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Unfall und die folgen?

Mercedes E-Klasse C207
Themenstarteram 18. September 2013 um 13:47

hallo,

 

mir ist letztens jemand hinten rein gefahren:mad:. Die Folgen leicht zerkratzte Stoßstange mit gerissener Halterung. Der Verursachter hat es verpasst rechtzeitig zu bremsen.

Kostenvoranschlag beim MB machen lassen ---> fast 2000€, Stoßstange wird komplett gewechselt.

Die Zusicherung von der gegnerischen Versicherung hab ich bereits.

Jetzt kommen die Frage: Kann ich eine Wertminderung fordern, da jetzt mein Auto ein "Unfallwagen" ist?

Reparatur Termin steht bereits bei MB. Die netter Herren wollten jedoch noch meine Versicherungssdaten(Vollkasko und Schadennummer), aber warum? Meine Versicherung hat doch damit eigentlich nichts zu tun oder irre ich mich???

 

Vielen Dank im voraus :)

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. September 2013 um 15:42

nach meinem wissen, wenn orignalteile ausgetauscht werden , handelt es sich dann um einen Unfallwagen :confused:

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Wenn es nur die Stossstange war und nichts an der Karroserie beschädigt wurde ist dein Wagen kein Unfallwagen! Wenn nur die Stoßstange gewechselt wird musst du das auch beim Verkauf nicht zwingend angeben! Da dein Wagen wieder im Originalzustand ist.

Themenstarteram 18. September 2013 um 15:42

nach meinem wissen, wenn orignalteile ausgetauscht werden , handelt es sich dann um einen Unfallwagen :confused:

Karosserie Ja, aber die Stoßstange ist nur ein Anbauteil. Das ist dann noch kein Unfallwagen, genauso nicht wenn dir jemand einen Spiegel abfährt.

Die frage ist halt ob bei 2000€ wirklich nicht mehr kaputt ist ?

Bei 2000€ Schaden würde ich den Wertverlust nach meiner Erfahrung im Bereich 180€ ansetzen.

Bei meinem Ex 5er BMW hat eine hintere Stossstange mit Lackierung 1500€ gekostet.

Frag doch mal bzw. verschieb Deinen Thread in das MT Kfz Versicherung Forum. Dort soll es ein paar versierte Typen geben.

Zumindest gibt es dort einige ähnliche Situationen nach der berechtigten Frage Unfallwagen ja oder nein.

Zum Beispiel: "Unfall, Wertminderung ja oder nein bezüglich neuer Stoßstange".

Zitat:

Original geschrieben von smiley80

nach meinem wissen, wenn orignalteile ausgetauscht werden , handelt es sich dann um einen Unfallwagen :confused:

Meines Wissens ist es auch kein Unfallswagen - wenn durch Orginalersatzteile wieder der Orginalzustand hergestellt werden kann. Lediglich Reparaturen an Fahrzeugteilen machen es zum Unfallwagen.

Mir hat zum Beispiel jemand mit dem Fuß den rechten Kotflügel eingetreten :mad: - sprich Vandalismus.

Der Kotflügel wurde getauscht - aber deshalb ist der Wagen doch kein Unfallwagen.

Bei einem Heckauffahrunfall ist es kein Unfaller wenn durch den Tausch der Stossstange alles behoben ist. Sollte sich jedoch irgendetwas im Kofferraum oder sonst an der Karosserie nur minimal verzogen haben, dann ist es ein Unfaller.

Es gab irgenwo mal einen Thread - ich glaube im W212 Forum, da hat dann im Kofferraum die Plastikverkleidung unter der Abdeckung nicht mehr gepasst bzw. ist gebrochen, das wäre dann aus meiner Sicht ein Unfaller - auch wenn es sich evtl. nur um mm handelt.

Gruss Mic :)

Zitat:

Original geschrieben von sophiestation

Frag doch mal bzw. verschieb Deinen Thread in das MT Kfz Versicherung Forum. Dort soll es ein paar versierte Typen geben.

Zumindest gibt es dort einige ähnliche Situationen nach der berechtigten Frage Unfallwagen ja oder nein.

Zum Beispiel: "Unfall, Wertminderung ja oder nein" bezüglich neuer Stoßstange.

[/quote

Themenstarteram 18. September 2013 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von niggerson

Karosserie Ja, aber die Stoßstange ist nur ein Anbauteil. Das ist dann noch kein Unfallwagen, genauso nicht wenn dir jemand einen Spiegel abfährt.

Die frage ist halt ob bei 2000€ wirklich nicht mehr kaputt ist ?

ich hoffe nicht, stellt sich erst beim wechsel raus.

 

warum will MB denn meine Versicherungsdaten , weiß das jemand hier?

 

Die wollen eine Abtrettung. D.h. die rechnen direkt mit der versicherung ab.

