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Unfall - Totalschaden?

Hallo werte Golf-IV Gemeinde,

heute morgen hat es mich erwischt. Ein LKW hat mich im toten Winkel übersehen und von der Straße gedrückt. Mir und meiner Freundin ist zum Glück gar nichts passiert, nur der Schreck.

Der Wagen steht jetzt in der Werkstatt. Gutachter ist bestellt. Montag gehts zum Rechtsanwalt.

Ich bin natürlich jetzt schon am überlegen ob die Reparatur lohnt. Ich würde euch um eure Meinung bitten.

Der Wagen ist ein Golf IV (klar) Edition 1.6, 16V BJ 2001 mit 82.000 km.

Defekt ist auf jeden Fall an der Fahrerseite:

- hinterer Korflügel eingedrückt

- beide Türen total zerstört (Scheiben geplatzt, Spiegel abgerissen, Blech teilweise aufgerissen und umgeklappt)

- der vordere Kotflügel sieht ähnlich aus

- vorderer Stoßfänger (und alles was da drunter war) ungeknickt, (zwischen Straße und Scheiwerfer ist nix mehr...)

- Winschutzscheibe gerissen

- A-Säule hat eine Delle

- unteren Einstiegsleisten haben Dellen (voren und hinten)

 

Sonst sind noch die rechten Felgen (Stahl) und Reifen schwer vom Bordstein beschädigt. Ob die Leinkung und Aufhängung was abbekommen hat, weiß ich nicht, ist aber gut möglich.

Vielen Dank für Eure Antworten,

Thorsten

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11 Antworten

dann is wohl der rahmen auch im arsch. ziehmlich scheiße...ob sich das lohnt?

An deiner Stelle würd ich das Geld von der Versicherung kassieren und das Auto dann verkaufen. Ich glaub, es lohnt sich net, wenn du's in der Werkstatt reparieren lässt. Unfallwagen ist Unfallwagen. Wenn du es verkaufst hast du mehr davon, schätze ich.

PS: Ein Foto wäre hilfreich.

Klingt ja übel. Zunächst muss man Dich auf Euer Glück hinweisen, bei solchen Unfällen vieleren so viele noch viel Wertvolleres...

Wir hatten was ähnliches mit einem anderen Autofahrer, ein reiner "Heckschaden", doch der Corsa C hätte beinahe 6000 Euro Reperatur (+ Wertminderung) gekostet, daher war eine Auszahlung quasi billiger...

Das Problem mit der Versicherung wird sein, was die dann zahlen, sollte der Wagen als Totalschaden eingestuft werden. (davon gehe ich aus)

Bei uns bot man den "Wiederbeschaffungswert" an, was dann deutlich höher liegt als der "Zeitwert" des Fahrzeugs. An Deiner Stelle würde ich die Sache einem Anwalt übergeben, der regelt das alles. Bei uns kamen dann ja auch noch Schmerzensgeld (Schleuderrauma, Schock...) und Nutzungsausfallgeld (max. 14 Tage) hinzu.

Sollte Dir - wie in unserem Fall - der Wiederbeschaffungswert + Schmerzensgeld + Nutzungsausfallgeld bezahlt werden, bekommst Du auch mit Sicherheit ohne jedes Aufzahlen mindestens wieder einen gleichwertigen, wenn nicht besseren Wagen.

am 12. März 2005 um 18:04

Ich frag mich langsam wirklich, warum immer alle sofort zum Rechtsanwalt rennen....

Warte doch einfach das GA ab, dann weißt du ja, ob sich ne Reparatur lohnt. Ich schließe mich meinem Vorposter an:

Nach GA auszahlen lassen, Wagen defekt verkaufen, neuen Wagen anschaffen.

am 12. März 2005 um 18:06

Zitat:

Bei uns bot man den "Wiederbeschaffungswert" an, was dann deutlich höher liegt als der "Zeitwert"

Äh, das sind 2 Begriffe für dasgleiche......

nämlich der Preis, der ein Wagen gleicher Beschaffenheit und Alter momentan aufm Markt kostet.

am 12. März 2005 um 18:15

Zitat:

Sollte Dir - wie in unserem Fall - der Wiederbeschaffungswert + Schmerzensgeld + Nutzungsausfallgeld bezahlt werden, bekommst Du auch mit Sicherheit ohne jedes Aufzahlen mindestens wieder einen gleichwertigen, wenn nicht besseren Wagen.

