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Unfall (unschuldig) - Verfahren der Versicherung

Themenstarteram 2. März 2010 um 14:36

Hallo,

Hatte am Sonntag ein unschuldigen Unfall. Mir ist jemand hinten rein gefahren. Nun kann ich das Auto nicht nutzen,weil die Heckschürze so demoliert ist,dass der Abstand zum reifen höchsten 1 cm beträgt und es bei Schlaglöchern schleift. Habe nun nachdem die Allianz unter dem Nummernschild niemanden gefunden hat, endlich herausgefunden(erfahren) das er bei Allianz-Volkswagenversicherung ist. Nun habe ich mit denen gesprochen und Sie schicken mir irgendwelche Unterlagen zu. Ist soweit auch alles in Ordnung. Nur brauche ich mein Auto natürlich,weil ab Morgen das Studium weiter geht. Das habe ich denen auch gesagt. Sie meinten,das wäre mein Pech und Sie können mir da nicht weiterhelfen. Daher frag ich mich wie das ist? Kann ja nicht sein,dass mir jemand reinfährt und ich dann nicht mehr zum Studium gehen kann. Sie meinten wortwörtlich "Sie müssen ihre privaten Angelegenheiten einschränken und so handeln,als ob Sie die Kosten tragen,da wir nicht Garantieren können das Ihnen überhaupt etwas zahlen." Finde ich eine Frechheit,weil Polizei ein Bericht angefertigt hat und da klar zu verstehen ist das ich unschuldig bin. Der Schuldige hat auch unterschrieben,dass er den Verkehrsverstoß zu gibt. Dennoch meinte die Versicherung,dass Sie die Kosten für ein Leasingauto nur tragen,solange das Auto in der Werkstatt ist, nur haben Sie mir auch gesagt, dass ich das Auto, solange der Papierkram nicht geklärt ist, nicht in die Werkstatt fahren darf. Von daher frage ich ,was ich nun machen soll? Kann ja irgendwie nicht sein,oder?

Finde es eine absolute Frechheit von der Versicherung. Komme so nicht zum Bahnhof und Taxi kann ich mir als Student nicht leisten(sind ca 15km bis zum Bahnhof). Kann das sein das die Prozesse so konstruiert sind? WEnn ich mit meinem Auto fahre, werde ich mir bestimmt die Reifen ruinieren, die werden Sie dann hintehrer auch nicht tragen und bestimmt sagen "Sie sind selbst schuld,wenn Sie mit einem fahruntüchtigen Auto fahren". Irgendwie kann ich das alles (soweit es wirklich so ist) nicht nachvollziehen. Da ist man als Unfallopfer doppelt und dreifach geschädigt. Eh der Papierkram durch ist, dürfte dann auch mitte nächster Woche sein.

Hat jemand Ahnung ob das wirklich so sein kann und vllt. ein Tipp was ich machen kann?

Im Voraus mein Dank!

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2010 um 7:54

Moin in die nette Runde,

ich staune über die Antworten, die ich hier lese, muss ich wirklich sagen. Da versucht einer den anderen mit fragwürdigen Aussagen (harmlos ausgedrückt) zu übertreffen. Diese haben zumindest aber eine Sache gemeinsam: Es wird unterstellt, dass es sich hier um eine 100%-Haftung handelt. Wie kommt ihr nur darauf? Bloß, weil der TE sagt, dass er unschuldig sei und der Schaden am Heck ist? Ich könnte innerhalb von wenigen Augenblicken mehrere Unfallsituationen beschreiben, in denen genau dies das Ergebnis wäre und auch dort die falsche Überzeugung herrschen würde, dass die Sache 100% ist. Vielmehr ist es hier sogar so, dass absolut nichts zum Hergang bekannt ist.

Schön, wenn dann solche Ratschläge wie folgend gegeben werden. Im Zweifelsfall ist es ja nicht euer Geld, sondern das des TEs.

