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Unfall - Vollkasko - oder doch Anwalt ?!

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 11:29

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe.

Vorletzte Woche Freitag, ist ein Unfall passiert.

Als ich hinter einem PKW ( dieser hatte den Rückwärtsgang drinn) herfahren bin, hat es geknallt.

Sind beide ausgestiegen und haben uns vergewissert, dass es dem jeweiligen anderen "gut" geht. Auf nachfrage von meiner Seit wg. Polizei, winkte er ab und fuhr erstmal das Auto an die Seite. Was absolut nicht nötig gewesen, wäre da es sich bei dem Unfallort um einen Werkstatt bzw. Tankstelle handelt.

Dann kam aus dem Büro der Werkstatt ein zweiter Mann dazu und auf nachfrage des Unfallgegners ob er was gesehen hätte meinte er "Nein" bei Männer haben mich mehr oder minder pallabert, das es nicht nötig wäre die Polizei anzurufen. Es würde sich hier doch lediglich um eine Bagatelle handeln.

Auf bitte meiner Seit haben wir dann unsere Daten ausgetauscht, er hab mir eine Visitenkarte seiner Werkstatt und hat sich meine Daten aufgeschrieben.

Habe dann meine Versicherung angerufen, um den schaden zu melden. Meine Versicherung bat mich in eine Werkstatt zu fahren um den Schaden begutachten zu lassen um dann zu entscheiden, wie es weiter gehen soll.

In der Werkstatt dann der große Schock. Schaden um die 2.500€ bei einem Geschätzten Wert meines Autos um die 3.700€.

Ich bin dann den Montag danach mit meiner Mutter noch mal zu dem Herren gefahren und habe ihn gebeten noch mal mit mir über den Vorfall zu sprechen bzw. mit der Bitte mir seine Versicherungsdaten zu geben - Er hat ALLES abgeblockt mit dem Aussagen, ich wäre zu schnell gewesen und wäre zu dich an seinem Auto vorbeigefahren, desweiteren wäre ihm MEIN Schaden schon sehr bewusst gewesen und das andere Auto hätte lediglich eine paar Kratzer in der Stoßstange.

Also bin ich erstmal zum Anwalt (ich bin nicht Rechtsschutz- Versichert) die möchte einen Gutachten bzw. KVA um weiter Arbeiten zu können. Sie würde ihn Anschreiben und sollte er darauf nicht Reagieren dann ggf. die Polizei einschalten. Sollte alles nur beim Papierkram bleiben kosten ca. 300€

Nach Rücksprache mit meiner Versicherung habe ich über die DEKRA ein Gutachten Anfertigen lassen, dieses steht allerdings noch aus. Kosten ca. 400€

Sollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen verzichtet meine Versicherung auf einen Gutachter und und erkennt das Gutachten der Dekra an.

Meine Frage/ Überlegung ist nun.

- Ziehe ich das mit dem Anwalt weiter durch (was ja auch weitere Kosten mit sich zu folge hat)

- oder nehme ich die Vollkasko in Anspruch würde ja dann die Kosten für das Gutachten, wieder bekommen, meinen Schaden bezahlt bekommen. Was ich mit Kalkulieren müsste wären die 300€ SB + Steigen in der Versicherung - wären dann für die nächsten 4 Jahre insg. 80€

Selbst wenn der andere Fahrer eine Teilschuld bekommt und die Teilung bei 50/ 50 wäre hätte ich doch mehr kosten, also so oder nicht ?

Er müsste dann die Hälfte für meinen Anwalt übernehmen ca. 150€ + ca. 200€ Gutachten + die hälfte für meinen Schaden. ( Wer übernimmt die Andere hälfte meines Schadens, wenn nicht meine Vollkasko ??)

Meine Nerven sind am Ende.

Möchte so schnell wie möglich einen Haken an die Sache machen, mit dem geringst möglichsten Finanziellen schaden zu haben.

