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unfall - shit happens

Themenstarteram 10. März 2008 um 20:02

hallo zusammen,

als ich gestern abend auf einer breiteren strasse

wenden wollte knallt mir der hintermann in der seite

(fahrerseite hinten zwischen hintere tuer und kotflügel)

natürlich habe ich mich meines erachten korrekt verhalten,

da ich erst blinkte dann die geschwindigkeit reduzierte

und gleichzeitig mittig in die fahrbahn einordnete.

der hintermann hätte kein problem von rechts zu üeberholen

ab er hatte mich zu spät gesehen und ist dann auch noch nach

links ausgewichen.

hatte schon jemand so ein unfall? freue mich wenn ihr ueber eure

erfahrung berichten würdet.

grüsse mo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

dass der staat an einnahmen interessiert ist.

Tjoa, 1.5 Billionen Euro Staatsschulden wollen auch irgendwann mal weniger werden, bzw. erstmal am weiterwachsen gehindert werden :o

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13 Antworten
am 11. März 2008 um 13:05

hmm..

Sehr schwer zu sagen.

"Gegenseitige Rücksichtsnahme im Straßenverkehr"

War das wenden erlaubt ? bzw. nötig ? Hätte es etwas günstiger woanders stattfinden können?

"Ein Autofahrer muß grundsätzlich den überwiegenden Teil der Unfallkosten tragen, wenn es bei einem Wendemanöver auf der Straße zu einem Unfall kam, da solche Manöver besonders gefahrenträchtig sind. Der Fahrer muß sich daher vorhalten lassen, daß er nicht sorgfältig genug gewesen ist, da i.a. andere Verkehrsteilnehmer vor dem Wendemanöver gesehen werden können.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der zwar ev. zu schnell gefahren war, jedoch in jedem Fall zu bemerken gewesen wäre. Daher mußte der wendende Fahrzeugführer 75% des Schadens übernehmen. "

Auszug von anwaltonline.de

Themenstarteram 11. März 2008 um 20:48

guten abend,

ja das wenden war schon erlaubt bzw. es war kein durchgezogener mittelstreifen vorhanden. Es war sogar an einer stelle wo die buchten der bushaltestellen gewesen

sind also an einer breiteren strasse. leider war mein hintermann zu schnell

und nicht aufmerksam um einfach von rechts an mir vorbeizufahren.

ich befürchte das ich auch den kürzeren ziehen werde, so ist es halt

"mal verliert mann und mal gewinnen die anderen".

ich bin jetzt am überlegen ob ich mir die anwaltskosten sparen soll

oder nicht, weil habe leider keine rechtsschutzvers.

gruesse mo

Zitat:

Original geschrieben von gggtttiii

guten abend,

ja das wenden war schon erlaubt bzw. es war kein durchgezogener mittelstreifen vorhanden. Es war sogar an einer stelle wo die buchten der bushaltestellen gewesen

sind also an einer breiteren strasse. leider war mein hintermann zu schnell

und nicht aufmerksam um einfach von rechts an mir vorbeizufahren.

ich befürchte das ich auch den kürzeren ziehen werde, so ist es halt

"mal verliert man und mal gewinnen die anderen".

ich bin jetzt am überlegen ob ich mir die anwaltskosten sparen soll

oder nicht, weil habe leider keine rechtsschutzvers.

gruesse mo

Hast Du Zeugen?

Themenstarteram 12. März 2008 um 10:47

ja ich habe den beifahrer als zeugen, aber das hat der gegner auch!

morgen habe ich einen termin beim anwalt

Zitat:

Original geschrieben von gggtttiii

ja ich habe den beifahrer als zeugen, aber das hat der gegner auch!

morgen habe ich einen termin beim anwalt

Und? Was hat der Anwalt gesagt ?

Themenstarteram 16. März 2008 um 22:26

mein anwalt sieht die schuld auch beim gegner jedoch stellt sich da eine merkwürdige frage und zwar: warum hat die polizei ein bussgeldverfahren gegen mich eingeleitet. der anwalt hat das so erklaert, dass der staat an einnahmen interessiert ist.?? deutschland wird langsam zum banenstaat

ich bin skeptisch weil nunmal ein urteil manchmal sehr ungerecht sein kann.

ich rechne mit allem...

