- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 3er
- E90, E91, E92 & E93
- Unfall - Schuldfrage Unklar - Gutachter?
Unfall - Schuldfrage Unklar - Gutachter?
Hallo,
Ich hatte gestern auf der A7 in Hamburg einen Unfall mit einen LKW. Die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt. Ich habe den Schaden gerade meiner Versicherung gemeldet. Diese haben gefragt ob der Schaden erstmal über die Vollkasko abgerechnet werden soll, oder über die Haftpflicht.
Wenn Ich die Vollkasko in Anspruch nehme würde die Versicherung mir einen Gutachter schicken der den Schaden aufnimmt. Sollte Ich einen 3. Beauftragen müsste Ich diesen selber bezahlen.
Ist es mir den eigentlich nicht Freigestellt welchen Gutachter (Sachverständigen) Ich Beauftrage den Schaden aufzunehmen? Ich habe nun natürlich bedenken, das der Schaden falsch eingeschätzt wird.
Kann mir jemand vieleicht einen Rat gaben? Achja, der Schaden ist schon erheblich (Von der Tür hinten rechts bis zur Stoßstange hinten rechts komplette Seite Kaputt.)
Ich hoffe mir kann vllt. jemand einen Rat geben
Beste Antwort im Thema
durch die unklare schuldfrage ist das ziemlich kompliziert...
wenn du schuld hättest und den Schaden über deine eigene Vollkasko abrechnest, dann kann die Versicherung dir den Sachverständigen/Gutachter "vorschreiben"...das steht im allgemeinen so im Kasko-Versicherungsvertrag drin
wenn der andere schuld hat und dein Schaden über dessen Haftpflicht abgerechnet wird, kannst du den Sachverständigen frei wählen...das hat was mit dem Schadenersatzrecht zu tun
wie gesagt, mit einer eventuellen Schuldteilung wirds kompliziert...was in deinem Fall nun die beste Lösung ist, wird dir wohl nur ein Rechtsanwalt sagen können
Ähnliche Themen
9 Antworten
Hallo,
... mein Beileid zu diesem Vorgang - gut, dass Dir nichts passiert ist !!!
Was und wie ist es denn geschehen ???
Würde es versuchen, diesen Schaden über die HP des Unfallgegeners abzurechnen.
Kleiner Tipp : stelle diese Frage mal im "Versicherungs" Forum und nutze da auch die SuFu. Vllt bekommst Du dort gescheitere Antworten. Ggf. hat das www auch noch ein paar auf Lager ...
Viel Glück dabei !
Gruß Micha
durch die unklare schuldfrage ist das ziemlich kompliziert...
wenn du schuld hättest und den Schaden über deine eigene Vollkasko abrechnest, dann kann die Versicherung dir den Sachverständigen/Gutachter "vorschreiben"...das steht im allgemeinen so im Kasko-Versicherungsvertrag drin
wenn der andere schuld hat und dein Schaden über dessen Haftpflicht abgerechnet wird, kannst du den Sachverständigen frei wählen...das hat was mit dem Schadenersatzrecht zu tun
wie gesagt, mit einer eventuellen Schuldteilung wirds kompliziert...was in deinem Fall nun die beste Lösung ist, wird dir wohl nur ein Rechtsanwalt sagen können
Zitat:
Original geschrieben von KaiserSoze
Ich hatte gestern auf der A7 in Hamburg einen Unfall mit einen LKW. Die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt.
[..]
Wenn Ich die Vollkasko in Anspruch nehme würde die Versicherung mir einen Gutachter schicken der den Schaden aufnimmt. Sollte Ich einen 3. Beauftragen müsste Ich diesen selber bezahlen.
Hallo,
auch von mir mein Beileid hierzu. Unfall-LKW-Autobahn klingt immer irgendwie so .. da mag ich gar nicht dran denken.
Zu Deiner Frage: Die Aussage von andre_ae ist korrekt, bei Vollkasko kann die Versicherung Dir den Gutachter vorschreiben (d.h. evtl. sogar den eigenen Schadensschnelldienst nehmen). Nimmst Du einen anderen, musst Du selber zahlen, es sei denn der Unfallgegner erhält die Schuld.
Nun SOLLTE es ja so sein, dass jeder Gutachter zum gleichen Ergebnis kommt. Aber es wird schon seinen Grund haben, dass einem die Versicherungen so gerne die eigenen Gutachter anbieten bzw. aufzwingen. Ein Schwein, wer böses dabei denkt
Ich würde die Entscheidung an Deiner Stelle von der vermuteten Schadenshöhe abhängig machen. Ist es "kleinkram" und Du willst das ganze nur regulär reparieren lassen, dann sollte es egal sein - nimm den Versicherungsgutachter bzw. versuche es per Abtretung an die Werkstatt.
