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Unfall

Themenstarteram 25. Oktober 2010 um 13:14

Hallo,

Ich weiss nicht wie ich weiter handeln soll.

Meiner Frau ist jemand ins Auto reingefahren. Passiert an einer Ampelkreuzung. Sie, auf der rechten Geradeausspur (will geradeaus) Gegner (Ortsfremd) auf der linken Spur (Blinkt links) ..Es ist grün meine Frau beschleunigt (ca.30kmh) Gegner zieht rechts will Spurwechsel und fährt ihr in die Seite (Höhe Vorderrad rein)....Sie sieht im Rückspiegel wie er schnell noch den Blinker auf rechts stellt.....

Naja auch laut Polizei darf er die Spur nicht wechseln!!!

Habe die Gegnerische Versicherrung angerufen...(Allians) die sagten ich kann mir einen Gutachter nehmen. Er stellt einen Schaden fest....3500€ und nun muß ich wie lange warten. Ich kann nicht in Vorrauskasse gehen!!! Brauche aber das Auto ....Wie soll ich mich verhalten!!!!

Gruß k.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kallek66

....Wie soll ich mich verhalten!!!!

Ohne Kostenzusage der gegenerischen versicherung würde ich an deiner Stelle erstmal gar nix machen...außer nach genau dieser zu fragen bei der gegn. VS.

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Mir ist vor nicht mal einen halben Jahr einer hinten drauf gefahren und ich habe das Auto gleich am nächsten Tag in der Werkstatt gemacht. Hier musste ich nur die eine Kostenabtretung (oder so ähnlich) unterschreiben und den Rest hat alles meine Werkstatt gemacht. Für diese Zeit habe ich auch einen Leihwagen gehabt, da ich auch auf das Auto angewiesen bin. Ich denke so lange der Unfallgegner zu seiner Schuld steht sollte das alles kein großer Aufwand bzw. kein großes Problem sein.

am 25. Oktober 2010 um 13:27

Die Vertragswerkstätten reparieren i.d.R. den Schaden i. R. einer Abtretungserklärung Deiner Ansprüche an die Versicherung. D. h., Du musst keine Vorauskasse leisten. Üblicherweise bestellen auch die Werstätten in Deinem Auftrag den Gutachter. Auch hier erfolgt die Abrechnung i.d.R. direkt mit der Versicherung, sodass Du keine Vorauskasse leisten musst.

Bezüglich eines Mietwagens würde ich die gegnerische Versicherung vorher anrufen. Einige Versicherungen belasten Dich nämlich sonst mit einem Eigenanteil an diesen Kosten. Oft ist es günstiger eine Nutzungsausfallentschädigung einzustreichen, wenn Du nicht unbedingt auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen bist.

Zitat:

Original geschrieben von kallek66

....Wie soll ich mich verhalten!!!!

Ohne Kostenzusage der gegenerischen versicherung würde ich an deiner Stelle erstmal gar nix machen...außer nach genau dieser zu fragen bei der gegn. VS.

Hallole zusammen

Du benötigst eine Kostenübenrnahmeerklärung der

gegenerischen Versicherung. Das macht nach der

kostenabtretung normalerweise die Werkstatt mit

denen klar.

Achte darauf das das Fahrzeug eine kleinere Klasse

als Dein AKTUELLES Fahrzeug hat aber auch das

erklärt Dir die Werkstatt auf Rückfrage. jol.

Und noch zwei Sachen:

 

Ich hatte mal die Allianz als Versicherung eines Unfallgegners und die Abwicklung war sehr zuegig und korrekt. Die Allianz hatte mir seinerzeit vorgeschlagen, einen eigenen Gutachter der Allianz Schadens-Schnelldienststelle zu nehmen. Ich war natuerlich sehr skeptisch, aber sowohl meine eigene Versicherung als auch die Vertragswerkstatt rieten mir dazu, sich den Schaden dort unverbindlich schaetzen zu lassen (d.h. ich musste das Gutachten nicht akzeptieren, wenn ich es aber tat, sollte die Abwicklung sehr schnell gehen), weil diese Gutachten sehr grosszuegig seien. Das war dann auch tatsaechlich so, der Allianz-Mann schaetzte den Schaden ca. ein Drittel hoeher als meine Vertragswerkstatt und so kam ich zu diversen Neuteilen mehr.

