, der Unfallgegner saß in einem Dienstwagen unserer Firma. Also Fahrer und Fahrzeughalter alles bei uns in der Firma

Rechtslage ist in ner Tiefgarage immer sehr kompliziert.

Ich habe wohl defintiv "rechts-vor-links" verletzt, er ist aber wohl auch nicht ganz unschuldig.

Polizei war keine da, haben aber diverse Fotos gemacht.

Das ist auch jetzt nicht unbedingt mein Thema, läuft aber wohl grundsätzlich auf ne Teilschuld von beiden raus...

Bezahlt habe ich eh noch nix, muss wohl nachher, wenn ich mein repariertes Auto beim Freundlichen abhole, erstmal nur die Selbstbeteiligung dort "abdrücken"...

am 6. September 2006 um 13:52

Was mich an der ganzen Sache sehr verwundert ist die Tasache, dass es in einer Tiefgarage passiert ist und die Schadenssumme extrem hoch ist.

Mir hat vor gut einem Jahr eine Dame die Vorfahrt genommen, zwar nich in der Tiefgarage, allerdings hatte ich 5.000,- EUR Schaden an meinem damals drei Wochen alten Golf. Der Rahmen war zwar nicht verzogen.

Deshalb verwundert mich, wie schnell muss man eigentlich in der Tiefgarage unterwegs gewesen sein, dass so ein hoher Schaden entsteht?

In jedem Fall würde ich neben dem Gutachten des Gutachters der Versicherung, der ja von der Versicherung abhängig ist, noch eine zweite Meinung einholen, entweder einem anderen Gutachter mal schnell Unfallfotos zeigen oder direkt ein neues Gutachten erstellen lassen.

In jedem Fall sehe ich es erforderlich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Wenn Dir in einer Tiefgarage einer reingefahren ist, und Dein Auto einen Schaden von 10.000 Euro hat, dann muss der, der Dir reingefahren ist, aber mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein. Ich hätte die Sache auch sofort einem Anwalt übergeben, vorallem wenn man eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat.

Tiefgarage - da ist eigentlich immer eine Geschw.begrenzung - so um die 10km/h. Selbst bei groben Vorfahrtverstößen, sollte sich jedes Auto aus 10km/h schnell abbremsen lassen. Es gibt aber immer wieder Raser in solchen Garagen - habe meinen Wagen auch in einer Firmentiefgarage stehen, da sind max. 10km/h vorgeschrieben und da wird gerast bis in den 3.Gang hoch.

Kann mir eigentlich nur vorstellen, dein Unfallgegner war viel schneller als erlaubt - deine Schadensbeschreibung deutet darauf - allein die Airbags! Da hätte ich aber doch die Polizei geholt und einen eigenen Gutachter genommen, der anhand der Schäden die Geschw. deines Gegners ermittelt hätte und dann dem Chef der Firma vorgelegt - muß ja nicht gleich vor Gericht gehen.

Sei froh, daß repariert wurde - mit der Restwertabspeisung wäste sicher schlechter davongekommen.

Hm... verstehe ich nicht. Selbst Deine Versicherung hätte dir helfen müssen und das alles bezweifeln müssen. Kenne ich nicht anders... Aber stimmt schon. So was läßt man aufnehmen, auch wenn es stimmt das evtl. die schuld erst einmal dir zugeschrieben wird. Aber dann hat man was in der Hand und geht zum Anwalt. Der macht alles weitere...

Dann zahlt man auch später. Was Teilschuld, höhere Geschwindigkeit, etc. angeht... Sorry ist leider wirklich so, wenn die Polizisten das nicht sofort am Unfallort nachweisen können geben sie einen die Schuld. In diesem Fall der, der Rechts vor Links nicht geachtet hat. Aber trotzdem kann man eine Zivilklage anstreben und dann die Teilschuld des anderen nachträglich feststellen lassen...

Aber das wichtigste was mit durch den Kopf geht. Auf der Arbeit... Hm... also entweder eine Dienstfahrt oder auf den Weg von oder zur Arbeit, bzw. vom Parkplatz zum Parkplatz, was aber trotzdem der Weg zur Arbeit bedeutet.

Zum ersten eine Dienstfahrt... Sofort zum Arbeitgeber gehen. Du kriegst Geld zurück. Unser Arbeitgeber ist dafür versichert. Zweite Möglichkeit der Wegeunfall. Du trägst den Schaden in deiner Einkommensteuererklärung ein. Dafür bekommst du was zurück. Frag einen Steuerberater. Ziemlich easy... Nur wieviel hängt davon ab, wieviel Steuern du im Jahr zahlst.

Last but not least richten. Wenn der Händler es richtig gemacht hat, dann ist das kein Problem. Ist aber ein Unfallwagen. Wäre er aber auch ohne richten gewesen. Nur für den Wiederverkauf bedenken. Dafür bekommst du aber auch einen Ausgleich von der Versicherung. Sei also froh, dass der Wagen in einer VW Werkstatt gemacht wurde. Die arbeiten normalerweise mit guten Werkstätten zusammen.