Zitat:

dass der staat an einnahmen interessiert ist.

Tjoa, 1.5 Billionen Euro Staatsschulden wollen auch irgendwann mal weniger werden, bzw. erstmal am weiterwachsen gehindert werden :o

Und? Wieviel mußtest Du beim Anwalt löhnen? Der ist doch auch an Einnahmen interessiert .

Kennst du die Begründung der Polizei?

Na da bin ich ja mal gespannt, was da raus kommt.

den auch wen der andere zuschnell war, hat er wohl mit allem gerechnet, nur nicht damit das du wenden willst.

Wo bei ich nicht verstehe, wenn da eine Bushaltestelle ist, warum du da nicht gehalten hast und dann, wenn es möglich ist wendest.

Gut ich kenne die Örtlichen Gegebenheiten nicht, aber das wäre sinnvoller gewesen.

Und Dein Anwalt, der vertritt schon komische Ansichten, eventuell, will der ja auch nur Geld machen :D

Schmidtchen

Kleine Anmerkung: er durfte meines Wissens gar nicht rechts an Dir vorbeifahren, selbst wenn er es konnte. Die Sache hat bereits viele Fahrprüfungen vorzeitig beendet...

Themenstarteram 17. März 2008 um 20:40

@yoshi

yep, so sieht es aus... mann kann doch immerwieder beobachten dass die

polizei auch diese aufgabe zu erfüllen hat.

@quali

der anwalt ist natürlich auch an einnahmen interessiert jedoch schickt der

mir keine rechnung die mit mir nicht abgesprochen ist. und das werfe ich den

bullen auch vor, dass sie mich nicht an ort und stelle darueber in kenntnis

setzen.

@bc ice

als ich das wendemanöver durchführen wollte war der hintermann mindestens

1000 meter hintermir. theoretisch hätte er auch hintermir halten können? oder

halt rechts vorbei fahren? vorausgesetzt er wär aufmerksam. ich bin jetzt sowas

von vorsichtig auf der strasse denn mann muss halt mit gehirnlosen fahrern rechnen.

 

@ Daedalus

also auf dieser strasse waere rechtsüberholen kein verstoss gegen die Stvo. weiss auch nicht in welchen fällen dass so sein sollte.linksabbieger müssen sogar von rechts überholt werden. und theoretisch bin ich ja nur links abgebogen.

 

Das rechtsüberholen(vorbei fahren) ist meinen wissens nach nur

auf der autobahn verboten. Und das auch erst ab 80km/h.

Überholen ist sicher das falsche wort. Auf der bahn darf man unter 80km/h

vorbei fahren wenn es auf der linken spur verkehrs bedingt etwas langsamer rollt.

(sinngemäß)

Da Du ein Bußgeld auferlegt bekommen hast denke ich das Du schuld

haben wirst. Mindestens Teilschuld. Der andere ist Dir zwar Reingefahren

aber Du hast sozusagen den Verkehrsfluß gebremst.

Also denke ein wendemanöver ist untergeordnet wie zum beispiel

das ausfahren aus einer Einfahrt. Du bist verplichtet unter größter sorgfalt

zu wenden ohne den Verkehr zu behindern oder zu gefährden.

Und Du standest ja quer auf der straße wenn er dir in die Seite gefahren

ist.

Und wenn man falsch ist und wenden möchte muß man halt in eine

Seitenstrasse fahren. An der ampel darf man eigentlich auch net die

spur wechseln. Dann muß man halt da lang wo man steht.

Letztendlich sollte Dein anwalt es genau wissen und nicht verschleiern

weshalb Du ein Bußgeld bezahlen musst.

Denn er bekommt sein Honorar auch wenn er vor gericht verliert.

Da überzeugt er natürlich jeden vor den kadi zu ziehen.

 

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