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Unfall! Reparieren oder neu machen ?

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 25. August 2015 um 9:54

So nun ist mir das auch endlich passiert . Mit ist einer reingekachelt!

Da ich weitestgehend keine Ahnung habe von Autos , nun die Frage !

Würdet ihr das richten lassen oder nach nem neuen kotflügel schauen ?

Wäre das sichtbar?

Was kostet sowas ?

Lg kira

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29 Antworten

Hi,

da hast du dir einen (Wirtschaftlichen)Totalschaden eingehandelt. EIne Fachgerechte Reparatur übersteigt den Zeitwert des Fahrzeugs wahrscheinlich erheblich.

Hast du schon ein Gutachten machen lassen? Dir steht es frei einen Gutachter deiner Wahl zu nehmen und das solltest du auch tun. Der Gutachter wird feststellen was der Wagen vor dem Unfall Wert war und was er jetzt noch Wert ist. Außerdem was alles Kaput ist und wie hoch die Reparaturkosten sind.

Mit den zahlen kannst du dann weiter überlegen.

Mit Gebrauchtteilen lässt sich der Wagen evtl. wieder reparieren. einen neuen (oder gebrauchten)Kotflügel brauchst du mindestens. Evtl. hat auch die Lenkung bzw. die Achse etwas abbekommen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. August 2015 um 14:54

Naja teuer war der Wagen nicht ! Davon ab , ist es ärgerlich .. Er ist von der linken Spur rechts abgebogen und mir reingescheppert!

Soll er halt Zahlen ! Und so wie es aussieht wird das nicht lustig für ihn da er wohl nicht versichert ist !!

Und wenns den wagenwert gibt ! Dafür bekomme ich den repariert !

am 25. August 2015 um 15:13

Könnte knapp werden:

Gleiches Schadensbild 2014. Rechnung Audi 2900,00 brutto.

Die Zeitwerthürde lag somit bei 2200. Ambitioniert aber schaffbar.

Hi,

wenn er nicht versichert ist könnte das sehr unlustig für dich werden. Denn deine Ansprüche gegen eine Privatperson durchzusetzen kann schwierig werden. Wenn der kein Geld hat,dann gehst du womöglich leer aus.

Bevor du also irgentwas tust (das von mir erwähnte Gutachten) solltest du erst mal abklären ob da Versicherungsschutz besteht. Ist eigentlich relativ selten das Fahrzeuge wirklich ohne Versicherung unterwegs sind.

Gruß Tobias

Gib es gleich an einen Anwalt, sonst bekommst du niemals den Gutachten Wert, hat auch nichts mit rumpupen zu tun, ist einfach Fakt das dir ein Anwalt, genau wie der Gutachter, auf Kosten der gegnerischen Versicherung zusteht.

 

Sofern am Wagen ein Kennzeichen war, ist er mindestens Haftpflicht versichert, schwer wird es bei einem kurzkennzeichen und mit Fahrerflucht.

 

Die Versicherung muss zahlen, du kannst ja nicht wissen dass er nicht versichert war.

Ist das Kennzeichen gestohlen gibt's da glaube ich eine vorversichererregel, deswegen erst Recht zum A.Nwalt.

 

 

Zum Schaden wirst du Scheinwerfer neu, Koti und Stoßstange unter Umständen repariert mit je neuer Farbe versehen lassen müssen.

Material Plus Lackierer kommt auf geschätzte 500€ wenn du alles selbst einfädeln kannst und montierst. Fährt der Wagen normal oder verzieht er jetzt?

Wie schon die Vorposter, Kotflügel neu, Scheinwerfer neu, Stoßstange kann man evtl noch was machen, abschleifen, spachteln neu lackieren, solange sie nicht verzogen ist.

Schau mal hier Link

habe dort bisher auch für den Wagen meiner Freundin gute gebrauchte Ersatzteile bestellt für nen vernünftigen Preis, vielleicht findest du ja dort alle benötigten Teile für einen fairen Preis.

Themenstarteram 25. August 2015 um 19:23

Also verziehen tut er nicht , aaaaber mein Mann meint die radaufhängung ist hin ...

Der Typ war jetzt eben hier .. Er hat kurz nach dem Unfall so rumgedeutelt weil das ein Mietwagen war den er gefahren ist. Also von versicherungstechnischer Seite ist alles geklärt.

Kotflügel hätte ich schon am Start sogar in Original Farbe ! 100€ inkl. Versand

Scheinwerfer liebäugle ich noch mit etwas mehr ähm "schön" schätzungsweise 150/200 eus

Richtig ärgerlich sind die Felgen !!!!... Aber naja Felgen eben tzzzzzzzz

Alles andere muss ich dann sehen wenn sich jemand den Wagen angeguckt hat ...

Den tip mit der inetseite werde ich mir gleich mal anschauen

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. August 2015 um 17:19:00 Uhr:

Hi,

wenn er nicht versichert ist könnte das sehr unlustig für dich werden. Denn deine Ansprüche gegen eine Privatperson durchzusetzen kann schwierig werden. Wenn der kein Geld hat,dann gehst du womöglich leer aus.