Beste Antwort im Thema

Den Unfallhergang und vor allem die sich hieraus ergebende Haftung kann hier niemand vernünftig beurteilen, weil wir nur die Schilderung des TE kennen und die ist -aus irgendwelchen Gründen- sehr unvollständig. "Alles ging so schnell" usw.

Nur aus dem Umstand, dass der Gegner den "Rückwärtsgang drin gehabt" haben soll, kann man keine 100% Haftung ableiten.

Wir wissen nicht, ob der Gegner wirklich rückwärts gefahren ist, wo der TE war, als er ggf. rückwärts los fuhr, ob der TE versucht hat, noch schnell irgendwie sich durch zu drücken, trotz unklarer Lage usw. usw.

Das ist Kaffeesatzleserei, die beim TE allenfalls falsche Erwartungen weckt.

 

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24 Antworten
am 8. Juli 2012 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von stern85

 

 

Selbst wenn der andere Fahrer eine Teilschuld bekommt und die Teilung bei 50/ 50 wäre hätte ich doch mehr kosten, also so oder nicht ?

Er müsste dann die Hälfte für meinen Anwalt übernehmen ca. 150€ + ca. 200€ Gutachten + die hälfte für meinen Schaden. ( Wer übernimmt die Andere hälfte meines Schadens, wenn nicht meine Vollkasko ??)

 

Meine Nerven sind am Ende.

Möchte so schnell wie möglich einen Haken an die Sache machen, mit dem geringst möglichsten Finanziellen schaden zu haben.

Wie ist der Unfall denn nun genau passiert ?  Zeichnung, skizze oder eine bessere Beschreibung des Unfalls wären hilfreich.

Was willst du mittels Anwalt weiter durchziehen?

 

Du lässt deinen Schaden von der Vollkasko regulieren und deine Versicherung kümmert sich um den Schaden am Unfallgegner, den Anwalt würde ich nur einschalten wenns probleme  mit der Regulierung des Schadens von deiner Versicherung gibt.

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 12:15

Wenn ich mal so genau wüsste, was passiert ist, dass ging alles so schnell :(

Was ich 100% sagen kann, dass er den Rückwärtsgang drin hatte und dann hatte es ja schon geknallt.

Was mit die Werkstattmeister sagen konnte, dass der die VERMUTUNG hat, dass er mir in Auto gefahren ist, weil ich eine Delle habe. (Habe mal ein Foto meines Schadens angehängt)

Verstehe ich das den Richtig, egal wie das ganze ausgeht und wenn ich einfach mal annehme das es auf 50/50 geht, dass ich meine Vollkasko in Anspruch nehmen MUSS, wenn ich meinen Schaden bezahlt haben möchte.

am 8. Juli 2012 um 12:19

Also dein Auto ist nicht vorne beschädigt? Ich hatte gelesen das du ihm hinten draufgefahren bist nun aber ist dort eine seitliche Beschädigung festzustellen, in der annahme das der andere wie du sagtest rückwärts gefahren ist schließe ich darauf das er auf einer Tanktelle dir beim Rückwärzsetzen seitlich in dein Auto gefahren bist als du hinter ihm durch wolltest Stimmt das so?

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Also dein Auto ist nicht vorne beschädigt? Ich hatte gelesen das du ihm hinten draufgefahren bist nun aber ist dort eine seitliche Beschädigung festzustellen, in der annahme das der andere wie du sagtest rückwärts gefahren ist schließe ich darauf das er auf einer Tanktelle dir beim Rückwärzsetzen seitlich in dein Auto gefahren bist als du hinter ihm durch wolltest Stimmt das so?

Ja genau. Habe ich mich da wohl etwas blöde ausgedrückt. Er stand und wollte Rückwärts fahren und ich wollte hinter ihm her fahren.