Beispiele:

Zitat:

Du hast normalerweise sofort ein Recht auf einen Ersatzwagen. Stell deinen in die Werkstatt und mach das mit der Werkstatt aus.

Zitat:

Nö der Ersatzwagen ist eben normalerweise Kostenlos und steht dir zu und wenn dein Auto nicht fahrbereit ist dann sowieso.

Haftungsproblem: Wird gequotet, dann bei allen Teilen des Schadenersatzes, auch bei den Mietwagenkosten. Ausreichender Fahrbedarf muss vorhanden sein, der ist aber offenbar gegeben.

 

Zitat:

Pass aber auf, wenn für die Reperatur zum Beispiel nur zwei Tage vom Gutachter angesetzt werden, kannst Du auch nur diese zwei Tage als Nutzungsausfall geltent machen.

Benutzt Du einen Leihwagen länger als die Reperaturtage bezahlst Du diese voll aus deiner Tasche.

Geltend gemacht wird für die Dauer der unfallbedingt erfolgten sach- und fachgerechten Reparatur. Dauert die länger als im Gutachten angegeben, muss sich die Rep. mit dem SV ins Benehmen setzen. Durchaus können Abweichungen entstehen, die dennoch anerkannt werden müssen. Ist das Fahrzeug vor Rep.beginn schon in der Werkstatt, weil es nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist und das auch nicht kostengünstig mit einer Notreparatur zu ändern ist, wird auch diese Zeit anerkannt.

Zitat:

nachdem du dich scheinbar nicht so gut auskennst, und die Versicherung sich schon gleich zu Beginn so blöd anstellt, würde ich mir einen Anwalt nehmen! Der regelt das alles für dich und wird von der Versicherung bezahlt.

Ja, ja. Bla und blubb. So ein Unsinn.

Inwiefern stellt sich die Versicherung denn hier "blöd" an? Die waren genauso wenig beim Unfallhergang zugegen wie wir anderen. Mit dem Unterschied, sie geben es zu und erkennen die logische Konsequenz daraus: Niemand! kann derzeit sagen, ob und in welcher Höhe sich eine Haftungsquote ergibt.

Mit Recht hält sich die Versicherung hier bedeckt, wenn weder eine Aussage des eigenen VNs vorliegt noch ein Polizeibericht. Und die Versicherung sieht auch die mögliche finanzielle Konsequenz, dass eben letztlich evtl. nicht alle Forderungen - allein einer Haftungsquote wegen - beglichen werden. Wir sind uns sicher einig, dass man die Auswahl der kostenverursachenden Mittel (Mietwagen, Gutachter, RA) unter dem Gesichtspunkt abwägen sollte: Wer zahlt den Spaß am Ende?

Gruß

traumzauber

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Du hast normalerweise sofort ein Recht auf einen Ersatzwagen. Stell deinen in die Werkstatt und mach das mit der Werkstatt aus.

Normalerweise musst du hier auch eine Stufe unter deiner aktuellen Fahrzeugklasse wählen.

Solltest du keinen Ersatzwagen nutzen, steht dir ein Nutzungsausfall pro Tag zu. Der richtet sich aber nach dem aktuell gefahrenen Auto.

Themenstarteram 2. März 2010 um 15:34

Hi,

kostet mich das denn was? Die wollen ja nicht das ich das Auto zur Werkstatt bringe, bis Sie das okay geben.

Fahre Golf5. Wie berechnet sich denn der Nutzungsausfall pro Tag?

Also am besten Auto zur Werkstatt bringen? Dann fahr ich das gleich noch hoch zur Werkstatt.

Gruß

Nö der Ersatzwagen ist eben normalerweise Kostenlos und steht dir zu und wenn dein Auto nicht fahrbereit ist dann sowieso.

Du kannst das Auto in die Werkstatt stellen und auch nen Gutachter beauftragen. Repariert werden darf der Schaden halt erst danach.

