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Unfall

Themenstarteram 30. August 2012 um 14:51

Hallo zusammen,

mir ist gestern Nacht eine Dame in die Spur reingefahren. ich hab noch versucht zu bremsen und soweit es ging auszuweichen (wäre sonst am Baum/Leitplanke oder beidem geklebt. Das hat aber nicht gereicht und unsere Autos haben sich touchiert, verletzt ist niemand (wenigstens etwas!)...Die Frau sah es natürlich nicht so das sie in meine Spur gefahren ist, nungut ich komm nicht vom Mond und weiß was das nun bedeutet. Die Polizei dir kam hat auch gesagt, wir sollen uns lieber gleich einigen, weil es bei einem Streit vor Gericht eh auf 50:50 aufgeteilt wird.

Jetzt hab ich eine Nacht drüber geschlafen und mir sind paar Fragen gekommen:

1. Kann da von der Polizei noch etwas nachkommen, Bußgeld etc?

2. Kann ich meine Ansprüche durchsetzen oder sollte ich mich mit der dame einigen?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
am 30. August 2012 um 16:39

@rg4544

Nach der Argumentation müsste ich auch damit rechnen, das mir jederzeit die Vorfahrt genommen wird. Ich der Fahrschule hab ich auch den Vertrauensgrundsatz gelernt. Demnach kann ich damit rechnen, das andere Führerscheininhaber ihr Fahrzeug bedienen können und die Verkehrsregeln kennen.

Daraus folgt dass, ich mich nicht in jeder Vorfahrtssituation zuerst mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen muss, sondern fahren kann wenn ich Vorfahrt habe und halten muss, wenn ich Vorfahrt gewähren muss.

Ebenso muss man sich darauf verlassen können, das ein andere Verkehrsteilnehmer nicht unvermittelt die Spur wechselt wenn man neben ihm ist.

Nicht mit der Pflicht verwechseln ständig aufmerksam und bremsbereit zu sein um auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren. Und wenn der TE noch gebremst hat kann man ihm keinen Vorwurf machen.

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Von der Polizei wird eher nichts mehr kommen, das wäre an Ort und Stelle passiert. Melde den Schaden unbedingt deiner Versicherung und schildere dort den Hergang aus deiner Sicht.

Hast du Versicherungsdaten deiner Unfallgegnerin? Wenn ja, mache deinen Schaden dort geltend.

Um das näher zu beurteilen, fehlen noch viel zu viele Details:

 

- Skizze mit Straßensituation, Markierungen, Beschilderung,

- Geschwindigkeiten

- Genauere Beschreibung des Unfallherganges

 

 

Zu 1.: Ja, hängt vom Unfallhergang ab

 

Zu 2.: Wie soll Dir das so jemand sagen :rolleyes: ?

Grundsätzlich gilt sicher, daß Du keinen Vergleich anstreben solltest, wenn Du von der Alleinschuld der Unfallgegnerin ausgehst

Themenstarteram 30. August 2012 um 15:15

Hallo,

es geht um eine Autobahnauffahrt/-einfahrt. Eine innerörtliche Schnellstraße die 2-spurig in die Kurve geht und dann zur Autobahn wird.

Ich fahre eine wagenlänge versetzt hinter ihr auf der rechten Spur, sie auf der linken Spur. Wir fahren (immer noch versetzt) in die Rechtskurve. Ich bin also quasi auf der Innenseite der Kurve, sie außen. Plötzlich merke ich wie meine Spur immer schmäler wird da sie über den Mittelstreifen kommt (Lenkrad vermutlich zu weit eingeschlagen) , Blinker war nicht gesetzt also vermute ich nicht das sie die Spur wechseln wollte. Ich beginne zu hupen und zu bremsen und ziehe das Lenkrad nach rechts...da es aber ziemlich zügig passiert reicht bremsen und ausweichen nicht aus und wir touchieren uns.

