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Unfall, schuldig, brauche Hilfe BITTE
Hallo,
also folgendes ist passiert .
Mein Frau fährt mit meinem Auto und misachtet die Vorfahrt,
bang crasch ins andere Auto( SCHULDIG sind wier), ich war bei der Arbeit und kam dazu, jetzt ist es so ich hab meine Frau bei der Versicherung nicht angemeldet, haftet jetzt die Versicherung trotzdem?? Sie ist ja meine Frau. Die Versicherung läuft auf mich und Ihr Führerschein ist grad mal 3 monate.
Polizeilich wurde alles aufgenommen, meldet die Polizei, das der Versicherung auch??
Ich bin schuldig muss ich jetzt die gesamt kosten tragen oder die Versicherung??
Ich bedanke mich im voraus für alle Antworten
und erspart mir BITTE irgendwelche dumme komentare, bin so oder so
Vielen Dank
Mfg
hans13
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rufu$
frau am steuer, das wird teuer
weshalb lässt du auch deine frau fahren, wenn sie bei deiner vers. nicht gemeldet ist und erst 3 monate die fahrerlaubnis hat?
ich würde einer frau nicht mal mein fahrrad geben, erst recht nicht mein auto
Völlig überflüssige Kommentare, die dem TE überhaupt nicht helfen.
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21 Antworten
1. Die Versicherung wird meiner Meinung nach den Schaden am fremden Auto vollständig übernehmen, wenn sich herausstellt, dass Deine Frau wirklich schuld war.
2. Wenn Du als alleiniger Führer des PKW eingetragen warst, wird die Versicherung evtl. nachträglich die Prämie erhöhen, weil ein Führerschein-Neuling als Führer hinzu kommt.
3 Die Kosten für Deinen Wagen wirst Du selber übernehmen müssen, evtl. hast Du ja eine VK-Verischerung abgeschlossen, dann hält sich das in Grenzen.
4. Die Polizei meldet nichts der Verischerung, das musst Du schon selber machen, am besten noch heute dort anrufen.
5. Denk mal über die Hinzunahme eines RA nach, evtl. kann der Dir auch noch helfen.
frau am steuer, das wird teuer
weshalb lässt du auch deine frau fahren, wenn sie bei deiner vers. nicht gemeldet ist und erst 3 monate die fahrerlaubnis hat?
bei einem ähnlichen fall in meinem bekanntenkreis, musste der versicherungsnehmer 2/3 der entstandenen kosten am anderen kfz selbst bezahlen (seine frau war auch nicht eingetragen).... daran knabbert er heute noch
ich würde einer frau nicht mal mein fahrrad geben, erst recht nicht mein auto
Zitat:
Original geschrieben von rufu$
frau am steuer, das wird teuer
weshalb lässt du auch deine frau fahren, wenn sie bei deiner vers. nicht gemeldet ist und erst 3 monate die fahrerlaubnis hat?
ich würde einer frau nicht mal mein fahrrad geben, erst recht nicht mein auto
Völlig überflüssige Kommentare, die dem TE überhaupt nicht helfen.
deine haftpflicht MUSS den schaden am anderen fz zahlen...
die vers. kann dich mit bis zu 5000€ in regress nehmen, dürfte hier aber nicht vorkommen! du solltest dich aber darauf einstellen, das du eine ganze jahresprämie als vertragsstrafe an deine versicherung abdrücken musst!
ob deine kasko den schaden an deinem fz zahlt, ist fraglich! hier kommt es darauf an, was im vertrag steht...
Da das bei der unübersichtlichen Anzahl der Versicherungen von jeder Gesellschaaft anders gehandhabt wird , sogar schon bei unterschiedlichen Tarifen bei der gleichen Gesellschaft , sollte schnellstmöglich der Versicherungsvertreter informiert werden . Versicherungsbetrug ( Fahrer zu jung und/ oder nicht eingetragen ) ist zwar recht sportlich und spart auch Kohle ... jetzt aber ist das Kind dummerweise in den Brunnen gefallen . Da hilft nur eins : Hose runter und die Karten auf den Tisch . Alles andere führt in eine unüberschaubare finanzielle Sackgasse.
Zitat:
Original geschrieben von rufu$
bei einem ähnlichen fall in meinem bekanntenkreis, musste der versicherungsnehmer 2/3 der entstandenen kosten am anderen kfz selbst bezahlen (seine frau war auch nicht eingetragen).... daran knabbert er heute noch
Das ist Blödsinn.
Die Haftpflicht sowie eine evtl. vorhandene Vollkasko wird auch bei nicht in der Police angemeldeten Fahrern den Schaden bezahlen ( müssen ).
