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Unfall schaden und Regulierung

Themenstarteram 26. April 2014 um 13:11

Hallo liebe Gemeinde,

ich hab da mal bezüglich eines Unfalles und deren Abwicklung ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir aus eurer Erfahrung erzählen.

Also zu meinem Unfall.

Am Do. den 17.04. fuhr ich auf einer 4 spurigen Straße (zwei für jede Richtung) plötzlich kam mir von der gegenüberliegenden Fahrbahn ein Anhänger der sich von einem fahrenden Fahrzeug gelöst hat entgegen.

Ich konnte zum Glück aber noch ausweichen leider aber mein Hintermann nicht, und fuhr mir hinten in meinem Wagen. Die Polizei wurde verständigt und hat den Unfall aufgenommen.

Hier hat der Fahrer des Fahrzeug der den Anhänger verloren hat bereits ein schult Eingeständnis abgegeben.

Ich bin darauf gleich ohne Umwege direkt zur Renault Werkstatt da die Polizei mir gesagt hatte das mein Fahrzeug nur noch bedingt verkehrstauglich ist.

In der Werkstatt angekommen wurde mir dies von dem Meister bestätigt. Ich musste also nun das Fahrzeug stehen lassen und sollte einen Ersatzwagen bekommen.

Auch ein Anwalt und ein Gutachter wurden vom Autohaus eingeschaltet . ich bekam also als Ersatz einen Renault Clio ( Ich fahre eigentlich einen Renault Laguna mit voll Ausstattung und einem BJ 2002).

Am Samstag bekam ich dann ein Scheiben von der Versicherung von den Fahrer der mi hinten rein gefahren ist.

Das Sie diesen Fall bearbeiten würden und übermittelten mir eine Tabelle von den kosten die sie erstatten würden unter anderem auch die für den Mietwagen allerdings nur zu bestimmten Konditionen und preisen. Da ich vom den Vertragspartner des Autohauses eine Leihwagen bekommen habe würde dies nicht so recht passen.

Ich habe also am Di. den 22.04 dann einen Leihwagen bei einer Gesellschaft genommen die die Versicherung in ihrem Schreiben angegeben hat.

Am Mittwoch den 23.04. erhielt ich dann das Gutachten mit dem Ergebnis wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Werkstadt hat mir dann mitgeteilt das diese den Schaden aber Reparieren könnte und das es bei der Versicherung des Fahrers der den Anhänger verloren hat andere Konditionen hätten da würde es nicht als Totalschaden gewertet werden.

Da wir also ich und das Autohaus davon ausgingen das der Fahrer der den Anhänger verloren hat als Verursacher gilt und die Kosten tragen müsste ließen wir den Rechtsanwalt die Kostenübernahme klären.

Angeblich so der Anwalt wäre der Vorfall der Versicherung noch nicht gemeldet gewesen.

Und am Do. hat er mir dann mitgeteilt das die Versicherung des Fahrers der mir rein gefahren ist würde die Kosten übernehmen.

Da bei dieser Versicherung der schaden als Totalschaden gewertet wird habe ich mich dann endschlossen den Wagen selbst wieder herzurichten. Der Anwalt gab mir dann noch zu verstehen das ich in dem falle die kosen für den Leihwagen ab Eingang des Gutachtens selbst bezahlen muss. Die 14 Tage für die Wiederbeschaffung gelten nur wen ich einen Beleg vorlege das , dass alt Fahrzeug verkauft wurde und ein Beleg das ich mir ein neues Fahrzeug zugelegt habe.

Jetzt meine Fragen

da die Versicherung wohl erst in einigen Tagen den fälligen Betrag überweisen wird muss ich tatsächlich in Vorkasse gehen um mir einen neuen Wagen zuzulegen?

Macht es sin den jetzigen Anwalt das Mandat zu endziehen da ich das Gefühl habe nicht richtig vertreten zu werden ?

Macht es sin den Wagen weiterhin Vollkasko weiter zu versichern ?

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31 Antworten

Die 14 Tage für den Leihwagen gelten! Ob du jetzt einen neuen gekauft hast oder auch nicht. Denn den Nachweis über einen Kauf musst Du nicht liefern! Hätte die gegnerische Versicherung von mir damals auch verlangt! Mein Rechtsanwalt hat denen dann klar geschrieben, das die Zahlung des Leihwagens unabhängig von einem neukauf zu leisten ist! Und ich bekam 16 Tage bezahlt, da der Unfall freitags war, und das Auto erst montags begutachtet wurde.

Haben nicht anhänger alle eine Sicherungsleine ,damit sowas nicht passiert?

Normal schon! Aber nicht genutzt denke ich!

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Haben nicht anhänger alle eine Sicherungsleine ,damit sowas nicht passiert?

Ungebremste Anhänger haben keine.

Oh doch haben sie!

Ungebremste Anhänger haben im Regelfall keine Sicherungsleine.

Nur bei gebremsten Anhängern gibt es ein sogenanntes Abreisseil womit beim Verlust die Anhängerbremse betätigt wird.

In anderen Ländern hingegen gibt es auch bei ungebremsten Anhängern Sicherungsketten bzw. Seile.

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger

Oh doch haben sie!

