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Unfall, Teilschuld?

Themenstarteram 27. September 2012 um 20:41

Hallo,

habe heute einen Unfall gehabt, bin auf einer Vorfahrtstraße gefahren, die einen Knick macht (Abknickende Vorfahrt).

War Innenorts ich war etwa 30 - 40 km/h schnell gewesen, relativ langsam da 100m vor der Kreuzung noch nicht genau wusste wo ich hin muss.

Bin wollte dann abbiegen und habe geblinkt, als ein Wohnmobil los fuhr und die Vorfahrt missachtet hat.

Hat dabei noch die Fahrbahnmarkierungen etwas "geschnitten".

Habe dann noch versuch zu bremsen, hat aber leider nicht mehr viel gebracht.

Bin dann mit dem Unfallgegner Kollidiert.

Meine Karre ist wahrscheinlich total schaden.:mad:

Die anderen die vor und hinter mir waren sind dann einfach weitergefahren....

Polizei wurde dann verständigt, Bilder gemacht...

Die Polizisten haben mir mitgeteilt, das der andere mir zwar die Vorfahrt genommen hat, aber ich hätte ja Bremsbereit sein müssen, weshalb ich sehr wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen würde.

Habe dem Polizisten dann auch mitgeteilt, das wenn man immer in jeder Lage Bremsbereit bleiben wolle, man sich nicht hinter das Steuer setzten dürfte! Unfälle Passieren hat.

Auf die Nachfrage ob ich meine Teilschuld einsehe, habe ich nur gesagt, das ich seine Persönliche Meinung zum Unfall zur Kenntnis genommen habe!

 

Die Beifahrerin des Unfall Gegners meinte dann noch so "Sie sind viel zu schnell gefahren".

Ich mein mir ist auch klar, das das mit 3km/h nicht passiert wäre.

Hätte das Wohnmobil die Fahrbahnmarkierung nicht geschnitten, hätte ich die Kiste vielleicht sogar noch zum stehen gebracht.

Ich selber habe leider keine Zeugen und der Unfallgegner nur seine Frau.

Stimmt das jetzt das man immer eine Teilschuld erhält ?

Ich bin eigentlich ein eher vorsichtiger / langsamer Fahrer.

Wie seht Ihr meine Chancen, aus der Sache heil wider raus zu kommen?

Beste Antwort im Thema
am 27. September 2012 um 21:04

Nur mal als Tip. Bei vom unfall gegner verursachten Schaden, bezahlt die Rechtsanwaltskosten die gegnerische Versicherung. Das heisst selbst wenn du keine Rechtschutzversicherung haben solltest kostet dich der Abwalt nix. Geh also dorthin.

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Ich sollte bei einem klaren Vorfahrtsverstoß (Vorfahrt Achten Schild vom Gegner missachtet) eine 50% Teilschuld bekommen weil es angeblich eine "Unklare Verkehrssituation" war und ich hätte anhalten müssen. Mein Anwalt hat über diese sehr Phantasievolle Auslegung der StVo nur geschmunzelt. Natürlich bekam ich nach dessen einschreiten keine Teilschuld und der Schaden wurde zu 100% reguliert. Der Witz dabei war der das sowohl ich als auch die Unfallgegnerin bei der selben Versicherung waren, sprich die hätte so oder so die volle Summe reguliert. Des weiteren sind die Polizisten vor Ort keine Richter!

Urteile Fällen in Deutschland nur Richter.

Mein Tipp:

Ab zum Anwalt damit und den das regeln lassen!

Ohne Foto bzw. Skizze kann man recht wenig sagen.

Wenn du der Meinung bist du hast keine Schuld würde ich einen Anwalt in Betracht ziehen.

Hier lohnt es sich auf jeden Fall, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung der eigenen Interessen zu beauftragen, damit der Unfallgegner die Schuld zu 100% trägt.

am 27. September 2012 um 21:04

Nur mal als Tip. Bei vom unfall gegner verursachten Schaden, bezahlt die Rechtsanwaltskosten die gegnerische Versicherung. Das heisst selbst wenn du keine Rechtschutzversicherung haben solltest kostet dich der Abwalt nix. Geh also dorthin.

am 27. September 2012 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Habe dann noch versuch zu bremsen, hat aber leider nicht mehr viel gebracht.

Also warst Du ja wohl bremsbereit.

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Die anderen die vor und hinter mir waren sind dann einfach weitergefahren....

Leider ist das heutzutage so, keiner macht den Zeugen, alle "eilig, eilig". Hoffentlich stehen die auch mal "im Regen", wenn sie mal einen Zeugen brauchten :mad:.

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Die Polizisten haben mir mitgeteilt, das der andere mir zwar die Vorfahrt genommen hat, aber ich hätte ja Bremsbereit sein müssen, weshalb ich sehr wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen würde.

Der Polizist hat nicht über Schuld zu quatschen. Auch wenn es manche aus der Trachtengruppe nicht kapieren - es herrscht Gewaltenteilung in D und die Polizei ist nicht die Judikative. Sie ist nur der Arm des Gesetzes (Exekutive), aber weder der Vater des Gesetzes (Legislative) noch gar das Gehirn des Gesetzes (Judikative).

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Auf die Nachfrage ob ich meine Teilschuld einsehe, habe ich nur gesagt, das ich seine Persönliche Meinung zum Unfall zur Kenntnis genommen habe!

Korrekt so.

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Die Beifahrerin des Unfall Gegners meinte dann noch so "Sie sind viel zu schnell gefahren".

Die übliche Schutzbehauptung dessen, der seinen eigenen Fehler (sich) nicht eingestehen will.