Mein Schaden fängt quasi auf der Beifahrertür an (mit Delle hinter der Zierleiste) und geht dann weiter bis hinten zum Auto.

am 8. Juli 2012 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von stern85

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Also dein Auto ist nicht vorne beschädigt? Ich hatte gelesen das du ihm hinten draufgefahren bist nun aber ist dort eine seitliche Beschädigung festzustellen, in der annahme das der andere wie du sagtest rückwärts gefahren ist schließe ich darauf das er auf einer Tanktelle dir beim Rückwärzsetzen seitlich in dein Auto gefahren bist als du hinter ihm durch wolltest Stimmt das so?

Ja genau. Habe ich mich da wohl etwas blöde ausgedrückt. Er stand und wollte Rückwärts fahren und ich wollte hinter ihm her fahren.

Mein Schaden fängt quasi auf der Beifahrertür an (mit Delle hinter der Zierleiste) und geht dann weiter bis hinten zum Auto.

Ok, ich denke aufgrund dieser Sachlage aber das der Unfallgegner schuld hat.

§9 StVO  Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Da du nun schon Anwaltlich vertreten bist solltest du diese Forderung an die gegnerische Versicherung über deinen Anwalt schicken, deine  Vollkasko-Versicherung hat nach meinen denken mit der Regulierung deines Schadens nichts zu tun. Du hast ja das Kennzeichen des Unfallgegners und hierüber kannst du die Versicherung herausfinden. Dieses sollte auch dein Anwalt wissen, auch die Anwaltskosten wird von der Versicherung reguliert.

Hat jemand aus dem Forum eine andere Meinung zu meiner Beurteilung  des Unfallverlaufs und der Schadensregulierung ?

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 12:46

Habe leider KEIN vollständiges Kennzeichen des anderen Autos sondern nur Teilweise. Ltd. meines RA ist es nicht DAS Problem, die Versicherung des guten Herren in Erfahrung zu bringen notfalls auch mit der Polizei.

Mit stellt sich einfach die Frage, wie ich am besten aus der "Nummer" wieder rauskomme.

Weil momentan kommen, da einfach nur massig an Kosten auf mich zu.

- RA + Gutachten ca. 700€

- ich weiß auch nicht wie gut/hoch die Aussichten auf Erfolg sind, rechne ich momentan, wenn überhaupt mit einer 50/50 regulierung, wobei ich ja dann auch ca. 350€ selber sitzen bleibe (Hälfte Gutachten / hälfte RA)

- oder nehme ich die Vollkasko in Anspruch bekomme das vorgestreckte Geld für das Gutachten von meiner Versicherung wieder und bezahl den RA aus eigener Tasche und bekomme meinen Schaden von der Versicherung bezahlt

Meine persönliche Meinung, die zu Gunsten des TE nicht richtig sein muss:

Unfall passierte auf dem Hof bzw. Geländer einer Werkstatt bzw. Tankstelle.

Jeder rangierte ein wenig hin und her oder wollte an jemanden anderen vorbeifahren. Man hätte ja auch mal aufpassen und warten können. Damit meine ich jeden Beteiligten.

Dann hat es halt Bumm gemacht.

Mein Tip: 50: 50

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Meine persönliche Meinung, die zu Gunsten des TE nicht richtig sein muss:

Unfall passierte auf dem Hof bzw. Geländer einer Werkstatt bzw. Tankstelle.

Jeder rangierte ein wenig hin und her oder wollte an jemanden anderen vorbeifahren. Man hätte ja auch mal aufpassen und warten können. Damit meine ich jeden Beteiligten.

Dann hat es halt Bumm gemacht.

Mein Tip: 50: 50

Okay, 50:50 ...

Könntest du mir damit mal eine Rechnung auflisten ?!

Bzw. welchen Vorteil habe ich von so einer 50:50 Regelung und wo sind evt. die Nachteile .

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Hat jemand aus dem Forum eine andere Meinung zu meiner Beurteilung  des Unfallverlaufs und der Schadensregulierung ?

Nö. Sehe ich genau so wie du.

So wie sichs derzeit darstellt trägt der Unfallgegner des TE die Schuld.

