Unfall-uns ist jemand reingefahren! Wie gehts weiter mit der Versicherung und Reparatur?
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33 Antworten
Hallo,
uns ist jemand reingefahren in den 320i Touring BJ 12/1996. Wir fuhren auf einer Strasse und dann rummste es und jemand war uns in die Seite gefahren (er kam aus einer Seitenstrasse). Mit einem Schreck bin ich noch ein paar Meter weitergefahren und hab angehalten. Der Unfallverursacher haute aber ab! Fahrerflucht! Zum Glück konnten wir uns das Kennzeichen merken
Polizei kam und hat alles aufgenommen. Der Halter vom Fahrzeug welches uns reinfuhr, steht auf dem Unfallmitteilungsbogen der Polizei.
Wie geht es nun weiter am besten? Gutachten erstellen lassen oder reicht ein Kostenvoranschlag von BMW?
Ein Bekannter meinte der Schaden wäre ca 1500 Euro.
Wie sieht es aus, falls die Versicherung vom Unfallverursacher sagt, der Wagen wäre weniger als 1500 Euro wert?
Hier noch 2 Fotos:
Gutachter wählen,nicht den der gegnerischen VS nehmen und evtl. kennt der Gutachter eurer Wahl einen Anwalt,mit dem er oft und gut zusammenarbeitet,dann das Gutachten direkt zum Anwalt.
Reparatur erst nach Freigabe der gegnerischen VS.
Und bitte auch ned erst dann an den Anwalt wenden,wenn die gegnerische VS nicht die gesamte Gutachtersumme zahlen möchte....der Anwalt übernimmt das dann sicher trotzdem,aber da kommt dann ned viel bei rum für ihn selbst....
Hatte das selbst schon zweimal,Anwalt war beide Male (zwar ohne Unfallflucht,aber spielt ja keine Rolle) eine SEHR gute Idee....
Greetz
Cap
Da stimme ich cap zu. Korrekte Handlung hatte das auch mal kleine beute 1000 Euro. Schade um den schoenen routing. Viel Glück .
Lg
Danke für die Tipps!
Wird der Schaden bei ca 1500 Euro liegen? Wahrscheinlich wollen wir uns das Geld auszahlen lassen...geht doch auch, oder?
Der Schaden wird sicher höher liegen.Die Seitenwand hinten ist ja auch gut eingedrückt....
Nur die Tür und es wäre unter 1500 geblieben,denn das hatte ich an meiner Limo schon,da hat der Gutachter 1200 veranschlagt bei Reparatur in einer BMW-Werkstatt.
Greetz
Cap
Ich nehme mal an der Gutachter wird den 320i Touring auf ca 1500 Euro Wert schätzen...
Was passiert dann wenn der Schaden höher ist und wir das Geld ausgezahlt haben möchten?
Sowas hatte ich noch ned,aber was ich weiß wird der Wagen in ne Restwertbörse eingestellt und das,was dann dort geboten wird,vom Restwert,der vom Gutachter festgelegt wurde,abgezogen und das,was übrig bleibt,bekommst du ausbezahlt (falls ich was vergessen oder Blödsinn geschrieben hab,bitte hinzufügen/korrigieren).
Greetz
Cap
Der Nachteil bei einem Schadensgutachten ist, daß da immer auch der Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs aufgeführt wird, und die Versicherungen beim wirtschaftlichen Totalschaden dann nur den Differenzbetrag erstatten.
Ich würde in diesem Fall eher den KVA bei BMW einholen, und der Versicherung einreichen. Bei solchen Bagatellschäden prüfen die meistens nicht groß nach, wieviel das Auto noch wert ist (war zumindest bei mir so). Wenn das klappt, dann dürfte die ausbezahlte Summe (Instandsetzungskosten abzügl. MwSt) deutlich höher sein als bei der Variante Gutachten. Man muß nur beachten, daß manche Werkstätten den KVA nur dann kostenlos erstellen, wenn man anschließend dort reparieren läßt.
es tut mir für dich leid.
habe das gleiche problem. war mitm kumpel dabei und habe ihn als zeuge. es sind jetzt 4 monaten vergangen und immernoch nichts..... warte auf polizei und stattanwaltschaft. die Versicherung hat das abgeleht. der verursacher ist abgehauen aber ich habe mit verletzung sein kennzeichen merken können. meine versicherung hat an 2 weiteren bei denen ich rein gefahren bin, ca 3500€ bezahlt da ich durch den verursacher gerutscht bin.... naja auf jeden fall das wird kein einfacher weg für dich sein. hoffe hast zeugen die auch sein nummernschield sich gemerkt haben.
sofort zum anwalt und begutachten lassen.
und bitte mir auch glück wünschen denn allein leihwagen von ADAC hat 2100€ gekostet und wenn seine versicherung nicht übernimmt, bin ich am arsch denn das muss ich zahlen... haha so ises. es gibt leider idioten....
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Sowas hatte ich noch ned,aber was ich weiß wird der Wagen in ne Restwertbörse eingestellt und das,was dann dort geboten wird,vom Restwert,der vom Gutachter festgelegt wurde,abgezogen und das,was übrig bleibt,bekommst du ausbezahlt (falls ich was vergessen oder Blödsinn geschrieben hab,bitte hinzufügen/korrigieren).
Greetz
Cap
Hallo,
das ist grob richtig, aber etwas ungeschickt beschrieben.