Da gibt es zwar eine seilförmige Verbindung zum Zugfahrzeug, das ist aber das Kabel für die Anhänger Stromversorgung - das hält nicht wirklich was aus... :D

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger

Oh doch haben sie!

Da gibt es zwar eine seilförmige Verbindung zum Zugfahrzeug, das ist aber das Kabel für die Anhänger Stromversorgung - das hält nicht wirklich was aus... :D

Wir haben einen Bauhaus soripol? 750Kg anhänger, der hat ein Drahtseil das man über die Kupplung hängt! Der ist definitiv ungebremst!

Das bringt aber gar nichts. Sinn der Abreißseile ist die Betätigung des Handbremshebels (hat Waldorfmicro ja schon geschrieben).

Mein Baumarktanhänger (Stema 750 KG aus 1998) hat so ein Seil nicht - wurde beim TÜV auch nie bemängelt.

Zitat:

Original geschrieben von cosmorain

...

Auch ein Anwalt und ein Gutachter wurden vom Autohaus eingeschaltet.

...

Hallo,

das war IMO ein kapitaler Fehler.

Du hättest dir einen eigenen unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht und einen eigenen unabhängigen Gutachter nehmen sollen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 26. April 2014 um 22:12

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von cosmorain

...

Auch ein Anwalt und ein Gutachter wurden vom Autohaus eingeschaltet.

...

Hallo,

das war IMO ein kapitaler Fehler.

Du hättest dir einen eigenen unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht und einen eigenen unabhängigen Gutachter nehmen sollen.

Liebe Grüße

Herbert

also einen Anwalt für Verkehrsrecht hab ich und der gutachter ist auch ein unabhänginger .

Aber mein Anwalt hat mir zu verstehen gegeben das ich keine 14 Tage den Leihwagen nutzen darf wenn ich nicht belegen kann. Das ich in der zeit ein nues fahrzeug auf mich zugelassen habe.

Deshalb wundert mich das dein Anwalt das durchgesetzt hat, und genau das ist mein problem ich hab das gefühl das mein Anwalt hier zu schlusig mit meinen interressen umgeht.

Themenstarteram 26. April 2014 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Das bringt aber gar nichts. Sinn der Abreißseile ist die Betätigung des Handbremshebels (hat Waldorfmicro ja schon geschrieben).

Mein Baumarktanhänger (Stema 750 KG aus 1998) hat so ein Seil nicht - wurde beim TÜV auch nie bemängelt.

hier muss ich Tomhold voll recht geben ungebremste Anhänger benötigen kein Sicherungsseil, da dieses Sichergungseil lediglich zum betätigen der bremse eingesetzt wird.

Es ist eine kann bestimmung aber kein muss das die ungebremsten Anhänger ein sicherungseil benötigen das wurde mir von der Polizei auch bestätigt.

Zum Thema Anhänger: Unserer hat das Seil aber das ist Scheinbar nutzlos!:confused: Für was baut man es dan an?:confused:

Zum eigentlichen Thema: Bei mir hat die Versicherung (ADAC), wegen dem Leihwagen allgemein gesponnen!

1. Ich hätte ja ein Clubmobil nehmen können! Das habe ich aber dankend abgelehnt, da mir jemand mal sagte, das man bei einem Unfall immer ne nummer kleiner Wählen sollte.

Mein Auto Omega B Caravan

Angebot vom ADAC Peugeot 5008

Geliehen wurde Audi A3 Sportback (Hat nix mit S-Line zu tun! Bedeutet nur 5 Türig)

2. Die Klasse war zu Groß. Antwort vom Anwalt war, das ich sogar einen Passat, A4, Signum etc. hätte nehmen können (Risiko hier Selbstbeteiligung). Und ich hatte 2 Klassen (Dachte es wäre eine) kleiner gewählt.

3. Der Preis ist zu hoch. Recherchen vom Anwalt ergaben: Das war das billigste Angebot, wobei es so oder so meine Wahl ist wo ich Miete.

4. Mietzeit zu Lang. Hier wie oben geschrieben. Such mal heute das Schreiben raus!

Zitat:

Original geschrieben von cosmorain

 

also einen Anwalt für Verkehrsrecht hab ich und der gutachter ist auch ein unabhänginger .

Aber mein Anwalt hat mir zu verstehen gegeben das ich keine 14 Tage den Leihwagen nutzen darf wenn ich nicht belegen kann. Das ich in der zeit ein nues fahrzeug auf mich zugelassen habe.

Deshalb wundert mich das dein Anwalt das durchgesetzt hat, und genau das ist mein problem ich hab das gefühl das mein Anwalt hier zu schlusig mit meinen interressen umgeht.

Der erste Teil deiner Aussage steht im Widerspruch zu deiner Angabe, dass das Autohaus den Rechtsanwalt und den Gutachter besorgt habe. Dreimal darfst du raten, wessen Interessen da möglicherweise in erster Linie vertreten werden.

Der zweite Teil deiner Aussage bezieht sich nicht auf eine Äußerung von mir.

Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hast du i. d. R. für den im Gutachten angegeben Zeitraum, wobei ein Nachweis über eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparatur gefordert werden kann und wird.

Wenn dein Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass er dich fachgerecht berät, aber möglicherweise liegt ein Interessenskonflikt vor, was natürlich nicht akzeptabel wäre.

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