Sagst halt der Werkstatt das es sich um einen Versicherungsfall handelt. Die wissen ja auch was sie zu tun haben.

Wie gesagt der berechnet sich anhand deines aktuellen Fahrzeugs, da gibts Tabellen für.

Themenstarteram 2. März 2010 um 16:09

Ab wann steht mir der Nutzungsausfall denn zu? Ab dem Unfalltag oder erst dann wenn das Auto in der Werkstatt ist?

Könnte die Tage evtl, durch Opa's Auto überbrücken. Der Nutzungsausfall wird von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet, muss man das extra beantragen oder wie kann man sein recht geltend machen?

Gruß

am 2. März 2010 um 17:09

Hallo,

nachdem du dich scheinbar nicht so gut auskennst, und die Versicherung sich schon gleich zu Beginn so blöd anstellt, würde ich mir einen Anwalt nehmen! Der regelt das alles für dich und wird von der Versicherung bezahlt.

2. Suche dir einen unabhähgigen Gutachter und nimm keinen, den dir die gegnerische Versicherung anbieten wird. Du hast das Recht auf Gutachterwahl.

Zitat:

Original geschrieben von hamztahamzta

Ab wann steht mir der Nutzungsausfall denn zu?

Pass aber auf, wenn für die Reperatur zum Beispiel nur zwei Tage vom Gutachter angesetzt werden, kannst Du auch nur diese zwei Tage als Nutzungsausfall geltent machen.

 

Benutzt Du einen Leihwagen länger als die Reperaturtage bezahlst Du diese voll aus deiner Tasche.

Themenstarteram 2. März 2010 um 17:29

Hi,

hmm da habe ich ich aber ein Frage. Die Versicherung hat mir heute ausdrücklich gesagt,dass ich das Auto noch nicht zur Werkstatt fahren soll. Kriege ich jetzt für den Zeitraum keine Entschädigung? Unfall war am Sonntag. Heute wurde er vom Unfallschädiger erst gemeldet. Die haben mir nun Post zugeschickt,die ich morgen wohl erhalten werde. Von daher frag ich euch jetzt, ab wann ich den Anspruch habe? Ab Sonntag? Muss ja jetzt erstmal drauf warten, bis Sie mir zusichern,dass Sie die kosten übernehmen. Hat sich vorhin ganz schön pampig am Telefon angestellt. Meinte ich solle mir nicht zu sicher sein,dass die Überhaupt was übernehmen. Nur habe ich Polzeibericht hier und da hat der Unfallschädiger unterschrieben,dass er den Verstoß zu gibt, von daher versteh ich das Verhalten der Verischerung nicht ganz.

Fahre Golf 5 mit 104 PS(oder so ähnlich :-D) und ist 4,5 Jahre alt. Bin ich dann in der Klasse C oder D? Werde jetzt auch nochmal im Internet suchen, dennnoch bin ich für jede weitere antwort sehr dankbar!

Gruß

edit:

Würdet ihr mit dem Auto noch fahren? Als ich von der Unfallstelle zurückgefahren bin hats hinten auf alle Fälle 2,3 mal geschliffen!

Lass dich von der Versicherung nicht verunsichern, das ist Masche bei denen. Sieh zu dass du mit dem Auto zu einem Gutachter kommst und red mit dem über das weitere. Damit ist der Schaden vernünftig dokumentiert und du kannst das Auto i.d.R. reparieren lassen.

Wenn die Sachlage doch nicht so eindeutig ist oder die Versicherung offenbar nach deiner Schilderung deine Unschuld bezweifelt geh zum Anwalt. Sofern du unschuldig bist muss den die Versicherung bezahlen und du brauchst dich nicht weiter mit denen rumärgern. Eigentlich traurig, aber bei solchem Auftreten kann man jemandem der sich mit der Regulierung nicht so auskennt fast nur noch einen Anwalt empfehlen. :(

Bezüglich Leihwagen muss man etwas aufpassen je nachdem wie viel du fährst. Wenn du wenig unterwegs bist und ein Taxi dann deutlich billiger wäre kann es hier Probleme geben.