Wenn er ausparken wollte, hätte er sich vorher vergewissern müssen, dass der Weg frei ist. Im Zweifel hätte er warten müssen / sich einweisen lassen müssen.

Wenn du hinter ihm vorbei willst, und er will ausparken, hast du nunmal "Vorfahrt"..

Alles andere müsste er, bzw. seine Versicherung erstmal beweisen (z.B. dass du angeblich zu schnell gefahren wärst).

Also: Schaden bei seiner Versicherung melden. Das soll seine Haftpflicht übernehmen.

Die Kosten können dir dabei im Prinzip egal sein, da sie alle von der Haftpflicht übernommen werden.

Sollte es wider erwarten doch darauf hinauslaufen, dass du den Schaden selbst tragen musst lässt es eben über dein VK laufen..

 

Den Unfallhergang und vor allem die sich hieraus ergebende Haftung kann hier niemand vernünftig beurteilen, weil wir nur die Schilderung des TE kennen und die ist -aus irgendwelchen Gründen- sehr unvollständig. "Alles ging so schnell" usw.

Nur aus dem Umstand, dass der Gegner den "Rückwärtsgang drin gehabt" haben soll, kann man keine 100% Haftung ableiten.

Wir wissen nicht, ob der Gegner wirklich rückwärts gefahren ist, wo der TE war, als er ggf. rückwärts los fuhr, ob der TE versucht hat, noch schnell irgendwie sich durch zu drücken, trotz unklarer Lage usw. usw.

Das ist Kaffeesatzleserei, die beim TE allenfalls falsche Erwartungen weckt.

 

am 8. Juli 2012 um 14:07

Besser hätte man es nicht schreiben können :)

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 14:18

Es geht mir ja nicht um Kaffeesatzleserei :) - schönes Wort.

Mich beschäftigt die Frage, wo das hinführen soll.

Ich denke, dass eine eindeutige Schuldzuweisungen nicht möglich ist.

am 8. Juli 2012 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Den Unfallhergang und vor allem die sich hieraus ergebende Haftung kann hier niemand vernünftig beurteilen, weil wir nur die Schilderung des TE kennen und die ist -aus irgendwelchen Gründen- sehr unvollständig. "Alles ging so schnell" usw.

 

Nur aus dem Umstand, dass der Gegner den "Rückwärtsgang drin gehabt" haben soll, kann man keine 100% Haftung ableiten.

Wir wissen nicht, ob der Gegner wirklich rückwärts gefahren ist, wo der TE war, als er ggf. rückwärts los fuhr, ob der TE versucht hat, noch schnell irgendwie sich durch zu drücken, trotz unklarer Lage usw. usw.

 

Das ist Kaffeesatzleserei, die beim TE allenfalls falsche Erwartungen weckt.

Wäre die Beschädigung vorne rechts am Fahrzeug des TE hätte man so argumentieren können das der TE den ausparkenden Wagen gesehen hat und nicht rechtzeitig bremste, aber ein Fahrzeug kann sich niemals seitlich  fortbewegen damit eine erklärende Teilschuld des TE infrage käme.Hieru ist die Beschädigung hinten rechts eindeutig genug als Beweis das der andere dem TE ins Auto gefahren ist.

 

Ich hätte in diesem Falle auf jeden Fall die Polizei geholt auch wenn der Unfallgegener 50x sagt brauchen wir nicht.Ist aber auch "unnütz" für diesen Fall.

 

 

am 8. Juli 2012 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Sollte es wider erwarten doch darauf hinauslaufen, dass du den Schaden selbst tragen musst lässt es eben über dein VK laufen..

Eben darum geht es ja. Dann kann der TE auch sofort die VK in Anspruch nehmen.

Wenn es nämlich 50:50 ausgeht wirds für ihn deutlich teurer. Die gegnerische Haftpflicht übernimmt nämlich nur dann alle Kosten voll, wenn es 100:0 für den TE ausgeht.

Selbst bei 90:10 wird es teurer als die eigene VK jetzt in Anspruch zu nehmen.

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