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Unfall Verursacher unbekannt Vollkasko
Hallo Ihr Lieben,
hatte einen Unfall, bin auf einen riesen Feldstein aufgefahren der in der Mitte der Fahrbahn lag. Auto wirtschaftlicher Totalschaden, habe eine Vollkasko und der Feldstein wurde aus einer Einfahrt mit herausgeschleppt und lag dann mitten auf der Straße. Verursacher unbekannt, Polizei war vor Ort.
Nun meine Frage, Auto ist noch finanziert. Wie läuft das ab, muss ich meine Bank schon informieren oder erstmal abwarten was die Versicherung zahlt ? Wie schnell bekommt man den eine Auszahlung vom Restwert, dauert das ewig ? Setzt sich die Versicherung dann mit der Bank in Verbindung , die Versicherung braucht ja den Fahrzeugschein damit das Fahrzeug an der Restwertbörse verkauft werden kann.
Was sollte man noch beachten damit man von der Versicherung nicht beschissen wird ?
Für jede Hilfe oder Tipps wäre ich dankbar.
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20 Antworten
1. Wichtigstes!!: unabhängiger Gutachter. Keiner von Deiner Versicherung (die bieten dir gerne und höflich an, einen „unabhängigen“ zu entsenden)
2. den Restwert ermittelt der Gutachter an der Börse anhand der FIN. Fahrzeugschein reicht nach meiner Erfahrung
3. die Versicherung kommuniziert nicht mit der Bank. Die Auszahlung bekommt der Halter und du musst dich darum kümmern deinen Kredit zu bedienen/vorzeitig aufzulösen
4. entscheidend für dein Cash-out in Summe ist der Fahrzeug wert vor dem Schaden. So lohnt es sich noch die guten Sommerreifen ins Auto zu legen und das Fahrzeug mal auszusaugen etc. Der Gutachter macht natürlich auch Bilder vom Innenraum
So zumindest hat es sich bei mir zugetragen vor 7 Jahren.
Danke für die Antwort, ein Gutachter von der Versicherung war schon da. Daher meine Frage kann ich noch einen unabhängigen Gutachter bestellen, wenn ja wie mache ich das und was kostet das für mich . Welche Kosten habe dann zu tragen. Wo bestellt man einen unabhängigen Gutachter ?
Bist du ADAC Mitglied? Dann über den ADAC.
Nein leider nicht.
Einen unabhängigen Gutachter kannst du aus den gelben Seiten finden.
Die Kosten des Gutachters muss die Versicherung übernehmen für einen Gutachter. Jetzt hat sie „ihren“ eigenen bereits geschickt.
Du kannst natürlich jederzeit ein 2. Gutachten in Auftrag geben (musst du auf jeden Fall vorschießen). Wenn der 2. Gutachter zu erheblich anderen Zahlen kommt wird’s natürlich fies.
Woher kommst du? Wenn aus Ecke Siegen kann ich dir einen sehr guten empfehlen.
Du könntest natürlich auch mal mehr Preis geben, um welches Auto es hier geht und was der Gutachter an Wert vor/nach Unfall ermittelt hat.
Ich denke beim Kaskoschaden hat man gar nicht das recht einen eigenen Gutachter zu wählen bzw. wenn dann nur auf eigene Kosten oder hat sich das geändert ?
Zitat:
@Porgi schrieb am 20. Dezember 2023 um 17:46:41 Uhr:
1. Wichtigstes!!: unabhängiger Gutachter. Keiner von Deiner Versicherung (die bieten dir gerne und höflich an, einen „unabhängigen“ zu entsenden)
Bei der VK gibt die Versicherung den Gutachter vor.
Den unabhängigen eigenen, bezahlst dann auch selber
Wahrscheinlich war es beim @Porgi vor sieben Jahren ein Haftpflichtschaden, wenn er den Gutachter selber beauftragen konnte.
Bevor man hier Fragenden/Unwissenden Tipps gibt, welche denjenigen viel Geld kosten können, sollte man die Feinheiten im Schadenrecht kennen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 21. Dezember 2023 um 19:49:07 Uhr:
Wahrscheinlich war es beim @Porgi vor sieben Jahren ein Haftpflichtschaden, wenn er den Gutachter selber beauftragen konnte.
Bevor man hier Fragenden/Unwissenden Tipps gibt, welche denjenigen viel Geld kosten können, sollte man die Feinheiten im Schadenrecht kennen.
Es ist wirklich absolut verantwortungslos, was so manche für Ratschläge geben.
manche Leute sollten bei manchen Themen die Finger von der Tastatur lassen !
Uh das stimmt, das war ein Haftpflicht Schaden.
Das Weisungsrecht der Versicherung gilt bei VK, stimmt.
Dennoch würde ich immer ein 2. Gutachten in Auftrag geben, wir wissen ja wie sehr Versicherungen bemüht sind möglichst wenig auszubezahlen.
Ist auch nicht viel korrekter.
In dem Fall muss ein Sachverständigenschiedsverfahren eröffnet werden.
Lohnt sich nur im Streitfall bei bestehender Rechtschutz Versicherung.
Zitat:
@frankman01 schrieb am 21. Dez. 2023 um 20:10:14 Uhr:
manche Leute sollten bei manchen Themen die Finger von der Tastatur lassen ! ??
Das findet man leider in vielen Internet Foren: es gibt Fachleute mit fundiertem Wissen, die sich alle Mühe geben mit sinnvollen Antworten zu helfen.
Und ein paar Blödis machen alles zunichte bzw bringen den Fragesteller total durcheinander mit ihren Stammtisch Weisheiten, die sie irgendwo aufgeschnappt haben.
1. das Schiedsverfahren ist nur nötig, falls es zu Differenzen kommt
2. warum sollte es sich nicht lohnen, für seine Rechte einzutreten? Es kommt wohl auf die Differenz an, es sei denn [Ausdruck entfernt]