Bei ihr ist die hintere rechte Tür, bei mir der Kotflügel (war davor schon kaputt) und die Frontschürze verkratzt. Durch das bremsen und ausweichen aber nur relativ leicht. Ich denke bei mir ein Schaden von ca. 700-900 Euro, bei ihr ca. 1500 Euro.

Die Polizei hat zunächst überlegt und beide zu verwarnen (wegen Spurwechsels). Da man aber letztlich nicht sagen kann wer die Spur nicht gehalten hat, hat es die Polizei sein lassen.

1. Was könnte hier noch kommen? Bußgeld, Punkte etc.?

2. Wenn man 50:50 macht, ist das doch doof weil man dann in der Haftpflicht und in der Vollkasko hochgestuft wird oder? Wenn jeder seinen Schaden zahlt wird man nur einmal höher gestuft? Kann ein Gutachter sagen wer wem reingefahren ist?

Haben die "freundlichen Polizisten" ***EDITIERT - bitte Netiquette beachten (Schreddi)*** die Güte gehabt, auf der Straße nach Unfallspuren zu suchen und die ggf. zu sichern?

Gibt es Zeugen?

am 30. August 2012 um 15:52

Nach deiner Schilderung hat die Frau Schuld. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und ohne Zeugen wird sich kaum ermitteln lassen wer die Spur gewechselt und den Zusammenstoß verursacht hat.

Den Schaden würde ich natürlich trotzdem erst mal bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Und wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, schonmal anfragen, ob sie die Kosten des Verfahrens im Ernstfall übernehmen würden.

Moin,

 

nur mal zur Info, eine RS Versicherung ersetzt nur die Kosten (RAW usw) bei dem Fordern von Schadenersatz.

 

Die Abwehr (wenn die gegnerische Vers. meint, sie müssen den geforderten Schaden nicht ersetzen) von Schadenersatzansprüchen übernimmt die Haftpflichtvers. notfalls mit eigenen RAW vor Gericht.

 

Meine Einschätzung zu der beschriebenen Sachlage geht auch in der Richtung 50:50 (Aussage gegen Aussage), da wohl keine Zeugen den Vorfall gesehen haben bzw es keine Zeugen gibt.

 

Ich an Deiner Stelle, würde zunächst mal Schadenersatzansprüche an die Gegnervers. stellen und den genauen Hergang schriftlich erstellen, mit Skizze ggf auch Foto usw, damit der Sachbearbeiter sich ein genaues Bild machen kann.

Auch Deine eigene Vers. benötigt eine genaues Schilderung, Skizze usw.

 

Die strafrechtliche Seite ist die eine Sache, die zivilrechtliche (Schadenersatzforderung) Seite eine andere.

 

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Ich fahre eine wagenlänge versetzt hinter ihr auf der rechten Spur, sie auf der linken Spur. Wir fahren (immer noch versetzt) in die Rechtskurve. Ich bin also quasi auf der Innenseite der Kurve, sie außen. ... Ich beginne zu hupen und zu bremsen und ziehe das Lenkrad nach rechts

Berichtest du von einer Rennsituation in der DTM oder vom Fahren auf öffentlichen Straßen unter Gültigkeit der StVO? Nach obiger Schilderung hast du ganz klar gegen § 1 der StVO verstoßen. Der besagt, dass jeder sich so verhalten muss, dass eine Schädigung oder Gefährdung anderer verhindert wird. Das ist auch im Begriff des defensiven Fahrens sehr genau definiert.

Du warst nach deinen eigenen Worten rechts hinter ihr, es war Nacht mit entsprechend schwierigen Sichtverhältnissen. Es handelte sich eindeutig um eine unklare Verkehrslage, da du nicht sicher sein konntest, dass sie dich gesehen hat. DU hättest durch ein vorschriftsmäßiges, ganz normales und rücksichtsvolles Fahrverhalten diesen Unfall komplett vermeiden können. Was tust du stattdessen? Du hupst und willst dich rechthaberisch rechts vorbeipressen (verbotenes Rechtsüberholen).

