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Unfall und Wertminderung

Ford Fiesta Mk7 (JA8)
Themenstarteram 22. Juli 2012 um 16:46

Hallo,

Bin mit meinem Flatrate fofi rückwärts gegen ein Auto geprallt. Bei meiner Versicherung habe ich eine Werkstattbindung. Wie funktioniert das mit der Meldung bei der Ford Bank? Die ruf ich an, gebe meine Versicherungsnummer durch und meine Versicherung klärt das wegen der Wertminderung? Oder muss das Auto bei der Ford Werkstatt abgegeben werden damit die das reparieren was bei meiner Werkstattbindung problematisch wäre?

Gruß sonnenzombie

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12 Antworten

Was ist an dem Ausdruck "Werkstattbindung" so schwer verständlich :confused:

Du musst den Unfall Deiner Versicherung melden und das Auto bei dem Händler hin stellen an den Du gebunden bist.

Wahrscheinlich der, wo das Fahrzeug gekauft wurde.

An die Fordbank musst Du nichts melden, dafür ist der Händler da, der ist ja in dem Fall der Berater/Vermittler zwischen Dir und der Bank.

am 23. Juli 2012 um 9:04

Wieso rufst du nicht einfach die Service-Hotline der Ford Bank an und fragst einfach nach?

In der Zeit in der du den Post geschrieben hast hättest du das bereits geklärt.

Das sage ich deswegen, da es nach einem Unfall immer 20 Leute gibt von denen es jeder besser weiß wie man mit dem Fall umzugehen hat.

Als ich damals in der Flatrate einen Totalschaden hatte, hab ich die Versicherung angerufen, dann die Ford Bank und ich wusste was ich zu tun hab.

Werkstattbindung hat er von der Versicherung nicht von Ford !

Ist in so einem Fall immer doof da die Ford Bank sicherlich darauf besteht, bei Ford zu reparieren..

Ruf die Ford Bank an danach die Versicherung

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Ist in so einem Fall immer doof da die Ford Bank sicherlich darauf besteht, bei Ford zu reparieren..

Ich finde das vollkommen in Ordnung und nicht doof.

Nur so werden die günstigen Preise erreicht.

Und bei der Vollkasko ist es dem Versicherungsnehmer wohl auch egal wo das Fahrzeug repariert wird.

 

Ich finde das auch in Ordnung, aber für den TE könnte es mitunter Probleme jetzt beim Ablauf geben.

Deshalb versichere ich NEuwagen immer ohne Werkstattbindung..

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Ich finde das auch in Ordnung, aber für den TE könnte es mitunter Probleme jetzt beim Ablauf geben.

Deshalb versichere ich NEuwagen immer ohne Werkstattbindung..

Ja da kostet aber z.B. bei der HUK24 die Vollkasko gleich mal lockere 20% mehr. Muss man halt sehen ob das wirklich notwendig ist.

Das kostet nicht mehr, sondern das andere kostet weniger.

Wie gesagt bei einem NEuwagen bzw. wie hier der nichtmal dem TE gehört, sollte man das doch evtl. nicht riskieren.

am 23. Juli 2012 um 17:27

Also, als ich Anfang letzten Jahres meinen Focus (auch Flatrate) zerlegt habe, hat das die Bank NULL interessiert.

Das hat eher mein FFH und die Versicherung interessiert.

Der Bank ist das egal, wie Du Dein Geld bezahlst und ob Du Deinen Fiesta gedäscht hast. Hauptsache die bekommen jeden Monat ihre Rate.

Letzten Endes habe ich mein Focus meinem FFH zurückgegeben und mir dafür nen Fiesta bestellt.

Abgelöst bei der Bank hat das dann mein FFH und das mit dem Preis, der bei der Bank noch aus stand.

Trotz Unfall und Totalschaden :-)

Themenstarteram 16. August 2012 um 7:44

Habe diesen Thread total vergessen.

Durch meine Versicherung (HUK24 mit Werkstattbindung) bin ich durch den Unfall an eine Nicht-Ford-Werkstatt verwiesen worden. Das Auto ist mittlerweile repariert (Heckstange ausgetauscht).

Das ist fakt.

Wie sieht das bei der Rückgabe vom Auto nach den 4 Jahren aus?

Ist das egal ob das Auto bei einer Ford-Werkstatt repariert worden ist oder wie bei mir durch einen Nicht-Ford-Werkstatt?

Wie funktioniert das mit der Wertminderung, da dies ein Unfallschaden ist?

Gemeldet habe ich bisher noch nichts dem FFH bzw. der Fordbank. Ich wollte erstmal abwarten wie die Reperatur verläuft.

Themenstarteram 16. August 2012 um 9:58

Zudem frage ich mich ob es für mich Konsequenzen hat weil ich die Reparatur nicht bei einer Werkstatt von Ford gemacht habe.