An sich sollte Deine KH den lächerlichen Anspruch auf Teilschuld bei so einer klaren Vorfahrtverletzung des Gegners schon abwehren (denn die bekommt die Foderung auf den Tisch). Sicherer ists mit anwaltlicher Hilfe.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von CorsaBmatrix

Stimmt das jetzt das man immer eine Teilschuld erhält ?

Ich bin eigentlich ein eher vorsichtiger / langsamer Fahrer.

Wie seht Ihr meine Chancen, aus der Sache heil wider raus zu kommen?

So wie der Vorfall geschildert wurde, liegt die Schuld zu 100% beim Unfallgegner, denn nur der hat sich vorschriftswidrig verhalten. Davon unabhägig ist aber die anteilige Haftung für den Unfallschaden, da auch ein unschuldiger Unfallbeteiligter aufgrund der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges in der Regel mit 25% haftet. Von dieser Haftung ist man nur frei, wenn der Unfall ein unabwendbares Ereignis darstellt und auch ein sog. idealtypischer Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. Das ist hier eher nicht gegeben, ergo wird es wohl auf 25% Haftungsanteil hinauslaufen.

Themenstarteram 27. September 2012 um 21:47

Ich habe gerade den Unfall anhand der Satelliten Bilder von Google nachgestellt.

Dabei kam Interessanter weise noch heraus, das der Unfall Gegner die Kreuzung geschnitten hat, hierdurch wurde mein Bremsweg um etliche Meter verkürzt!

Hätte der Unfallgegner die Kreuzung nicht geschnitten, so hätte ich den Wagen Wahrscheinlichkeit noch anhalten können, oder den Schaden drastisch verringern können !

Ich gebe das ganze zum Rechtsanwalt, Verkehrsrechtsschutz habe ich.

Zitat:

Original geschrieben von vip hans

Nur mal als Tip. Bei vom unfall gegner verursachten Schaden, bezahlt die Rechtsanwaltskosten die gegnerische Versicherung. Das heisst selbst wenn du keine Rechtschutzversicherung haben solltest kostet dich der Abwalt nix. Geh also dorthin.

Aber auch nur, wenn der Unfallgegner wirklich 100% bekommt. Sobald der TE ne Teilschuld bekommt, zahlt er selber, du Blitzbirne.

Themenstarteram 27. September 2012 um 22:04

Habe zur näheren Erläuterung auch ein Bild Hoch geladen.

Das Rote Auto gibt den Tatsächlichen Fahrweg an und das grüne den wie er hätte fahren müssen.

Die Position von meinem Auto ist Fix, ist auch den Bildern zu erkennen, habe die Karre nicht vorher bewegt bevor ich nicht alles Photographiert habe, der andere ist einfach weiter gefahren, hat dann 50m später angehalten, dachte schon der haut ab..... Der meinte dann noch so "ich bin doch schon über die Kreuzung gewesen", ich hätte Ihn auf der Gegenfahrbahn erwischt..... Im Nachhinein glaube ich das der Man einfach ein wenig mit der Größe von seinem Wagen Überfordert gewesen ist.

So wie ich die Sache sehe ist das eindeutig, oder was meint Ihr?

Unfall-skitze

Naja.. was wir meinen ist irrelevant, das regeln die Versicherungen.

Meiner Erfahrung nach sieht das aber "gut" aus.

Rein verkehrsrechtlich würde ich die Unfallverursachung 100 % beim Unfallgegner sehen. Der Benutzer einer Vorfahrtsstraße kann bei ordnungsgemäßer Fahrweise darauf vertrauen, daß ihm die Vorfahrt auch gewährt wird, alles andere wäre verkehrsfremd. Allerdings geht das Zivilrecht manchmal auch recht absurde, merkwürdige Wege, so daß es bei der Schadensregulierung auch mal "minderfair" zugehen kann. Die Aussagen der Polizeibeamten zu deiner Teilschuld kann ich aber nicht nachvollziehen - wenn alles so war, wie du es dargestellt hast.

Selbstverständlich sind Polizisten keine Richter, aber sie können natürlich einen Tatvorwurf machen - die Ausführungen von "AMEN" hierzu sind mutwilliger Unsinn. :D

Nicht böse gemeint, aber so ein Wohnmobil braucht aus dem Stand sicherlich eine Weile, um dir vor den Wagen zu ziehen. Das war ja schon fast über die Kreuzung, du hast es also sicherlich frühzeitig (2 oder 3 Sekunden vorher) gesehen. :eek:

Dann verstehe ich eben nicht, warum du ihm das Hinterteil abrasierst und nicht stattdessen geradeaus fährst oder wenigstens deutlich weiter nach rechts. :confused:

Alles in allem ist das für mich ein wenig fraglich. :confused:

Ansonsten natürlich blöd gelaufen und Verursacher ist ersteinmal ganz klar der Wohnmobilfahrer. Anwalt ist sicherlich nicht verkehrt. Viel Glück noch! :)

Eine Frage habe ich an den TE noch:

Musste dein Gegner an Ort und Stelle ein Verwarngeld bezahlen bzw. hat dieses "Angeboten" bekommen oder wurde Ihm sogar ein Bußgeld in Aussicht gestellt?

Das war nämlich damals bei meinem Unfall so das die Gegnerin auch gesagt hat "Der kam ganz schon angesaust" (keine 30 bei erlaubten 50 gefahren) die Polizisten hatten der Fahrerin gesagt das sie einen Vorfahrtsverstoß begangen hat was 60€ + Punkte kostet weil es eben durch den Verstoß zu einem Schaden gekommen ist. Mein Anwalt sagte mir das allein der Umstand das die Frau nicht gegen das Bußgeld angegangen war, als volles Schuldbekenntnis vor Gericht angesehen werden könnte!

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