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Unfall vor ca. 1 Jahr. Jetzt Rechtsstreit. Gutachten soll neu gemacht werden. Auto ist aber verkauft

Themenstarteram 16. Juni 2021 um 20:01

Vor ca. 1 Jahr ist uns jemand ins Auto gefahren.

Dessen Versicherung ist die HUK und die wollte nicht bezahlen.

Wir haben aber 3 Zeugen.

Daher haben wir jetzt Klage eingereicht.

Jetzt will die gegnerische Partei zusätzlich zur Schuldfrage auch die Höhe vom Schaden anfechten lassen.

Wir haben damals von einem freien Sachverständigen ein Gutachten machen lassen.

Auto wurde dann von uns teilweise selber repariert und vor ca. 8 Monaten dann verkauft.

Wie läuft das jetzt ab?

Können die an den Käufer rantreten und das Auto nachmals anschauen lassen?

Wie weit kann in so einem Fall unser Gutachten nochmals angefechtet werden?

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26 Antworten

War es ein ö.b.u.v. Kfz-Gutachter?

Was genau klagst du ein?

Üblicherweise fordert der Gerichtsgutachter vom Erstgutachter die Lichtbilder an. Wenn die ordentlich gemacht wurden, kann der da schon einiges raus erarbeiten.

Grundsätzlich kann die Versicherung natürlich erstmal alles anzweifeln. Ob das Gericht dem folgt ist ein anderes Thema.

Das ist mal wieder eine der typischen Anfragen, die nicht alles erzählen!!!

1. Warum will die HUK nicht zahlen bei angeblich 3 Zeugen (unabhängige ?)?

2. Du musst doch einen Anwalt haben oder nicht? Wenn nicht ... warum?

3. Was ist in dem einen Jahr des schwebenden Streits passiert?

4. Du hast das Auto verkauft während eines noch schwebenden Verfahrens.

Kann man vielleicht machen aber da holt man sich Rechtsbeistand.

Wieso hast Du Befürchtungen, dass die HUK das Auto noch einmal sehen

möchte? ... Könnte da was auffällig werden?

Alles in allem eine sehr fragwürdige Anfrage!

Vielleicht hat die Gegenseite Recht!

Zitat:

@GerhHue schrieb am 17. Juni 2021 um 11:17:04 Uhr:

2. Du musst doch einen Anwalt haben oder nicht?

Er hat einen Anwalt, denn da steht: "Daher haben wir jetzt Klage eingereicht."

Ich gehe nicht davon aus dass dies ohne Rechtsbeistand geschehen ist.

Insofern sollte der RA alle Fragen beantworten können, zumal dieser den Fall in seinen Details kennt.

Der Eingangspost muss daher eher aus Langeweile entstanden sein und / oder dient der Bespaßung der Teilnehmer.

@Peterson1982

Gibt's noch paar Info's oder ist das hier eine ganz kurze Salami?

Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man sich beruhigt zurücklehnen.

Zitat:

Auto wurde dann von uns teilweise selber repariert und vor ca. 8 Monaten dann verkauft.

Das wird das Problem sein bei fiktiver Abwicklung. Ob das Auto nur teilweise selbst repariert oder teilweise selbst und repariert wurde, wird die Versicherung zu Recht schon interessieren. :rolleyes:

Und der Anwalt wird nicht ab Anfang beauftragt gewesen sein; das schließe ich aus dem "jetzt Klage".

Themenstarteram 17. Juni 2021 um 11:23

Fahrzeug stand mit geöffneter Türe in einer Parkbucht

Ein vorbeifahrendes Auto hat die Türe erwischt.

Es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden.

Huk will nicht zahlen, weil sie sagen, die Türe wurde beim vorbeifahren geöffnet.

Das ist der Streitpunkt.

Auto wurde verkauft, weil Nachwuchs ins Haus kam und deshalb ein anderes Auto benötigt wurde.

Mir wäre neu, dass ich das Auto nicht verkaufen darf.

Zur Feststellung und Dokumentierung der Schadenhöhe wurde von uns ja ein Gutachten bei einem

Gutachter hat folgende Qualifikation aus seiner Internetseite ausgewiesen:

"Mitglied und anerkannter

Kfz-Sachverständiger des BVSK

Bundesverband der freiberuflichen und

unabhängigen Sachverständigen für

das Kraftfahrzeugwesen e.V.

Zertifizierter Sachverständiger

(IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden

und Bewertung, IfS GmbH."

Der gegnerische Anwalt hat einfach mal vorsorglich unser Gutachten als zu hoch bemängelt.

Im letzten Schreiben von ihm steht ungfährt:

Beim Auto meiner Mandantin wurde nur die Spiegelkappe beschädigt.

Schadenhöhe 100,- €.

Wir zweifeln daher schon mal vorsorglich die Höhe vom Schaden an, was es aber eh nicht brauchen wird, da meine Mandantin ja eh unschuldig ist."

Daher meine Frage, wie sowas jetzt abläuft.

Wird bei sowas der Käufer vom Auto dann aufgesucht?

Oder zählt dann als Beweis ausschließlich das Gutachten von uns?

Sehr schön,

Und das gehört alles in einen ordentlich formulierten Eröffnungspost.

Hast Du einen Anwalt beauftragt und eine RSV?

Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen?

Themenstarteram 17. Juni 2021 um 15:08

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Juni 2021 um 13:44:02 Uhr:

Hast Du einen Anwalt beauftragt und eine RSV?

Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen?

Ich kann dir hier meine ganze Lebensgeschichte erzählen, wenn du willst.

Ich frage mich nur, welche Rolle deine Fragen für die Beantwortung meiner Frage spielt?

Ich will doch nur wissen, was gemacht wird, wenn das Auto bereits verkauft wurde.

Ob man dann an den Käufer rantritt, oder ob man es Anhand des bestehenden Gutachtens beurteilen muss.

Wenn das Auto inzwischen verschrottet wäre, würden man den Würfel rückverformen und ein neues Gutachten erstellen. Hm.

Es ist schade, dass dein Anwalt diese Fragen nicht beantworten kann und sehr schade, dass scheinbar niemand vor Klageeinreichung darüber gesprochen wie man denn diese begründet und gedenkt zu gewinnen.

Ich verstehe, Du meinst falls jemand den gleichen Ablauf wie Du hattest, daß er seine Erfahrungen hier schildert.

Viel Erfolg, kann ich mir nur schwer vorstellen, daß jemand das genauso schon mal durchlebt hatte.

Besser Anwalt fragen, schon gemacht, wenn ja, was sagt der?

PS: ich bin mal gegen eine geöffnete Beifahretür eines parkenden Autos gefahren...war selbst nei der HUK und die hat alles anstandslos beim Gegner gezahlt. Leider, hab mich auch geärgert weil der die Fahrspur mit der Tür verengt hat.

Aber ich bin halt gefahren und der andere ist gestanden, hab mich mit den Abmessungen verschätzt...

Das Auto existiert noch, wo also soll das Problem für dich sein, wenn die Versicherung es sich beim jetzigen Besitzer anschauen möchte, es sei denn, der Schaden wurde seinerzeit nicht korrekt bewertet.

Die grundsätzliche Frage der Schuld, ist unabhängig davon zu klären.

Dein Anwalt soll klagen und das Gericht wird dann entscheiden alles andere kostet Zeit und nerven

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