Kann mir einer sagen wie hoch die Wertminderung bei einer ausgetauschten heckstange sein könnte?

Also KOnsequenzen hat die nicht erfolgte Schadenmeldung an die Ford Bank direkt nicht. Es steht in deinem FlatrateVertrag, dass der schaden zu melden ist und instand gesetzt werden muss. Probleme wird es bei der Rückgabe geben, da du bei Rückgabe angeben musst dass du einen Unfall hattest. Machtst du dies nicht und der Händler verkauft den Wagen als unfallfrei weiter und es stellt sich erst dann heraus (wie auch immer) dann wird der Händler den Wagen zurücknehmen müssen mit einem höheren KM-Stand, er wird dem Käufer eine Entschädigung ggf. zahlen müssen und da du der Übeltäter warst, der den Schaden nicht angezeigt hat, nur um Versicherungsprämien zu sparen weil man sich sonst den Wagen nicht mehr leisten könnte, wird sich der Freundliche an DIR schadlos halten. Sprich, wenn du dich zulegst mit deinem Neuen Fiesta oder Focus, und dir sagst, mann habe ich Schwein gehabt der Händler hat nichts bemerkt!, dann kommt das Schreiben des Händlers mit den Regressforderungen und ob du dir dann noch dan euen Wagen leisten kannst steht in deinem Portemonaie. Wo du aber von ausgehen kannst, ist dass die Bank monatlich weiterhin die VOLLE Rate haben will. Da würd ich mir schon überlegen was ich mache.

Also Unfallschäden sind dem ausliefernden Ford Händler und der Ford Bank anzuzeigen, dies ist auf jeden Fall gem. Darlehnsvertrag richtig und es erspart einem im Nachhinein den ganzen Ärger.

Übrigens, ist es ein Haftpflichtschaden solltest du ihn beim Ford Händler reparieren lassen, denn die Kosten können dir egal sein, zahlt ja der Gegner. Die dabei anfallende Wertminderung wird der Freundliche sich später bei dir holen, da er ein Unfallfahrzeug hat und nicht mehr zum ursprünglichen Preis verkaufen kann. Einleuchtend?

Ist es ein Voll- oder Teilkaskoschaden, kannst du natürlich anderweitig reparieren lassen, zahlt ja deine Versicherung. Es ist doch aber egal wo du reparierst, denn deine Versicheungsprämie wird im kommenden Jahr sowieso steigen, ob bei Ford die Rechnung 1800, oder in der Fremdwerkstatt nur 1200,- Euronen beträgt. Reparierst du anderweitig, kann(!) es bei der Rückgabe zu Problemen kommen, z.B. Farbabweichungen, falsche Spaltmaße etc.

Schweinesohn kann ich nur Recht geben, die Flatrate fahrzeuge nicht werkstattgebunden zu versichern!

Ach ja, laut EU-Recht, darf dich weder der Händler noch die Bank zwingen den Wagen bei Ford reparieren zu lassen. Das dies jedoch Konsequenzen bei der Rückgabe haben kann (!) muss einem aber selber bewußt sein.

Norbert-TDCi, deine Aussage du musst nichts an die Bank melden ist gänzlich falsch. Liesbitte mal deinen Vertrag richtig durch!

am 16. August 2012 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von LJ1 .

......

Ach ja, laut EU-Recht, darf dich weder der Händler noch die Bank zwingen den Wagen bei Ford reparieren zu lassen. Das dies jedoch Konsequenzen bei der Rückgabe haben kann (!) muss einem aber selber bewußt sein.

......

Hinzu kommt, dass wenn der Wagen verkauft wird, oft nachgefragt wird, wo repariert wurde. Bei einem Flatkauf muss ggf. nachgewiesen werden - wer weiß wie der Händler tickt.

Dann geht es nämlich darum, ob auch wirklich Originalteile verbaut wurden. Wenn nicht, vermindert sich der Verkaufspreis.

Hatte eine Bekannt mit ihrem Polo gehabt ... hatte auch so einen HUK-Knebelvertrag :rolleyes:

Bei einer Stoßstange wird es sich wohl um Originalteile handeln, jedoch wenn nicht sichtbare Teile repariert/ausgetauscht werden, dann ist es ja nicht ersichtlich, dass es sich um wirklich Originalteile vom Autohersteller handeln.

Irgendwo ist dann halt der Haken, wenn man 20% gegenüber anderen Versicherungen spart ... nur es wird dann der Ersparnis gesehen und dann später fällt ggf. die Kinnlade runter.

Zitat:

Original geschrieben von LJ1 .

...

Übrigens, ist es ein Haftpflichtschaden solltest du ihn beim Ford Händler reparieren lassen, denn die Kosten können dir egal sein, zahlt ja der Gegner

...

er ist der Unfallverursacher ;)

LG

Marlene

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