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Unfall>Teilschuld beim Wenden auf einer Bundesstrasse/Landstrasse?

Themenstarteram 27. April 2012 um 21:24

Mir ist dies vor kurzem ein Unfall passiert.

Fuhr auf einer Bundesstrasse, nach einer leichten Kurve sah ich wie ein LKW gerade vorhatte auf der Bundesstrasse zu wenden.

Hab natürlich gleich angefangen zu bremesen. LKW hat sich nix anmerken lassen und setzte seinen Wendevorgang fort und blockierte somit die gesamte Fahrbahn. Hab dann noch versucht nach links auszuweichen es aber nicht mehr geschafft und fuhr dem LKW in den Reifen.

Nun ist mein Auto ein Totalschaden und ich warte auf die Regulierung der Versicherungen. Bei meinem Fall gibts Zeugen, Polizei war dann auch dazugerufen worden und hat den Unfall aufgenommen.

Bin dann am nächsten Tag gleich zum Anwalt der alles weitere für mich regelt.

Meine Sorge ist nun ob ich evetuell eine Teilschuld zugesprochen bekomme, weil ja an sich das Sichtfahrgebot gilt.

Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.

Was meint ihr?

Trifft auf mich eine Teilschuld zu?

Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. März 2015 um 19:23

So nach ganz langer Zeit ist nun alles vor Gericht/Anhörung vom Gericht entschieden worden.

Fast 3 Jahre hat das ganze nun gedauert.

30/70 zu meinen Gunsten.

Ausschalggebend für eine Teilschuld laut Richter war, dass die Gefahrensituation warscheinlich zu spät meinerseits erkannt wurde.

Auf Grund von fehlen von Bremsspuren konnte auch nicht ermittelt werden wie lang mein Bremsweg war.

Naja ich hatte mit erhlichgesagt mehr erhofft aber was solls.

Überhöhte Geschwindigkeit konnte mir nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht zu schnell), lediglich auf Grund einer Vermutung (Gefahrensituation zu spät erkannt) bekomme ich eine Teilschuld.

Naja wollte nur noch mal den Ausgang des ganzen hier teilen und nicht zu den Themen gehören wo ein Ende bzw Ausgang der ganzen Sache fehlt. :)

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Sind die Unfallspuren ausgemessen worden?

Themenstarteram 27. April 2012 um 21:49

Unfallspuren?

Also es war ziemlich trocken und Bremsspuren waren keine zu erkennen.

Aber die Polizei hat da die Fahrbahn vermessen. Was genau vermessen wurde kann ich aber nur vermuten.

Ich denke mal die Länge zwichen LKW und Kurvenende.

Ich würde - auch wenn Du das nicht lesen magst - den überwiegenden Teil der Schuld bei Dir sehen. Ein LKW wendet nicht mal eben auf einer Straße. Normalerweise gibt es da eine Nebenstraße / Grundstückseinfahrt / wasauchimmer.

Wenn Du vor einem querstehenden LKW nicht bremsen konntest, hast Du sicher gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.

Er schreibt doch dass er Zeugen hat, wenn die Bestätigen können dass der LKW verbotenerweise gewendet hat dürfte ihn keine Teilschuld treffen, mit sowas kann man nun wirklich nicht rechnen!

Themenstarteram 27. April 2012 um 22:21

Naja also der LKW Fahrer hat wohl dort gewendet weil die Strasse an der Stelle besonders breit war. Von links aus: Busshaltestelle>Gegenspur>Linksabiegespur>meine Spur.

Das er aber nicht in den Ort eingebogen ist um dort zu wenden oder 100m weitergefahren ist um an der dort liegenden Tankstelle zu wenden verstehe ich nicht.

edit:

Laut Aussage der Polizei war es dem LKW dort nicht erlaubt zu wenden.

Die Polizei wollte sich aber nicht dazu äußern wer der Unfallverursacher ist, zumindest nicht am Unfallort. Die meinten nur das die den Fall aufnehmen und alles weitere würden dann die Versicherungen klären.

Zitat:

Original geschrieben von O1li

Er schreibt doch dass er Zeugen hat, wenn die Bestätigen können dass der LKW verbotenerweise gewendet hat dürfte ihn keine Teilschuld treffen, mit sowas kann man nun wirklich nicht rechnen!

Nein?

Und was wenn es kein LKW gewesen wäre sondern ein Pannenfahrzeug, Unfall, Stauende?