Gruß Meik

Themenstarteram 2. März 2010 um 22:30

Okay danke dir. Werde ich morgen machen lassen.

Mich interessiert weiter eure Meinung, ob man mit dem Auto noch fahren kann bzw. ob es ausreicht für ein Nutzungsausfall?! Werde die Tage mit dem Auto meiner Großeltern überbrücken können. Dennoch will ich den Nutzungsausfall geltend machen, gerade nachdem ich so ein unfreundliches Gespräch führen musste mit der Versicherung. Was mir halt noch auf den fingern brennt ist zu wissen, ab wann der Anspruch gültig ist? Seit dem Unfall oder erst wenn das Gutachten gemacht wird? Darüber hinaus natürlich auch die Frage ob der Schaden ausreicht um Nutzungsausfall gültig zu machen? Falls jemand dazu nochmal etwas sagen könnte, wäre ich weiterhin sehr dankbar!

Gruß

Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, gibt es Nutzungsausfall abe Unfalltag, die Tage, die der SV angibt gelten ab Erstellung des Gutachtens.

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Hallo,

nachdem du dich scheinbar nicht so gut auskennst, und die Versicherung sich schon gleich zu Beginn so blöd anstellt, würde ich mir einen Anwalt nehmen! Der regelt das alles für dich und wird von der Versicherung bezahlt.

2. Suche dir einen unabhähgigen Gutachter und nimm keinen, den dir die gegnerische Versicherung anbieten wird. Du hast das Recht auf Gutachterwahl.

Mein Rat: nimm ihn Dir.

Gruß

am 3. März 2010 um 7:54

Moin in die nette Runde,

ich staune über die Antworten, die ich hier lese, muss ich wirklich sagen. Da versucht einer den anderen mit fragwürdigen Aussagen (harmlos ausgedrückt) zu übertreffen. Diese haben zumindest aber eine Sache gemeinsam: Es wird unterstellt, dass es sich hier um eine 100%-Haftung handelt. Wie kommt ihr nur darauf? Bloß, weil der TE sagt, dass er unschuldig sei und der Schaden am Heck ist? Ich könnte innerhalb von wenigen Augenblicken mehrere Unfallsituationen beschreiben, in denen genau dies das Ergebnis wäre und auch dort die falsche Überzeugung herrschen würde, dass die Sache 100% ist. Vielmehr ist es hier sogar so, dass absolut nichts zum Hergang bekannt ist.

Schön, wenn dann solche Ratschläge wie folgend gegeben werden. Im Zweifelsfall ist es ja nicht euer Geld, sondern das des TEs.

Beispiele:

Zitat:

Du hast normalerweise sofort ein Recht auf einen Ersatzwagen. Stell deinen in die Werkstatt und mach das mit der Werkstatt aus.

Zitat:

Nö der Ersatzwagen ist eben normalerweise Kostenlos und steht dir zu und wenn dein Auto nicht fahrbereit ist dann sowieso.

Haftungsproblem: Wird gequotet, dann bei allen Teilen des Schadenersatzes, auch bei den Mietwagenkosten. Ausreichender Fahrbedarf muss vorhanden sein, der ist aber offenbar gegeben.

 

Zitat:

Pass aber auf, wenn für die Reperatur zum Beispiel nur zwei Tage vom Gutachter angesetzt werden, kannst Du auch nur diese zwei Tage als Nutzungsausfall geltent machen.

Benutzt Du einen Leihwagen länger als die Reperaturtage bezahlst Du diese voll aus deiner Tasche.