 

Beim Leihwagen lauert noch eine Falle; und zwar muss dieser auch tatsaechlich benoetigt werden: Bei nur geringer km-Leistung waehrend der Reparatur koenntest Du sonst auch ein Taxi nehmen wenn das billiger waere und es kann Stress wegen der Leihwagen-Kosten-Erstattung geben.

nur am rande erewähnt:

IHR sein "opfer". das wurde ja HOFFENTLICH durch die polizei geklährt. somit hast du ein recht auf einen KOSTENLOSEN anwalt! dessen kosten werden von der gegnerischen versicherung übernommen.

GRUNDSÄTZLICH musst du mit KEINEM CENT in vorleistung gehen! das ist das problem der gegnerischen versicherung. ich würde das ganze einem anwalt übergeben. du solltest dir aber bewust sein was du willst. es gibt 2 möglichkeiten die sich nach dem alter des fahrzeuges richtet:

1) nach kostenvoranschlag abrechnen. sprich auto zu einer werkstatt bringen, kostenvoranschlag holen. sagen wir 3500€ schaden. auto so lassen bzw selbst mit schrottplatz teile reparieren und die 3500€ minus 19% mwst und einer kleinen verbringungspauschale (diese kann man nach wunsch auch einklagen) auf die hand kassieren.

2) eine freigabe zur rep holen (meistens wird das ganze vorher von einem gutachter geklährt) und richten lassen.

Einen Anwalt kann man zwar nehmen, rein rechtlich wäre das kein Problem, nur für was. Da war einer auf der Linksabbieger Spur, und wollte dann plötzlich doch geradeaus. Bevor er dass kann, muss er erst den gerade aus fahrenden Verkehr passieren lassen und sich dann einordnen. So hat es auch die Polizei festgestellt. Insofern ist die Schuldfrage unstrittig.

Und ein Anwalt beschleunigt das ganze gar nicht. Ich würde mit der Allianz sprechen, klären ob evtl. sogar ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht. Das wäre der schnellste Weg zur Reperatur und die Werkstatt übernimmt dann auch die Abrechnung mit der Versicherung. Da spart man dann Gutachter und Anwalt was aufgrund niedriger Kosten irgendwie wieder allen Versicherten durch günstigere Prämien zugute kommt.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Und ein Anwalt beschleunigt das ganze gar nicht. Ich würde mit der Allianz sprechen, klären ob evtl. sogar ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht. Das wäre der schnellste Weg zur Reperatur und die Werkstatt übernimmt dann auch die Abrechnung mit der Versicherung. Da spart man dann Gutachter und Anwalt was aufgrund niedriger Kosten irgendwie wieder allen Versicherten durch günstigere Prämien zugute kommt.

hey frank....nehms net persönlich. aber da funktioniert eher der kommunismuss als dein beispiel mit den niedrigen beiträgen ;)

den gutachten spart man ja....und deshalb kürzt dir die versicherung den kostenvoranschlag bzw ALLES zusammen. herzlichen glückwunsch.

einfache abwicklungen und versicherungen sind wie der papst und pornos drehen. soll zwar mal vorkommen aber eher unwarscheinlich.

am 26. Oktober 2010 um 4:13

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Und noch zwei Sachen:

Ich hatte mal die Allianz als Versicherung eines Unfallgegners und die Abwicklung war sehr zuegig und korrekt. Die Allianz hatte mir seinerzeit vorgeschlagen, einen eigenen Gutachter der Allianz Schadens-Schnelldienststelle zu nehmen. Ich war natuerlich sehr skeptisch, aber sowohl meine eigene Versicherung als auch die Vertragswerkstatt rieten mir dazu, sich den Schaden dort unverbindlich schaetzen zu lassen (d.h. ich musste das Gutachten nicht akzeptieren, wenn ich es aber tat, sollte die Abwicklung sehr schnell gehen), weil diese Gutachten sehr grosszuegig seien. Das war dann auch tatsaechlich so, der Allianz-Mann schaetzte den Schaden ca. ein Drittel hoeher als meine Vertragswerkstatt und so kam ich zu diversen Neuteilen mehr.

Kann ich leider gar nicht bestätigen. Streite mich seit über einem jahr mit der ALLIANZ über 1000 €, da mich ein versicherungsnehmer der Allianz auf der AB rechts überholt, dann geschnitten und mich in die mittelleitplanke gedrängt hat. Ich habe einen eigenen gutachter beauftragt. Das gutachten fechten sie mit fadenscheinigen gründen an und behaupten außerdem, ihr versicherungsnehmer sei sich nicht sicher, ob er alleine schuld sei. Dazu hatten sie über 24 monate zeit, dies zu erklären. Die bußgeldstelle gab ihm übrigens die alleinschuld. Leider habe ich den fall zu spät dem anwalt übergeben, weil ich meine schadensminderungspflicht etwas zu eng gesehen habe. Mein fazit also: " Hast du mit der ALLIANZ zu tun, dann SOFORT zu einem guten und engagierten RECHTSANWALT". Dieser versicherung ist nicht zu trauen. Ähnliches gilt übrigens für die GENERALI.

