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Unfall, Versicherung macht Abzüge die sie m. E. nicht machen darf

Themenstarteram 13. August 2008 um 7:20

Hallo und guten Tag,

meine Mutter hatte vor einiger Zeit einen VU. Die Schuldfrage ist geklärt, so dass die Versicherung den Schaden regulierte. Allerdings wurden Kürzungen lt. KV gemacht. Daß die MwSt. in Abzug gebracht werden dürfen ist korrekt. Allerdings bin ich der Meinung daß die Abzüge bezügl. der Lohnkosten nicht statthaft ist. Aber wie kann ich da argumentieren? Schließlich wurde der KV ja von der Werkstatt ihres Vertrauens erstellt.

Ferner würde es mich interessieren, welchen Betrag ich der Versicherung im Namen meiner Mutter für Wertminderung aufs Auge drücken kann (Betrag ohne MwSt.)

Über Eure Hilfe wäre ich dankbar.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Was soll den dieser Hinweis?? Über die die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwälte weiß ich Bescheid. Nur wenn ich in einem Forum frage, erwarte ich eine Antwort oder keine. Dein Statement hier und in anderen Threads hört sich so an, als ob du nur um etwas mitteilen zu wollen oft identisches schreibst nur um etwas zu schreiben. Sorry, ...

Sollen wir jetzt unsere Kristallkugel rausholen oder raten, was genau für Abzüge gemacht worden sind? Lohnkosten kann alle möglichen Posten bedeuten. Wenn du zu Recht Hilfe in einem Forum erwartest, solltest du vielleicht im Vorhinein mit ein paar Details rausrücken, oder?

Davon abgesehen könntest du dich ein wenig freundlicher gegenüber jemnadem verhalten, der dir zwei durchaus sinnvolle Ratschläge gegeben hat.

~

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ob die Abzüge gerechtfertigt sind oder nicht, kann dich am besten ein Anwalt berraten. Gerade zum Thema Stundenlöhne gibt es schon eine Vielzahl an unterschiedlichen Urteilen.

Zur Wertminderung sollte man schon die genauen Fahrzeugdaten wissen.

Themenstarteram 13. August 2008 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

ob die Abzüge gerechtfertigt sind oder nicht, kann dich am besten ein Anwalt berraten. Gerade zum Thema Stundenlöhne gibt es schon eine Vielzahl an unterschiedlichen Urteilen.

Zur Wertminderung sollte man schon die genauen Fahrzeugdaten wissen.

Was soll den dieser Hinweis?? Über die die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwälte weiß ich Bescheid. Nur wenn ich in einem Forum frage, erwarte ich eine Antwort oder keine. Dein Statement hier und in anderen Threads hört sich so an, als ob du nur um etwas mitteilen zu wollen oft identisches schreibst nur um etwas zu schreiben. Sorry, ...

nuja...

ich gehe davon aus dass deine mutter die geschaedigte ist?

wenn ja, wäre es auch nicht ungeschickt gewesen eben einen gutachter ihres vertrauens zu beauftragen und nicht nur einen KVA erstellen zu lassen.

in diesem gutachten wären ,sachverstaendig, die meisten dinge geklärt.

was chicko schreibt ist schon nicht von der hand zu weisen, das KANN so oder so ausgehen.

( aus meiner laiensicht)

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Was soll den dieser Hinweis?? Über die die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwälte weiß ich Bescheid. Nur wenn ich in einem Forum frage, erwarte ich eine Antwort oder keine. Dein Statement hier und in anderen Threads hört sich so an, als ob du nur um etwas mitteilen zu wollen oft identisches schreibst nur um etwas zu schreiben. Sorry, ...

Sollen wir jetzt unsere Kristallkugel rausholen oder raten, was genau für Abzüge gemacht worden sind? Lohnkosten kann alle möglichen Posten bedeuten. Wenn du zu Recht Hilfe in einem Forum erwartest, solltest du vielleicht im Vorhinein mit ein paar Details rausrücken, oder?