Geltend gemacht wird für die Dauer der unfallbedingt erfolgten sach- und fachgerechten Reparatur. Dauert die länger als im Gutachten angegeben, muss sich die Rep. mit dem SV ins Benehmen setzen. Durchaus können Abweichungen entstehen, die dennoch anerkannt werden müssen. Ist das Fahrzeug vor Rep.beginn schon in der Werkstatt, weil es nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist und das auch nicht kostengünstig mit einer Notreparatur zu ändern ist, wird auch diese Zeit anerkannt.

Zitat:

nachdem du dich scheinbar nicht so gut auskennst, und die Versicherung sich schon gleich zu Beginn so blöd anstellt, würde ich mir einen Anwalt nehmen! Der regelt das alles für dich und wird von der Versicherung bezahlt.

Ja, ja. Bla und blubb. So ein Unsinn.

Inwiefern stellt sich die Versicherung denn hier "blöd" an? Die waren genauso wenig beim Unfallhergang zugegen wie wir anderen. Mit dem Unterschied, sie geben es zu und erkennen die logische Konsequenz daraus: Niemand! kann derzeit sagen, ob und in welcher Höhe sich eine Haftungsquote ergibt.

Mit Recht hält sich die Versicherung hier bedeckt, wenn weder eine Aussage des eigenen VNs vorliegt noch ein Polizeibericht. Und die Versicherung sieht auch die mögliche finanzielle Konsequenz, dass eben letztlich evtl. nicht alle Forderungen - allein einer Haftungsquote wegen - beglichen werden. Wir sind uns sicher einig, dass man die Auswahl der kostenverursachenden Mittel (Mietwagen, Gutachter, RA) unter dem Gesichtspunkt abwägen sollte: Wer zahlt den Spaß am Ende?

Gruß

traumzauber

am 3. März 2010 um 8:36

Stimmt, nur muss man trotz nicht fahrbereitem Auto zur Arbeit und willst du bei unklarer Sachlage selber mit der Versicherung verhandeln? Denke selbst wenn man den Rechtsanwalt (teilweise) bezahlen muss ist das Geld je nach Schadenhöhe gut investiert. Vor allem wenn man selber keine Ahnung hat was einem zusteht und wie so etwas abläuft.

Dass der RA nur bei eindeutiger Unschuld voll bezahlt wurde auch schon geschrieben. Ebenso der Punkt Schadenminderungspflicht bei der Mobilität (Taxi vs. Mietwagen, ...)

Geschrieben wurde zumindest dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde und demnach die Verschuldensfrage eindeutig wäre. Letztlich können die Hinweise hier nur auf Basis vorliegender Informationen gegeben werden, hätte wäre könnte ist lesen in der Glaskugel. Auf der Basis würde ich als Geschädigter, vor allem wenn ich von meiner Unschuld überzeugt bin, mich beim RA beraten lassen. Zumal die erstmalige Beratung kein Vermögen kostet. Durch unüberlegte Aussagen bei der Versicherung und Unkenntnis was zu tun und zu lassen ist kann der finanzielle Schaden weit höher liegen. Kann ... was wirklich passiert ist und im Polizeibericht steht wissen wir nicht.

Gruß Meik

Themenstarteram 3. März 2010 um 10:58

Hi, bin jetzt in der FH, von daher nicht viel Zeit zu schreiben.

Zum Unfallvorgang. Wir haben parallel zueinader auf einem Bahnhofparkplatz geparkt. Wollten beide in dieselbe Lücke rausfahren. Nur war ich bereits schon draußen und war gerade dabei los zu fahren. Da hat er mich hinten rechts erwischt. Polizei gerufen und die haben dann klar gesagt das die Schuldfrage eindeutig ist. Die wurde auch Dokumentiert und der Verursacher hat dort Unterschrieben das er den Verkehrsverstoß zugibt, daher denke ich doch das damit die Schuldfrage geklärt ist?

Werde wenn ich zu Hause bin nochmal alles in Ruhe durchlesen und nochmal bezug drauf nehmen.

Gruß

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