Ist der Schaden groß (evtl. Totalschaden mit Restwertberechnung) oder willst Du auf Gutachtenbasis abrechnen, dann geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Ich rate Dir deshalb zu diesem Zwischenschritt und nicht diekt zum eigenen Gutachter weil ich mir gar nicht sicher bin, ob die Versicherung bei VK-Abrechnung an dessen Gutachten gebunden ist.
Grüße,
Scooby
kommt eigentlich auch immer drauf an bei welcher Versicherung du bist.
Bist du recht zufrieden und ist der Service gut, dann kannst du auch eher davon ausgehen, dass der Sachverständige dich nicht bescheißt.
Bist du allerdings bei einem Billigversicherer (Internet oder so), dann wird das so sein, dass der SV den Schaden möglichst gering einschätzt. Irgendwoher müssen ja schließlich die geringen Beiträge auch herkommen.
Vielleicht könntest du auch einmal schreiben, was genau passiert ist. Dann ist das immer besser einzuschätzen, ob du eine Teilschuld bekommst und evtl. in welcher Höhe.
Gehst du nämlich über die Haftpflicht muss auch dein Gutachter dann anteilig gezahlt werden.
vll noch eine Anmerkung zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko. Einige (viele?) Versicherungen bieten auch die eigene Vollkasko an und wollen nach der Schadensregulierung nichts mehr von der Schuldfrage wissen... sprich einmal in Anspruch genommen, kannst Du den Betrag dann nicht mehr auf den eigentlich Unfallgegner abwälzen. Mir ist das einmal passiert, als jemand in mein Auto gefahren ist und dann Fahrerflucht begangen hat. Meine damalige Versicherung meinte, dass es (falls ich den Unfallverursacher finde) kein zurück bei einer Vollkaskoabwicklung gibt. Inwieweit das korrekt ist kann ich nicht sagen, da ich damals dann den Unfallverursacher auf eigene Faus gefunden hab.
vg cryptoki
doppelpost
Zitat:
Original geschrieben von cryptoki
vll noch eine Anmerkung zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko. Einige (viele?) Versicherungen bieten auch die eigene Vollkasko an und wollen nach der Schadensregulierung nichts mehr von der Schuldfrage wissen... sprich einmal in Anspruch genommen, kannst Du den Betrag dann nicht mehr auf den eigentlich Unfallgegner abwälzen. Mir ist das einmal passiert, als jemand in mein Auto gefahren ist und dann Fahrerflucht begangen hat. Meine damalige Versicherung meinte, dass sie (falls ich den Unfallverursacher finde), kein zurück bei einer Vollkaskoabwicklung gibt. Inwieweit das korrekt ist kann ich nicht sagen, da ich damals dann den Unfallverursacher auf eigene Faus gefunden hab.
vg Steffen
... stimmt leider - also immer schön die Bedingungen, obwohl nicht gut für die Augen, lesen !
ganz ehrlich:
zu so einer Versicherung würde ich bestimmt nicht gehen.
Was wenn dein Vollkaskoschaden so gering ist - wie sich erst später herausstellt, dass du den Schaden selber zurückzahlen könntest? Damit kann man dann die Hochstufung vermeiden, die dann teurer wär...
Normalerweise kann auch die Kasko das zahlen, aber die holt es sich dann wieder vom Unfallverursacher. Das ist eigentlich normal...
In solchen Fällen lieber gescheit beraten lassen und etwas vernünfiges haben, dafür auch mal 50€ mehr im Jahr zahlen. Aber dann habste bei einem Schaden kein (oder weniger) Probleme und Ärger.
Zitat:
Original geschrieben von cryptoki
vll noch eine Anmerkung zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko. Einige (viele?) Versicherungen bieten auch die eigene Vollkasko an und wollen nach der Schadensregulierung nichts mehr von der Schuldfrage wissen... sprich einmal in Anspruch genommen, kannst Du den Betrag dann nicht mehr auf den eigentlich Unfallgegner abwälzen. Mir ist das einmal passiert, als jemand in mein Auto gefahren ist und dann Fahrerflucht begangen hat. Meine damalige Versicherung meinte, dass es (falls ich den Unfallverursacher finde) kein zurück bei einer Vollkaskoabwicklung gibt. Inwieweit das korrekt ist kann ich nicht sagen, da ich damals dann den Unfallverursacher auf eigene Faus gefunden hab.
vg cryptoki
Weis nicht ob sich die Bedingungen geändert haben, aber bei der HDI könnte man den Schaden ausgleichen. Sprich ohne % verlust