Genauso wie sie auch bei Überschreitung der angegebenen Kilometer bezahlt oder wenn das Fahrzeug nachts nicht in der angegebenen Garage steht.
Sie wird allerdings eine Vertragsstrafe einziehen, in der Regel um die 500 Euro, sowie die durch Einzelfahrertarif eingesparten Prämien nachfordern.
Die Versicherung kann auch in Haftpflichtschäden den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist, oder Alkohol.
Selbst dann zahlt sie, holt sich jedoch einen Teil des Schadens vom Vers.nehm. wieder, meistens ist diese Summe aber auch bei 10.000 Euro begrenzt.
Hilft dem TE zwar jetzt nicht viel weiter (trotzdem alles Gute), aber erkundigt euch vielleicht mal bei eurer Versicherung.
Bei meinem Tarif konnte ich einen Partner (wir sind noch nicht verheiratet) kostenlos mitversichern.
Ich musste der Versicherung nur Namen/Anschrift angeben. (Bei Fahranfängern wird es vermutlich nicht so einfach gehen)
Ist vielleicht unbequem sich darum kümmern zu müssen, kost aber nichts und ist rechtlich dann eine saubere Kiste.
Zitat:
Original geschrieben von AndreeHagen
Zitat:
Original geschrieben von rufu$
frau am steuer, das wird teuer
weshalb lässt du auch deine frau fahren, wenn sie bei deiner vers. nicht gemeldet ist und erst 3 monate die fahrerlaubnis hat?
ich würde einer frau nicht mal mein fahrrad geben, erst recht nicht mein auto
Völlig überflüssige Kommentare, die dem TE überhaupt nicht helfen.
Yeah, perfekte Retoure!
Zum Thema: wir kennn deine Vertragsbedingungen nicht, kann sein, daß es dich eine Beitragsnachzahlung kostet, kann aber auch 5k€ Strafe bedeuten. Das wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Ins Kleingedruckte schauen, umgehend!!!
hallo,
ersmal mein beileid,
also, hatte vor 3 jahren etwa den selben fall (meine freundin hatte den führerschein allerdings schon 8 jahre)
meine freundin schob mit meinem s6 einen nissan micra in eine nagelneue e-klasse, micra totalschaden (ca.2800euro) und benz hinten breit (ca. 18000 euro schaden),
ich saß, während es passierte, daheim und habe auf die kleine aufgepasst.
war als alleiniger fahrzeugnutzer bei der versicherung (HDI) gemeldet.
sie zahlte alles ohne zu murren und hat mich dann leider um 3 sf-klassen hochgestuft, was aber im gegensatz zu den fahrzeugschäden noch relativ gering war.
danke lieber dem herren das niemand ernshaft verletzt wurde,
geld kann man auftreiben oder auf raten abzahlen,
beine oder sogar leben nicht,
also kopf hoch und abwarten, wird schon schief gehen,
mfg
Zitat:
Original geschrieben von neptunus
Die Haftpflicht sowie eine evtl. vorhandene Vollkasko wird auch bei nicht in der Police angemeldeten Fahrern den Schaden bezahlen ( müssen ).
im bereich der kasko wäre ich da nicht so sicher!
fakt ist, die kasko MUSS bei vertragsbruch NICHT zahlen....und zwar keinen einzigen cent!
Ich kenne es von Versicherungen derart, dass sie nen Schaden zwar zahlt ( sowohl HP wie auch kasko) man aber den letzten Jahresbeitrag nachzahlen muss ( auf die neuen Bedingungen) und man eine Vertragsstrafe ( bis zu 1 Jahresbeitrag) erhält. ist aber glaub ich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Gruß
BB
Hm...mir geht gerad einiges durch den Kopf:
Auf meinen Unterlagen steht "gelegentliches Fahren von anderen Personen ist zulässig".
Aber auch, wo das nicht steht: Was ist mit dem Werkstatt-Monteur? Oder wenn mein Freund mich nach Hause fährt, weil mir bei ihm übel wurde? Oder was ist, wenn - wie heute geschehen - ich mein Auto verkaufen will und jemand Fremdes probefährt?
Ich denke, so lange nicht jemand regelmäßig fährt, sollte es möglich sein, ohne "unversichert" zu sein, das Fzg zu benutzen!?
also ich hab neulich bei meiner Versicherung angerufen, da auch nur ich der alleinige Fahrer bin und ich das Auto meiner Mutter mitgeben wollte. Der Typ von der Versicherung meinte, das im Schadensfall volle Kostendeckung besteht und der Beitrag rückwirkend neu berechnet werden würde, ohne die Vergünstigungen des alleinigen Fahrers.
wenn bei mir steht "gelegentliches fahren anderer personen ist zulässig", dann möchte ich das nicht so verstehen, dass im schadensfall aber nachzuzahlen ist!