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Unfall - Versicherung - Totalschaden - Wert des Autos?

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 28. März 2012 um 20:33

Hallo,

nachdem ich jetzt meinen Schweller hab schweißen lassen,

mir am Wochenende meine Frisch lackierten rostfreien Kotflügel verbaut habe,

fährt mir heute einer Rückwärts in die Tür hinten links.

Zuerst dachte ich scheiße, wieder den ganzen Umau-und Lackierzirkus,

dann dachte ich dass ich ja eigentlich ein gutes Geschäft mache,

wenn ich die Sache in der Werkstatt oder vom Sachverständigen Schätzen

lasse, da ein Türwechsel mit Lackierung und eine kleine Dalle ziehen am Rahmen dahinter

in der Werkstatt einiges Kostet, und den Spaß dann selber mache.

Dann kam ich leider auf Gedanken wie Wirtschaftlicher Totalschaden....

Wer kann mir sagen, was ich da von der Versicherung erwarten kann?

Denn hergeben will ich den Golf auf keinen Fall, denn ich habe jetzt alles gemacht,

der Schweller und alle anderen Teile sind Rostfrei, und der 1.8l Motor mit unter 150.00km

würde auch noch ne Weile mitspielen.

Was für einen Wert hat also ungefähr ein bis auf den Unfallschaden top erhaltener Golf 3 Modelljahr 93 1.8l 90PS Automatik?

Vielen Dank, und Beste Grüße,

Sandkastenchef

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12 Antworten

...denke mir das du da von der Gegnerischen Versicherung mit naja...370€ abgefrühstückt wirst...solange du da keinen Anwalt zu Rate ziehst...Restwert 20€...:eek:

Themenstarteram 28. März 2012 um 20:50

Dies kann nicht dein Ernst sein. Worauf stützt du diese Infos?

Zitat:

Original geschrieben von sandkastenchef

Dies kann nicht dein Ernst sein. Worauf stützt du diese Infos?

Bitte...was erwartest du wie eine Versicherung einen 19 Jahre alten Golf noch einschätzt...???:rolleyes: da geht nur was mit Anwalt...:)

Themenstarteram 28. März 2012 um 21:11

Okay,

ja sollte kein Angriff sein,

also Rechtsschutzversicherung ist am Start,

und eigentlich müsste die Gegnerische Versicherung

meinen Anwalt ja sowieso zahlen. Und Autoausfallskosten müsten die

doch auch zahlen oder?

...ja sehr Gut erkannt...die Kosten immer in die Höhe treiben...aus Erfahrung...die Versicherungen wollen es ja nicht anders...

...nur der Klügere Idiot gibt nach...:)

...von "Müßte" kann bei dir gar keine Rede sein...die MUß den Anwalt bezahlen...ausfallkosten werden ca. 2 wochen bezahlt...mehr nicht...:mad:

Da ich im letzten Jahr zweimal sowas hatte, hier meine Vorgehensweise:

1. Polizei zum Unfallort oder detailierte Unfallaufnahme (bei mir hat der Verursacher direkt die Schuld zugegeben).

2. Gutachter/Sachverständigen einbestellen zum Begutachten => Gutachten erhalten mit Kostennote

3. Alles, mit Unfallbeschreibung und Hinweis auf MwST neutrales abrechnen (*) den vollen Differenzbetrag zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert einstecken - zzgl. 25 € für deine Auslagen - Auto fährt ja noch...

Wenn die Rechnung deines Gutachters z.B. auf 1000 € ausfällt, die Reparatur bei VW (oder freier Werkstatt, ATU, Hinterhof) 1200 € kostet, muß die Versicherung dir auch die 1200 € abrechnen, wenn du das machen lässt. Bis 30% über den Restwertabzug darf die Reparatur kosten. Darüber bekommst du leider nicht mehr - und die 30% auch nur, wenn du das tatsächlich über Rechnung reparieren lässt.

 

(*) Nice to know, wenn die Versicherung bei so einem Auto dir vom Gutachten das Geld auszahlen soll, ziehen die gerne mal 19% MwST ab - du kaufst ja kein neues Auto oder reparierst das nicht direkt. Das ist aber nur bei neuen Autos erlaubt. Bei älteren Autos dürfen die das nicht mehr. Ab 7 Jahre gilt nur noch ein Prozentsatz von 11% - Gebrauchtwagenmarkt - und bei mehr als 12/14 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass du nur noch auf dem Privvatmarkt einen entsprechenden Ersatz bekommst - der ist MwST Neutral - sprich kein Abzug vom Gutachterpreis.

