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Unfall: Von wegen schöne Weihnachten, wer hat Rat zwecks Schaden
Hallo zusammen,
jetzt hat es auch micht erwischt. Mein erster Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen und die Fahrerseite zerdellt. Ich habe sofort der Gegnerischen und meiner Versicherung den Schaden gemeldet, Schadensnummer ist aufgeschrieben. Die Polizei war auch vor Ort und die alte Dame im dicken BMW als Verursacherin notiert.
Kann mir einer von euch sagen wie ein Gutachter den Schaden bewerten würde? Ich hänge sehr an meinem Golf, verschrotten kommt nicht in Frage, da in einem super Zustand. Hat auch erst neu TÜV bekommen. Allein die Arbeitsstunden für den Einbau einer Standheizung, Anlage ich möcht gar nicht dran denken.
Ich weis, dass es schwer ist so etwas einzuschätzen ein kurzes Feedback würde mir reichen.
Im Voraus schon mal vielen Dank und ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest wünsche ich Euch.
PS: Baujahr 1991, 1.8l 90Ps
Beste Antwort im Thema
....wie ich schon sagte (Erfahrung aus 5 Unfällen) - bis du deine Kohle hast ist ein Jahr rum!!!!! HAND DRAUF!
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34 Antworten
das ist ganz klar ein wirtschaftlicher Totalschaden
gerechnet wird meistens Wiederbeschaffungswert minus Rest Wert und das ist das bekommst du raus
mal ein beispiel
also Wiederbeschaffung 600€
Restwert 50€
Versicherung zahlt 550€ aus
und nimm dir einen eigenen Gutachter das ist dein recht und wird von der Gegenseite bezahlt
mein herzliches Beileid
Bei meinen Auto hat der Gutachter total schaden als Ergebnis Erstellt, waren glaube ich 1200 euronen, habe das Geld genommen und ihn wieder fit machen lassen bei, mir war es die Vordere Achse der Heini hat nicht auf den Verkehr beim Wenden geachtet.
Vielen Dank für euer schnelles Feedback. Hoffentlich wird die Kohle reichen. Mein Baby wird auf jeden Fall wieder fitt gemacht. Ein Kollege von meinem Dad kennt hat nen ordentlichen Gutachter ich hoffe der holt das Beste raus.
wird bestimmt auf wirtschaftlichen totalschaden auslaufen..hatte vor 3 wochen auch nen kleinen unfall wo mir jemand den kotflügel zerbeulte und die stoßstange seitdem einen weg hat....da die gutachter mit neuteilen von vw rechnen, lackierung da einfliesst, arbeitszeit mitberechnet wird usw wirds halt nen "totalschaden" aber lass dich davon nicht abschrecken...hab mir auch direkt bei nem kumpel nen kostenvoranschlag geholt für die reperatur und das dem gutachten beigelegt...nach einigem hin und her mit der versicherung bekam ich schliesslich des geld und repariere den schaden für nen 1\10 des geldes da stoßstangen noch genug dahabe, und nen kotflügel keine 1000 € kosten wird
des übrigen kannst du der Versicherung noch andere Sachen in Rechnung stellen ist zwar nicht die Welt aber zahlen müssen sie es Telefon kosten ca. 20€
Sprit Geld zum Gutachter,Versicherung ,Polizei ca.20€
ruhig all deine Unkosten aufstellen
s wird wie die anderen schon sagten auf nen totalschaden raus laufen.
aber da hast ja noch glück das der schweller nichts abbekommen hat. sieht auf jeden fall so aus.
mfg flo
Genau, wie F&I schon sagte - das erste was auffält, das du scheinbar einen Haufen Glück hattest, das der Scheller nix hat. Ist wirlich nicht so wild der Schaden. Hol dir ne gute Tür vom Schrott, lass Kotflügel und Seitenwand hinten ausbeulen und alles lackieren und dann iss die Kiste wieder flott. Wenn du alles rausholst und günstig reparieren läßt sollten ordentlich Flocken überbleiben!
Zitat:
Original geschrieben von IceAge82
Kann mir einer von euch sagen wie ein Gutachter den Schaden bewerten würde?
wirtschaftlicher totalschaden!
rausbekommen wirste warscheinlich iwas zwischen 750-1100€...aber das entscheidet der gutachter......
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
ruhig all deine Unkosten aufstellen
gibt max 20€, außer du kannst nachweisen das mehr anfällt.....und das ist zu 99,9999% nicht der fall!
sagte ja ist nicht viel bei mir wahren es damals um die 50€ die ich bekam
Das Einzige, was mir Sorgen machen würde ist die B-Säule bzw. das Seitenteil...
Kotflügel sollte kein Problem darstellen.
Bei nem Kollegen haben se aber auch ein komplett neues Seitenteil eingeschweißt letztes Jahr, weil ihm jemand zwischen Tür und Hinterachse reingefahren war. Sollte also machbar sein. Besonders, wenn du Leute kennst, die dir das für nen guten Preis erledigen.
Mach dir keine allzu großen Gedanken, das kannst du am 27. auch noch machen.
Wünsche dir trotzdem einen schönes Weihnachtsfest!
Gruß Markus
Es gibt ja auch noch die 130% Regel.
Läßt das Fahrzeug einen guten Pflegezustand erkennen, sind auch eben diese 130% des festgestellten Wertes des Fahrzeuges in Aussicht.
Sowas hängt immer von einen vernünftigen Gutachter ab!
Manche haben es drauf, andere sind luschen und du wirst mit ein paar Euros abgespeist.
Mein Gutachter hat mir so ein perfektes gutachten geschrieben, das ich damit zwar vor Gericht gehen musste, letzendlich aber mein gesamtes Geld bekommen habe.
Dafür brauchst du nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung, um dein Recht zu bekommen.
Das Zahlt alles die gegnerische Versicherung, auch deinen Anwalt den du dir nimmst.
Den Anwalt hat mir dann auch gleich mein Gutachter besorgt.
Sind beide ein perfektes Team.
Mach nur einen Fehler nicht: Dir von irgend jemandem erzählen zu lassen, das es auch ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt tut und du auch danach abrechnen kannst. Grundsätzlich solltest du als Geschädigter einen vereidigten Gutachter hinzuziehen, da nur dessen Gutachten gerichtverwertbar ist. Simple Kostenvoranschläge fallen hier komplett durch (wenn es nicht nur um Bagatellen geht).
In den Fällen, die ich hatte, kamen die Gutachter regelmäßig sogar zu viel höheren Schadenssummen als die Werkstätten!
Ich kann dir nur wärmstens empfehlen alles einem gutem Anwalt zu übergeben und zu warten bis das Geld auf deinem Konto landet. Es sei denn, du hast monatelang nichts besseres zu tun, als schwachsinnige Schreiben und professionelles Verzögern und Verschleppern der gegnerischen Versicherung zu genießen!
Hallo,
warum wird eigentlich so häufig bei Unfallschäden vom Totalschaden oder aber wirtschaftlicher Totalschaden gesprochen - wie hier auch -
ohne den Marktpreis (Wiederbeschaffungspreis) für das augenscheinlich in gutem Zustand befindliche Fahrzeug zu kennen?
Auch denke ich, daß lediglich die Einschaltung eines Gutachters zur Schadensermittlung in Verbindung mit der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes nicht ausreichend ist,
jeder Unfallgeschädigte sollte auch persönlich durch Marktbeobachtung etc. sich einen Anhaltspunkt bezüglich des Wiederbeschaffungswertes des beschädigten Fahrzeugs erarbeiten.
Mfg
wie gehabt