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Unfall, Totalschaden, Versicherungs und Nutzungsausfall
Hallo Leute,
mein Auto wurde am 23.05.2012 von jemandem angefahren. Die Beschädigung ist erheblich, mein Fahrzeug war nicht mehr Fahrbereit, laut Telefonauskunft vom Gutachter ein Totalschaden.
Mein Auto war geparkt und ich habe dies erst übers Telefon von der gegnerischen Versicherung (HUK-Coburg) erfahren. Die Versicherung hat sofort das Abschleppen eingeleitet und mir einen Mietwagen besorgt. Der Wagen wurde zu einer Partnerwerkstatt der Versicherung geschleppt und dort einem Gutachter vorgeführt, wohl jemand der dies auch üblicherweise bei der Versicherung macht.
Den Mietwagen habe ich am 30.05.2012 wieder abgegeben und der Versicherung mitgeteilt das ich fortan gerne Nutzungsausfall geltend machen würde. Meiner Versicherung (HUK24) habe ich den Schaden ebenfalls mitgeteilt, mehr aber auch nicht. Nun steht noch das Gutachten aus. In soweit wie ich mich informiert habe, kann es vorkommen das bei Versicherungsbeauftragten Gutachtern zu recht einseitigen Wertermittlungen kommen kann.
Ich möchte natürlich das bestmögliche für mich herausholen. Wie gehe ich jetzt vor? Dazu einige Fragen:
1.) Wende ich mich an unsere Rechtschutzversicherung und berate mich mit einem Anwalt? Wird dieser dann einen Gutachter "in unserem Interesse" beauftragen? Werde ich auch über diese Zeit Nutzungsausfall bekommen?
2.) Muss ich mein Auto abmelden oder warte ich erstmal das Gutachten ab?
3.) Kann ich mein Auto in meinen Heimatort überführen lassen auf Kosten der gegnerischen Versicherung?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Ohne Zustimmung des TE dürfte das ganze kaum passiert sein…
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9 Antworten
Also mein Anwalt, an den ich mich nach einem Unfall gewand hatte, hatte einen Gutachter den er mir empfahl.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist wüsste ich nicht warum man es nicht abmelden sollte, spart doch Steuern und Versicherungskosten.
Anwaltskosten sollte auch die gegnerische Versicherung übernehmen, solange du keine Teil/Schuld an dem Unfall hast.
An- und Abmeldekosten sollten auch von der gegnerischen versicherung bezahlt werden, also schön alle Quittungen aufheben bzw deinem Anwalt weiterreichen.
EDIT: Ach das Auto wurde schon einem Gutachter vorgeführt? Hattest du der gegnerischen Versicherung zugestimmt das die einen Gutachter beauftragen? Dann müsstest du wohl, sobald du selbst auch einen Gutachter beauftragst, die Kosten dafür selbst tragen.
Zitat:
Original geschrieben von Llama
Mein Auto war geparkt und ich habe dies erst übers Telefon von der gegnerischen Versicherung (HUK-Coburg) erfahren. Die Versicherung hat sofort das Abschleppen eingeleitet und mir einen Mietwagen besorgt. Der Wagen wurde zu einer Partnerwerkstatt der Versicherung geschleppt und dort einem Gutachter vorgeführt, wohl jemand der dies auch üblicherweise bei der Versicherung macht.
Da würde ich wohl eher mal vom Anwalt prüfe lassen ob das nicht eine strafbare Handlung war.
Zumindest würde ich den Anwalt mit einer Beweissicherung beauftragen da die gegnerische Versicherung es ja mehr oder weniger unmöglich machte das sich der Eigentümer des Autos selbst ein Bild über den Schaden machen kann. Dazu soll die Versicherung das Auto schnellstens in eine Werkstatt deiner Wahl bringen.
Sorry, aber das Vorgehen dieser Versicherung ist unter aller Kanone.
Ohne Zustimmung des TE dürfte das ganze kaum passiert sein…
Hier scheint ja einiges falsch bzw. ungünstig gelaufen zu sein.
Für mich sieht das hier nach Deiner Schilderung so aus als wenn die HUK gleich mal Fakten zu ihren Gunsten geschaffen hat, indem sie dich überumpelt haben. Gleichzeitig haben sie Dir suggeriert, sich um alles zu kümmern. - 'Haben sie ja auch, aber wohl eher zu ihren Gunsten.
Hier im Forum liest man öfter, dass es mit der HUK/HUK24 als gegnerische Versicherung schwierig werden kann, da diese wohl etwas heftiger als andere versucht, Ansprüche abzuwehren (sofern es der HUK gelingt, ist es ja auch der ihr gutes Recht, sofern der Rechtsrahmen eingehalten wurde).
Als Unfallgeschädigter hast Du auf jeden Fall das Recht, Dir einen Anwalt (am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu nehmen, dessen Kosten die HUK zu übernehmen hat. Deine Rechtschutzversicherung solltest Du also gar nicht benötigen. Besser wäre es allerdings gewesen, den Rechtsanwalt sofort nach dem Unfall aufzusuchen.