Ich verstehe die Fahrerin (auch wenn sie sich ggf. eine nicht ausreichende Verkehrsbeobachtung anrechnen lassen muss) und hoffe, dass sie auf einen Richter trifft, der die richtigen Bewertungen trifft.

Das hab ich mich auch schon gefragt: der TE muss ja deutlich schneller gewesen sein, als die Unfallgegnerin, sonst hätten sie sich ja nicht auf Höhe von ihrer Tür getroffen - demnach haben sich beide falsch verhalten.

Oder die Geschichte ist doch nochmal anders abgelaufen - vielleicht mag der TE sich diesbezüglich nochmal äußern.

Zitat:

Original geschrieben von rg4544

Es handelte sich eindeutig um eine unklare Verkehrslage, da du nicht sicher sein konntest, dass sie dich gesehen hat.

Wo siehst du bei zwei durchgehenden Spuren denn bitte eine unklare Verkehrslage? Mit einem unangekündigten Spurwechsel mitten in der Kurve muss man nicht rechnen.

Wenn er in einer rechts Kurve auf der inneren Spur ist kommt er doch automatisch neben sie wenn er vorher ganz knapp hinter ihr war. Ausserdem warum sollte er bremsen? Auf so einer Straße ist rechts überholen durchaus erlaubt. Muss man jetzt bei einer Frau am Steuer schon automatisch mit sowas rechnen? Ich kann kein Fehler des TE aus seiner Schilderung erkennen.

Gruss Zyclon

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Mit einem unangekündigten Spurwechsel mitten in der Kurve muss man nicht rechnen.

Doch, musst du sehr wohl. Vielleicht wird's dir auch mal ein Verkehrsrichter erzählen, das ist aber dann teuerer als hier....

Das Schadensbild, nach seiner Aussage, zielt eindeutig auf einen Spurwechsel hin. Der Blick über die Schulter hat gefehlt.

MfG aus Bremen 

Zitat:

Original geschrieben von Zyclon

Ausserdem warum sollte er bremsen? Auf so einer Straße ist rechts überholen durchaus erlaubt.

Wer hat DIR beim hier präsentierten Charakter bloß den Führerschein gegeben? Warum du bremsen sollst? Ganz einfach, um einen Unfall zu vermeiden. Auf "so einer Straße" ist rechts überholen nicht erlaubt. Das gilt nur, wenn Richtungspfeile angebracht sind, die in verschiedene Richtungen weisen.

Zitat:

Muss man jetzt bei einer Frau am Steuer schon automatisch mit sowas rechnen? Ich kann kein Fehler des TE aus seiner Schilderung erkennen.

Du gehörst wohl auch zu den ewig Gestrigen...

am 30. August 2012 um 16:39

@rg4544

Nach der Argumentation müsste ich auch damit rechnen, das mir jederzeit die Vorfahrt genommen wird. Ich der Fahrschule hab ich auch den Vertrauensgrundsatz gelernt. Demnach kann ich damit rechnen, das andere Führerscheininhaber ihr Fahrzeug bedienen können und die Verkehrsregeln kennen.

Daraus folgt dass, ich mich nicht in jeder Vorfahrtssituation zuerst mit anderen Verkehrsteilnehmern verständigen muss, sondern fahren kann wenn ich Vorfahrt habe und halten muss, wenn ich Vorfahrt gewähren muss.

Ebenso muss man sich darauf verlassen können, das ein andere Verkehrsteilnehmer nicht unvermittelt die Spur wechselt wenn man neben ihm ist.

Nicht mit der Pflicht verwechseln ständig aufmerksam und bremsbereit zu sein um auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren. Und wenn der TE noch gebremst hat kann man ihm keinen Vorwurf machen.

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