Deshalb habe ich vorgeschlagen mit der Versicherung zu sprechen.

Wenn die Kostenübernahme signalisieren, dann ist ein Anwalt überflüssig. Dann muss man noch klären, ob ein Gutachter hin muss oder ob die Werkstattrechnung reicht. Erkennt die Versicherung einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt nciht an, dann kann man immer noch zum Gutachter.

Hier ist aber bisher noch kein Problem erkennbar.

Gruß Frank

Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 18:01

Erstmal danke an alle für die Antworten...

Der neuste Stand ist ... die gegnerische Versicherung (allianz) die den Schaden regulieren soll, hat sich nachdem sie das Gutachten per Brief gemeldet."Die Schadensmeldung unseres Versicherungsnehmers liegt uns noch nicht vor. Wir setzen uns mit ihnen in Verbindungen, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind!"....Ich hab natürlich dort angerufen was ich nun machen soll mit meinem Auto. Mir wurde gesagt ich kann es reparieren lassen ,obwohl ja die Haftfrage noch nicht geklärt wurde. Meine Werkstatt hat nun auch die Teile bestellt und will loslegen....Ich lasse Morgen die Reperatur beginnen lassen. Was kann nun passieren?.....Ich kann nicht in Vorrauskasse gehen.

Wer bezahlt erstmal...wenn es zum Streit kommt. Die Jungs von der Werkstatt will ich aber auch nicht in die Pfanne hauen!!!

Wer kennt sich aus..Gruß Kallek66

wen du nicht in vorrauskasse gehenm kannst/willst dann hast du jetzt n dickes problem...

Rein rechtlich ist es erst mal nicht von Belang, ob der Verursacher sich bei seiner Versicherung meldet oder nicht. Als Versicherung des Verursachers muss Sie in jedem Fall leisten. Nett anrufen, fragen ob du jetzt einen Anwalt einschalten musst was ja nur Kosten verursacht, darauf hinweisen dass die Polizei den Unfall aufgenommen hat und darauf hinweisen dass auch diese gesagt hätten dass der andere dort die Spur nicht wechseln darf und nicht in Panik verfallen.

Grundsätzlich ist dass ganze im Moment erst mal ein Problem der gegnerischen Versicherung. Im Regelfall solltest du, wenn der Sachbearbeiter im Sinne der Versicherung arbeitet erst mal eine Kostenübernahme unter Vorbehalt bekommen. Der Vorbehalt ist, dass sich die ganze Sachlage dann doch anders darstellt als du es hier schilderst.

Wenn dass nicht funktioniert, dann bleibt dir wirklich nur der Weg zum Anwalt, was ich aber immer noch als die schlechteste Lösung halte.

Mit der Werkstatt sprechen bezüglich der Reparatur und der noch offenen Kostenübernahme. Meine würde dennoch reparieren, bin da viel zu lange Kunde.

Gruß Frank

am 29. Oktober 2010 um 2:21

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Rein rechtlich ist es erst mal nicht von Belang, ob der Verursacher sich bei seiner Versicherung meldet oder nicht. Als Versicherung des Verursachers muss Sie in jedem Fall leisten.

Wenn dass nicht funktioniert, dann bleibt dir wirklich nur der Weg zum Anwalt, was ich aber immer noch als die schlechteste Lösung halte.

Mit der Werkstatt sprechen bezüglich der Reparatur und der noch offenen Kostenübernahme. Meine würde dennoch reparieren, bin da viel zu lange Kunde.

Gruß Frank

Ganz im gegenteil, das dürfte ein ganz großes problem sein, wenn der versicherungsnehmer den schaden nicht meldet, weil sich die versicherung - man kann ihr noch nicht mal bösen willen unterstellen - dahinter verschanzen kann. Sie hat nämlich nur die aussage des TE, der nicht ihr versicherungsnehmer ist.

Ich muss bei meinen letzten erfahrungen mit gegenerischen versicherungen sagen, mittlerweile tendiere ich zur sofortigen einschaltung eines kompetenten anwalts, da man nur verarscht wird. Ich muss wohl wegen 1000 € gegen die ALLIANZ klagen.

Dann musst du aber ein besonderer kunde sein, wenn deine werkstatt eine reparatur von ggf. mehreren tausend € vorfinanziert.

Das kann noch ein tanz werden.

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