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Unfall Sixt mit Französischem Kfz in Deutschland - Hilfe?

Themenstarteram 31. August 2017 um 12:57

Ich lese schon lange mit, jetzt brauch ich leider einmal Hilfe ..

Ich hatte einen Unverschuldeten Unfall mit einem Sixt Kfz aus Frankreich.

Passiert in Deutschland.

Der Sixt Mitarbeiter hatte die Handbremse nicht angezogen und ist mir und noch einer Dame im Stau reingefahren ( von der Sixt Auffahrt in den Verkehr ).

Wir beide haben einen Anwalt eingeschaltet, aber wirklich weiter sind wir nicht, da die Versicherung sich nicht meldet. Das Deutsche Büro grüne Karte ist auch mit eingeschaltet.

Hatte jemand sowas ähnliches? Und kann Erfahrungsberichte beitragen?

Vielen Dank

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18 Antworten

Zitat:

@Fid83 schrieb am 31. August 2017 um 14:57:54 Uhr:

...

Wir beide haben einen Anwalt eingeschaltet, aber wirklich weiter sind wir nicht, da die Versicherung sich nicht meldet.

Habt ihr auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ausgesucht, der Erfahrung mit der Abwicklung von Schäden, die durch ausländische Fahrzeuge verursacht sind hat?

Wann war der Unfall?

Ist überhaupt kein Problem. Büro Grüne Karte e.V. in Berlin auffordern, einen Regulierungsbeauftragten zu nennen. Das klappt immer. Den zur Zahlung auffordern, falls das nicht klappt, den e.V. verklagen.

Weiß dein Anwalt aber auch. Dauert mit der grünen Karte nur manchmal etwas länger. Ruf deinen Anwalt doch einfach mal an.

Nunmehr etwas zum Lesen.

https://search.motortalk.net/?...

Themenstarteram 31. August 2017 um 13:52

Fachanwalt wurde beauftragt, hängt wohl irgendwie am Dbgk.

Schaden war am 15.06.17 .. also wirklich schon lange her :/.

War schon ganz ratlos.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 31. August 2017 um 15:40:34 Uhr:

Ist überhaupt kein Problem. Büro Grüne Karte e.V. in Berlin auffordern, einen Regulierungsbeauftragten zu nennen. Das klappt immer. Den zur Zahlung auffordern, falls das nicht klappt, den e.V. verklagen.

Weiß dein Anwalt aber auch. Dauert mit der grünen Karte nur manchmal etwas länger. Ruf deinen Anwalt doch einfach mal an.

Warum den e.V. verklagen? Wäre nicht die gegnerische Versicherung, vertreten durch den Regulierungsbeauftragten, der richtige Gegner? Zuständig das Gericht des Unfallortes, Klage in deutsch und dem dt. Regulierungsbeauftragten zugestellt.

Zitat:

@Fid83 schrieb am 31. August 2017 um 15:52:11 Uhr:

Fachanwalt wurde beauftragt, hängt wohl irgendwie am Dbgk.

Schaden war am 15.06.17 .. also wirklich schon lange her :/.

War schon ganz ratlos.

Den dt. Regulierungsbeauftragten benennt das Büro in kürzester Zeit, Anfrage per Mail oder sogar tel. möglich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 17:01:19 Uhr:

 

Warum den e.V. verklagen? Wäre nicht die gegnerische Versicherung, vertreten durch den Regulierungsbeauftragten, der richtige Gegner? Zuständig das Gericht des Unfallortes, Klage in deutsch und dem dt. Regulierungsbeauftragten zugestellt.

Würde nahe liegen, ist aber im Ergebnis unrichtig. Exemplarisch das OLG München:

Zitat:

Bei einer Haftpflichtdeckung über die Grüne Karte ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. passivlegitimiert und kann aufgrund des Verweises in § 6 Abs. 1 PflVAuslG direkt in Anspruch genommen werden. Kein Direktanspruch besteht jedoch gegen den im Auftrag des Büros die Schadensregulierung durchführenden Versicherer, da dieser nur Bevollmächtigter des Büros ist. Dasselbe gilt für die direkt eingeschalteten Korrespondenzunternehmen (F./J./L., Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl. 2009, Rdziff. 3 und 4).

