- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Unfall vom Händler verschwiegen, Kaufvertrag unterzeichnet, was jetzt?
Unfall vom Händler verschwiegen, Kaufvertrag unterzeichnet, was jetzt?
Hallo zusammen -
dumm ich weiß, aber habe einen Gebrauchten gekauft und diesen nicht durchchecken lassen. Hatte nur 32.000 KM runter und sah optisch aus wie neu. Probefahrt auch super und da Samstag Nachmittag war, hatte keine Werkstatt mehr offen. Kaufvertrag mit einigen zwielichtigen Kleingedruckten unterschrieben und Anzahlung gemacht 500€ Kaufpreis 7000€). Dann 2 Tage später die Vorbesitzerin aus dem Fahrzeugbrief per Facebook kontaktiert und diese sagte mir, dass sie den Wagen im Dezember als Unfallwagen für 2.500€ verkauft hat (beide Frontairbags ausgelöst). Soll ich direkt einen Anwalt einschalten nun, weil den Wagen will ich so natuivh nicht haben. Die Klauseln im Vertrag (siehe Anhang) sollten ja wohl nicht rechtsgültig sein, wenn der Unfall verschwiegen worden ist. Und ja ich weiß auch nicht, wie ich so was unterschreiben konnte...
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Ja, direkt Anwalt. Alles andere bringt: REIN GARNICHTS. Ich spreche aus Erfahrung. Zeit ist hier Geld, also solltest du schnell tätig werden. Auf diese frei erfunden "Klauseln", kann dein Anwalt ruhigen Gewissens scheissen. Diese sind selbstredend lächerlich und haben keinen Wert!
Kauf beim Händler: 6 Monate Gewährleistung. Unfallwagen verschleiert oder unkenntlich gemacht: Problem
Ähnliche Themen
31 Antworten
Ja, direkt Anwalt. Alles andere bringt: REIN GARNICHTS. Ich spreche aus Erfahrung. Zeit ist hier Geld, also solltest du schnell tätig werden. Auf diese frei erfunden "Klauseln", kann dein Anwalt ruhigen Gewissens scheissen. Diese sind selbstredend lächerlich und haben keinen Wert!
Kauf beim Händler: 6 Monate Gewährleistung. Unfallwagen verschleiert oder unkenntlich gemacht: Problem
Naja bevor ich zum Anwalt gehen würde würde ich wohl erst mal mit dem Verkäufer reden.
Wenn der realisiert das du nicht der dumme bist den er gesucht hat, lässt sich das vielleicht auch viel einfacher lösen, und er verkauft den an wen anders bevor er sich mit nem Anwalt rumärgern muß.
Was ist eigentlich die 2. Sonderveinbarund die da steht.
Konnte nur entziffern das die Reifen runter sind.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 08. Mai 2018 um 01:23:55 Uhr:
Was ist eigentlich die 2. Sonderveinbarund die da steht.
Kein tempomat wie im Inserat beschrieben
An wen hat die Vorbesitzerin den Wagen denn als Unfallwagen verkauft? An diesen Händler, von dem Du jetzt gekauft hast? Oder an einen anderen? An Ihre Versicherung?
Wohl nicht an diesen Händler, aber 100% weiß ich es nicht. Nicht an die Versicherung.
das kleingedruckte kann ich leider nicht erkennen aber gibt's im oberen abgeschnittenen Teil nicht noch einen Punkt zu Schäden / Unfällen? wurde dir denn Unfallfrei in dem Vertrag zugesichert?
Zitat:
@Abbuzze2000 schrieb am 8. Mai 2018 um 12:11:02 Uhr:
das kleingedruckte kann ich leider nicht erkennen ...
ich meine da zu entziffern:
"... Nicht auszuschließen sind: frühere Unfälle, Korrosionsschäden, Hagelschäden, falscher Kilometerstand, ... "
PS:
sind die 32.000 km in irgendeiner Form dokumentiert?
Naja dokumentiert im Serviceheft oder was meinst du?
Und ja das Kleingedruckte ist richtig. Unfallfrei würde mir im Gespräch und im Inserat jeweils zugesichert...
Zitat:
@dapoowinnie schrieb am 8. Mai 2018 um 08:36:14 Uhr:
Wohl nicht an diesen Händler, aber 100% weiß ich es nicht. Nicht an die Versicherung.
das solltest du auf jeden Fall versuchen, herauszufinden. Alternativ: herausfinden, an wen sie stattdessen verkauft hat.
Wenn du darüber nachweisen kannst, dass der Verkäufer vom Unfall wusste, bist du fein raus (Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, § 123 BGB).
Zitat:
@dapoowinnie schrieb am 9. Mai 2018 um 00:33:17 Uhr:
...
Und ja das Kleingedruckte ist richtig. Unfallfrei würde mir im Gespräch und im Inserat jeweils zugesichert...