Sorry, aber das ist Quatsch.

Wie schon gesagt wirst du bei einem Totalschaden eh den Wiederbeschaffungswert bekommen, und der ist sehr wohl an den marktpreisen angepasst.

Wenn du an deinem wagen also nicht irgendwelche Arbeiten selber gemacht hast, die sich einfach nicht bezahlen lassen

(zum Beispiel ein altes aber extrem geflegtes Auto, dass du auf dem freien Markt so nicht findest > du bekommst weniger Kohle, als der Wagen IN DEM ZUSTAND eigentlich wert wäre),

dann bekommst du für das Geld auch einen vergleichbaren.

Keine Panikmache hier.

Zu der HWS-Abzocke hab ich vor ein paar tagen schon n par Takte gesagt.

So wie es sich anhört, tippe ich auf Nummer 3.

1. hört sich schlimmer an als es ist, wird aber dennoch sau teuer.

2. hast noch was vor mit dem Wagen ? dass würde ich sein lassen :D

3. sieh zu, dass du dir einen neuen holst und eventuell kannst du noch mit den Restteilen etwas Kohle machen ( Motor oder ähnliches ) falls die Versicherung den nicht in Zahlung nimmt oder die Hand drauf hält.

Wenn er nix mehr wert sein sollte, dann kann es sein, dass die Versicherung den Wagen nicht haben will, ansonsten setzen die dafür einen Restwert an und du musst den Wagen verkaufne um an den Restbetrag zu kommen.

Wenn du etwas Zeit hast und den Wagen in Einzelteilen verkaufen kannst, dann würde ich das so versuchen.

Ich schätze, Motor, Getriebe und solche Sachen kann man noch recht gut einzeln verkaufen, vor allem beim Golf.

Aber eine Reperatur wird sicherlich das gleiche Kosten oder bestimmt teurer.

Alleine die Karossereiarbeiten kosten viel Geld und Arbeitslohn.

Und die Ersatzteile, bekommt man auch nicht so einfach alle gebraucht und günstig.

Zitat:

Äh, das sind 2 Begriffe für dasgleiche......

... nich wirklich. Der Zeitwert des Fahrzeugs setzt sich aus Km-Stand, Alter, Fahrzeugaustattung ect. zusammen und liegt garantiert nicht so hoch wie der Preis, den Du zahlst, wenn Du den Wagen so beim Händler kaufst. Selbiger will schließlich auch was verdienen...

Man muss sicherlich keine Versicherungen abzocken, aber wenn Du meinst, dass Dir jede gegnerische Versicherung alles hinterherschmeisst, dann irrst Du gewaltig...

am 12. März 2005 um 19:40

Ja, und was definiert überhaupt den Zeitwert?

Na?

Genau, der Markt. Sprich: Alle Händler in der BRD und die Käufer, die eben kaufen oder nicht. Klar wird es teuere und billigere Händlerautos geben, aber der Wiederbeschaffungswert ist schon realistisch.

Du solltest nur nicht in Pusemuckel leben, dir den Wagen dann aber in München aussuchen wollen :-)

Pusemuckel ist mir kein Begriff... wieso, kommst Du da her und hast es schonmal so versucht?

Ich erklärs aber nicht nochmal... Wiederbeschaffungswert ist auf jeden Fall wünschenswert und gerade weil einige Versicherungen hier noch drücken wo es geht, ist es manchmal besser bei möglichem Totalschaden sowas einem Anwalt zu übergeben - das ganze muss ja nicht in Streitigkeiten enden, doch am Ende kennt sich so ein Rechtsverdreher am besten mit der Problematik aus.

am 12. März 2005 um 19:57

Und ich habs im letzten Unfallthread schon mal erklärt:

Mit ner Versicherung kann man im Normalfall ganz vernünftig reden, dafür braucht man keinen Anwalt. Und nen Sachverständigen kann ich auch grad noch selber beauftragen, wofür also der Anwalt?

Den kannste dir nehmen, wenn sich die Versicherung quer stellen SOLLTE, aber doch nicht pro forma....

 

Und klar, MW oder Nutzungsausfallgeld würd ich auch in Anspruch nehmen, das ist doch aber auch selbstverständlich.

Zum Wiederbeschaffungswert: Den legt eh nicht das Versicherungsunternehmen fest, sondern der Gutachter, den DU beauftragt hast.

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