Davon abgesehen könntest du dich ein wenig freundlicher gegenüber jemnadem verhalten, der dir zwei durchaus sinnvolle Ratschläge gegeben hat.

~

Hallo Compi316,

ich kann Deiner Mutter nur raten, nachträglich noch ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.

Sie hat dann alle Zahlen, wenn sie auf Gutachtenbasis abrechnen will.

Eventuelle Kürzungen seitens der Versicherung kann dann Ihr Gutachter beurteilen und Ihr weitere Ratschläge geben.

Übrigens, das Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers auch zahlen.

Gruss HCING

***EDITIERT - Linkregeln beachten (Schreddi)***

 

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Hallo und guten Tag,

meine Mutter hatte vor einiger Zeit einen VU. Die Schuldfrage ist geklärt, so dass die Versicherung den Schaden regulierte. Allerdings wurden Kürzungen lt. KV gemacht. Daß die MwSt. in Abzug gebracht werden dürfen ist korrekt. Allerdings bin ich der Meinung daß die Abzüge bezügl. der Lohnkosten nicht statthaft ist. Aber wie kann ich da argumentieren? Schließlich wurde der KV ja von der Werkstatt ihres Vertrauens erstellt.

 

Ferner würde es mich interessieren, welchen Betrag ich der Versicherung im Namen meiner Mutter für Wertminderung aufs Auge drücken kann (Betrag ohne MwSt.)

 

Über Eure Hilfe wäre ich dankbar.

Anhand der bisher vorliegenden Informationen kann dir in der Tat momentan nur wenig geholfen werden. 

 

Der erste Fehler war, das du/deine Mutter nicht zum Sachverständigen gegangen seid. Sicherlich hätte die Versicherung da auch Ihre Kürzungsversuche unternommen. Nur die wären nach einen Schreiben des SV an die Versicherung sicherlich ins Leere gelaufen. Dieser hätte im übrigen auch einen merkantilen Minderwert ermittelt, (wenn er denn gerechtfertigt wäre) welchen Ihr gegenüber der Versicherung hättet einfordern können. 

 

Der merkantile Minderwert ist im übrigen immer Steuerneutral, dass nur am Rande.

 

Man sollte auch nicht versuchen, der Versicherung "etwas auf Auge zu drücken" besser wäre es, berechtigte Schadenersatzansprüche anzuzeigen und deren Regulierung begehren.

 

Ich und auch die anderen User hier können nicht erkennen, dass sich Chick2706 hier nur "mitteilen" möchte. Sein Post hat schon einen Sinn. 

 

Man kann Neckarwelle hier nur Zustimmen......

 

Du solltest dich bei Chick2706 wirklich entschuldigen, deine Reaktion auf seinen Post war zum einem arrogant und zum anderen unfair.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

ob die Abzüge gerechtfertigt sind oder nicht, kann dich am besten ein Anwalt berraten. Gerade zum Thema Stundenlöhne gibt es schon eine Vielzahl an unterschiedlichen Urteilen.

Zur Wertminderung sollte man schon die genauen Fahrzeugdaten wissen.

Was soll den dieser Hinweis?? Über die die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwälte weiß ich Bescheid. Nur wenn ich in einem Forum frage, erwarte ich eine Antwort oder keine. Dein Statement hier und in anderen Threads hört sich so an, als ob du nur um etwas mitteilen zu wollen oft identisches schreibst nur um etwas zu schreiben. Sorry, ...

Im Übrigen wird ein Anwalt zur Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung mit bezahlt. Wenn Du Dich über`n Nuckel gezogen fühlst, dann lege es einem auf den Tisch und lass ihn seinen Job machen.

Die Korrektheit dieser Abzüge kann hier eh keiner klären. Auch was die Wertminderung angeht, die wirst Du ohne anwaltliche Hilfe nicht durchsetzen können. Der wird wissen, welche Fallbeispiele und Referenzurteile es gegeben hat.

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