Falsch . Die letzte HaftPFLICHTversicherung von ihm die für diesen Wagen ne Deckungszusage gemacht hatte ( auch wenn bereits gekündigt) zahlt den Schaden und nimmt ihn dann in Regress. Denn ohne darf das Fahrzeug ja nicht zugelassen sein. Sprich zwischen Ende Versicherungsschutz und Zwangsstillegung zahlen die Trotzdem an den Geschädigten.

Das ist in Deutschland ebenfalls PFLICHT :D

Zur Vereinfachung kann man dies auch dann über die eigene Haftpflichversicherung abwickeln.

Die Zahlt und holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück nach Abtretungserklärung.

Ebenso kann man auch der Werkstatt so etwas unterzeichnen wenn die Deckungszusage da ist dann braucht man nicht ellenlang auf die Kohle warten.

 

Aber zum eigentlichen.

Ne Aufstellung davon was kaputt ist muss schon her.

Kotflügel allein ist es nicht denn die Spaltmaße stimmen ja auch nicht mehr.

Ab zum Gutachter zur Werke der Vertrauens

Themenstarteram 25. August 2015 um 19:34

Also die einzigen Spalltmasse welches offensichtlich nicht mehr Stimmen sind nur direkt um den kotflügel ... Hoch zu Motorhaube " scheint " alles normal . Zur Fahrertür hin siehts schon Bescheidener aus und zur Stoßstange ist das auch kein augenschmaus....

Auf jedenfall die Versicherungsuntterlagen sind getauscht und ausgefüllt... Ich hoffe das dann in den nächsten Tagen was kommt...

Also definitiv hinüber sind

Kotflügel

Scheinwerfer und Blinker und teils was dahinter verbaut ist Damit das da überhaupt drin hält

Mein Mann sagt die radaufhängung hat einen Weg

Felge ist zerkratzt

Stoßstange hat n ditsch weg ...

 

Er ist mir ja nicht direkt frontal draufgeknallt sonder parallel zu mir losgefahren und hat nach rechts eingelenkt ...

Ich bin gespannt ...

Hab letzt Woche grade die Radlager und Bremsen machen lassen ... Wie ich fluch n könnte .....

230€ für'n poppes

Machs über einen Anwalt, dann gibt's die Kröten in voller Höhe vom Gutachten.

 

Wenn nicht, wird abgezogen.

 

Viel Erfolg!

Naja ohne Schadensbegutachtung wenigstens durch die Werke kann man leider nichts genaueres sagen.

Ruf am besten deine Versicherung an, da ja dort auch so weit ich es kenne immer ein Rechtsschutz dabei ist.

Meine Freundin hatte auch mal einen doch recht leichten Unfall, dennoch war bei ihr der Querlenker komplett demoliert. Dann noch wieder Spur einstellen usw. Denke mal guter 1000er wird das wohl schon kosten. Am besten ein Gutachten von einer Werkstatt einholen was das alles kosten WÜRDE, das was die Werkstatt instand setzen muss und das was ihr selber besorgen könnt. Wegen der Felge wirds wohl schwierig die zu ersetzen über Versicherung, denke mal da wird es dann wohl eine Art "Ausgleichsumme" geben... Lass dich überraschen.

Hi,

@MVP-Cruiser theoretisch darf es in Deutschland wirklich nicht vorkommen das ein Auto ohne Haftpflicht unterwegs ist. Kommt aber gelegentlich trotzdem mal vor dann allerdings schon mit krimineller Energie des Fahrers ;)

Aber egal hat sich hier ja geklärt, der Wagen ist versichert soweit sogut.

@Aleydiss

Die Gegnersiche Versicherung wird sich evtl. wirklich bei dir melden und dir auch vorschlagen einen Gutachter zu schicken. Dieses Angebot solltest du aber ausschlagen und dir höchsten die Schadensnummer/Vorgangsnummer nennen lassen.

Einen Gutachter suchst du dir dann selbst, wenn du eine Stammwerkstatt hast frag dort mal nach die meisten Werkstätten haben einen Gutachter an der Hand.

Wenn das Gutachten da ist kann man sehen wie man weiter vorgehen kann.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. August 2015 um 22:53:45 Uhr:

Hi,

@MVP-Cruiser theoretisch darf es in Deutschland wirklich nicht vorkommen das ein Auto ohne Haftpflicht unterwegs ist. Kommt aber gelegentlich trotzdem mal vor dann allerdings schon mit krimineller Energie des Fahrers ;)

Eben daher muss der letzte Versicherer trotzdem noch zahlen bis zur Zwangsstillegung ( die dann bei fehlendem Vers Schutz von der Behörde vollstreckt wird , wenn das Fahrzeug dann greifbar ist ) auch wenn dem VN der Vertrag gekündigt wurde. Der VN wird dann in Regress genommen. Der Schutz endet erst mit Stillegung für den Geschädigten. Der VN wird ab dem Kündigungstag in Regress genommen dann.

Der Geschädigte erhält eine ganz normale Abwicklung ;)

Das sieht der Gesetzgeber so vor .

 

Kriminelle Energie würde ich so nicht sagen.Das geht auch schnell mal durch andere Sachen.

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