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Unfall Rechts Vor Links!!

Themenstarteram 18. Juli 2012 um 14:05

Guten Tag,

am Samstag war mein erster großer Unfall.

Ich kam von einer Straße und wollte Rechts abbiegen, leider war die Sicht nach rechts durch ein parkendes Fahrzeug verhindert sodass ich mich antasten musste, wie man bei der Fahrschule lernt.

Aber in dem Moment kam ein BMW 740D und knallte mit voller Wucht bei mir rein. Natürlich war das eine 30er Zone, der Fahrer hattte aufjedenfall mehr als 30 drauf. Aber das ist erstmal egal. Es handelt sich nicht um eine Einbahnstraße. Also können 2 Fahrzeuge nebeneinander herfahren. Ich war mit meiner Schnauze kaum mitten auf der Fahrbahn sodass er eigentlich seine Spur benutzen konnte, hat dies aber nicht getan! Das Problem ist nun, es sind keine Markierungen auf dem Boden sondern es ist eine verengte Straße mit beiderseits parkenden Autos, aber so Breit dass locker 2 Autos passen.

Ich habe eine Beifahrer als Zeuge, der ebenfalls bestätigt das der andere deutlich zu schnell war und ich mich angetastet habe.

Als wir nun die Polizei gerufen hatten und Sie (alles kontrolliert haben - mangelhaft!) wurde mir nun die Schuld gegeben -> grund: RECHTS VOR LINKS! Sie haben gar nicht die Geschwindigkeit ermittelt und haben nicht auf Bremsspuren bzw.Spuren auf dem Boden vom Kühler vom gegnerische Fahrzeug auslief. (DIES WAREN GANZ DEUTLICH AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRBAHNS)

Ich habe leider erfahren, dass meine Eltern keinen Rechtsschutz haben und will nun zum Anwalt. Wir sind bei der Allianz Teilkasko Versichert und haben eine ADAC Plus Mitgliedschaft. Habe ich irgendeine Möglichkeit durch die Allianz das Überprüfen zu lassen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

 

(Bilder werde ich später hochladen)

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE IM VORAUS!!!

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2012 um 14:36

Du MUSST den Schaden ohnehin deiner Versicherung melden und kannst deine Bedenken äußern. Deine Versicherung wird die Schuldfrage dann schon prüfen. Aber du wirst schlechte Karten haben. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite und ein (möglicher) Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot beseitigt nicht die Pflicht des Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang einzuräumen.

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am 18. Juli 2012 um 14:36

Du MUSST den Schaden ohnehin deiner Versicherung melden und kannst deine Bedenken äußern. Deine Versicherung wird die Schuldfrage dann schon prüfen. Aber du wirst schlechte Karten haben. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite und ein (möglicher) Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot beseitigt nicht die Pflicht des Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang einzuräumen.

Klassischer Fall eines Mitverschuldens beider Seiten. Je nach Höhe den Unfallschadens mal überlegen, ob es sich lohnt, die Kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt zu ca. 2/3 bis 75% (was vss. deiner Schuld entspricht) zu addieren und trotzdem günstiger wegzukommen.

Meine Vermutung: Sofern der Schaden unter 7.500-10.000€ ist, kommt das noch teurer. Den Fehler hast Du begangen, und Du musst auch dafür einstehen. Die EVENTUELL überhöhte Geschwindigkeit kannst du kaum beweisen, d.h. hohes Risiko zu utnerliegen vor Gericht.

Du hast das Fahrzeug Deiner Eltern gefahren.

Bist Du bei der PKW-Versicherung als berechtigter Fahrer eingetragen, wäre die erste Frage!

Zur Rechtschutzversicherung hast Du vielleicht eine eigene Rechtschutzversicherung in der das führen von einem PKW eingeschlossen ist (Fahrerrechtschutz).