Ein leidiges Thema: Unfallwagen und Wertminderung ja oder nein!

Eine klare Rechtsprechung dazu gibt es nicht. Es gibt viele Entscheidungen, die fallen mal so und mal so aus.

Die vorwiegende Auffassung ist allerdings, dass grundsätzlich bei jedem schädigenden Ereignis ein "Unfallschaden" gegeben ist und auch angegeben werden muss, vor allen Dingen, wenn nicht nur ein minimaler Lackschaden repariert wurde, sondern sogar Teile ausgewechselt wurden. Je nach Schadenslage führt dieser jedoch nicht zur Wertminderung. Vor allen im Versicherungsgewerbe vertritt man die Ansicht, dass die Reparaturleistungen in Deutschland derart hochwertig sind, so dass keinerlei Bemängelungen - wertmindernde Rückstände - mehr gegeben sind. Ich müsste in der Versicherungsbedingungen nachlesen, ich glaube, dass man selbst bei Neuwagen bei einem Unfall nur ganz eingeschränkt Anspruch auf einen anderen Neuwagen hat. Details dazu sind mir momentan nicht geläufig.

Ein m. E. viel größeres Problem sehe ich in den seit Jahren bestehenden Abkommen innerhalb der Versicherungen, die eine Schadensregulierung auf Gegenseitigkeit erledigen. (daher Angabe der eigenen Versicherungsdaten) D. h., der entstandene Unfallschaden wird brüderlich zwischen den beiden Versicherungsgesellschaften aufgeteilt. Es ist also vollkommen egal, wer Verursacher ist, es wird redlich geteilt. Davon bekommt der "unschuldige" Unfallteilnehmer nichts mit; er wird ja nicht zurück gestuft.

Die Crux dieser Reglung liegt aber darin, dass trotz erwiesener Unschuld oder noch viel schlimmer bei unklarer Rechtslage die eigene Versicherung überhaupt kein Interesse an einer rechtlichen Aufklärung hat. Eine solche würde unnötig weitere Kosten verursachen und man muss ja die Hälfte davon mit tragen. Hier hilft oft nur ein Rechtsbeistand.

Ich verstehe auch ehrlichgesagt nicht was jetzt groß darüber diskutiert wird, ob es ein Unfallwagen ist oder nicht, es gab einen Schaden der wird repariert vmtl. mindert sich der Wert des Wagens etwas. Bei einem eventuellen Verkauf wird halt das Gutachten und Reperaturrechnung beigelegt, manch einem Käufer gefällt das vielleicht nicht aber keine große Sache.

Aus meiner persönlichen Auto-Erfahrung heraus würde ich mich eher wundern wenn ein 3-4-5 Jahre alter Wagen mit 50k KM plus keinerlei Reparaturen gehabt haben soll.

 

Die Legaldefinition von Unfall ist denke ich auf Juraforum schön kompakt zusammengefasst:

"Plötzlich eintretendes Ereignis, das zu einem nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt."

Also erstens nimmt man sich einen Anwalt,

Der bei klarer Sachlage die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Und weil der Schaden nicht klein ist "über 300€"

Wertminderung JA, schwer zu sagen, aber ne nach KM 200-600€

Unfallwagen definitiv JA, du musst es angeben, sonst kannst du

Dein Auto nach dem Verkauf wieder zurück nehmen, wenn es jemand bemerkt....

Ich würde dir vorschlagen, die Versicherung anzurufen und 600€

Wertverlust zu vordern, oder du nimmst einen Anwalt !

 

 

Der Werkstatt ist egal was für einen Unfall du hattest. Die wollen eine Absicherung

Zitat:

Original geschrieben von 030-optik

Also erstens nimmt man sich einen Anwalt,

Der bei klarer Sachlage die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Und weil der Schaden nicht klein ist "über 300€"

Wertminderung JA, schwer zu sagen, aber ne nach KM 200-600€

Unfallwagen definitiv JA, du musst es angeben, sonst kannst du

Dein Auto nach dem Verkauf wieder zurück nehmen, wenn es jemand bemerkt....

Ich würde dir vorschlagen, die Versicherung anzurufen und 600€

Wertverlust zu vordern, oder du nimmst einen Anwalt !

 

 

Der Werkstatt ist egal was für einen Unfall du hattest. Die wollen eine Absicherung

Ich habe letzten Herbst bei meinem E Coupe bei einem Schaden von 13000€ 1300€ zugesprochen bekommen. Der Wagen war zu dem Zeitpunkt 3 Jahre alt und hatte 28tkm runter.

Leute wenn es wirklich nur die Stossstange ist gibts da garkeine Wertminderung!

Wie gesagt der Wagen wird durch ein Original Ersatzteil auf Original Zustand wiederhergestellt!!!

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