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Unfall: Versicherungsnehmer bei beiden Autos gleich
Hallo,
mein Vater ist mir gestern ausversehen beim ausparken in mein Auto gefahren. Der Schaden beläuft sich auf ca. 5000 Euro.
Die Situation ansich wäre ja nicht schlimm nur ist es so das mein Vater sein Auto natürlich auf ihn Versichert ist und er auch Halter ist und mein Auto auch Zwecks % auf ihn Versichert ist ich bin allerdings der Halter und eingetragener Hauptnutzer des Fahrzeuges.
Nun meine Frage..
Kann es da Versicherungsmäßig zu Problemen kommen? (Die Autos sind bei unterschiedlichen Versicherungen)
Gruß
Leon
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Labiso schrieb am 17. Oktober 2017 um 07:35:48 Uhr:
... A160 das schon ein schwerer Rückschritt leistungsmäßig
Wenn das dein einziges Problem ist, scheint ja alles gut gelaufen zu sein.
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27 Antworten
Wird nicht bezahlt.
Doch, wird bezahlt. Anspruchsteller bist hier du als geschädigter Halter/Eigentümer des Fahrzeuges.
Musst bei seiner Versicherung fragen ob Eigenschaden mit gedeckt ist und wie hoch. Bzw. das über deine Vollkasko regeln, falls eine auf dem Auto ist.
Beide Autos sind Vollkasko versichert.
Das ist kein Eigenschaden, das da Auto auf dich zugelassen ist
Dann lieber über die Vollkasko regulieren lassen als über die Haftpflicht deines Vaters. Bzw. frag vorher mal beim Versicherungsberater ob die rückstufung in der Haftpflicht oder VK teurer wäre.
Ich hab mir mal mit meinem Anhänger (Halter und Vers.n. bin ich) das von mir gefahrene Auto beschädigt (Halter war eine GmbH, Vers.N. und alleiniger Fahrer ich). Da hat meine HUK24 anstandslos gezahlt.
Besitzer=Anspruchsteller, wenn AS nicht identisch sind, ist es kein Problem.
Hat kein Problem dargestellt. Mein Auto steht jetzt bei Mercedes und habe eine kleine A-Klasse bekommen... A160 das schon ein schwerer Rückschritt leistungsmäßig
Zitat:
@Labiso schrieb am 17. Oktober 2017 um 07:35:48 Uhr:
... A160 das schon ein schwerer Rückschritt leistungsmäßig
Wenn das dein einziges Problem ist, scheint ja alles gut gelaufen zu sein.
Wer Halter ist, ist völlig egal. Sind die Versicherungsnehmer beider Fahrzeuge gleich ist das ein Eigenschaden, den die HPVersicherung in der Regel nicht zahlt.
Alternativ kann man auch beide VK's beanspruchen denke ich.
HP deckt ja nur Schäden ggü. Dritte, ob das auf unterschiedlichenHalter und gleichen VN anzuwenden ist, kann ich mir nicht vorstellen.
Sachverhalt der Versicherung schildern und Antwort abwarten. Dann ggf. weiterschreiben.
Hatte selbst den Fall gleicher Halter unterschiedlicher VN. Wurde beglichen.
Schön für dich gelaufen, aber Geschädigter ist der Eigentümer/Halter und nicht der Versicherungsnehmer. Nur wenn beide Fahrzeuge einem Eigentümer gehören, wäre es ein Eigenschaden.
War ja bei mir so. Ich bin bei beiden Fahrzeugen der Halter. Beide Fzge bei der gleichen Versicherung, einmal ich als VN und einmal meine Frau als VN.
Wenn deine Frau als VN des Verursacherauto an dein Auto fährt, wo du der Halter bist,ist es kein Eigenschaden.