Wie zu lesen ist hast Du Bilder von der Unfallstelle gemacht. Darauf ist bestimmt auch die auslaufstelle der Kühlerflüssigkeit und sonstige Spuren zu erkennen.

Auf jeden Fall der Versicherung die Bilder zur Verfügung stellen und Deine Bedenken zu Deiner vollen Schuld mitteilen. Eine gute Hapftpflichtversicherung kann auch eine gute Rechtschutzversicherung sein, wenn die eine Möglichkeit sehen für den Schaden nicht zahlen zu müssen.

Auch ein Gutachter kann an Hand der Schäden an den Autos die gefahrene Geschwindigkeiten ermitteln.

wenn die sicht durch evtl falschparker behindert war, evtl die mit ins boot ziehen :D

so wie ich das lese musste er sich ja langsam raustasten um überhaupt etwas sehen zu können

Zitat:

Original geschrieben von flavam

 

Als wir nun die Polizei gerufen hatten und Sie (alles kontrolliert haben - mangelhaft!) wurde mir nun die Schuld gegeben -> grund: RECHTS VOR LINKS! Sie haben gar nicht die Geschwindigkeit ermittelt und haben nicht auf Bremsspuren bzw.Spuren auf dem Boden vom Kühler vom gegnerische Fahrzeug auslief. (DIES WAREN GANZ DEUTLICH AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRBAHNS)

Wie soll die Polizei die Geschwindigkeit ermitteln? Das ist dann eher ein Job für einen Gutachter.

Und ob die Spuren nun links oder rechts waren spielt eine untergeordnet oder gar keine Rolle. Vorfahrt gilt über die ganze Fahrbahnbreite.

Und wenn der Unfallgegner die nächste links ab wollte, hat er alles richtig gemacht.

Moin,

 

wie meine Vorposter schon mitteilten, die Haftpflich ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt notfalls vor gericht diese ab.

 

Die Rechtsschutzvers. deckt nur die straftrechtliche Komponetne und das aktive fordern von Schadenersatz (Zivilrecht).

Sofern Deine Eltern eine RS hätten, wird diese nicht die straftrechtliche Komponente für Dich abdecken (Du über 18 Jahre bist bei den Eltern aus der Verkehrsrechtschutz raus), für Verkehr benötigst Du eine eigene RS.

 

Für den Fall, dass das KFZ auf die Eltern zugelassen ist, könnte die RS der Eltern nur das aktive fordern von Schadenersatz damit abdecken, wäre aber auch nicht ratsam, da der andere von Rechts kam.

 

Wurdest Du gebührenpflichtig verwarnt ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

wie meine Vorposter schon mitteilten, die Haftpflich ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt notfalls vor gericht diese ab.

Die Rechtsschutzvers. deckt nur die straftrechtliche Komponetne und das aktive fordern von Schadenersatz (Zivilrecht).

Sofern Deine Eltern eine RS hätten, wird diese nicht die straftrechtliche Komponente für Dich abdecken (Du über 18 Jahre bist bei den Eltern aus der Verkehrsrechtschutz raus), für Verkehr benötigst Du eine eigene RS.

Für den Fall, dass das KFZ auf die Eltern zugelassen ist, könnte die RS der Eltern nur das aktive fordern von Schadenersatz damit abdecken, wäre aber auch nicht ratsam, da der andere von Rechts kam.

Wurdest Du gebührenpflichtig verwarnt ?

Man ist nicht zwingend aus der RS der Eltern raus, wenn man 18 ist. Das kommt auf die Konditionen der RS an. Viele versichern die Kinder noch bis zum Ende der Ausbildung mit. Zumindest war´s in einem Fall bei mir so. Mein Sohn war 19 und noch in der Ausbildung, also mitversichert beim Familienrechtschutz.

Edit: Grad gesehen, dass im Eingangspost steht, dass keine RS vorhanden ist. Demnach ist diese Frage eigentlich für´s Thema gar nicht relevant.

