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Unfall - Versicherung zahlt - kaputte Stoßstange behalten?
Hallo...
hatten einen kleinen unfall, der Schuldige wurde gefunden, Stoßstange am unterboden beschädigt! Gibt ne komplett neue Stoßstange! Was passiert jetzt mit der "kaputten"? Kann ich die bekommen, der Freundliche sagte, er muss die zurück schicken...stimmt das???
Beste Antwort im Thema
An der Eigentümerstellung eines Fahrzeuges ändert ein Unfallgeschehen nichts. Wer vorher Eigentümer war, ist es auch nachher.
Derjenige, der die Herausgabe fordert, muß also eine entsprechende gesetzliche Grundlage nachweisen können. Der Schadenersatz ist in § 249 BGB geregelt. Da steht nichts von Herausgabe des beschädigten Fahrzeugs oder der Teile an den Schädiger.
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25 Antworten
Die kaputte Stoßstange gehört dem Geschädigten. Der Versicherer hat Schadenersatz in Geld zu leisten. Es gibt keine Verpflichtung zur Herausgabe der beschädigten Teile.
Ich kann aus dem Posting des TE nicht erkennen, dass der Händler die Stossstange an die VERSICHERUNG zurückschicken muss bzw. dass die VERSICHERUNG dies verlangt hat.
Da hätten die Versicherungen ja viel zu tun, wenn sie sich jede popelige verbeulte Stossstange zuschicken lassen wollten.
***EDITIERT (Schreddi)***
Zitat:
Original geschrieben von UnsufficientData
Die kaputte Stoßstange gehört dem Geschädigten. Der Versicherer hat Schadenersatz in Geld zu leisten. Es gibt keine Verpflichtung zur Herausgabe der beschädigten Teile.
Moin,
dafür würde mich doch mal eine verifizierbare Quelle interessieren....
Gruss
Marcus
An der Eigentümerstellung eines Fahrzeuges ändert ein Unfallgeschehen nichts. Wer vorher Eigentümer war, ist es auch nachher.
Derjenige, der die Herausgabe fordert, muß also eine entsprechende gesetzliche Grundlage nachweisen können. Der Schadenersatz ist in § 249 BGB geregelt. Da steht nichts von Herausgabe des beschädigten Fahrzeugs oder der Teile an den Schädiger.
Und ich warte immer noch auf eine Erklärung dazu, wo der TE geschrieben haben soll, dass die Versicherung oder der Schädiger die Herausgabe der Stossstange verlangt haben.
Solange dieser Punkt nicht geklärt ist, sind diese Ausführungen obsolet bzw. am Thema vorbei.
also die Versichungen haben gewiss keine großen Lager für beschädigte Teil, sehr wohl aber Gutachter die eventuell nachträglich noch mal begutachten und dafür die Teile einziehen.
Erhält der Inhaber des Fahrzeuges nach dem Austausch das beschädigte Teil so erhält er je nach weiterer Verwendbarkeit des Teils einen nicht gerechtfertigten Vorteil der ja wieder von der Versicherungszahlung abgezogen werden müsste
Generell liegt es bei der Versicherung das Teil über vertragliche Schrottplatze oder Wiederverkäufer evtl noch zu Geld zu machen und dies zu verlangen.
Nebenbei kann ein evtl noch verwertbares Teil auch von der Werkstatt gegenüber der Versicherung von den Kosten abgerechnet werden, dient der gesetzlichen Schadensminimierung!
Du als Versicherungsnehmer hast lediglich anrecht auf die Instandsetzung.
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
also die Versichungen haben gewiss keine großen Lager für beschädigte Teil, sehr wohl aber Gutachter die eventuell nachträglich noch mal begutachten und dafür die Teile einziehen.
Erhält der Inhaber des Fahrzeuges nach dem Austausch das beschädigte Teil so erhält er je nach weiterer Verwendbarkeit des Teils einen nicht gerechtfertigten Vorteil der ja wieder von der Versicherungszahlung abgezogen werden müsste
Generell liegt es bei der Versicherung das Teil über vertragliche Schrottplatze oder Wiederverkäufer evtl noch zu Geld zu machen und dies zu verlangen.
Nebenbei kann ein evtl noch verwertbares Teil auch von der Werkstatt gegenüber der Versicherung von den Kosten abgerechnet werden, dient der gesetzlichen Schadensminimierung!
Du als Versicherungsnehmer hast lediglich anrecht auf die Instandsetzung.
Rest und Altteile verbleiben beim Besitzer des Fahrzeuges. Es ist und bleibt sein Eigentum.
Bestenfalls einen Restwert für die Altteile kann man ermitteln und in Abzug bringen.
Eine "Schadensminimierung" ist übrigens auch nicht im Gesetz geregelt.
Gruss
Delle
hast recht gesetzlich nicht, mein Fehler, aber den Grundsatz dazu der verankert ist in den Verträgen
deswegen darf die Versicherung z.B. statt eines Austauschs oder einer Komplettlackierung ja mittlerweile auch auf Smartrepair bestehen
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
hast recht gesetzlich nicht, mein Fehler, aber den Grundsatz dazu der verankert ist in den Verträgen
deswegen darf die Versicherung z.B. statt eines Austauschs oder einer Komplettlackierung ja mittlerweile auch auf Smartrepair bestehen
AndyRe du verwechselst hier Haftpflicht mit Kasko. Kasko ist Vertragsrecht und da gibt es in der Tat einen Vertrag mit der Versicherung wo das geregelt ist.
Haftplichtschaden ist Schadenersatz da kann die Versicherung keine Weisungen aussprechen.
Gruß
Delle
sorry verlesen eigeneditslöschung
Ja, dass sehe (und lese) ich so....
Gruss
Delle
Hallo flogge19222,
wer ist denn der "Freundliche", der das gesagt hat?
Hallo,
sicherlich spielt es keine Rolle, welcher Angestellter welcher Firma dies gesagt hat.
Die allgemeine Feststellung, dass Eigentum auch bei einem Schadensfall nicht zur Versicherung oder der Werkstatt übergeht, reicht völlig zu.
Der TE sollte der Werkstatt durchaus Ihren Fehler mitteilen, Namensnennungen hier sind unerwünscht, da unnötig.
Grüße
Schreddi
Der Freundliche ist der Meister meines Audi - Händlers, der mir sagte, das Autohaus hat einen Abkommen mit der Zentrale von Audi, das er ein neues Teil (Stoßstange) bestellt, und im Gegenzug die alte zurückschicken muss! Hab ich noch nie gehört!
Als Beispiel: Hab nen wirtschaftlichen totalschaden, bekomme den Restwert von der Versicherung, abzüglich der 19% Steuer, darf aber ja das Auto auch behalten, verkaufen, ausschlachten, mir ins wohnzimmer stellen, etc....oder seh ich das falsch???
Demnach müsste ich die Stoßstange behalten können, oder???