Gab es da nicht mal was:

 

Jeder hat seine Geschwindigkeit so einzurichten dass er auf der zu übersehenden Strecke gefahrlos anhalten kann?

 

Ich weiß, ist blasse Theorie. Schafft auf der AB bei Abblendlicht auch keiner.

 

Aber wer auf ein stehendes Hindernis auffährt hat wohl nicht die besten Karten.

Themenstarteram 27. April 2012 um 22:27

Nun wars aber nicht so das dort ein Stauende o.d.g. war sondern halt ein LKW der dort nicht wenden darf und laut StVo dafür sorge zu tragen hat das beim Wenden niemand gefährdet wird.

Sichtfahrgebot natürlich, meine Spur konnte ich auch einsehen, durch die Kurve aber nicht die Gegenspur und das dort ein LKW gerade ein Wendemanöver einleitet.

Jeder, der mit seinem Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, stellt eine Gefährdung dar. Daher gibt es den Begriff der Gefährdungshaftung. Mancher Fahrzeugführer hat trotz Unschuld schon eine böse Überraschung erlebt, weil der Unfallgegner einen besonders pfiffigen Rechtsanwalt oder eine streitbare Versicherung hatte und er einen Teil seines Schadens selber zu tragen hatte. Zu Deinem Fall wirst Du hier keine sichere Antwort erhalten können, da jeder Fall anders liegt, viele Einzelheiten nicht bekannt sind und, und, und... Wahrscheinlich hast Du selbst kein gutes Gefühl. Ich hoffe, Du hast bei der Wahl Deines Rechtsanwalts eine glückliche Hand gehabt. Der wird für Dich das beste herausholen.

Also warst du zu schnell in einer nicht einsehbaren Kurve. 

Ich bin zwar kein Richter, aber warscheinlich wird man dir eine Mitschuld geben.

Bekanntlicherweise soll man seine Geschwindigkeit immer der gegebenen Örtlichkeit anpassen.

Man muss immer mit irgendwelchen Hindernissen rechnen, ob sie nun rechtmäßig sind oder nicht.

Ich will gar nicht daran denken wenn da ein Kind auf der Straße gewesen wäre.

am 27. April 2012 um 22:53

Das aktuelle Plakat was immer an vielen Straßen steht hat in der aktuellen Kampagne ein Bild, welches eine kurve zeigt, die von Wald umgeben ist und darüber steht "sehen sie den Traktor?" P.S. klein und großschreibung ausser Funktion, da vom Smartphone geschrieben

Themenstarteram 27. April 2012 um 22:56

Naja einem Kind hätte ich noch ausweichen können, nicht aber einem Hinderniss welches die komplette Fahrbahn einnimmt.

Ich wollt halt mal wissen wie die meinsten hier darüber denken oder vielleicht einen ähnlichen Fall hatten.

Ich fühle mich auch keines wegs zu 100% unschuldig und würde mich nicht wundern wenn ich eine Teilschuld bekomme.

Nur ist halt beides möglich was auch nicht zu letzt an der Kompetenz meines Anwalts liegt.

am 27. April 2012 um 23:11

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich will gar nicht daran denken wenn da ein Kind auf der Straße gewesen wäre.

schon auf der ersten seite der beitrag über das obligatorische kind - das dürfte ein neuer unrühmlicher rekord sein...:(

entscheidend für die haftungsfrage ist, ob gegen das sichtfahrtgebot verstossen wurde. ist der lkw dem te vor das auto gefahren, dann haftet dessen versicherung zu 100%, befand sich der lkw aber bereits auf der spur des te, so ist dieser mit 25% anteilig an der haftung zu beteiligen. als begründung ist anzugeben, dass auch bei einem verstoss gegen das sichtfahrgebot das verschulden des lkw-fahrers deutlich schwerer wiegt. wichtig ist, es zählt nicht, was wirklich geschehen ist, sondern nur das, was sich beweisen lässt.

Themenstarteram 27. April 2012 um 23:36

Ah das hört sich doch sehr kopetent an.

Wann kann man denn von "er fuhr mir vors Auto" reden?

Ich trat gleich auf die Bremse als ich merkte das er auf meine Spur fährt. In diesem Moment war halt noch Platz um am LKW auf meiner Spur vorbei zu kommen.

Ergo: Er fuhr mir vors Auto?

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