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Unfall: Versicherung kriegt Abwicklung nicht auf die Reihe --> was tun?
Hallo zusammen:
vor etwa 3 Monaten ist jemand meiner Frau hinten auf ihren Twingo aufgefahren. Sie ist nicht schuldig. Die Stoßstange hat lediglich Kratzer und einige tiefe Lackschäden abbekommen. Meiner Schätzung nach müsste der Schaden für rund 500€ zu reparieren sein, denn die Stoßstange ist mechanisch OK. Also nur lackieren.
Die gegnerische Versicherung (Ergo) bekommt es aber nicht hin, mir den Schaden zu regulieren und stellt mir ständig Steine in den Weg.
Der Ablauf bisher:
1. ich soll ein Gutachten machen und der Ergo zuschicken. Die Kosten werden übernommen
2. Gutachter kommt und sagt mir, unter 1000€ würde die Ergo das Gutachten nicht bezahlen, ich solle nochmal sicherheitshalber nachfragen
3. Ergo sagt: stimmt, wenn es ein Bagatellschaden ist (<1000€), ich soll dann einen Kostenvoranschlag holen und schicken
4. 5 Werkstätten gefragt, Kostenvoranschlag kostet zwischen 75-100€
5. Ergo übernimmt diese Kosten nicht. Ich solle Fotos auf eine "mobilexpert" Onlineplattform von carexpert hochladen
6. Fotos hochgeladen, Fotos seien nicht angekommen
7. Ich soll Fotos per mail schicken --> geschickt --> Ergo kann das über Mail nicht bearbeiten
8. Ich soll die Fotos doch wieder auf die mobilexpert Plattform hochladen
9. mobilexpert Plattform geht nicht --> da immer nur 2 Tage Zugang aktiv
Jetzt reichts mir!!!
Das geht jetzt seit Monaten so. Ist das Schikane, das kenne ich sonst nicht, was soll ich tun? Wer übernimmt Anwaltskosten bei Kleinschäden? Am liebsten würde ich das meinen Anwalt machen lassen.
Beste Antwort im Thema
Die Anwaltskosten von hier ca. 147,56€ werden beim unverschuldeten Unfallschaden von der gegnerischen Versicherung unabhängig von der Frage eines Bagatellschadens getragen. Vorliegend wird das offenbar ohne Anwalt nichts. Auch ein Kurzgutachten eines Sachverständigen wäre hier wohl als günstig und ersatzfähig anzusehen.Wenn der Twingo eine älteres Modell ist, ist das ggf. sogar unvermeidlich.
Den "Str(e)ichern" von carexpert () auch noch die Bilder mit deren app online liefern .... käme mir ums Verrecken nicht in den Sinn ...
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24 Antworten
Da würde ich denen jetzt eine letzte Chance geben mit dem Hinweis, daß Du die Sache zur weiteren Klärung Deinem Anwalt gibst. Du bist der Geschädigte und der Anwalt kümmert sich gerne darum, weil seine Rechnung auch vom Gegner bzw. dessen Versicherung übernommen wird.
Die Anwaltskosten von hier ca. 147,56€ werden beim unverschuldeten Unfallschaden von der gegnerischen Versicherung unabhängig von der Frage eines Bagatellschadens getragen. Vorliegend wird das offenbar ohne Anwalt nichts. Auch ein Kurzgutachten eines Sachverständigen wäre hier wohl als günstig und ersatzfähig anzusehen.Wenn der Twingo eine älteres Modell ist, ist das ggf. sogar unvermeidlich.
Den "Str(e)ichern" von carexpert () auch noch die Bilder mit deren app online liefern .... käme mir ums Verrecken nicht in den Sinn ...
Deine Überschrift ist falsch!
Du kriegst die Abwicklung absolut nicht auf die Reihe!
Wer sich dermaßen von der Versicherung verarschen läßt, hat es irgendwie nicht anders verdient...
Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein...
"Den Str(e)ichern von CarExpert............"
Hahaha, der war gut - manchmal passts halt!
OK Danke für die Antworten. Dass ich das nicht auf die Reihe bekomme stimmt nicht. Wenn ich den ganzen Tag im Büro bin, kann ich mich nicht um so einen Mist kümmern. Richtig ist, dass die Ergo das wohl erkannt hat und mich hinhalten möchte.
Ich bin eben zu gutmütig. Werde den Anwalt damit beauftragen.
Und nicht noch einmal der Versicherung eine Chance geben, sondern SOFORT ab zum Anwalt.
ok, mache ich
Willst du eigentlich (fachgerecht) reparieren lassen oder die Schadenssumme kassieren?
Na, fiktiv abrechnen.
Ansonsten gäbe es mit den Gebühren hinsichtlich des Kostenvoranschlages kein Problem.
Diese Kosten würden bei einem Reparaturauftrag mit den tatsächlichen Reparaturkosten verrechnet werden.
Also ich hatte viele Jahre lang mit der ERGO keinerlei Probleme in der Kommunikation.
Zitat:
@germania47 schrieb am 17. Oktober 2018 um 10:12:44 Uhr:
Na, fiktiv abrechnen.
Bist du sein Pressesprecher?
Es ist naheliegend, dass er es einfach aus den Anzeichen geschlussfolgert hat.
Genauso naheliegend ist es, dass solche Schlussfolgerungen regelmäßig für den A... sind. Weshalb die Frage auch an den TE gerichtet ist.
Ich sehe aber das Problem nicht, wenn er es reparieren lassen wollte.
Ich kenne das zumindest so, dass ich, wenn ich einen Unfallschaden habe an dem ich nicht Schuld bin, mein Fahrzeug zu meiner Werkstatt bringe, denen die Verursacher Daten inkl. Versicherungsdaten gebe, die das Abwickeln und ich meinen Wagen zeitnah zurückbekomme.
Ist mir zwar zum Glück erst einmal passiert, aber so lief das dann ab.
Ich als Geschädigter hatte zu keinem einzigen Zeitpunkt einen Kontakt mit der Versicherung des Verursachers.