Ich verklage ja auch nicht den Regulierungsbeauftragten, sondern die ausländische Versicherung. Da ist der Regulierungsbeauftragte zustellungsbevollmächtigt, die Klage kann dann normal in deutsch eingereicht werden beim Gericht des Unfallortes, wird halt nicht beim ausl. Versicherer zugestellt, sondern beim dt. Regulierungsbeauftragten. Ebenfalls OLG-Rechtsprechung.

Und es liegt doch m.E. hier auch keine Haftpflichtdeckung über das Büro Grüne Karte vor.

In meinen Augen unfähiger Anwalt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. August 2017 um 18:32:05 Uhr:

Ich verklage ja auch nicht den Regulierungsbeauftragten, sondern die ausländische Versicherung. Da ist der Regulierungsbeauftragte zustellungsbevollmächtigt, die Klage kann dann normal in deutsch eingereicht werden beim Gericht des Unfallortes, wird halt nicht beim ausl. Versicherer zugestellt, sondern beim dt. Regulierungsbeauftragten. Ebenfalls OLG-Rechtsprechung.

Und es liegt doch m.E. hier auch keine Haftpflichtdeckung über das Büro Grüne Karte vor.

Ja, das könnte eventuell auch gehen, sorry, habe ich falsch vestanden. Ich halte aber die (definitiv funktionierende) Variante, den e.V. zu verklagen für einfacher und zielführender. Allein schon für den Fall, dass es zur Vollstreckung kommen sollte.

Das Büro Grüne Karte übernimmt gemäß § 2 Abs. 1b AuslPflVG sozusagen die Pflichten des Versicherers, ist damit Anspruchsgegner.

Zitat:

In meinen Augen unfähiger Anwalt.

Wieso? Der Schaden ist noch keine drei Monate her. Das kann schon mal etwas dauern. Erst kommt das Gutachten, dann muss der Regulierungbeauftragte mit der ausl. Versicherung die Haftungslage besprechen, dann kommt der "Prüfbericht" der Versicherung, in dem die Werkstattkosten als überhöht dargestellt werden, weil man die Teile in 12,8 km Entfernung für 5,98 Euro günstiger lackieren kann usw.

Es ist nicht wie bei Super Mario, dass dir eine ins Auto fährt und oben die Münze rausspringt :D

Themenstarteram 1. September 2017 um 8:53

Danke für eure Antworten.

Laut Anwalt, hat er noch keine Antwort vom Büro Grüne Karte. Was auch noch eine Weile dauern kann.

Ich sprech ihn aber gleich mal auf die Tipps von euch an. Ich hoffe, dass er alles schon beantragt hat.

Muss mich leider korrigieren, war kein OLG Urteil, sondern der EuGH (2. Kammer), Urteil vom 10.10.2013 - C-306/12. Danach ist Art. 21 V der Richtlinie 2009/103/EG so auszulegen, dass der Schadensregulierungsbeauftragte auch Zustellungsbevollmächtigter ist.

Hab es leider noch nie erleben dürfen, dass nach dem rechtskräftigen Urteil gegen die Versicherung dann eine Vollstreckung nötig war.

Hast du das Kennzeichen des franz. Kfz.? Dann geh auf die Homepage von Büro grüne Karte und melde dort den Schaden selbst.

Zitat:

@Fid83 schrieb am 1. September 2017 um 10:53:46 Uhr:

Danke für eure Antworten.

Laut Anwalt, hat er noch keine Antwort vom Büro Grüne Karte. Was auch noch eine Weile dauern kann.

Ich sprech ihn aber gleich mal auf die Tipps von euch an. Ich hoffe, dass er alles schon beantragt hat.

Da stimmt was nicht, das dauert nicht so lange!

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