Zitat:

Original geschrieben von sandkastenchef

Okay,

ja sollte kein Angriff sein,

also Rechtsschutzversicherung ist am Start,

und eigentlich müsste die Gegnerische Versicherung

meinen Anwalt ja sowieso zahlen. Und Autoausfallskosten müsten die

doch auch zahlen oder?

Im Versicherungsforum findest Du Fachleute, die Deine Frage gut beantworten werden. Deshalb solltest Du dieses Thema besser dorthin verschieben lassen.

Siehe hier:

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Lasse einfach Dein Thema vom Moderator verschieben.

Themenstarteram 29. März 2012 um 14:54

So, hab mal kurz mit meinem Mechaniker die Sache besprochen,

der hat gleich seinen Gutachter bestellt, und der hat sich den Spaß angeschaut.

Reparaturkosten: 2096,68 Euro,

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges 1800 Euro

Restwert 250 Euro

Also doch ein bisschen andere Zahlen, als oben genannt ;)

Zitat:

Original geschrieben von sandkastenchef

So, hab mal kurz mit meinem Mechaniker die Sache besprochen,

der hat gleich seinen Gutachter bestellt, und der hat sich den Spaß angeschaut.

Reparaturkosten: 2096,68 Euro,

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges 1800 Euro

Restwert 250 Euro

Also doch ein bisschen andere Zahlen, als oben genannt ;)

Hier ist noch einmal mein Hinweis, Deine Frage in das Versicherungsforum zu stellen.

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

 

Es gibt da eine sogenannte 130% Regel. Über die solltest Du Dich erkundigen. Aber im Versicherungsforum.

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Viele Grüße

quali

 

Zitat:

Bis 30% über den Restwertabzug darf die Reparatur kosten.

Jup, mit dem Gutachten solltest du bei der Versicherung dir eine Reparaturfreigabe geben lassen - sofern die sowas machen. Und/Oder mit dem Gutachten zu VW/Freien Werkstatt und dort ein Angebot machen lassen - das Gutachten als Messlatte verwenden.

Wenn du ihn wirklich reparieren willst, sollte das dann auch bezahlt werden.

Sofern das Gutachten ein KFZ Sachverständiger gemacht hat, hast du gute Werte bekommen. Ich hatte fast gleichen Schaden nur andere Seite:

2100 € Reparatur - Restwert 350 € (1,4 96er) - Wiederbeschaffungswert 1600 €. Ich hab mir damals das Geld auszahlen lassen, wollte den Wagen urspünglich nicht lange fahren - habs dann selbst repariert :)

Zitat:

Original geschrieben von sandkastenchef

So, hab mal kurz mit meinem Mechaniker die Sache besprochen,

der hat gleich seinen Gutachter bestellt, und der hat sich den Spaß angeschaut.

Reparaturkosten: 2096,68 Euro,

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges 1800 Euro

Restwert 250 Euro

Also doch ein bisschen andere Zahlen, als oben genannt ;)

Also einen GOlf 3 Modelljahr 93 Wiederbeschaffungswert 1800 Euro ?????

Keine Ahnung wie viel der an Kilometern runter hat, aber es kann sein dass die gegnerische Versicherung da erstmal seinen eigenen Gutachter zuschalten wird. Denn die 1800 Euro klingen sehr unwahrscheinlich.

Und zu den Reparaturkosten. Radlauf ziehen, Tür austauschen. und alles noch lackieren. Wo kommen da 2100 Euro her???

Naja. Ich sage dazu nichts, aber nicht wundern wenn sich die gegnerische Versicherung erst weigert und das vor Gericht landet.

Themenstarteram 1. April 2012 um 10:04

Der ist im Zustand Sehr gut, und hat 140.000 km runter,

und vor allem ist es ein Automatikfahrzeug.

Die Reparaturkosten wurden mir einer speziellen Software erstellt,

die die Beschaffung von Ersatzteilen, Vermessungsleistungen und

Arbeitslöhnen kalkuliert.

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