... und mit dem Kleingedruckten hast DU unterschrieben, dass "Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen des Verkäufers ... keine Gültigkeit" haben
--> es könnte wirklich die entscheidende Frage sein, ob Du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass ihm der Unfallschaden bekannt war?!
(in diesem Fall hätte er Dich wohl darüber aufklären müssen!)
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 9. Mai 2018 um 02:07:31 Uhr:
das solltest du auf jeden Fall versuchen, herauszufinden. Alternativ: herausfinden, an wen sie stattdessen verkauft hat.
Wenn du darüber nachweisen kannst, dass der Verkäufer vom Unfall wusste, bist du fein raus (Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, § 123 BGB).
Es ist vollkommen egal ob der Händler von dem Vorschaden wusste oder nicht.
Der Verkäufer schuldet ihm ein unfallfreies Fahrzeug, wenn er das nicht liefern kann muss man sich einigen oder den Kauf rückabwickeln.
Das ist jetzt meine Bauchgefühl Empfehlung (meine Meinung!):
Wenn das ein sehr "geschmeidiger" Kiesplatz- oder Hinterhof- Händler ist würde ich schon fast davon ausgehen, dass die 500€ verloren sind und lieber den Kauf abbrechen. Beim Anwalt zahlst du meist nochmal mehr und bis das dann fest steht, dass du wirklich Recht bekommst, kann es durchaus dauern. Im Anschluss gibt es genügend Fälle wo dann auch kein Geld geflossen ist, der Händler insolvent geht etc. ... , dazu der ganze Aufwand, meist gewinnt da nur einer, nämlich der Anwalt.
Ansonsten:
Als erstes würde ich versuchen das Ganze rückabzuwickeln, evtl. ist der Händler einsichtig und du kommst mit einem blauen Auge davon, hast aber die 500€ wieder. 500€ ist keine kleine Summe, aber noch zu verschmerzen, evtl. als Lehrgeld verbuchen. Wenn du einen Anwalt gut kennst und da einen günstigen Tarif bekommst, lohnt es sich evtl. noch für 50-300€ wenigstens die 500€ zurück zu bekommen, aber sobald du nochmal 500€ investierst, sind im schlimmsten Fall gleich 1000€ futsch.
Ich habe nichts mit Recht etc. gelernt oder zu tun, ich sehe nur den ganzen Aufwand und das Risiko am Ende zwar Recht zu haben, aber erst in 5 Jahren und dann auch keinen Cent reicher, weil evtl. noch Anwalt bezahlt usw. usw. ...
Zitat:
@Tand0r schrieb am 9. Mai 2018 um 09:58:57 Uhr:
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 9. Mai 2018 um 02:07:31 Uhr:
das solltest du auf jeden Fall versuchen, herauszufinden. Alternativ: herausfinden, an wen sie stattdessen verkauft hat.
Wenn du darüber nachweisen kannst, dass der Verkäufer vom Unfall wusste, bist du fein raus (Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, § 123 BGB).
Es ist vollkommen egal ob der Händler von dem Vorschaden wusste oder nicht.
Der Verkäufer schuldet ihm ein unfallfreies Fahrzeug, wenn er das nicht liefern kann muss man sich einigen oder den Kauf rückabwickeln.
Einen rechtlichen Beleg für deine (unzutreffende) Meinung kannst du aber nicht angeben, oder?
Warum sollte der Verkäufer ein unfallfreies Fahrzeug schulden?
Wenn im Kaufvertrag steht, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handeln könne, kann dies durchaus eine wirksame Klausel sein (muss nicht, kann... das wäre dann im Zweifelsfall näher juristisch zu prüfen).
Wenn man aber nachweisen kann, dass der Verkäufer Kenntnis vom Unfall hatte, gilt, wie ich bereits geschrieben habe, der Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung. Rechtsgrundlage dafür habe ich ebenfalls genannt.
Wenn du es nicht besser weißt, schreib doch bitte wenigstens nicht, das sei "Unsinn". Es gibt offensichtlich Leute, die dann glauben, dass deine Rechtsauffassung richtig wäre.
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 9. Mai 2018 um 15:28:34 Uhr:
Warum sollte der Verkäufer ein unfallfreies Fahrzeug schulden?
Wenn im Kaufvertrag steht, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handeln könne, kann dies durchaus eine wirksame Klausel sein (muss nicht, kann... das wäre dann im Zweifelsfall näher juristisch zu prüfen).
Solche Pauschalklauseln sind vor Gericht regelmäßig unwirksam.
Das ist genauso wie der als Basterfahrzeug verkaufte junge Gebrauchte, funktioniert vor Gericht genausowenig.
Ein Vorschaden ist ein Mangel und der muss konkret aufgeführt werden.
Hat er das nicht schuldet er eben ein Unfallfreies Fahrzeug.