Last but not least. Seit wann ist der Händlereinkaufswert entscheidend? Der Gutachter ermittelt den Wert, bzw. die Kosten die ausgegeben werden müssen um ein vergleichbares Fahrzeug wiederzubeschaffen. Also muss das der Verkaufswert eines Händlers z. B. sein. Und dann können 20.000 Euro schon zustande kommen. War aber dann bestimmmt ein verdammt gut ausgestattetes Modell.

Gruß

Themenstarteram 6. September 2006 um 18:00

Hallo zusammen,

vielleicht nochmal in aller Kürze die Unfallbeschreibung.

Ich war sicherlich auch nicht gerade extrem langsam, in "unserer" Tiefgarage" (TG) steht aber auch weder was von Schrittgeschwindigkeit noch ein Schild mit Tempo max. 10km/h etc. pp.

Wie gesagt, ich nicht gerade langsam, der Unfallgegner wohl genauso.

Fakt ist aber, und da habe ich mich schon mal etwas schlau gemacht, Unfall in ner Tiefgarage ist immer ne knifflige Angelegenheit. Selbst wenn man sich voll im Recht glaubt, bspw. ein Fahrer zieht rückwärts aus ner Parklücke raus, guckt nicht richtig nach hinten, klatscht einen (normal vorbeifahrenden) anderen PKW seitwärts drauf, kann der eigentlich total unschuldige Fahrer (teilweise) noch ne Teilschuld bekommen. So original passiert im Bekanntenkreis.

Das Motto in ner TG lautet wohl, absolut gegenseitige Rücksichtnahme und extrem vorrausschauend fahren.

Im meinem Fall ist rechts-vor-links (mein Fehler!!) nicht wegzudiskutieren. Von daher bin ich erstmal der (Haupt-)Schuldige. Da mein Unfallgegner mir aber quasi in die Seite reingebrettert ist, wird dieser wohl auf jeden Fall ne Teilschuld bekommen. Ob das nun 70:30 oder 60:40 versicherungstechnisch zu ungunsten von mir ausgeht, ist im Endeffekt grundsätzlich wurscht. Sowohl mein Schaden als auch am anderen Fahrzeug wird meine Versicherung zahlen, selbst zahlen wäre Irrsinn und nicht gerade wirtschaftlich... Scheiss auf die Prozente :-)

Ich habe erheblichen Schaden, der andere PKW auch. Dieser ziemlich neuwertige Mercedes ist vorne auch ziemlich platt, also gesamte "PKW-Schnauze" am Ar...! Denke die Reparatur liegt im annähernd gleichen Rahmen wie mein Golf.

Theoretisch, je nachdem wie die Unfall-Schuld aufgeteilt wird, kann ich von der gegnerischen Versicherung noch anteilmäßig (einen Teil) meiner SB in der Kasko sowie anteilmäßig die gesamte Höherstufung in den Versicherungsprozenten meiner Versicherung sowie ggfs. die Wertminderung meines Autos fordern.

Es handelt sich um einen Wegeunfall, mein Wagen ist mein eigener Privatwagen, der andere hatte einen Dienstwagen...

Also wenn, dann gehts nur über die Jahressteuererklärung.

Habe eben noch mitm Gutachter telefoniert. Zum einen meinte der, im Rahmen einer neuen Lenkung- bzw. Achse-/Spur einbauen, würde ein Auto eh mit Hilfe einer Richtbank mehr oder weniger neu eingestellt. Darüberhinaus meinte er noch, ich solle das nicht so wahnsinnig eng sehen, solange der Rahmen nicht total verzogen sei, sei eine millimetermäßige Korrektur kein Drama und anhand des Messprotokolls könnte man das ja auch genau nachvollziehen.

Zur Wertminderung nach behobenem Unfall und evtl. späteren Weiterverkaufs meinerseits meinte er noch, so extrem wäre der Verlust gar nicht. Ich hätte letztlich alles komplett neu eingebaut bekommen, also nur Neuteile wurden verwendet und bis auf den rechten vorderen Türschweller, der teilweise neu reingekommen sei, würde es sich ja alles um (ab)schraubbare Teile handeln. Er taxierte den Wertverlust auf ca. 800-1000 €, wenn ich ihn in näherer Zukunft verkaufen sollte. Je älter mein PKW (irgendwann) sein sollte, desto weniger würde der Wertverlust dann noch zu Buche schlagen.

Muss aber abschließend noch hinzufügen, dieser Gutachter hat mein Auto nicht bewertet. "Mein" Gutachter ist noch in Urlaub, er war ein Kollege von ihm und hat das somit "aus der Ferne" mal beurteilt, also ohne exakte Kenntnis meines Autos noch des erstellten Gutachtens...

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