Gruß Andreas

Hallo,

wenn eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft besteht hast Du/der Fahrzeughalter Anspruch auf eine RechtsBERATUNG bei einem ADAC-Vertragsanwalt. Den nächsten Vertragsanwalt bei Dir in der Nähe findest Du hier: http://www.adac.de/.../default.aspx?...

Es handelt sich aber lediglich um eine Beratung, wenn der Anwalt in dem Fall tätig wird, wird er auch eine Rechnung erstellen, welche Du selber zahlen musst (wenn Du nicht Recht bekommst) da keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Salve,

remarque

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

Wurdest Du gebührenpflichtig verwarnt ?

Wohl kaum.

Bei "Rechts vor Links" mit Unfall gibts ne Anzeige und 3 Punke.

Die Polizei nimmt den Unfall nur auf, hat aber nicht zu entscheiden, wer Schuld ist. Das erledigt im Zweifel der Richter. In Frage kommt sowohl eine Mithaftung des BMW-Fahrers (zu hohe Geschwindigkeit, Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot) als auch des sichtbehindert Parkenden (Stichwort: Parkverbot 5m ab Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, also etwa eine Fahrzeuglänge).

Dann würde auch der eigene Schaden anteilig ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

wie meine Vorposter schon mitteilten, die Haftpflich ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt notfalls vor gericht diese ab.

 

Die Rechtsschutzvers. deckt nur die straftrechtliche Komponetne und das aktive fordern von Schadenersatz (Zivilrecht).

Sofern Deine Eltern eine RS hätten, wird diese nicht die straftrechtliche Komponente für Dich abdecken (Du über 18 Jahre bist bei den Eltern aus der Verkehrsrechtschutz raus), für Verkehr benötigst Du eine eigene RS.

 

Für den Fall, dass das KFZ auf die Eltern zugelassen ist, könnte die RS der Eltern nur das aktive fordern von Schadenersatz damit abdecken, wäre aber auch nicht ratsam, da der andere von Rechts kam.

 

Wurdest Du gebührenpflichtig verwarnt ?

Man ist nicht zwingend aus der RS der Eltern raus, wenn man 18 ist. Das kommt auf die Konditionen der RS an. Viele versichern die Kinder noch bis zum Ende der Ausbildung mit. Zumindest war´s in einem Fall bei mir so. Mein Sohn war 19 und noch in der Ausbildung, also mitversichert beim Familienrechtschutz.

 

Edit: Grad gesehen, dass im Eingangspost steht, dass keine RS vorhanden ist. Demnach ist diese Frage eigentlich für´s Thema gar nicht relevant.

 

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

dass stimmt, gilt für alle RS-Arten, außer Verkehrs-RS, da sind dann im Normalen RS Tarif sogar die Minderjährigen ausgeschlossen, die ein Moped fahren.

Es gibt aber bei einigen RS Versicherer sogenannte Premium-Tarife, da sind die Kinder im Verkehrs-RS Bereich mitversichert.

 

Das mit der RS sollte nur als Vergleich dargestellt werden, weil TE die nicht vorhandene RS angsprochen hat.

 

am 19. Juli 2012 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von flavam

 

 

Ich habe eine Beifahrer als Zeuge, der ebenfalls bestätigt das der andere deutlich zu schnell war und ich mich angetastet habe.

 

Als wir nun die Polizei gerufen hatten und Sie (alles kontrolliert haben - mangelhaft!) wurde mir nun die Schuld gegeben -> grund: RECHTS VOR LINKS! Sie haben gar nicht die Geschwindigkeit ermittelt und haben nicht auf Bremsspuren bzw.Spuren auf dem Boden vom Kühler vom gegnerische Fahrzeug auslief. (DIES WAREN GANZ DEUTLICH AUF DER LINKEN SEITE DES FAHRBAHNS)

Hast du Beweisbilder vom Unfallort und von den Fahrzeugen gemacht ?

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