Also mein Ratschlag ist, sofort einen Anwalt zu beauftragen. Der Anwalt soll dann gleich mal klären, ob das Vorgehen der HUK in Ordnung ist, oder ob die HUK Deine Unkenntnis und Deine "Notsituation" nicht ausgenutzt hat etc. - Ich glaube aber kaum, dass in die Richtung etwas rechtlich geht. Die HUK wird schon wissen, wie sie es rechtlich zu machen hat...
Inwieweit Du jetzt noch das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, soll für Dich wirklich auch ein Anwalt klären. Die HUK wird es wohl so drehen, als wenn Du dem bisherigen Gutachter zugestimmt hast...
Wir können hier Deine Fragen wirklich nur sehr schwer bis gar nicht beantworten. Vor allem auch deswegen, weil hier seit dem Unfall schon 10 Tage vergangen sind. Das macht Vieles komplizierter.
Auf jeden Fall spricht nichts dagegen, das Auto sofort abzumelden, wenn jetzt schon klar ist, dass es ein Totalschaden ist. Ich weiß nicht, inwieweit das Auto noch fahrfähig und verkehrssicher ist. Aber bedenke vor der Abmeldung, ob Du das Auto noch irgendwo hinfahren musst etc. Nach der Abmeldung ist das wesentlich schwieriger. Da das Fahrzeug nach Deinen Angaben nicht an Deinem Heimatort ist und Du hier schon nach abschleppen etc. fragst, ist für mich allerdings fraglich, ob das Auto überhaupt noch verkehrssicher ist.
Das mit dem Abschleppen zum Heimatort ist übrigens auch so eine Sonderfrage für den Anwalt. Wenn es wirklich ein Totalschaden ist, wird die HUK evtl. einwenden können, dass eine Überführung in den Heimatort nicht wirtschaftlich ist und eine Verwertung (z. b. über Restbörsenhändler) am aktuellen Standort angebracht wäre. Nicht unerheblich ist natürlich auch, wie weit der jetzige Standort des Kfz von Deinem Heimatort entfernt ist.
Hallo,
herzlichen Dank, besonders für die letzte Antwort. Also habe ich kapitale Fehler begangen. Es ist allerdings so, dass ich nicht der Halter bin. Ich bin als "Kind des Versicherungsnehmers" in der Versicherung und war mit dem Auto unterwegs bzw. habe es geparkt woraufhin der Unfall geschah. Ich habe zugestimmt das die HUK das Fzg. zu ihrem Gutachter schleppt. OK Fehler einmal begangen, fortan nie wieder. Evtl. war ich aber auch gar nicht berechtigt dem zuzustimmen weil ich nicht der Halter bin? Das Fahrzeug steht 150km entfernt.
Das Auto ist keineswegs mehr Fahrtüchtig, dazu reicht auch ein Blick auf die Bilder oben.
Montag wirds also erstmal zum Anwalt gehen.
Wenn Du nicht der Halter bist, hast Du auch keine Ansprüche aus dem Unfallgeschehen, soweit es um den Fahrzeugschaden geht. Auch nicht Ersatz der Rechtsberatungskosten usw.
Geschädigt ist der Eigentümer.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Geschädigt ist der Eigentümer.
der nicht zwangsläufig mit dem halter übereinstimmen muss!
150km haben sie das Auto von dir weggeschleppt? Das gibts doch gar nicht!
So schnell wie möglich mit dem Halter zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, der wird dann besser wissen wer Ansprüche stellen darf.
Wie kommts überhaupt das du angerufen wurdest? Wie ich verstanden habe ist der Versicherungsnehmer ein Elternteil von dir und du bist nur mit in der Versicherung eingetragen um das Auto auch nutzen zu dürfen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn Du nicht der Halter bist, hast Du auch keine Ansprüche aus dem Unfallgeschehen, soweit es um den Fahrzeugschaden geht. Auch nicht Ersatz der Rechtsberatungskosten usw.
Geschädigt ist der Eigentümer.
Das ist zweifelsfrei richtig. Klarstellend weise ich nur darauf hin, dass dann eben Deine Eltern bzw. der Elternteil, der Eigentümer ist, das Recht haben, dass die HUK die Kosten für den Anwalt übernimmt (Kosten aber trotzdem immer mit dem Anwalt vorher klären!).
Du kannst also morgen auf jeden Fall einen Anwalt - auch alleine - aufsuchen und ihm die Situation schildern. Der Anwalt wird dann eben eine Vertretungsvollmacht von dem Elternteil haben wollen, der Eigentümer ist. Vorausgesetzt Deine Eltern sind einverstanden, kannst Du also auch allein die Sache mit dem Anwalt "managen". Das habe ich für meine Eltern auch schon gemacht (obwohl ich völlig unbeteiligt war). Der Anwalt hat damals nur die Vollmachten der Eltern haben wollen und den Rest hat er immer mit mir besprochen und die ganze Zuarbeit kam auch von mir. Die Eltern waren natürlich vollumfänglich informiert und die Schreiben vom Anwalt waren auch immer mit an die Eltern gerichtet.
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
150km haben sie das Auto von dir weggeschleppt? Das gibts doch gar nicht!
So schnell wie möglich mit dem Halter zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, der wird dann besser wissen wer Ansprüche stellen darf.
Für mich hört sich das eher so an, als wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in Heimatnähe gewesen wäre und die HUK in der Nähe des Unfallortes eine Werkstatt gesucht hat. Von 150 km "verschleppen" wurde hier nichts berichtet.