Die Versicherung würde in diesem Fall die Differenz aus Zeitwert und Restwert auszahlen und der Käufer den Restwert. Addiert man beides zusammen, hat man den Zeitwert in der Tasche.
Dazu kann man noch den Nutzungsausfall während der angesetzten Wiederbeschaffungsdauer und die Kosten der An- und Abmeldung der Autos geltend machen.
Lässt man das Fahrzeug instandsetzen, können die Reparaturkosten bis zu 130% des Zeitwertes betragen.
Viele Grüße
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Micha30952
Hallo,
das ist grob richtig, aber etwas ungeschickt beschrieben.
Die Versicherung würde in diesem Fall die Differenz aus Zeitwert und Restwert auszahlen und der Käufer den Restwert. Addiert man beides zusammen, hat man den Zeitwert in der Tasche.
Dann muß man den Wagen aber auch der Versicherung überlassen....ich weiß nicht,ob der TE das möchte,liest sich jedenfalls nicht so.
@dr.one
Wechsel den Anwalt.....was einfacheres als Fahrerflucht gibts garned,wenn der Verursacher bekannt ist.Der hat ja selbst Schäden am PKW und SO schnell sind die ned entfernt,das der behaupten könnte,er wärs ned gewesen.
Die Versicherung versichert ja das Auto,ned den zu diesem Zeitpunkt bewegenden Fahrer.....das dauert dann zwar trotzdem ein paar Wochen,aber 4 Monate is ZU lang.Da haste nen bescheidenen Anwalt erwischt....
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Ich würde in diesem Fall eher den KVA bei BMW einholen, und der Versicherung einreichen.
Funzt nur ned....die Schadenshöhe liegt über dem für einen KVA.Ich hatte bereits erwähnt,das man mir bei meiner Limo ja auch mal die Tür eingedrückt hat,Auto war geparkt,Schuld also eindeutig.
Bin zu BMW und hab nen KVA haben wollen,der Meister hat gesagt,bei der Schadenshöhe wird n Gutachten fällig....
Also nix KVA.
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Dann muß man den Wagen aber auch der Versicherung überlassen....ich weiß nicht,ob der TE das möchte,liest sich jedenfalls nicht so.
Die Gutachten, die mir bisher begegnet sind, haben auch immer den Restwert genannt.
Daher bin ich mir gerade nicht sicher, ob das Auto überhaupt in die Restwert-Börse eingestellt wird, wenn man es behalten will.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
@dr.one
Wechsel den Anwalt.....was einfacheres als Fahrerflucht gibts garned,wenn der Verursacher bekannt ist.Der hat ja selbst Schäden am PKW und SO schnell sind die ned entfernt,das der behaupten könnte,er wärs ned gewesen.
Bei diesem Fall liest es sich für mich so, als ob die Schuldfrage noch nicht geklärt wäre. Möglich scheint mir, dass der Unfallverursacher nur indirekt am Unfall beteiligt war, also z.B. durch Vorfahrtmissachtung/Spurwechsel andere zum Ausweichen gezwungen und selbst keinen Schaden am eigenen Auto hat.
Bei den 2.100 EUR für den Mietwagen sage ich schonmal Probleme voraus. Das liest sich so, als ob der Vermieter nach dem (deutlich teureren) Unfallersatztarif abgerechnet hat, womit der Verweis auf die Schadenminderungspflicht (und die günstigeren Regeltarife) kommen wird bzw. die üblicherweise angesetzte Wiederbeschaffungszeit von 2 Wochen überschritten wurde.
Viele Grüße
Micha
Jetzt bin ich sehr verwirrt.
Also einen Kostenvoranschlag machen bringt wohl nichts, weil die Schadenshöhe wohl mehr als 1500 Euro ist und dann würde die Versicherung nicht einfach so bezahlen?
Aber bei einem Gutachten, würde der Wagen vielleicht auf 1000 Euro geschätzt im Schlimmsten Fall. Schadenshöhe vielleicht 1700 Euro. Das hieße wir bekommen nur 700 Euro?
Den Wagen wollen wir behalten, weil er sehr gut fährt, ohne Probleme seit Jahren.
320i Touring von 12/1996, 211 TKM, 4 x EFH, Klimaautomatik, Sportsitze, Sitzheizung, Aussentemperaturanzeige, Alufelgen, ZV mit Funkfernbedienung.
Nein, du bekämst nicht 700€, sondern 1000€
Ich glaube nicht, das dein Fahrzeug nur auf 1500€ Restwert geschätzt wird. Die höhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Wenn deiner, wie du sagst, noch gut da steht, dann wird das schon mit angerechnet. Ich würde eher auf Richtung 2500€ Wiederbeschaffungswert schätzen. Wenn dein Schaden bei 1500€ liegt, dann wird dir das auch ausbezahlt. Allerdings abzüglich der MwSt. und du bekommst auch die Ausfallpauschale nicht. Das bekämst, wenn du der Versicherung (mit Bildern) nachweisen kannst, das dein Fahrzeug repariert wurde.
Edit: ich schätze deinen Schaden aber auch höher als 1500€ ein. Das hintere Teil ist doch recht aufwändig zu richten. Türe alleine hat ja Cap schon gesagt.
Ok, dann also doch am besten zum Anwalt und Gutachten erstellen lassen.